Menschenrechte - Grundrechte - Bürgerrechte

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   alle Deutschen      Ausländer      Bürger      Bürgerrechte      Einzelnen      Folter      freie, geheime      Freiheit      Grundrechte      Meinung      Menschenrechte      missachtet      Pflichten      Rechtsprechung      religiösen Überzeugung      Staat      Staatsangehörigkeit      Staatsgewalt      Würde      Vereinten Nationen   
Als werden Rechte bezeichnet, die jedem Menschen zustehen, gleichgültig in welchem der Erde er lebt oder welche er besitzt. Diese Rechte wurden 1948 von den in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" festgelegt. Sie enthalten zum Beispiel das Recht auf menschliche , das Recht auf Leben und und das Verbot der . Außerdem hat jeder das Recht, seine frei zu äußern und darf nicht aufgrund seiner oder politischen Ansichten verfolgt oder benachteiligt werden. Neben den Menschenrechten, die sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für in Deutschland gelten, enthalten die Grundrechte aber auch so genannte . Sie bestimmen, welche Rechte und jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat und definieren das Verhältnis zwischen und Staat: zum Beispiel das Recht, seinen Beruf und Ausbildungsplatz frei zu wählen, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf und demokratische Wahlen. Bürgerrechte sind im Grundgesetz oft an der Bezeichnung "" zu erkennen.
Grundrechte schützen den vor Ansprüchen und Übergriffen der und sichern so auch die Ordnung der Gesellschaft in einem Staat. In vielen Ländern der Welt werden diese Rechte jedoch von der Staatsmacht . Das zeigt, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass die verfassungsmäßig garantierten auch anerkannt werden. Neben der Gesetzgebung und der ausführenden Gewalt benötigt ein Staat daher auch eine unabhängige und neutrale zur Durchsetzung der Grundrechte.