1. Der
Rechtsanwalt die
rechtlichen Interessen der Bürger vor
Gericht und
Verwaltungsbehörden.
2. Rechtsanwälte
in allen
Rechtsangelegenheiten.
3. Der
Notar Bürger in
nichtstreitigen
Rechtsangelegenheiten.
4.
Notare
bestimmte Verträge,
den Willen der
Beteiligten,
Testamente und
Unterschriften.
5. Der
Richter ist nur dem Recht und
Gesetz .
6. Ein
Richter keinen
Anweisungen seiner Vor
gesetzten.
7. Die Prozessführung
weitgehend in den Händen von
Richtern.
8. Meist
ein aus drei
Richtern
bestehendes
Richterkollegium über den
Fall.
9. Oft sind
Laienrichter an der Entscheidung von Rechtsfällen
.
10. Der
Staatsanwalt den Täter einer
Straftat vor
Gericht an.
11. Es ist Sache des
Staatsanwalts, das
Ermittlungsverfahren zu
, dabei die Tätigkeit der Polizei zu
und die
Anklage in der
Hauptverhandlung vor dem Straf
gericht zu
.
12. Staatsanwälte müssen den
Anweisungen ihrer Vor
gesetzten
.