Bundestag

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   alle vier Jahre      Ausarbeitung      Ausschüsse      beschließt      diskutiert      Gesetzentwürfe      Lesung      Parteien      Verabschiedung   
1. Der Bundestag wird vom Volk gewählt. 2. Jeder Bundestagsabgeordnete, aber auch der Bundesrat oder die Bundesregierung können die einbringen, die dann im Bundestag werden (erste und zweite ). 3. Die ständigen des Bundestages, die sich aus Mitgliedern verschiedener zusammensetzen, leisten die eigentliche Arbeit bei der der Gesetzentwürfe. 4. Der Bundestag die Gesetze. 5. Bei der von Gesetzen wirkt der Bundesrat mit.