/ ν EESTI VABARIIGI TARTU ÜLIKOOLI TOIMETUSED ACTA ET COIIIITATItlES UNIVERSITATIS TA-RTUENSIS (DORPATENSIS) * В HUMANIORA χ ν π TARTU 1930 JH· -, * EESTI VABARIIGI TARTU ÜLIKOOLI TOIMETUSED UNIVERSITATIS TARTUENSIS (I)ORPATENSIS) HUMANIORA X V I I TARTU 1930 К. Mattiesen'i trükikoda o./ü., Tartus. Sisukord. — Contenta. 1. A. R. Cederberg. Heinrich Pick. Ein Beitrag zur russischen Ge- schichte des XVIII. Jahrhunderts. 2. E. Kieckers . Sprachwissenschaftliche Miscellen. VI. 3. W. E. Peters . Wilson, Roosevelt, Taft und Harding. Eine Studie über nordamerikanisch-englische Menschheitstypen nach stimmanaly- tischer Methode. 4. N. Maim. Parlamentarism ja fašism. S u m m a r y : Parliamentarism and fascism. H E I N R I C H F I C K EIN BEITRAG ZUR RUSSISCHEN GESCHICHTE DES XVIII. JAHRHUNDERTS VON A. R. C E D E R B E R G TARTU-DQRPAT J93Q к. Mattiesens Buchdruckerei Ant.-Ges., Tartu (Dorpat),, V o r w o r t . Im Frühling 1928 fand ich in Tartu (Dorpat), dank dem Hin- weis eines meiner Schüler, eine ganze Menge Dokumente, die einst dem bekannten Mitarbeiter Peters des Grossen, dem Vize- präsidenten des russischen Kommerzkollegiums Staatsrat Hein- rich Fick gehört hatten und die lange Zeit nach seinem Tode im Archiv des Oberpahlenschen Schlosses verwahrt gewesen wa- ren. Die grosse russische Revolution hat wahrscheinlich sehr katastrophal auf den Bestand des Archivs gewirkt und die Doku- mente in alle Winde verstreut, und nur die Umsicht des ehemaligen Pächters hat die Reste des Archivs vor dem vollständigen Untergang gerettet. Trotz der Unvollständigkeit und Zerstreut- heit der Dokumentensammlung konnte man doch leicht sehen, dass sie fü r die Beleuchtung der Lebensarbeit und der Persönlichkeit des oben genannten bemerkenswerten Staatsmanns einen ge- wissen Wert hatten. Es schien angezeigt, wenigstens die wichtig- sten von den Dokumenten zu veröffentlichen, um die Aufmerk- samkeit der Forscher auf Fick zu lenken und in der Hoffnung, dass die neugefundenen Dokumente zur Aufstöberung von noch anderen neuen und möglicherweise bedeutungsvolleren Dokumen- ten von Ficks Hand den Anstoss geben können, die in russischen Archiven und Bibliotheken sicherlich noch zu finden sind. Es fiel Fick sehr leicht zu schreiben, und schön ein oberflächlicher Blick in die gedruckte Literatur zeigt uns, dass eine Menge von seinen Memorialen, Diktamina und Briefen vor der Revolution in verschiedenen Archiven aufbewahrt wurden. Auf dieses hand- schriftliche Material habe ich in meiner kurzen Übersicht, die die äusseren Lebensschicksale Ficks und seine Tätigkeit beleuchtet, die Aufmerksamkeit der Leser lenken wollen. Was die in den Beilagen abgedruckten Dokumente anbetrifft, so möchte ich die Aufmerksamkeit der Leser besonders auf die fünf te Beilage „Unterschiedliche unterthänigste Vorstellung und Anmerckungen etc." lenken, deren Originaltext wahrscheinlich nur В XVII. 1 ein nicht zu Ende geführtes Konzept vorstellt und sehr undeutlich geschrieben ist. Zahlreiche Inkonsequenzen in der Schreibart ч haben das Dechiffrieren dieses Memorials noch mehr erschwert, was übrigens auch bei den sonstigen eigenhändigen Texten Ficks der Fall ist. Der Druck der jetzt fertig gewordenen Arbeit hat ausserordentlich lange gedauert. Mein Umzug aus Tartu ' nach Helsinki und die Arbeit der Einrichtung an dem letzteren Orte haben den Druck der Schrift mehrmals unter- brochen. Dieses erklärt auch die eventuellen Ungleichheiten in dem Texte ; auch habe ich während des Druckes, trotz de:? grossen Liebenswürdigkeit der Bibliotheken in Helsinki und Tartu, nicht Gelegenheit gehabt die Quellen, die in der Arbeit zitiert werden, so genau zu kontrollieren, wie ich dies gewollt hätte. Jetzt, wo ich den Druck dieser Arbeit zu Ende führe, ist es mir eine angenehme Pflicht, den zahlreichen Personen, die mir bei ihrer Fertigstellung behilflich gewesen sind, meinen innigsten Dank auszusprechen. An erster Stelle danke ich dem ehemaligen Pächter des Oberpahlenschen Schlosses, Herrn K. W i l d e , der mit grosser Liebenswürdigkeit die betreffenden Dokumente mir zur Verfügung gestellt hat. Ferner spreche ich meinen speziellen Dank meinem ehemaligen Kollegen Prof. Dr. W. A n d e r s o n aus, der mit seinen tiefen und vielseitigen Kenntnissen und seiner ausserordentlichen Sorgfalt und Liebenswürdigkeit mir eine grosse Hilfe gewesen ist. Ich drücke auch meinen Dank der Verwaltung der Universi- tät Tartu aus, die meine Arbeit in den Acta et Commentationes der Universität zu drucken gestattet hat. Helsinki, Ende Januar 1930. A. R. C e d e r b e r g . I. Es ist erstaunlich, wie verschieden die Urteile über den Mann lauten, dessen Name sich auf dem Titelblatt dieser Arbeit findet, nämlich den Zeitgenossen und Mitarbeiter Peters des Grossen H e i n r i c h F i c k . Der bekannte sächsische Diplomat und Memoirenschreiber ν. H e 1 b i g berichtet, Fick sei zu seiner Stel- lung in Russland und zu den hohen Ämtern, die er bekleidete, dank der Spionage gelangt, die er, als Verräter an seinem Vater- lande Schweden, betrieben habe. In des Fürsten Menšikov Diensten stehend, habe er sich bald von ihm losgesagt und sei zu den Fürsten Dolgorukij übergegangen. Peter der Grosse habe ihn wohl zum Kammerrat ernannt, doch zu keinen bedeutenden Aufgaben verwenden wollen. „Er hätte, sagt man, nicht nur ein schlechtes Herz, sondern auch nichts weiter, als den Verstand und die Ränke eines gemeinen Spions" !). Der baltische Historiker J. E c k a r d t schildert Fick als einen auf sein materielles Wohlergehen bedachten Mann, als einen „Glücksritter im eigentlichen Wortverstande", aber doch auch als einen Menschen, der des Zaren ganzes Vertrauen genoss, es verstand und wagte, selbständig zu handeln, einen scharfen Ver- stand besass und auf den Gang der Finanz- und Steuerreform in seinem neuen Vaterlande bestimmend einwirkte. „Bei ihm ist von der stolzen und barschen Art, mit welcher die Münnich und Biron ihren Weg gingen und ihre eigene Politik trieben, ebenso wenig zu spüren, wie von der vornehmen diplomatischen Kälte und Feinheit, durch welche Ostermann sich in allen Phasen seines bewegten Lebens auszeichnete . Verglichen mit die- *) G. Ad. W. ν. H e 1 b i g, Russische Günstlinge. Herausgegeben von Max Bauer. S. 144—145. München u. Berlin 1917. 1 2 A. R. CEDERBERG В XVII. ι sen stolzen Gestalten, in denen selbst ihre Gegner Personificatio- nen staatsmännischer Weisheit und hoher Tapferkeit verehren mussten, erscheint der Kammerrat und Vicepräsident des Com- merzcollegiums, der es bald mit den Petrinern, bald mit den Hol- steinern, endlich mit den oligarchischen Altrussen hielt, als bruta- ler, bloss auf einen möglichst reichen Beuteantheil bedachter Ple- bejer, als Glücksritter im eigentlichen Wortverstande. Geschmei- dig weiss er sich stets in die Formen zu schicken, welche in der Mode sind, jedesmal die Umstände zu seinem Vorteil zu benutzen und kein zum Ziel führendes Mittel zu verschmähen . Aber die Fähigkeiten und Kräfte dieses Mannes können nicht gemeiner Art gewesen sein und geben uns eine Vorstellung davon, wie gross das Geschick und die Menschenkenntnis gewesen sein müssen, welches der Schöpfer des modernen Russland bei der Wahl seiner Leute bewiesen." Ist dieses auch kein durchaus lobendes Urteil, so ist es auch kein geringschätziges !). Schon günstiger urteilt über Fick W. G u e r r i e r , der durch sein Werk über die russische Geschichte der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts bekannt geworden ist. In seiner Arbeit „Leibnitz in seinen Beziehungen zu Russland und Peter dem Grossen" lenkt er die Aufmerksamkeit auf F. und die von ihm verfassten Memoriale. Speziell bei der Behandlung der russischen Bildungszustände hebt Guerrier hervor, dass Fick „eine ehrenvolle Anerkennung in der Bildungsgeschichte Russlands gebühr t" 2 ) . Der russische Historiker P. M i 1 j u к ο ν schätzt die Ver- dienste Ficks sehr hoch ein; er schildert die Vielseitigkeit seiner J u l i u s E c k a r d t, Jungrussisch und Altlivländisch. S. 325. Leipzig 1871. — Eckardt widmet in seinem Buche den „Deutsch-russischen Wechselbeziehungen" ein spezielles Kapitel, in dem er einen Überblick über Ficks Leben gibt. Eckardt schöpft ausgiebig aus der ungedruckten Arbeit des Dorpater Bürgermeisters K. Fr. Gadebusch „Geschichte des livländi- schen Adels", die wir leider nicht benutzen konnten. 2) G u e r r i e г, а. a. 0. S. 153. St. Petersburg und Leipzig 1873. G. bemerkt, dass F. als Privatsekretär des Herzogs von Mecklenburg- Schwerin durch v. Bassewitz mit dem General Weide bekannt und von diesem „mehrere Mal im Geheimen nach Schweden" gesandt worden sei. K. W a l i s z e w s k i (Pierre le Grand, Paris 1897) berichtigt etwas die Nachricht und nennt Fick einen Sekretär des Herzogs von Luxemburg. F. sei „ein ziemlich unbekannter Gelehrter gewesen"! В XVII. 1 Heinrich Fick 3 Tätigkeit, seinen erstaunlichen Reichtum an Initiative und die grosse Produktivität seiner Arbe i t 1 ) . Ebensolcher Meinung, um nur noch ein Beispiel anzuführen, ist der russische Historiker P a v l o v - S i l v a n s k i j , der sich allerdings hauptsächlich auf die Arbeit von Miljukov s tü tz t 2 ) . Der schwedische Forscher H a r a l d H j ä r n e , ein grosser Kenner des Zeitalters Peters des Grossen, der sich tiefgründig mit den schwedischen wie den russischen Quellen bekannt gemacht hat, hat doch wohl das kühnste und zugleich anerkennendste Urteil über Fick gefällt. „Fick ist einer der hervorragendsten Staats- männer des XVIII. Jahrhunderts. E r besass eine des Zeitgenossen Voltaire's und Bolingbroke's würdige Bildung, mit einem guten Teil des kühnen Skeptizismus dieser Männer. E r erinnert zugleich an die ständisch - bureaukratischen Frondeure der Staatsverwaltung Schwedens gegen den Reichstag und an die in ihren Plänen hochfliegenden Intriganten und Organisato- ren der Regentschaft eines Herzogs von Orleans und des dem Untergange geweihten Versailler Hofes, oder endlich sogar der französischen Revolution. Seine historische Bedeutung tr i t t um so deutlicher hervor, je mehr die Forschung in den freigegebenen russischen Staatsarchiven Licht darüber zu verbreiten vermag, was eigentlich um die Staatszerstörer oder Marionetten auf dem Kaiserthrone her geschah" з). Offensichtlich verdienen die zuletzt angeführten Urteile eine viel grössere Beachtung als die vorhergehenden. Bei v. Heibig, was und wie interessant er auch geschrieben haben mag, lässt sich eine Vorliebe f ü r das Skandalöse nicht leugnen; dabei weisen seine Ausführungen in den wenigen Zeilen eine Reihe faktischer Ungenauigkeiten auf. Schweden war nicht Ficks Heimat; Fick hat nie in Mensikov's Diensten gestanden. Dagegen stützen sich die x) P. M i l j u k o v , Gosudarstvennoje chozjajstvo Rossii ν pervoj cetverti X V I I stoletija i reforma Petra Velikago. S.-Peterburg 1892. 2 ) Russkij biograficeskij slovarj. Art . Heinrich Fick. S.-Peterburg 1901. — Vrgl. auch S e r g e j P e t r o v s k i j , О Senate ν carstvovanije Petra Velikago. Moskva 1875. 3 ) Svenska reformer i tsar Peters välde (in dem Sammelwerk „Ur det förgängna". Stockholm 1902). Vrgl. auch H a r a l d H j ä r n e , Ryskä konstitutionsprojekt âr 1730 efter svenska förebilder (Svensk Historisk Tidskrift 1884). 1* 4 A. R. CEDERBERG В XVII. ι Arbeit und die Ausführungen Miljukov's auf ausgedehnte For- schungen, deren Ergebnisse durchaus wertvoll sind !). Was Hjärne betrifft, so sind seine Ausführungen genau präzisiert und moti- viert. In seiner kleinen Schrift „Svenska reformer i tsar Peters välde" hat er auf Grund seiner Quellenforschungen vielleicht gründlicher als irgend jemand vor ihm — und wohl auch nach ihm bis zum heutigen Tage — erwiesen, wie gross der Einfluss jener zu der nächsten Umgebung des Zaren gehörenden Aus- länder war. Man wird daher seine Meinung sehr hoch ein- schätzen müssen. Wir sind der Überzeugung, dass, ohne allen Zweifel, Hein- rich Fick bei der Durchführung der Reformen Peters des Grossen eine hervorragende Rolle gespielt und auch nachher eine be- achtenswerte Tätigkeit entfaltet hat. Seine Reformvorschläge und die Neuerungen, die er als Vizepräsident des Kommerz- kollegiums durchführte und über die wir Nachrichten besitzen, welche jedoch bisher nur wenig bekannt geworden sind, seine zu Gunsten der Holsteinschen Partei orientierte politische Tätig- keit und vor allem seine Stellungnahme zum Grundgesetzkonflikt im J. 1730 verdienen gewiss die allergrösste Aufmerksamkeit2) . Zu dieser mannigfaltigen Wirksamkeit, die auch in der ent- sprechenden neueren Literatur beleuchtet wird, gesellt sich seine schriftstellerische Tätigkeit, der er sich nach der Rückkehr aus Sibirien und nach Wiedererlangung der früheren gesellschaft- lichen Stellung widmete. Er erscheint somit als eine vielseitige Persönlichkeit von grosser Arbeitskraft und aussergewöhnlichen Verstandesgaben. Ihn einfach als einen prinzipienlosen Glücks- J) Vrgl. z. Bsp. C. S c h i r r en's Besprechung in d. Deutsch. Litera- turztg. 1897, No. 45 (im Referat über K. Waliszewski's Pierre Ie Grand, Paris 1897), wieder abgedruckt in: Ç. S c h i r r e n , Zur Geschichte des nordischen Krieges. S. 214. Kiel 1913. 2) Ficks Teilnahme an den Ereignissen des Jahres 1730 hat zuletzt W a l t h e r R e c k e in seiner gründlichen Arbeit „Die Verfassungspläne der russischen Oligarchen im Jahre 1730 und die Thronbesteigung: der Kai- serin Anna Ivanovna" (Zeitschrift f. osteurop. Geschichte 1911) behandelt. R. scheint die Tätigkeit Ficks nicht sehr hoch eingeschätzt und ihn augen- scheinlich nur für irgendeinen passiven Ratgeber, und auch dafür sogar kaum, gehalten zu haben. — Ganz anders beurteilt Hjärne Ficks Einsatz in dieser Frage in seiner obengenannten Schrift „Ryska konstitutions- projekt âr 1730 efter svenska förebilder". Б XVII. ι Heinrich Fick 5 ritter hinzustellen, wäre wohl verfehlt. Es ist zwar nicht zu leugnen, es finden sich in seinem Charakter einige wenig an- sprechende Züge, so z. B. Verschlagenheit und Habsucht, aber trotzdem bleibt er ein begabter Staatsmann, der nicht nur eigene Ansichten hatte, sondern auch willens und fähig war, sie zu ver- treten und durchzusetzen, der zu arbeiten und zu organisieren verstand, und dessen Tätigkeit daher eine gewisse bleibende Wirkung hinterlassen hat. In die Hände des Schreibers dieser Zeilen gelangte durch einen glücklichen Zufall ein Teil von den Papieren Ficks, die ungefähr 200 Jahre in dem Schlosse, das ihm ursprünglich ge- hört hatte, aufbewahrt worden waren. Wie aus den weiteren Aus- führungen ersichtlich, erhielt Fick im J. 1720 vom Zaren Peter eine grössere Güterschenkung im Kirchspiel Oberpahlen in Liv- land. Diese Güter wurden während der Verschickung Ficks nach Sibirien 1732 konfisziert. Nach seiner Rückkehr aus der Verban- nung erhielt er sie jedoch wieder zurück, und wohl auch einen Teil der in Beschlag genommenen Papiere. In seinem Testa- ment bestimmt er : „meine kleine Bibliothek und Haus-Archive soll beständig beym Schloss Ober Pahlen bleyben". So ist es auch geschehen i ) . Seine Papiere sind dann auch trotz des mehr- fachen in 170 Jahren stattgehabten Wechsels der Besitzer im Schloss zu Oberpahlen unberührt erhalten geblieben bis zur grossen Wende 1917—1918, als eine staatliche und soziale'Revo- lution die alten Verhältnisse in Livland von Grund aus umge- staltete. Schloss Oberpahlen fiel damals in die Hände der . neuen Machthaber, monatelang trieben die Russen in den Sälen des Schlosses ihr Wesen, bis sie von estnischen Nationaltruppen ver- trieben wurden. Dem alten, treuen Gutsverwalter gelang es, einen Teil des Archivs und die Bibliothek, bestehend aus Werken des Aufklärungszeitalters und des Rationalismus, von denen gewiss so mancher Band aus der Zeit Ficks gestammt haben mag, zu retten und nach Dorpat überzuführen, wo sie fü r einige Jahre in einem Lagerraum untergebracht wurden. Die präch- tigen Bücherreihen, die einst wohl jeden Besucher der grossen 3) Konzept des Testaments von Fick, augenscheinlich im Frühling 1750 zusammengestellt. Ficks Papiere, deponiert im Zentralarchiv in Tartu (Dorpat), zitiert im folgenden F. P. 6 A. R. CEDERBERG В XVII. ι Bibliothek des berühmten Schlosses entzückt hatten, sind jetzt in alle Winde verstreut worden, doch das Archiv wurde unberührt aufbewahrt, und dank der freundlichen Erlaubnis des Verwalters konnte der Verfasser es so, wie es erhalten war, durchsehen. Wenn auch die Sammlung der Papiere Ficks sich als unvollstän- dig erwies und auf den ersten Blick zu erkennen war, dass die wichtigsten Dokumente fehlten, so fand sich doch in dem Erhalte- nen mancher Beitrag zur Beleuchtung des Lebens dieses Mannes, über den, wie schon erwähnt, so verschieden geurteilt wor- den ist. Dem Verfasser war es sofort klar, dass die gefundenen Pa- piere ein deutlicheres Bild, als bisher, von diesem Zeitgenossen und Mitarbeiter Peters des Grossen zu zeichnen ermöglichten. Es fiel ihm besonders auf, so unvollständig die Papiere aus dem Archiv des Oberpahlenschen Schlosses auch waren, auf ein wie mannigfaltiges Gebiet sich die Arbeit dieses Mannes erstreckt hatte. Den gefundenen Papieren ist eine um so grössere Bedeutung beizumessen, als überhaupt authentische schriftliche Quellen über Fick nicht erreichbar sind und erst durch die Erschliessung der russischen staatlichen und Privat- archive f ü r die Forscher zugänglich gemacht werden könnten. Besonders wertvoll erscheint das Verzeichnis jener Kopien, die Fick in Schweden gesammelt hatte: „Verzeichnüß aller und jeder angeschafften Königl : Schwedischen Reglementen, Placaten, Constitutionen, Verordnungen und Instructionen in Commercien See- und Schiffarts großen und kleinen Zollacciss- Bergwerks- Müntz- Contributions- Banco- Stadt- und Landes-Oeconomie- Militair- Manufactur- Polizey- Justitz u. Executions- Staats und Regierungs-Sachen etc." *), zu dem er später noch, was er über administrative und rechtliche Verhältnisse in anderen Staaten erfahren, hinzugefügt hat. Dieses Verzeichnis, das genaue De- tails zur Entstehung und Ausarbeitung der russischen Reform- gesetzgebung enthält, scheint eine Quelle ersten Ranges zu sein. Wenn im folgenden die Aufmerksamkeit auf das Leben und die Wirksamkeit Ficks gerichtet wird, so möchte der Verfasser besonders auf Quellen hinweisen, von welchen man weiss, dass sie Fick und seine Wirksamkeit betreffen, welche aber bisher nur !) S. Beilage No. 1. В XVII. 1 Heinrich Fick 7 sehr wenig von den Forschern beachtet und benutzt worden sind. Man ersieht aus der Literatur, z. B. aus dem Polnoje Sõbrani je Za- konov, aus Polenovs, Guerriers, Sergej Petrovskijs, Miljukovs, Pavlov-Silvanskijs u. a. Arbeiten, dass sich in den russischen staat- lichen Archiven eine Fülle wichtigen Materials befindet, welches wahrscheinlich auf sehr instruktive Weise die verschiedenen Seiten der Wirksamkeit Ficks beleuchten könnte. Um auf dieses Material die Aufmerksamkeit zu lenken und dadurch neue Seiten der Tätigkeit dieses ohne Zweifel bedeutenden Mannes uns näher zu bringen, haben wir unten seine Person und einige Seiten seiner Wirksamkeit in wenigen Zeilen charakterisieren wollen. II. Merkwürdigerweise haben viele Forscher Fick zu einem Schweden stempeln wollen. Schweden sei seine Heimat, er sei dort geboren und aufgewachsen i ) . Andere wieder behaupten, er stamme aus Schleswig-Holstein, und wollen sogar wissen, dass er, bevor er in russische Dienste getreten, Ratsherr in Flensburg gewesen se i 2 ) . Nach Ficks eigener Mitteilung ist er aber in Hamburg geboren 3) , und wir haben keinen Grund an der Rich- tigkeit dieser Nachricht zu zweifeln. Zufolge der vorhandenen Angabe, dass Fick 1704 in seinem 25-ten Jahre war und dass er bei seinem Tode ein Alter 1) Der bereits angeführte ν. H e 1 b i g in seinem Buche „Russische Günstlinge". — S v a t i k o v (Die Entwürfe der Aenderung der russischen Staatsverfassung. Zur Entwicklung der konstitutionellen Ideen in Russ- land (1730—1819). S. 11. Heidelberg 1904) nennt ihn „der Schwede Fick"; ebenso B r ü c k n e r - M e t t i g (Geschichte Russlands bis zum Ende des XVIII. Jh. S. 232. Gotha 1915), und sogar der schwedische Forscher S t e n B o n n e s e n (Peter den Store. S. 308. Stockholm 1925) sagt von ihm, er sei ein Schwede gewesen, der aus holsteinischen in russische Dienste übergetreten sei. 2) Die Nachricht, er sei Flensburger Ratsherr gewesen, stammt wohl aus d. Arbeit K. Fr. Gadebusch's: Geschichte d. Livländischen Adels ( E c k a r d t , а. а. O. S. 312). 3 ) Russkij Archiv, Bd. VI, Sp. 1744, Moskva 1869, wo gesägt wird: „uroženec vol jnago goroda Gamburga". Darauf stützen sich auch Hjärne, Miljukov, Pavlov-Silvanskij u. a. 8 A. R. CEDERBERG В XVII. ι von 71 Jahre erreicht hatte, muss er im Jahre 1679 geboren sein i). Der Umstand, dass Fick verhältnismässig sehr jung in schwedische Dienste getreten ist, wird wohl auch zur Ver- breitung der Meinung von seiner schwedischen Herkunft beigetra- gen haben. „Ich habe — " — erzählt er selbst — „meine Jugend bei der Feder passiert, und bin 1699 zum ersten Mahl aus Teutsch- land nach Stockholm gereiset" 2). E r war also wahrscheinlich in irgendeinem Kanzleidienst gewesen, als er beim Beginn des grossen nordischen Krieges nach Schweden kam. „Und wie mit dem Anfange des Liefländischen Krieges auch meine Manbare Jahren heran gerücket waren, so zog ich sofort 1700 nach Lief- land . Ich wurde sogleich unter dem Nierothschen In- fanterie Regimente employiret " 3 ) . E r wurde also schon im Anfang seiner militärischen Laufbahn mit dem Freiherrn M a g n u s W i l h e l m N i e r o t h bekannt, zusammen mit dem er in der Folge eine gewisse Rolle im Dienste des Zaren Peter spielte, und unter dessen Leitung er wieder in dem nachher ge- schaffenen Kammerkollegium arbeiten sollte4). Im Jahre 1701 ist er in Regimentsangelegenheiten nach Stockholm gesandt worden, wahrscheinlich weil er schon die schwedischen Verhältnisse kannte. Drei Jahre später wurde er zum Quartiermeister in dem Nierothschen Regimente avanciert, „bey welcher charge ich dann Gelegenheit gefunden, die zu weiln sehr Nothdürfftige Officirer des Regiments durch meinen heylig- conservirten Credit, vom Höchsten biss zum Geringsten, öffters mit Kleyder und Subsistence zu versehen" s). Quartiermeister ist er auch noch im Jahre 1709, und wir treffen ihn in der allerschwersten Zeit in Pernau, von wo er als г ) Ficks Memorial an den König Karl XII. *16/2 1715. Schwedisches Reichsarchiv (S. R. A.) ; Ficks Testamente 1750. Konzept in F. P. 2) Ficks Memorial 16/2 1715. S. R. A. 3) Ficks Memorial 16/2 1715. S. R. A. — A d a m L e w e n h a u p t (Karl XII-s Officerare I. S. 195. Stockholm 1920) weiss nicht, dass er so f rüh in Nieroths Diensten getreten ist. 4) Betreffs Nieroth s. L e w e n h a u p t a. a. O. II. S. 477. — Russki j Archiv, Bd. VI, Sp. 1744; P e k a r s k i j , Istorija Imperatorskoj Akademii Nauk ν S.-Peterburge I. S. X X V , X X V I I . S.-Peterburg; 1870. 5 ) Ficks Memorial 16/2 1715. S. R. A. В XVII. ! Heinrich Fick 9 Vertreter des Regiments dés Obersten von Schwengelm, welches dort lag, nach Riga, zwecks Regelung von Geldangelegenheiten, geschickt wurde. Augenscheinlich besass Fick das volle Ver- trauen seines Obersten und der Offiziere in dieser wichtigen Angelegenheit, was auch die zu diesem Behuf ausgestellte Voll- macht bekräftigt !). Fick ist jetzt in der Pernauschen Garnison als Offizier tätig. Am Ende desselben Jahres, als er nach Riga gefahren war, sandte man ihn wieder nach Stockholm „umb alle Nothwendigkeiten zu sollicitiren". Dort ist er fünf Monate ge- blieben. E r musste sich klar machen, „dass wegen des Däni- schen Einfalls in Schonen und anderen wichtigen Hindernüssen, wenige Hülfe in Gelde und Lebens-Mitteln, und zu Entsetzung der Stadt Riga gar kein Transport nach Liefland geschaffet wer- den könte ". Als er in Familienangelegenheiten nach Deutschland zu reisen gezwungen war, beschloss er die militärische Laufbahn gänzlich aufzugeben, verliess im Mai 1710 den schwedi- schen Kriegsdienst und fuhr nach Deutschland2). Fick ist wohl während seines Aufenthaltes in Livland mit den Verhältnissen genau bekannt geworden. Hier hat er auch geheiratet, wie es scheint, ein adliges Fräulein, H e l e n e v o n K r u h s e 3 ) . Hierdurch erklärt sich wohl das grosse Interesse, *) Die unter Ficks erhaltenen Papieren sich findende Vollmacht ist datiert Pernau 22. IV. 1709. 2) Ficks Memorial 16/2 1715. S. R. A. 3) Es ist uns nicht bekannt, von wo die Frau Ficks stammte. Da seine Kinder in den 1720-er Jahren schon erwachsen waren, so ist anzunehmen, dass er spätestens im ersten Dezennium des XVIII. Jh. geheiratet hat. Seine Töchter waren: 1) S o p h i e E l i s a b e t h , verheiratet mit dem Senats- sekretär Joachim v. Schultz, der im J. 1732 zur Zwangsarbeit in den sibiri- schen Eisenbergwerken verurteilt wurde, doch auf dem Wege dahin starb; 2) B e a t a R e g i n a (wohl die Zweitälteste), verheiratet 1730 mit dem Assessor und späteren Landeshauptmann Erik Johann v. Vietinghof; 3) M a r i e F r e d e r i k a (wohl die drittälteste), geb. 1711, verheiratet mit dem livl. Edelmann Kammerherrn Otto Heinrich Zoege v. Manteuffel; 4) A u r o r a , verheiratet mit dem später durch seine Industrieunterneh- mungen in Oberpahlen so bekannt gewordenen Major Woldemar Johann v. Law; 5) C h r i s t i n a , verheiratet mit dem russ. Major und späteren Gesandschaftsrat Jacob Heinrich v. Lilienfeldt; 6) B r i g i t t a , die blind war. (Vereinbarung der Erben Ficks vom 31. XII. 1750 und der Ehe- kontrakt zwischen Erik Johann v. Vietinghof und Beata Fick vom 25. I. 10 A. R. CEDERBERG В XVII. ι das er Liv- und Estland entgegenbrachte, sowie seine Beziehun- gen zum örtlichen Adel, die es ihm hier gelang anzuknüpfen *). Als Fick nach Deutschland fuhr, war er mit vielen Empfeh- lungen versehen, sowohl von der Königin Ulrika Eleonora, Gross- mutter des Königs, als von dem Grafen Arvid Horn und von dem General Baron Sparre, an den Gottorpischen Hof und an den gan- zen königlichen Rat, an die Regierungen von Pommern und Bre- men „zu Erlangung eines convenablen Civil-Employ"2). Der Administrator von Holstein-Gottorp, C h r i s t i a n A u g u s t , der Onkel des jungen Herzogs K a r l F r i e d r i c h , König Karl des XII. Neffen, hat auch Fick „anfänglich und jederzeit alle Gnade be- zeiget und sogar biss zur würckl. Vacance einer Bedienung mich mit einer Pension von 100 Rthl. versehen lassen". Doch merkte Fick, dass er von dem damaligen Premier-Minister, Baron Görtz, „von Anfang her mit sehr ungütigen Augen angesehen worden". Durch seine Veranstaltung wurde F. jedoch zum Bürgermeister in Eckernförde ernannt, unter dem Titel Commissarius, welcher Dienst ihn aber in keiner Weise befriedigen konnte 3) . Woher die Ungunst des grossen Ministers gekommen ist, davon hat Fick keine Mitteilung gemacht. Nach der Schlacht von Tönningen wurde er im Februar 1714 aus seinem Dienste entlassen und war also mit seiner Familie ganz blossgestellt. Fick reiste jetzt nach Stockholm, um dort bei dem jungen Herzog Hilfe zu finden. Auf dieser Reise hatte er die Gelegenheit, sich einiger in Gothenburg aufgebrachter und konfiszierter holsteinischer Schiffe anzunehmen und deren Restitution bei dem schwedischen königlichen Rat zu be- 1730. F. P. — Vgl. B. H o y n i n g e n - H u e n e , Auszüge aus den Kirchen- büchern des Estländischen Konsistorialbezirks bis zum Jahre 1900. Reval 1913—1915.) !) Vrgl. z. B. den Brief Ficks an den Bürgermeister von Riga v. Benckendorff vom 20. VI. ,1718 (ν. В u l m e r i n c q, Actenstücke und Ur- kunden I, S. 289—290). 2 ) Ficks Memorial 16/2 1715. S. R. A. 3 ) „— — eine elende und unanständige Bedienung so vormahls nicht 100 Rthl. eingetragen, unter den leeren Titul eines Commissarii " Er erzählt, dass er „bey so schlechten Traciamente auch in einer unver- meydtlichen Noth würde gerathen seyn, wann nicht einiger Zuschuß von den Meinigen mich unter Armen gegriffen hätte". (Ficks Memorial 16/2 1715. S. R. Α.) . В XVII. 1 Heinrich. Fick 11 wirken ι). Aber als er im Herbst desselben Jahres wieder nach Holstein-Gottorp kam, wurde er von den Dänen arretiert und nach Kopenhagen geführt. Dort wurde er acht Wochen unter strenger Bewachung in der Festung Rendsborg gehalten. Gegen gültige Kaution wurde er jedoch freigegeben, und als er wieder nach Eckernförde gekommen war, wandte er sich mit einer Bittschrift an den nach Stralsund gekommenen Karl XII., um eine Stellung in Schweden zu erhal ten 2 ) . Wahrscheinlich hat Karl XII. Fick keine Stelle geben kön- nen. Dagegen wird er jetzt, wenn man der Nachricht des be- kannten holsteinischen Politikers von Bassewitz Vertrauen schenken kann, Geheimsekretär des holsteinischen Administra- tors und besitzt wahrscheinlich das volle Vertrauen seines Fürsten. Von Bassewitz nennt ihn einen sehr verständigen Menschen, der die schwedischen Institutionen und Gesetze gut kenne 3 ) . Lange ist er in den Diensten des Administrators von Hol- stein keinesfalls geblieben. Dem General A d a m W e i d e , der nach der Schlacht bei Narva in schwedische Gefangenschaft geraten war, wurde vom Za- ren der Auftrag zuteil, mit v. Bassewitz die Einführung von Kolle- gien in Russland zu beraten ; v. Bassewitz hatte mit Weide konfe- riert und ihm Fick als die f ü r die Einführung der Kollegien ge- eignetste Persönlichkeit empfohlen. Dieses geschah wohl 1715, als der General Weide sich mit den russischen Truppen in Hol- stein aufhielt. . Schon im November 1715 erhielt der Zar Nach- richten über Fick, und im Dezember bot dieser seine Dienste dem Zaren an 4 ) . Damit hatte nun ein neuer Abschnitt in Ficks Leben be- gonnen. In seiner ausführlichen Untersuchung der wirtschaftlichen Zustände Russlands lenkt P. M i l j u k o v die Aufmerksamkeit darauf, dass das wichtige, die Einrichtung der Kollegien be- *) Ficks Memorial 16/2 1715. S. R. A. — Vgl. auch H j ä r n e , Ryska konstitutionsprojekt âr 1730 efter svenska förebilder. S. 210, 2) Das oben mehrfach zitierte Memorial vom 16/2 1715. S. R. A. 3) P e k a r s k i j , a. a. O. I. S. 201. 4) M i l j u k o v , a. a. O. S. 573 ; Russkij biograf. slovarj, Art. über Fick. 12 Α. Ε. CEDERBERG В XVII. ι treffende Memorial, das bestimmt im Frühling des Jahres 1715 entstanden ist, zum grossen Teil dieselben Pläne und Gedanken- gänge enthält, die in den von Fick später eingereichten Vor- schlägen zu finden s ind 1 ) . Es erhebt sich die Frage, ob Fick dieses Memorial im Frühling 1715 verfasst, oder ob Miljukov es nicht richtig datiert hat? Der Gedanke liegt nahe, dass Fick dieses Memorial verfertigte, noch bevor er in den russischen Dienst trat , um den Zaren mit seinen Plänen bekannt zu machen, und dass gerade dasselbe die Aufmerksamkeit des Zaren auf Fick lenkte. Miljukov lässt die Frage offen, denn nur eine eingehende Untersuchung und Analyse des Memorials könne zu bestimmten Ergebnissen über seine wirkliche Herkunft führen. Es wäre aber sehr interessant, auf Grund gerade dieses Memorials und vielleicht der mit ihm in Zusammenhang stehenden Einzelheiten (falls es gelingen sollte sie festzustellen) ein genaueres Bild von den Plänen und Absichten Ficks aus der Zeit seines Dienst- wechsels zu gewinnen. Wann und aus welchen Gründen fasste Fick die Absicht in den russischen Dienst zu treten? Hat er selber die Initiative dazu ergriffen, oder hat ihn v. Bassewitz als die geeignete Persönlichkeit empfohlen? Wie wir erwähnten, stammte die Gemahlin Ficks aus Livland, es liegt daher nahe an- zunehmen, dass auch verwandschaftliche Beziehungen zum In- ländischen Adel und Vermögensinteressen ihn zu diesem Schritte bewogen haben 2 ) . Alles dieses sind Fragen, deren Lösung wir anstrebten und die vielleicht mit Hilfe des neuen Materials geklärt werden können. Zu Ende des Jahres 1715 ist Fick in St. Petersburg. Ob er persönlich mit dem Zaren zusammentraf oder mit dessen Be- vollmächtigten konferierte, ist uns nicht genau bekannt, jeden- falls sehen wir, dass es zu einem Abkommen dahin kam,. dass Fick nach Schweden reisen sollte, um sich mit der rechtlichen und administrativen Ordnung bekannt zu machen und diejenigen Reglements und Verordnungen sich zu verschaffen, auf Grund !) M i l j u k o v , а. а. O. S. 570—573. 2 ) Vrgl. P e k a r s k i j , a. a. O. S. 201. — Die dort angeführte Nach- richt gründet sich auf einen Brief General Weides an d. Zaren vom 13. XI. 1715. В XVII. 1 Heinrich Fick 13 deren die Kollegien eingerichtet und geleitet werden. Er sollte auch versuchen, aus einer jeglichen schwedischen Zentralbehörde wenigstens einen Beamten zum Eintri t t in russische Dienste zu bewegen. Zar Peter erkannte, dass Fick f ü r den gestellten Auft rag besonders geeignet war ; er, der frühere schwedische Offizier, musste die Verhältnisse in Schweden sehr gut kennen, er hatte dort zuletzt .als Holstein-Gottorpischer Kommissar sicher bekanntschaftliche, wenn nicht gar freundschaftliche Be- ziehungen angeknüpft. Man hätte ihn auch kaum bei der Aus- führung des ihm vom Zaren gewordenen Auftrages verdächtigen können. Man konnte doch nichts dagegen haben, wenn ein hol- steinischer Offizier und Wirtschaftsbeamter das schwedische Re- gierungssystem betreffende Reglements und Verordnungen sam- melte. Es war klar, dass Fick am leichtesten zu solchen Papie- ren gelangen konnte, in die man überhaupt nicht gern einem fernstehenden Ausländer, geschweige denn einem Handlanger und Vertreter des russischen Zaren, Einsicht gewährt hätte. Augenscheinlich wollte auch Zar Peter sehen, wie und mit welchem Ergebnis Fick diese verhältnismässig schwere Aufgabe lösen werde. Bevor man ihn endgültig in den Dienst nahm, schien es berechtigt zu sein, seine Tauglichkeit zu der ihn erwar- tenden Arbeit zu prüfen. III. Im folgenden soll Ficks Reise und seine Tätigkeit in Schwe- den einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Fick traf zu Anfang des Jahres 1716 in Stockholm ein. Ob er dorthin direkt aus Russland oder über Holstein gelangte, ist uns nicht bekannt. Er reiste in Begleitung seiner Frau, von der gesagt wird, sie habe sich zusammen mit ihrem Gemahl in Schweden aufgehalten und sei ihm bei seiner Rückreise behilflich gewesen !). Wie schon oben erwähnt, kannte Fick die schwedischen Ver- hältnisse gut. Es ist auch anzunehmen, dass er dort schon von seinem früheren Aufenthalte her mit einigen bedeutenden Per- sönlichkeiten bekannt war. So kannte er, wie schon oben er- x) P e k a r s k i j , а. a. 0. S. 201. 14 A. R. CEDERBERG В XVII. ι wähnt ist, Freiherr ν. G ö r t z , den damals allmächtigen Mini- ster Karls XII. Dass der Minister ihn nicht mit günstigen Augen angesehen hat, hörten wir aus Ficks Memorial. Darum können wir mit Bestimmtheit annehmen, er habe dem allge- waltigen Manne keine Mitteilung davon gemacht, dass er auf Grund einer Empfehlung v. Bassewitz's in russische Dienste getreten sei. Diese beiden holsteinischen Staatsmän- ner befanden sich nämlich, seit v. Bassewitz vor einem oder anderthalb Jahren die verdächtige Politik des Freiherrn v. Görtz in Schweden aufgedeckt hatte, in einem sehr gespannten Ver- häl tnis 1) . Daher muss man den Gedanken, Fick hätte in Russ- land die Pläne des Freiherrn v. Görtz verwirklicht oder bei seinen politischen Bestrebungen mitgewirkt, als unbegründet ver- werfen. Ohne Zweifel ist Fick auch schon damals, um noch eine Per- sönlichkeit anzuführen, mit D a n i e l N i k l a s ν. H ö p k e n in Verbindung getreten; ν. Höpken, früherer holsteinischer Beam- ter, war vielen Holsteinern bekannt und hatte es im. Dienste Karls XII. bis zum Staatssekretär gebracht. Diese beiden Män- ner, Fick und v. Höpken, standen, wie wir später sehen werden, in brieflichem Verkehr miteinander, und zwar in einem sehr herz- lichen. Fick nennt v. Höpken seinen „lieben Freund" und sucht ihm beim Zaren Vergünstigungen zu erwirken. Dass dieses freund- schaftliche Verhältnis in Zusammenhang zu bringen ist mit v. Höpkens Tätigkeit zur Vorbereitung des Friedensvertrages von Nystadt, f ü r die er von den Russen eine grössere Belohnung erhielt, ist wahrscheinlich2). Jedenfalls ist dies eine Frage, auf welche man die Aufmerksamkeit richten kann. Es ist anzunehmen, dass Fick sich in Schweden f ü r einen in holsteinischen Diensten stehenden früheren schwedischen Offi- г ) С. G. M a l m s t r ö m , Sveriges politiska historia frân konung Karl XII-s död tili statshvälfningen 1772. 2. Aufl. I. S. 36; H e l g e A 1 m q u i s t, Holstein-Gottorp, Sverige och den nordiska ligan i den poli- tiska krisen 1713—1714. S. 268—275. Skrifter utg i fna af K. Humanis- tiska Vetenskaps-Samfundet i Uppsala. 21. Uppsala 1918. 2 ) A b e l H e l a n d e r , Daniel Niklas v. Höpken 1669—1727. S. 141— 142. Stockholm 1927. — Die diesbezügliche Nachricht stammt aus dem Briefe des französischen Gesandten Campredon an d. hessischen Gesandten v. Diemar. — B a n t y š - K a m e n s k i j , Obzor vnešnich snošenij Rossii (do 1800 goda). IV. S. 221. Moskva 1902. В XVII. 1 Heinrich Fick 15 zier ausgegeben hat. Unter welchem Vorwande er es ermöglichte, eine so lange Zeit, beinahe ein ganzes Jahr, sich unbehelligt in Schweden aufzuhalten, darüber sind uns keine Nachrichten er- halten, auch hat sich unseres Wissens Fick selbst darüber nicht geäussert. Unwillkürlich erhebt sich die Frage, ob die Schweden wirklich keinen Verdacht schöpften gegen die vielen Ausländer, die gerade zu der Zeit sich in Schweden mit mehr oder weniger zweifelhaften Aufträgen aufhielten und von denen einige direkt zum Zwecke der Spionage dorthin gesandt worden waren. So wissen wir z. В., dass ungefähr zur selben Zeit — im Juli 1716 — ein gewisser H e i n r i c h H e i t e r l i n g zur Beschaffung ge- heimer Nachrichten über die schwedischen Kriegsvorbereitungen von russischer Seite dorthin gesandt worden war. Im darauf- folgenden Jahre wurde von der russischen Regierung der in ihren Dienst getretene Franzqse B a r a l i o n nach Schweden geschickt. Er hielt sich dort bis zum Juli 1719 auf, und seine Aufgabe be- stand ebenfalls in der Beschaffung von geheimen Nachrichten. Ausserdem könnte man noch anführen, dass ζ. В. im J. 1719 min- destens fünf Privatpersonen mit dem gleichen Auftrage nach Schweden geschickt worden waren i) . Doch wenden wir uns wieder Fick und seiner Mission zu. Es ist unwahrscheinlich, dass diejenigen Personen, die Fick die verschiedenen Nachrichten überbrachten und ihm das Abschreiben wichtiger Dokumente ermöglichten oder letzteres gar selbst ausführten, eine Ahnung von seinen wahren Absichten und Zwecken hatten. Fick war wie einer von den Eigenen, und ihm konnte man wohl wichtige Dokumente zur Durchsicht und sogar zum Abschreiben geben. Ficks Hauptziel war, wie schon er- wähnt, sich noch besser als f rüher mit den schwedischen Zu- ständen, besonders auf dem Gebiet der Administration und Justiz, bekannt zu machen und sich Abschriften von möglichst vielen Verfügungen, Reglements und Instruktionen zu verschaffen. Bald konnte er sich Gehilfen verschaffen, die gegen eine Vergü- tung ihm die Arbeit erleichterten. Eine gleichzeitige Nachricht besagt, dass Zar Peter durchaus keine Mittel sparte, damit Fick sein Ziel erreichen könne. Dieser fasste auch seine Aufgabe 2) B a n t y š - K a m e n s k i j , Obzor. IV. S. 214—217. 16 A. R. CEDERBERG В XVII. ι im weitesten Sinne auf. Aus seinen uns erhalten gebliebenen Verzeichnissen ersehen wir, dass er von allem, was nur irgend- einen Bezug auf die Regierungstätigkeit und die schwedischen Institutionen hatte, sich eine Abschrift zu verschaffen bestrebt war. Vor allen Dingen interessierten ihn jene Instruktionen, auf Grund deren die Zentralverwaltungsorgane und ihre Beamten handelten; und so sehen wir, dass der erste Teil seiner Verzeich- nisse „Instructiones auf unterschiedliche Hohe und niedrige Be- dienungen, wie auch vor einigen gantzen Collégien, worinnen alles enthalten, waß zur Observance und Verrichtung dehren Dienstes gehöret" enthält. Es sind dies 26 Instruktionen, hauptsächlich aus der Zeit des Schöpfers der neuen Ordnung in Schweden, Karls XI. Den Schluss bilden 3 Instruktionen Karls XII., von denen die letzte vom J. 1716 an das Kammerkollegium gerichtet ist. Es versteht sich wohl von selbst, dass diese Instruktionen f ü r Fick und seinen Auftraggeber, den Zaren Peter, von der aller- grössten Bedeutung waren !). Nach der Zahl der einzelnen Abschriften zu urteilen, hat Fick besonders viel Abschriften aus dem Gebiete des Gerichts- wesens und der Gesetzgebung gesammelt. Sie bilden jenen Teil seiner Verzeichnisse, den er „von Justiz und Executions-Wesen" nennt, und der ca. 500 einzelne Abschriften enthält, angefangen mit Gustav Wasas Ordonnanz zu Vesterâs von 1528 und endigend mit einigen Verordnungen, die während seines Aufent- haltes in Schweden erlassen worden waren. Fick hatte sich also, wie wir sehen, auch Abschriften verschafft von so veralteten Ver- ordnungen, wie das Plakat Gustavs Wasas an die Vögte vom Jahre 1549, oder wie er es nennt, Plakat „daß die Vögde die Ge- richts-Sachen nicht heimlich vergleichen oder abhandeln sollen". Auch findet sich hier eine von der Vormundschaftsregierung der Königin Christine gefasste „Resolution wegen des rechten Ver- standes der Process-Ordnung" vom Jahre 1636. Ebenso bringt er eine Reihe von Verordnungen und Patenten das Kriegs- und See- wesen betreffend. So sehen wir im zwölften Teil „von einigen theils der Land-Milice alleine, theils aber der Milice und der Bauerschafft zugleich betreffenden Sachen", dass er seine beson- dere Aufmerksamkeit auf die Anwerbungsfragen gerichtet hatte x) J3. „Verzeichnüss" in der gedruckten Beilage Nr. 1. В XVII. ι Heinrich Fick 17 und sich Abschriften von den neuesten Verordnungen betreffend die Anwerbung von Soldaten verschafft hatte, so z. B. über die Anwerbung der Soldaten von 1716. Sodann finden wir alle Staaten der schwedischen Kollegien in seinen Papieren erhalten. In derselben Abteilung ist auch der „Staat vor die Königl. Resi- dentz Stadt Stockholm" enthalten, der in überaus interessanter Weise die zur Zeit Ficks geltende kommunale Ordnung in der Hauptstadt des Landes schildert ι ). Fick hat sich besonders mit den Verordnungen f ü r die Stadt Stockholm beschäftigt, er legte nämlich unter der Überschrift „Vom gesambten Stadts-Wesen der Königl: Residence Stockholm" eine spezielle Sammlung von Ab- schriften, die sich nur auf diese Stadt bezogen, an. Sie umfasst 73 Nummern, von denen die 10 letzten aus der Zeit seines dorti- gen Aufenthaltes stammen. Zweifelsohne ist diese Sammlung von Verordnungen die Stadt Stockholm betreffend ihm von grossem Nutzen gewesen, als er später mit seinen Vorschlägen bei der Einrichtung der russischen Hauptstadt und speziell der Petersburger Kommunalordnung hervortrat. Um noch etwas zur Illustrierung der Sammel- und Ab- schreibetätigkeit Ficks anzuführen, sei auf eine ganze Reihe den schwedischen Reichstag betreffender Abschriften hingewiesen. Sie bilden die Abteilung „von Schwedischen Reichs-Tägen, Ver- sammlungen derer 4. Haubt-Stände, deren Klagen und darauf er- folgten Königl: Resolutionen, auch allgemeinen Reichs-Tages- Schlüßen". Zu welchem Zweck Fick Abschriften von solchen Dokumenten wie Reichstagsbeschlüssen und überhaupt den Reichs- tag betreffenden Dokumenten sich zu verschaffen gemüssigt sah, bleibt ufis unerklärlich. Es scheint wohl, dass er schon damals dem parlamentarischen Leben und seinen besonderen Formen ein gewisses Interesse entgegengebracht hat. Eine Nachricht, die häufig in der Literatur anzutreffen, besagt, dass Fick während seines Aufenthaltes in Schweden sich fü r freie republikanische Staatsformen zu interessieren begonnen habe 2 ) . Es ist sehr 1) S. Beilage Nr. 3. 2) d e M a n s t e i n , Mémoires historiques, politiques et militaires sur la Russie. I. S. 85. Lyon 1772. „Monsieur de Fick avait pendant son séjour en Suède pris du goût pour le gouvernement républicain." — A u s Man- steins Arbeit haben, soviel man sehen kann, viele andere diese Nachricht entlehnt, wie z. B. Eckardt, Hjärne, Pavlov-Silvanskij u. a. 18 Α. Ε. CEDEEBEEG В XVII. ι möglich, dass diese Behauptung nicht unbegründet ist, doch wäre es wohl recht schwer zu erklären, was diese Begeisterung direkt fü r republikanische Staatsformen hervorgerufen habe. Dagegen ist zu bemerken, dass Fick schon damals die gegen Karl XII. und seine absolutistische Regierungsweise zutage tretende: Oppo- sition sehr aufmerksam verfolgte. Erhalten ist uns, um ein Bei- spiel zu nennen, unter seinen Papieren eine Abschrift des Briefes des Propstes Jacob Boëthius an den König vom Jahre 1704, in dem sich gewisse oppositionelle Ideen finden i ) . Ebenso ist erhalten in seiner Sammlung des bekannten Kanzleipräsidenten Bengt Oxenstjerna Brief an den König vom März 1702, oder wie Fick ihn überschreibt, „Des gelehrten Schwedischen Reichs-Cantz- lers und Senateurs Graffen Benedicti Oxenstierns hinterlassene Consilia am Könige, wegen gegenwertigen weit aussehenden Krieges" 2 ) . Diese Abschriften zeigen, dass Fick auch mit der damals in Schweden bemerkbaren geheimen Opposition zu rechnen verstand und darum wohl auch die angeführten Dokumente unter seine Abschriften aufgenommen hat. Aber dennoch scheint es uns nicht möglich, weitere Folgerungen allein aus der Tatsache der Beschaffung dieser Papiere zu ziehen. Wir bemerken gleichfalls, dass Fick während seines Aufent- haltes in Schweden ein besonderes Interesse dem geistigen Leben entgegenbrachte und eine Anzahl Abschriften über entsprechende Unternehmungen und Institutionen sich verschaffte, wie wir das aus seiner Sammlung ersehen können. Die betreffenden Abschrif- ten finden sich allerdings in einer etwas merkwürdigen Rubrik, nämlich der, die Fick „von Policey-Sachen" nennt. Hier finden sich u. a. Auszüge aus den Konstitutionen der Universität Upsala v. J. 1655, den königlichen Verordnungen fü r Gymnasien und Schulen *) Der Brief ist in der Fickschen Sammlung undatiert, doch nach dem Inhalt zu schliessen ist es das bekannte Protestschreiben vom 11. XI. 1704. Vrgl. d. Artikel Boethius, Jacob (Svenskt biografiskt lexikon V. Stockholm 1925). 2) Es ist augenscheinlich dieselbe Abschrift, die dann später in die Bibliothek der Universität Tartu (Dorpat) geriet und dort aufbewahrt wird; die Übersetzung weicht einigermassen von der Veröffentlichung Nordbergs ab. ( N o r d b e r g , Leben Karl d. Zwölften, Königs in Schweden. III. S. 299— 306j 751.) — Vrgl. auch A r t h u r S t i l l e , Bengt Oxenstjernas memorial af den 5 mars 1702. (Karolinska Förbundets Ärsbok 1914, Lund. 1915.) В XVII. 1 Heinrich Fick 19 v. J. 1693, den königl. Verordnungen über die Kleidung des Adels v. J. 1664, dem königl. Plakat v. J. 1666 betreffend Monumente und Antiquitäten, ebenso aus den königl. Erklärungen v. J. 1695, dass die Bischöfe, Superintendenten und Doctores der Theologie dem Adel gleichzurechnen seien, und endlich der Rangordnung v. J. 1713. Diese Abschriften sind auch ein Beleg fü r das Inte- resse Ficks an Schule, Kirche und geistlichen Fragen, obgleich er selbst kein Anhänger der Kirche war. Wir werden späterhin sehen, dass diese das kulturelle Leben und die Schulordnung be- treffenden Abschriften Fick im Verlaufe seines weiteren Dienstes in Russland von grossem Nutzen waren. Besonders bemerken wir noch die Sammlung von Sachen aussenpolitischer Bedeutung. Sie bildet einen Teil seiner Sammlung, die den Titel t rägt „Von allerhandt Allian- cen, Heyraths- Commercien- und Friedens-Tractaten, Deela- rationen, Universalien, Manifesten, Amnistien, Capitulatio- nen, Guarantien und Testamenten". Hier finden sich Abschriften, die f ü r die Zeitgenossen sehr interessant und wohl auch kenn- zeichnend f ü r die damalige politische Lage gewesen sein mochten. Unter anderem sehen wir hier die zwischen Dänemark und Hol- stein vereinbarten Glückstädter Rezesse v. J. 1667, jenen Traktat v. J. 1688, auf Grund dessen die schwedische Regierung 6 Regi- menter schwedischer Truppen an Holland abtrat, weiter ein Kriegsmanifest an die Livländer v. J. 1700; den Friedens- vertrag von Traventhal, mit allen dazu gehörigen Präliminar- und Separatakten, sodann ein schwedisches Manifest gegen Russ- land a. d. J. 1701, ein schwedisches Manifest gegen Russland und die russische Antwort darauf vom J. 1710, und sogar den Friedensvertrag zwischen Russland und der Türkei v. 1713. Unwillkürlich f rag t man sich, wozu Fick die letztgenannte Ab- schrift besorgte, und zweitens, auf welche Weise er zu Ab- schriften von diesen Dokumenten, die zweifelsohne damals als Staatsgeheimnisse gehütet wurden, gelangen konnte. Wahr- scheinlich aber hatte man volles Vertrauen zu diesem holsteini- schen Offizier, der so lange in Schweden weilte und so gut die schwedischen Verhältnisse kennen gelernt hatte. Bei weiterer Betrachtung seiner Tätigkeit in Schweden im Jahre 1716 fällt uns auf, dass Fick sich auch gedruckte Bücher, von denen er sich wohl Nutzen bei seiner zukünftigen Arbeit 2* 20 A. R. CEDERBERG В XVII. ι versprach, besorgte. Unter dieser Literatur bemerken wir „Schwedisches Stadt- und Landt-Recht mit schönen Marginaiiis und Anmerckungen", ebenso ein anderes Werk „Historischer Be- richt von der Schleßwig-Hollsteinschen Ritterschafft und ihren Privilegien". Auch erregt unsere Aufmerksamkeit ein Werk des Franzosen V a u b a n „Dixme Royale", von dem noch später die Rede sein soll, und das Fick bezeichnet als „Project wie die Cron- Frankreich durch etablirung eines Zehenden alle andere Contri- butiones und Auflagen mit guten Nutzen der Crone und der Unterthanen könte cessiren laßen." Ohne Zweifel hat die Beschaffung einer so riesigen Menge von Material, das in seiner Gesamtheit mehrere Bände bildete, — es sind uns bestimmte Signaturen erhalten, die die Zugehörigkeit einer jeden Kopie zu dem entsprechenden Bande bezeichneten — Fick viel Verdruss und grosse Ausgaben bereitet. Leide]' ist nur ein kleiner Teil dieses Materials in Abschriften in unsere Hände geraten, der grössere Teil ist, falls er nicht in russischen. Privat- archiven vorhanden sein sollte, wohl verloren gegangen. Wie erinnerlich, war es Fick auch zur Aufgabe gemacht worden, aus einer jeden schwedischen Zentralinstitution minde- stens einen Beamten f ü r den Dienst in Russland zu gewinnen. Wie es scheint, ist Fick die Ausführung dieses Auftrages nicht geglückt. Wir finden jedenfalls in den darauffolgenden Jahren nur wenige Schweden in russischen Diensten, und es f rag t sich, ob nicht sogar diese wenigen aus der Zahl der schwedischen Kriegs- gefangenen angeworben worden waren. Von den im russischen Staatsdienste sich befindenden wurde von K a r l P r i n t z e n - s t e r n , der im Staatskontor diente, gesagt, er stamme wohl aus Schweden, doch sei er Deutscher, vom Rat des Justiz- kollegiums J o h a n B e r n h a r d M ü l l e r wird berichtet, er sei schwedischer Kriegsgefangener, doch aus Rostock gebürtig gewesen; ebenso waren Kriegsgefangene die aus Schweden stam- menden J o a c h i m R i c k e r t und J o h a n S c h l o t t e r - m a n n i) . Es erhebt sich die Frage, ob Fick, insofern er in demselben Staate, dem er jahrelang als Offizier gedient hatte, sich heim- licherweise Abschriften von wichtigen Dokumenten verschaffte, !) Ρ o i e n o v, a. a. O. Sp. 1746, 1747, 1748, 1750. В XVII. ι Heinrich Fick 21 nicht als ein gewöhnlicher Spion zu betrachten sei. Darauf wäre zu erwidern, dass, obwohl, wie es auch Fick selbst mehrmals be- tonte, er in Schweden verbotene Wege benutzt und seine Reise fü r eine durchaus gefährliche gehalten hat, er doch nicht zu den gewöhnlichen Spionen zu zählen ist. Seine Hauptaufgabe, zu deren Gelingen Zar Peter das nötige Geld reichlich zur Verfü- gung stellte, bestand in der Beschaffung von Dokumentenab- schriften, die das russische Reich zur Ordnung seiner inneren Angelegenheiten, speziell zur Einführung der Kollegien und Re- formierung des Gerichtswesens, benötigte. Jene Abschriften von Dokumenten, die zu erlangen es ihm gelang, konnten nicht zu einer direkten Schädigung Schwedens, sondern bloss zum inneren Aufbau des ihm feindlichen Staates benutzt werden. Ende 1716 verliess Fick Schweden. Augenscheinlich begab er sich direkt nach Holstein-Gottorp, um von dort seine Reise zum Zaren, der sich damals in Holland aufhielt, fortzusetzen. Die Überfahrt über das Meer war sehr beschwerlich. Erstens war in Schweden im Sommer 1716 den Schiffen das Auslaufen verboten worden 1 ). Zweitens mussten natürlich die grossen Sammlungen von Dokumenten und Abschriften Fick äusserst hinderlich sein. In einem später von ihm verfassten Memorial schreibt er, wie er auf der Rückreise aus Schweden im J. 1716 gezwungen gewesen sei, um die Dokumente unbemerkt ans Land zu schaffen, sie teils unter den Röcken seiner Frau zu verbergen, teils sie dem Schiffskapitän anzuvertrauen 2) . Nachdem er so das Ziel seiner Reise erreicht hatte und mit dem Zaren in Amsterdam zusammengekommen war, berichtete er ihm über die Ergebnisse seiner Tätigkeit. Zar Peter war augenscheinlich mit dem Erreich- ten durchaus zufrieden, und am 23. Januar 1717 wurde ein Kon- trakt geschlossen, auf Grund dessen Fick in den russischen Dienst trat. In diesem Kontrakt oder, wie er genannt wurde, Patent ist eine 12-jährige Dienstzeit als Kammerrat oder Staatsrat vor- gesehen. Fick soll ein Gehalt von 800 Rubeln jährlich und Stimm- recht im zu gründenden Kammerkollegium erhalten. Der Zar empfiehlt ihn seinen Nachfolgern und verspricht, falls Fick nicht über die vereinbarte Zeit hinaus im Dienst verbleiben wolle, a) Vrgl. H e l a n d e r ^ Daniel Niklas ν. Höpken. S. 55. 2) Ρ e k a r s k i j, а. а. О. S. 201. 22 A. R. CEDERBERG В XVII. ι solle es ihm erlaubt sein, ungehindert in sein Vaterland zurück- zukehren i ) . Es ist anzunehmen, dass zu Anfang d. J. 1717 zwischen dem Zaren und Fick Besprechungen stattgefunden haben über die geeignetste Art, wie die Einrichtung der Kollegien in Russ- land in Angriff zu nehmen sei. Fick hatte nun das aus Schweden beschaffte reichliche Material zur Hand, auf Grund dessen die Hauptzüge des neuen Systems festgestellt werden konnten. Doch scheint es erwünscht gewesen zu sein, auch die entsprechenden Einrichtungen und Ordnungen der anderen Staaten mit in Be- tracht zu ziehen, und so sehen wir, dass Anfang 1717 Fick die Aufgabe gestellt wird, das nötige Material auch noch in anderen Ländern zu sammeln und nach Möglichkeit geeignete Persönlich- keiten aufzufinden, die gegebenenfalls bereit sein würden, in den Dienst des Zaren zu treten. Auch scheinen in den Ge- sprächen des Zaren mit Fick in Amsterdam damals wichtige den Zaren interessierende wirtschaftliche Fragen berührt worden zu sein. Wir sehen nämlich in den bald darauf eingereichten Memorialen Fick des öfteren solche Fragen berühren und ent- sprechende Vorschläge machen. Unter seinen Papieren sind gerade wohl aus jener Zeit stammende Vorschläge zur Förde- rung des russischen Gewerbes erhalten. Wir dürfen wohl daraus schliessen, dem Zaren sei es bekannt gewesen, dass Fick in den vorhergehenden Jahren seine Kräfte auf wirtschaftlichem Ge- biete erprobt hatte, er habe daher dem neuen Kammerrat auch die Behandlung von entsprechenden Fragen des russischen Wirt- schaftslebens aufgetragen. Und wenn die Datierung eines später geschriebenen wichtigen Memorials, von dem noch später die Rede sein wird, richtig ist, wie wir allen Grund zu glauben haben, so hat er gerade während seines Amsterdamer Aufenthaltes dem Zaren ein schriftliches Memorial vorgelegt über die Erziehung der russischen Jugend, über welche Frage in Amsterdam viel- leicht auch mündliche Verhandlungen stattgefunden ha t t en 2 ) . Genauere Angaben über den Inhalt der Amsterdamer Besprechun- gen fehlen uns jedoch leider. x) Ρ о 1 e η ο ν, а. а. О. Sp. 1740—1742 — G о 1 i к о ν erwähnt auch (Dopolnenije k dejanijam Petra VelikagO. XI. S. 363. Moskva 1793), der Zar habe Fick ein wertvolles Geschenk gemacht. 2) Vrgl. Unterthänigstes Memorial § 29, Beilage Nr. 4. В XVII. 1 Heinrich Fick 23 Soweit ersichtlich, ist Fick im Frühling d. Jahres 1717 auf Reisen in verschiedenen Staaten, mit dem Versuch den Auft rag des Zaren auszuführen beschäftigt. So wissen wir, dass er sich mit den Verhältnissen in den Niederlanden bekannt machte, ob- schon uns nähere Daten über seine dortige Tätigkeit fehlen 1 ) . Vermutlich hat er auch während seines Aufenthaltes in Holland die Gelegenheit gehabt zu sehen, wie gefährlich solch eine Reise f ü r Personen mit einer politischen Mission werden konnte. Ende Februar 1717 wurde nämlich in der Stadt Arnheim in Geldern auf Englands Betreiben hin der von f rüher her Fick bekannte, nun in schwedischen Diensten stehende Freiherr von Görtz arre- tiert. Er wurde der Unterstützung der Partei der Stuarts ver- dächtigt und vielleicht auch dessen, dass er sich zur Ausführung seiner Pläne mit dem Zaren in Verbindung setzen wollte. Es ist klar, dass hieraus leicht auch f ü r Fick unangenehme Folgen hätten entstehen können, denn auch er war ja f rüher holsteinischer Be- amter gewesen und gehörte jetzt zur nächsten Umgebung des Zaren. Hierauf hat sich Fick augenscheinlich in seiner Vater- stadt Hamburg aufgehalten. E r hat sich hier wahrscheinlich .mit der Kommunalverwaltung und mit den dort geltenden Ver- ordnungen und Statuten bekannt gemacht. Dieses beweisen einige Abschriften von Dokumenten, die sich in seiner Sammlung fanden, und die er erst nach seiner schwedischen Reise sich ver- schafft hatte. Es ist auch möglich, dass jener „Kürzer doch richti- ger Entwurf zur Anlegung einer vollständigen Zucker-Fabrique", der sich unter seinen Papieren befindet, direkt an den Zar Peter adressiert und nach den Vorbildern der Hamburger Fabriken ent- worfen ist, damals, als Fick im J. 1717 in seiner Heimatstadt weilte, entstanden ist. Weiter sehen wir es fü r möglich an, dass er einige von den Bürgern seiner Vaterstadt zum Eintri t t in russische Dienste bewogen hat. So sehen wir gleich nach der Gründung der Kollegien z. B. D i e t r i c h W i l l e r s a l s Assessor des Kommerzkollegiums, V i n c e n t R a i s e r i n der entsprechen- den Stellung im Bergwerk- und Manufakturkollegium, J o h a n n O s t e r w a l d t als Sekretär des Revisionskollegiums und G e o r g F r i e d r i c h T i l l e als Kopisten des Kommerzkollegiums fungieren; alle diese waren aus Hamburg gebürt ig 2 ) . г ) Russkij biograf. slovarj. Art. Fick. 2 ) Ρ о 1 e η ο ν, а. а. О. Sp. 1749, 1753—1754. 24 A. R. CEDERBERG В XVII. ι Fick hat sich vermutlich darauf auch einige Zeit in Schles- wig-Holstein aufgehalten, wie wir aus den erhaltenen und zwar nach der schwedischen Reise beschafften Kopien schliessen kön- nen. Wir finden unter diesen Abschriften z. B. eine „Fiirstl. Holsteinische Verordnung wegen der Handlung auf dem Lande 1711" und ebenso eine „Verordnung wegen des Missbrauches bey einführung des Lüneburger Salzes 1716". Selbstverständlich kannte Fick schon von früher her die holstein-gottorpischen Ver- hältnisse, sein Aufenthalt dort galt wohl hauptsächlich der Be- schaffung gewisser Dokumente und vielleicht den Abmachungen mit Personen, die in den Dienst des Zaren zu treten den Wunsch hä t ten 1 ) . Wenn wir uns nicht irren, ist Fick sodann fü r eine Zeit nach Preussen gegangen. Er hat sich in Berlin aufgehalten, und wie wir aus einer veröffentlichten Quelle ersehen, ist es ihm dort gelungen, eine Vereinbarung zu schliessen mit einer aus Bran- denburg gebürtigen Person, die später in Russland in den Dienst des Bergwerkskollegiums t r a t 2 ) . Auch hier verschaffte er sich Abschriften von einigen Dokumenten; so finden wir z. B. unter seinen Papieren ein „Königl. Preussisches Edict wider die Banquerotten", das im J. 1715 erschien. Fick setzte wohl noch im Herbst seine Reise durch die einzel- nen Staaten fort und schloss mit den Personen, die in russische Dienste treten wollten, die entsprechenden Vereinbarungen ab. Dass dieses Anwerben von Beamten f ü r den russischen Dienst Fick im allgemeinen nicht geglückt ist, sehen wir aus dem Briefe des Zaren an Bruce vom 28. Juni 1717. Der Herrscher be- schliesst deshalb, die nötigen Beamten aus Estland und Livland und aus der Zahl der schwedischen Kriegsgefangenen anzuwer- ben. Fick könne dieses in Reval und Riga tun, während an den Senat ein Ukas betreffend die Kriegsgefangenen zu erlassen x) In den darauffolgenden Jahren waren freilich mehrere Beamte in den Kollegien aus Holstein gebürtig. Vrgl. Ρ о 1 e η ο ν, а. а. О. 2 ) Vrgl. P o l e n o ν, а. а. О. Sp. 1755. — P a v l o v - S i l v a n s k i j berichtet, Fick sei auch mit Johan Paul Bacon einig geworden, der später Rat des Kommerzkollegiums war, das Abkommen sei in Berlin 24. IX. 1717 unterschrieben worden. (Russk. biogr. slov., Art. Fick; P o l e n e v, a. a. 0 . Sp. 1753.) В XVII. 1 Heinrich Fick 25 1 se i ) . Wie diese Reise ihm im übrigen gelungen ist, davon wissen wir nichts. Aus dem Vorhergehenden ersehen wir, dass Fick, bevor er seine vielseitige Wirksamkeit in Russland begann, sich mit den Verhältnissen und Instruktionen anderer Staaten bekannt machen wollte. Ohne Zweifel ist er, als er dann seine zahlreichen Me- moriale, von denen noch später die Rede sein wird, schrieb, nicht nur schwedischen Vorbildern und Systemen gefolgt, sondern auch solchen, die er in anderen Staaten gesehen. Dieses ist ein Umstand, der bei dem Versuch einer Darstellung und Beurtei- lung seiner Reformarbeit unter Peter dem Grossen nicht über- sehen werden darf. Doch wie aus seinen Dokumenten- und Ab- schriftensammlungen zu ersehen, stammt wohl die bei weitem grösste Zahl derselben aus Schweden, und überhaupt ist der Ein- fluss gerade dieser Abschriften auf seine Vorschläge deutlich zu erkennen. Im Herbst 1717 traf Fick vermutlich mit dem Zaren zu- sammen, oder erhielt wenigstens von ihm den Befehl, mit der Arbeit an der Einrichtung der Kollegien in Russland zu begin- nen. Dieses war schon f rüher dem General-Feldmeister J a k o b B r u c e zur Aufgabe gemacht worden, doch schritt die Arbeit nicht vorwärts, bis der Zar am 28. Juni 1717 ihm Fick zum Ge- hilfen ernannte und ihm die Aufgabe stellte, in allgemeinen Zügen festzustellen, welche Angelegenheiten vor ein jegliches Kollegium gehören, welche anzuhören und welche zu übergehen sein sollten, und ausserdem die Voranschläge und die Grösse der Gehälter festzustellen 2). Soweit wir die Sachlage übersehen können, begann Fick so- fort mit der Arbeit. Schon im Herbst 1717 war der Zar mit dem alten Freiherrn A n a n i a s C h r i s t i a n P o t t v o n L u b e r a s zusammenge- troffen, dem es zur Aufgabe gemacht wurde, Vorschläge zur Grün- dung und Einrichtung der Kollegien dem Zaren vorzustellen, und der um Anwerbung von geeigneten ausländischen Beamten f ü r die geplante russische Hauptverwaltung gebeten wurde 3 ) . Unge- x) G o l i k o v , Dopolnenije, XI. S. 422—423. '2) G o l i k o v , Dopolnenije, XI. S. 422. — M i l j u k o v , a, a. 0 . S. 574. 3 ) M i l j u k o v , a. a. 0. S. 575—576. 26 A. R. CEDERBERG В XVII. ι achtet der eingehenden Forschungen von Miljukov und Berendts ist es doch nicht ganz klar, wie die Arbeit der Durchführung der Reform und die Vorstellung von Entwürfen zwischen Fick und Luberas verteilt gewesen ist. Nur ein eingehendes Studium des Archivmaterials, welches wohl noch vorhanden sein dürfte, könnte ihr gegenseitiges Verhältnis und ihre Beteiligung an der Reform- arbeit klären. Es ist auch möglich, dass Zar Peter in dieser so wichtigen Angelegenheit die Vorschläge und Pläne beider Männer, des listigen aus Hamburg stammenden Kammerrats und des ge- lehrten schlesischen Freiherrn, hat hören wollen. Der Freiherr von Luberas war gleichfalls schon früher in Schweden gewesen und hatte sich mit den dortigen Administrativ-, Justiz- und Fi- nanzverhältnissen bekannt gemacht. Dennoch schien Fick darin dem Freiherrn voraus zu sein, hatte er doch einen viel tieferen Einblick, als ihn Luberas je zu erlangen vermocht, in das Leben Schwedens gewinnen können. Die jugendlichen Jahre Ficks sprechen wohl auch f ü r ihn, und es ist klar, dass er eine grössere und nachhaltigere Wirkung ausübte, ungeachtet der grösseren Autorität Luberas'. Und obwohl wir die betreffende Äusserung zum Teil auf Rechnung der Konkurrenz mit Luberas setzen müssen, so ist doch wohl in gewissem Masse wahr, was Fick im Sommer 1718 sagt, nämlich dass Luberas, der damals gerade nach Russland gekommen war, nicht imstande gewesen sei, seine Versprechun- gen und die auf ihn gesetzten Hoffnungen zu erfüllen !). Fick hatte dann schon die Möglichkeit gehabt, dem Zaren einige seiner Memoriale vorzustellen und ihm das System, weiches er bei seinen Neuerungen zu befolgen gedachte, genau zu erklären. Doch davon im Nächstfolgenden. Zu Ende des Jahres 1717 war Fick mit seinem System in den Grundzügen so weit fertig, dass er es dem Zaren zur Begut- achtung vorlegen konnte. Es scheint, dass es des Zaren Einver- ständnis gefunden hat, und im Dezember 1717 wurden einige !) Fick's Brief an den Bürgermeister von Riga v. BenckendorfF vom 16. II. 1718. (v. B u l m e r i n c q , Aktenstücke und Urkunden I, S. 290.) — Fick schreibt: „Zu dehren Nachricht dienet auch, daß der Herr Luberas draußen sich mehr figure gegeben, alß man ihn hier zustehen will, dann die von außen eingelauffene Nachrichten machen eine schlechte Beschreibung von seinen bißherigen Wesen, so daß es schwer halten soll, wo Er noch eine Bedienung bey dem Bergs-Collegio davon träget". В XVII. 1 Heinrich Fick 27 Verordnungen erlassen, aus denen zu ersehen ist, dass die Ge- danken des Zaren sich gerade damals mit der Einrichtung der Kollegien beschäftigten. Vom 11. Dezember ist die kaiserliche Verordnung datiert, die allen Kollegienpräsidenten vorschreibt, zum neuen Jahre ihre Kollegien einzurichten und allerorts das nötige Material zu beschaffen. Die Arbeit in den Kollegien habe v. J. 1719 zu beginnen, und zwar so, dass im ersten Jahre die Angelegenheiten nach der alten Ordnung und vom J. 1720 an nach der neuen zu behandeln seien. Die Präsidenten, die noch keinen Sitz im Senat haben, müssen vom nächsten, d. h. vom J. 1718' an dort ihren Platz einnehmen. Jedes Kollegium habe aus folgen- den Mitgliedern, die geborene Russen sein müssen, zu bestehen: einem Präsidenten, vier Räten, vier Assessoren, einem Sekretären, einem Notar, einem Aktuar, einem Registrator, einem Über- setzer und Schreibern je nach Bedarf. Die Vizepräsidenten kön- nen entweder Russen oder Ausländer sein. Von Ausländern kön- nen in jedem Kollegium ein Rat, ein Assessor, ein Sekretär und ein Schreiber sein*). Vom selben Tage datiert auch die Ver- ordnung über die Wahl der Räte und Assessoren. Es wird nicht gestattet, sie aus der Zahl der Verwandten der Präsidenten oder aus derjenigen der von ihnen abhängigen Personen zu wählen. Auch müssen zu jeder Wahl zwei oder drei Kandidaten vorge- stellt werden 2). Hiermit war der Anfang gemacht, und schon nach einigen Ta- gen ernannte der Zar die Präsidenten und Vizepräsidenten der einzelnen Kollegien. Wir sehen den Fürsten Dmitri j Michajlo- vic Golicyn zum Präsidenten und den Freiherrn Magnus Wilhelm Nieroth zum Vizepräsidenten des Kammerkollegiums, den Geheim- rat Andrej Matvejev zum Präsidenten und Hermann v. Brevem zum Vizepräsidenten des Justizkollegiums ernannt. Zum Präsi- denten des Bergwerk- und Manufakturkollegiums wurde der Gene- ral-Feldmeister Bruce best immt 3) . Doch hiermit war die Arbeit durchaus noch nicht fertig, Fick musste das System noch im einzelnen ausbauen. Zu An- fang des Jahres 1718 sagte sich der Präsident des Bergwerk- und *) Polnoje Sobranije Zakonov, N0. 3129. 2) Polnoje Sobranije Zakonov, N0. 3128. 3) Polnoje Sobranije Zakonov, No. 3133. — Ukas datiert vom 15. XII. 1717. 28 A. R. CEDERBERG В XVII. ι Manufakturkollegiums von der bisher mit Fick gemeinsam geführ- ten Arbeit los !), und dieser setzte sie allein weiter fort. Nun hatte er Gelegenheit zu zeigen, ob er die auf ihn gesetzten Hoffnun- gen erfüllen und die Durchführung seiner Vorschläge erreichen würde. IV. Es war leicht, den Befehl zur Gründung der Kollegien und zum Beginn der entsprechenden Vorarbeiten zu erlassen, doch musste seine Ausführung auf Schwierigkeiten stossen. Wie schon erwähnt, waren die Präsidenten der einzelnen Kollegien Russen, welchen das Kollegialsystem und die ihnen bevorstehende Arbeit gänzlich unbekannt war. Auch brachten sie wahr- scheinlich nicht das nötige Interesse dem neuen System entgegen, das entschieden nicht von allen f ü r das geeignetste gehalten wurde. Die Arbeitsweise des Kollegialsystems war überhaupt den Russen fremd. Hjärne hat recht, wenn er sagt, dass die russischen Magnaten als Präsidenten nicht von der Gewohnheit lassen konn- ten, sich als alleinbestimmendes Haupt eines Prikases zu fühlen und es daher nicht immer leicht hatten, sich in den Modus einer allseitigen ruhigen Beratung der Angelegenheiten in den Kolle- gien zu fügen 2 ) . Charakteristisch hierfür ist die Verordnung, die Zar Peter etwas später, am 2. Oktober 1718, erliess. Nachdem er anfangs kurz die bisherige nachlässige Verhandlungsweise be- schrieben hat, verordnet er sodann, dass die Kollegien unbedingt zweimal wöchentlich, und zwar Dienstags und Donnerstags, zu- sammentreten sollen. Man solle sich dabei nicht durch neben- sächliche Dinge ablenken lassen, nicht unnütz viel Worte machen, sondern kurz und bündig und nicht wie Marktweiber die Geschäfte erledigen 3 ) . Die im Dezember 1717 ernannten Vizepräsidenten waren wohl alle Ausländer; von ihnen waren, wie schon erwähnt, der Vize- präsident des Kammerkollegiums Freiherr M a g n u s W i l - h e l m N i e r o t h aus Estland und der Vizepräsident des Justiz- 1) Brief des Zaren Peter an den Senat vom 21. I. 1718, veröffentlicht im Sbornik Istoriceskago Obšcestva XI. S. 364; M i l j u k o v , a. a. O. S. 591. 2 ) H j ä r n e , Svenska reformer i tsar Peters välde. S. 124. :{) Polnoje Sobranije Zakonov, No. 3231. В XVII. 1 Heinrich Fick 29 kollegiums H e r m a n n v. B r e v e m aus Riga gebürtig. Diese beiden Männer kannten wenigstens einigermassen die schwedischen Administrativ- und Justizzustände und in allgemeinen Zügen wohl auch die Arbeitsweise der Kollegien in Schweden. Sie wa- ren auch wenigstens bestrebt, den Befehl des Zaren auszuführen und die Ordnungsarbeiten f ü r die Kollegien in Angriff zu nehmen. Wir sehen auch, dass beide, das Justiz- wie das Kammerkollegium, als erste mit entsprechenden Vorschlägen hervortreten. Zum mindesten versuchen sie, wie es scheint, auch das nötige Material vom Senat und den Gouvernementsverwaltungen zu erhalten, was aber augenscheinlich mit Schwierigkeiten verbunden gewesen sein muss, wie wir aus dem Schreiben des Zaren vom 28. April 1718 folgern können !). In den anderen Kollegien wollte die Ar- beit jedoch gar nicht gedeihen. Den Beweis dafür erbringt der Brief des Zaren vom Anfamg des Monats Juni 1718, in dem er in ziemlich scharfer Weise die Präsidenten der Kollegien ermahnt. Nach der Absicht des Zaren sollten die Vorarbeiten im selben Jahre so, weit gefördert werden, dass die Kollegien zum Jahre 1719 mit ihrer regelrechten Arbeit, wenn auch noch nach der alten Methode, hätten beginnen können. Bei seiner Rückkehr aus Moskau aber habe es sich erwiesen, dass in einigen Kollegien sehr wenig, in den anderen dagegen gaT nichts geleistet worden sei. Deshalb habe er sich genötigt gesehen, die dringendste Auffor- derung zum sofortigen Beginn der Arbeit an die Präsidenten zu richten. Er habe den zu seiner nächsten Umgebung gehörenden Jagužinskij beauftragt, hiervon den Kollegien Mitteilung zu machen, sie zu ermahnen, zu kontrollieren und allmonatlich ihm über den Fortschritt der Arbeit zu rapportieren 2). Zar Peter hatte sich in Moskau bis Mitte März aufgehalten und war am 24. März wieder nach Petersburg zurückgekehrt3) . Inzwischen aber hatte Fick nicht geruht und eine ganze Reihe Vorschläge und Memoriale angefertigt, die er nun dem Herrscher vorzulegen beabsichtigte. Ob alles aus dieser Menge f ü r den Vortrag beim Zaren bestimmt gewesen oder etwa f ü r andere x) Polnoje Sobranije Zakonov, N0. 3196. 2) Polnoje Sobranije Zakonov, No. 3205. 3) G o l i k o ν, Dejani ja Petra Velikago, VI, S. 68—69. Moskva 1788 und desselben Dopolnenije k de jani jam Petra Velikago, XII, S. 43—44. Moskva 1794; M i 1 j u к о ν, а. а. О. S. 592. 30 A. R. CEDERBERG В XVII. 1 Zwecke, ist schwer zu entscheiden, doch ist zu ersehen, dass er ausnahmslos wichtige mit der Reform im Zusammenhange ste- hende Fragen und sich auf ihre Lösung beziehende Einzel- heiten behandelt hatte. Nach den von uns benutzten Quellen ist es nicht leicht genau festzustellen, wann Fick alle seine Memoriale geschrieben hat. Nur mit Rücksicht auf gewisse Umstände können wir einige Schlüsse ziehen, die eine ungefähre Datierung der Memoriale und schriftlichen Gutachten Ficks ermöglichen. So erwähnt Fick im Herbst 1718, er habe schon f rüher ein Memorial über die Erziehung der russischen Jugend geschrieben. Augenscheinlich war dieses Memorial die Urschrift zu einem Vorschlage, in dem zum erstenmal die Frage der Gründung einer Akademie der Wissenschaften erörtert wurde. Dieser Vorschlag wurde dem Zaren im Juni 1718 vorgelegt, somit war das Me- morial augenscheinlich im Frühling 1718 geschrieben worden. Wir sehen, dass Erziehungsfragen und die Ordnung des Schul- wesens in Russland Fick ganz besonders beschäftigten und er seine Aufmerksamkeit auf diese Fragen richtete. Über den Ver- bleib dieses kulturgeschichtlich so wertvollen Memorials ist uns leider nichts bekannt. Sodann wird uns, und zwar aus zwei Quellen, berichtet, Fick habe ein besonderes Memorial über das Kammerwesen verfasst. In diesem Memorial habe er die einschlägigen Fragen eingehend erörtert und die Grundzüge der Ordnung des Kammerwesens, wie es nach seiner Auffassung in Russland eingeführt werden müsste, erklärt. Es war wohl als eine vorbereitende Übersicht der Arbeiten bei der Einführung der Kollegien gedacht und war wahrscheinlich im Frühling 1718 geschrieben worden. „Das Cammer-wesen ist das wichtigste Werck in allen Reichen und in- sonderheit in dieser Monarchie, und obwohl Ihro Maytt : zu diesem Wercke einen fleißigen, und vor Ihro Maytt: interesse wollwiegi- lirenden Praesidenten erwehlet, so ist es doch unmöglich, daß Er oder ein ander solches weitleufftiges und schweres Werck be- streiten könne, wann nicht die übrigen Einrichtungen und Hülffs- Mittel mit des Herrn Praesidenten Bemühung und guten Vorsatz übereinstimmen", schreibt Fick, und hat „ausser meinen vorigen Erinnerungen noch eine vollständige Vorstellung von dem ganzen Cammer-wesen und dessen Beförderungen, und Verhinderungen angefertiget". В XVII. 1 Heinrich Fick 31 Auch das Schicksal dieses das Kammerwesen betreffenden Memorials ist uns unbekannt. Möglicherweise gelingt es noch auf Grund von Archivnachrichten festzustellen, wo es sich be- findet. Desgleichen hatte Fick auch eine Instruktion zur Verwaltung der Stadt St. Petersburg f ü r den Präsidenten des Magistrats zusam- mengestellt. Hier berührte er alle nach seiner Ansicht wichtigen Fragen der Verwaltung einer Hauptstadt und besonders natürlich auch der Polizei, welche, nach seinen Worten, „ein delikates und sehr wichtiges Werk ist". Man wird wohl annehmen müssen, dass Fick dabei wahrscheinlich die Stockholmer Zustände im Auge gehabt hat. Hatte er doch vor kurzem die Kommunalverwaltung von Stockholm kennen gelernt und über ihre Einrichtungen und Funktionen reichliches Material mitgebracht1) . Es sind auch die Städteordnungen von Riga und Reval in Betracht gezogen, von denen er eine sehr hohe Meinung gehabt zu haben scheint, und die auch, wie aus der Resolution des Zaren vom 11. Juni 1718 er- sichtlich, bei der Ordnung der inneren Verwaltung Petersburgs massgebend geworden s ind 2 ) . Es wäre daher auch dieses Me- morial, falls es gefunden werden sollte, von grossem Interesse. In einem speziellen Memorial behandelt Fick auch die wirt- schaftlichen Zustände Livlands, besonders die Güter, über die man infolge der schwedischen Reduktion und der Versprechun- gen des Zaren verschiedener Meinung sein konnte. Wie zu er- sehen, war Fick sehr gründlich orientiert und widmete dieser Angelegenheit seine ganze Aufmerksamkeit. Es ist ja möglich, dass er schon damals die Hoffnung hegte, Landbesitz in Livland zu erhalten, und deshalb an der Ordnungsfrage der livländischen Güter besonders interessiert war. Weiter ist von Fick noch ein Memorial über die schwedischen Kriegsgefangenen verfasst worden. Diese Angelegenheit stand ihm wohl besonders nahe. Als früherer schwedischer Offizier kannte er wohl so manchen, der f rüher in der schwedischen Armee gedient hatte und nun in der Gefangenschaft sein Leben verbrin- gen musste. Wir sehen Fick diese Frage später wieder aufnehmen und bemerken auch, dass der Zar ihr seine besondere Aufmerk- samkeit widmete. a) S. das „Verzeichnüß" in der Beilage No. 1. 2) Polnoje Sobranije Zakonov No. 3208, Punkt 8. 32 A. R. CEDERBERG В XVII. ι Unter den Papieren Ficks ist uns eine kurze Zusammen- fassung, die die Aufmerksamkeit des Lesers auf gewisse Fragen lenken soll, erhalten. Er selbst nennt sie „Memoires". Für wen sie aufgezeichnet und wann sie zusammengestellt wurden, ist uns nicht möglich gewesen festzustellen, doch kann man mit grosser Wahrscheinlichkeit vermuten, dass dieses im Vorfrühling des Jahres 1718 geschah. In dieser Zusammenfassung wollen wir be- sonders auf diejenigen Abschnitte hinweisen, in denen Fick wünscht, die Angelegenheit Solovjevs möge geklärt werden, und dabei betont, dass wegen der grossen Menge der hiermit im Zu- sammenhange stehenden ungelösten Fragen eine spezielle Kom- mission einberufen werden möge i) . Sodann könnten wir die Be- merkung hervorheben, die Liv- und Estland, Karelien und Ingrien betrifft, wobei Ficks besonderes Bemühen, hierfür Interesse zu erwecken, zu bemerken ist. Sehr bezeichnend fü r Fick ist, dass er unter dieser Menge der verschiedensten Fragen auch die der Verbesserung des Druckereiwesens und der Ernennung eines an seine Spitze zu stellenden gelehrten Direktors nicht vergisst. Im folgenden führen wir die genannten Punkte wörtlich an. M e m o i r e s . 1) Alle Ordres müssen recta an die Provincen gehen, der Gouverneur mag zur Stelle seyn oder nicht. 2) Das Cammer-Collegium kan nicht die Bediente bey allen anderen Collegiis examiniren. 3) In den Collégien Briefe an andern Collegiis müssen keine Sachen angeführet werden, so den andern Collegiis zu wissen nicht nötig ist. 4) Das StaatsContoir kan nicht, wie bisshero nach willkühr, den einen die Gage geben, den andern aber refüsiren oder ab- dingen, sondern es muss nach Ordres verfahren. 5) Solofiofs affaires und dergleichen alte Weitleuffigkeiten erfordert eigene Commissions, weil die Revision sonsten ihr ordi- naire Verrichtung negligiret. 6) Wann Rosboiniken oder andere criminaliter bestrafet werden, so muss solches in Russland durch Gazetten bekandt ge- 1) Solovjev betreff, vrgl. A. B r ü c k n e r , Russische Geldfürsten (Raumers Taschenbuch 1877, S. 28 u. f . ) ; A. B r ü c k n e r , Iwan Possosch- kow (Leipzig 1878) ; K. W a 1 i s z e w s к i, Pierre le Grand (Paris 1897). В XVII. 1 Heinrich Fick 33 macht werden, andern bösen zur Warnung. Dergleichen executio- nes müssen stets am Sonnabend geschehen zu einer gewissen stunde. 7) Das Commercium leydet durch die schwere PostGelder. Die reisende Posten in Russland seyn sehr nötig. 8) Die Gouverneurs müssen ihr Ambt und Authoritet ge- brauchen in allen Vorfällen insonderheit bey den kleinen Ver- pachtungen. 9) Alle Cantzleyen müssen zu ertheilung schriftl. Resolutio- nen cum rationibus decidendi angehalten werden. 10) Keiner muss in ordinairen Sachen an ein Collegium gehen, ehe E r die Unterinstancen passiret hat. 11) Es ist schädlich vor Ihro Maytt. Interesse und den Affairen hinderlich, wenn alte eigensinnige Praesidenten gesetzet werden. 12) H. Makerthey von London hat £ 1000 von 4 Jahren zu fordern. 13) Das Policeywesen muss auf einen bessern Fuess, es er- fordert einen teutschen Policey-Meister. 14) Lief- und Estland muss plat auf den vorigen Schwedi- schen Fuess handthieret werden, fais das Land in Flor kommen und mehr Revenues tragen soll. 15) Carelen und Ingermanland gehet mit der Zeit gantz zu Grunde, muss in Höfen und Gütern abgetheilet und mit wacken- bücher Versehen werden. 16) Das Cammer-Collegium muss nach meinen letzten An- merckungen verbessert werden. 17) In Lief- und Estland müssen die Commissions und Re- quisitions auf eine ordentliche weise künftig instruiret werden. 18) Wegen Schulden muss nur der 3te Theil von eines Be- dienten Gage abgezogen werden. 19) Das Druckereywesen muss verbessert mit einen gelehrten Directeur und alle Ukase gedrucket und vor ein weniges verkaufet werden. 20) Die Holländische Lacker und Leinen Fabrique in Moscau, und die privilegirte Manufactur muss wieder sichert werden. Zu allen solchen Sachen müssen freye Companies seyn, und keine Ministri zu Directores genommen werden. a 34 A. R. CEDERBERG В XVII. ι 21) Alle Quartal müssen die Solicitanten abgeholfen werden vor den FestTag. 22) Bey den Zöllen von Accisen art müssen absolut bestän- dige Bediente seyn, und selbige nicht handeln. 23) Die Auctiones und Licitationes müssen vernünftig regu- liret werden. 24) Ihro Mayt. werden geruhen alle woche 2 Stunden in den Neuerungs- und Verbesserungs-Affairen zu passiren. 25) In Sachen so Ihro Mayt. Diensten, und der Bedienten Lohn, Quartier, Proviant und dergl. betreffen muss kein Stempelt Papier oder siegeln gebraucht werden. 26) Meux kan als Mäkeler zur Auf handelung aller ausländi- schen wahren employirt werden, u. seine Schuld abdienen. 27) eine Reduction untaugliche Bedienten ist nötig. 28) Bier muss auf accise zur hausnothdurft gesetzt werden. 29) über die Rang-Ordnung seyn viele anmerkungen zu machen. Insonderheit müssen die Gouverneurs Range haben. 31) Die Petersbürgische Resolution pro ao. 1712. muss er- kläret, und wegen der Güter eine eigene Commission verordnet werden. 31) wegen Erziehung der russischen Jugend mit den Geistl. Collegio zu überlegen. 32) eine kleine Cantzeley wo wir selbsten kriegen Cabinet, ist nötig. Wir gewahren, dass die verschiedenen Punkte dieser „Memoi- res" in gar keinem Zusammenhang miteinander stehen, sondern dass man in denselben von ganz verschiedenen Sachen spricht. Wir gewahren aber auch, dass man in fast allen diesen Punkten solche Sachen berührt, worüber Fick gerade in jener Zeit Gutachten verfasst und worauf er sowohl die Aufmerksam- keit des Zaren als auch die der anderen gelenkt hatte. Es ist möglich, dass diese „Memoires" irgendeine Denkliste bil- deten, auf welcher Fick seit einer längeren Zeit alle die Angelegen- heiten aufgeschrieben hatte, die er in seinem Gedächtnis aufbe- wahren und auf die er bei geeigneter Gelegenheit die Aufmerk- samkeit des Zaren lenken wollte. В XVII. 1 35 Jedenfalls zeigen diese Memoires, wie vieles die Interessen Ficks umfassten und auf welche Einzelheiten er seine Aufmerk- samkeit gerichtet hatte. Wir bemerken sodann, dass Fick im Frühling 1718 speziell f ü r das Kammerkollegium an einer genaueren Ordnung gearbeitet hat, die wohl bei der Rückkehr des Zaren nach St. Petersburg Ende März fertiggestellt worden war. Soviel ersichtlich, hat er auch im Verein mit dem Vizepräsidenten des Justizkollegiums v. Bre- vem die Ordnung fü r dieses Kollegium ausgearbeitet und dazu v. Brevem das nötige Material aus den entsprechenden schwedi- schen Verordnungen und Instruktionen verschafft !). Wir sehen den Zaren sofort nach seiner Ankunft aus Moskau mit der Arbeit an den Kollegien beginnen. Golikov erwähnt, dass am 12. April 1718 eine Verordnung das Wirkungsgebiet sowie die Kompetenz eines jeden Kollegiums feststellte. Bald darauf wird berichtet, der Herrscher arbeite täglich einige Stunden an Verordnungen und Reglements fü r die Kollegien2). Fick hatte wahrscheinlich nach der Rückkehr des Zaren aus Moskau mit ihm wieder eine Zusammenkunft oder hatte wenigstens durch Männer aus des Zaren Umgebung seine Vor- schläge vorstellen können. Wie es scheint, geschah dieses in den letzten Tagen des April. Es wurden dabei die grundlegenden Verordnungen der Kollegien berührt, — also gerade diejenigen, an denen, wie berichtet wird, der Zar täglich einige Stunden ar- beitete, — und eine Einigung betreffs ihrer Einrichtung, die nach schwedischem Muster geschehen sollte, erzielt. Falls einiges sich f ü r die russischen Zustände nicht geeignet erweisen sollte, sollte es fortgelassen oder den russischen Verhältnissen entsprechend angepasst werden. Davon handelt auch der Ukas an die Kollegien vom 28. April 1718 3 ) . Wahrscheinlich in jenen Tagen gelang es auch Fick der Majestät seinen Entwurf über die Ordnung des Kam- merkollegiums vorzustellen und eine Gutheissung seines Bestandes zu erlangen. Fick schreibt nämlich am 2. Mai 1718 dem Bürger- meister von Riga : „Das Cammer-Collegium ist vorgestern feste gesetzet und deßen Staat von Ihro Mayt. unterschrieben worden: г ) Polnoje Sobranije Zakonov No. 3202. 2 ) G o l i k o v , Dopolnenije XII, S. 47, 59. 3 ) Polnoje Sobranije Zakonov No. 3197. 3* 36 A. R. CEDERBERG В XVII. ι Mit den anderen wirdan den Senat enthalten. Hierin Wird mitgeteilt, dass der frühere Vizepräsident des Kommerzkollegiums Fick wegen grosser und schwerer Vergehen gegen die Kaiserin und ihr Reich aller seiner Ämter und Titel f ü r verlustig erklärt werde. Es wird befohlen, ihn in den allerentferntesten Teil Sibiriens zu verschicken, in irgendeine Stadt oder auf eine Insel, wo sich keine wegen derselben Vergehen Verurteilten befinden, und ihn unter sehr strenger Bewachung zu halten. Man dürfe ihm kein Pa- pier noch Tinte geben, auch dürfe er nicht mit Fremden sprechen. Zum Unterhalt gebe man ihm von den dortigen Einnahmen 10 Ko- peken pro Tag. Die von den früheren Herrschern ihm verliehe- nen und die von ihm selbst erworbenen Güter erhalte die Krone zurück, doch zum Unterhalt seiner Frau und Kinder lasse man 10 Haken übr ig 3 ) . Ficks Bücher und Manuskripte sollten konfisziert und durchgesehen werden 4). Über ihr weiteres Schicksal haben wir keine Nachrichten. Dass aber im Oberpahlenschen Schlosse sich J) E c k a r d t , а. а. O., S. 319. 2 ) P e k a r s k i j , а. а. O., S. 206—207. 3 ) Sborn. Ist. Obšc. No. 104, S. 145—146. 4 ) Sborn. Ist. Obšc. No. 104, S. 142. 86 A. R. CEDERBERG В XVII. ι trotzdem eine ganze Menge von Papieren Ficks erhalten hat und durch vorliegende Arbeit bekannt wird, dürfte ein Beweis dafür sein, dass Fick möglicherweise einen Teil seiner Papiere schon früher versteckt oder später einen Teil zurückerlangt hat. Schon in den ersten Tagen des Februar, als Fick erst eben von St. Petersburg aus seinen Weg in die unbekannte Ferne angetre- ten hatte, wurde sein Steinhaus auf der Preobraženskij-Insel in der Reichshauptstadt dem Vizepräsidenten des Justizkollegiums v. Keyserlingk zum ewigen Eigentum gegeben; also einem Mit- gliede desselben Kollegiums, das Fick nach Sibirien verbannt hatte! Zur selben Zeit wurden auch bereits mehrere Dörfer im Oberpahlenschen dem Ordnungsrichter Albeden zugesprochen1). So hatte also einer der besten Mitarbeiter Peters des Grossen, Vizepräsident des Kommerzkollegiums und Besitzer des Schlosses Oberpahlen, alles, was er hatte, verloren und wurde in den äus- sersten Winkel Sibiriens in die Verbannung geschickt. Bei der Betrachtung aller dieser Ereignisse erhebt sich unwill- kürlich die Frage nach der eigentlichen Ursache des unglücklichen Schicksals Ficks und ob sie sich überhaupt feststellen lasse. Es leuchtet ohne weiteres ein, dass derselbe Hass, der die Fürsten Golicyn und Dolgorukij nach dem missglückten Staats- streich getroffen hatte, auch Golicyns besten Gehilfen treffen musste, und wie wir schon vorher betonten, ist die Verbannung Ficks wohl der beste Beweis dafür, dass er bei jenen Versuchen irgendeine Rolle gespielt hatte und dass man ihn fürchtete. Doch ist noch hinzuzufügen, dass Fick in der deutsch-baltischen Partei viele Gegner hatte, die ihn nicht eben mit freundlichen Blicken ansahen. Fick gehörte nicht zu demselben Typus wie die Mehrzahl der Deutschen, die besten Stützen und Berater der Alleinherrschaft. Deshalb wurde er nicht gelitten. Dass die grösste Schuld an seinem Unglück dem Hasse der „teutschen Ver- folger" zukomme, hat Fick selber später betont, und augenschein- lich nicht ohne Grund 2 ). !) Sborn. Ist. Obšc. No. 104, S. 161—163. 2 ) E с к a r d t, a. a. O., S. 319—320. В XVII. 1 Heinrich Fick 87 VII. Aus der Zeit der Verbannung Ficks besitzen wir nur spär- liche Nachrichten. Seine Biographen, mit Ausnahme Eckardt's, übergehen diesen Zeitabschnitt in seinem Leben fast stillschwei- gend. Auch Eckardt's Nachrichten sind ziemlich lückenhaft und gründen sich augenscheinlich hauptsächlich darauf, was er in dem Manuskript des alten Gadebusch gefunden hat. Es scheint, als sei die Verfügung der Kaiserin, die sie bei der Ver- schickung Ficks erliess, er dürfe in der Verbannung weder Papier noch Feder erhalten, tatsächlich ausgeführt worden, und als sei sie sogar von Einfluss auf diejenigen gewesen, die über seine letzte Le- bensjahre geschrieben haben. Anscheinend hat auch Fick selbst über diesen Abschnitt seines Lebens keine Aufzeichnungen hin- terlassen. Fick war an einen Ort des Gouvernements Tobolsk ver- bannt worden. Er schreibt: „Ob zwar meine teutsche Verfol- ger insoweit über meine Unschuld triumphirt, dass ich entfernt werden sollen, so habe ich dennoch gleichwohl auch bei der Ab- schickung gleiche Ehre mit den Staatsgefangenen vom ersten Rang empfunden, indem ich durch einen Capitain von der Garde bis Tobolsko geliefert und der Instruction gemäss, als honneter Arrestant bis zu meiner Befreiung gehalten worden bin" !). Trotz alledem hat er wohl wenig Freude daran gehabt. Er be- gann seinen Weg zusammen mit seinem Schwiegersohn, dem Senatssekretär Joachim v. Schultz, der zur Zwangsarbeit in den Eisenbergwerken Sibiriens verurteilt worden war. Der Schwie- gersohn starb jedoch schon unterwegs und Fick musste die Reise nach Sibirien allein fortsetzen. Ungefähr neun oder zehn Jahre hat Fick in Sibirien ver- bracht. Anfangs lebte er augenscheinlich in Tobolsk. Hier hatte er ein verhältnismässig gutes Auskommen, stand, wie Gadebusch erzählt, in gutem Verhältnis zum Gouverneur und erhielt durch ihn verschiedene Vergünstigungen. Auf einer kleinen Land- stelle in der Nähe von Tobolsk führte er ein stilles Leben, nicht ohne geistige Betätigung; so lernte er dort z. B. unter anderem fremde Sprachen. Er verlor auch während der Verbannung in Sibirien nicht seine gute Laune, und wenn die Nachricht Gade- г ) E c k a r d t , а. а. O., S. 319—320. 88 A. R. CEDERBERG В XVII. ι busch's richtig sein sollte, so ist er dort in der Einsamkeit derselbe furchtlose Freigeist geblieben wie je zuvor. Man erzählt, er habe mit dem Pastor, bei dem er kommunizierte — es war wohl Königs- haven, der Hausprediger des Vizegouverneurs von Irkutsk Lo- renz Lange —, so freisinnig und ohne jede Gottesfurcht ge- sprochen, dass dieser es, noch lange nachdem er nach Livland zurückgekehrt war, nicht habe vergessen können 1 ). Später scheint Fick sich freiwillig noch tiefer ins Land be- geben zu haben. Wir sehen, dass er schon im Jahre 1735 in den Fernen Osten gewandert war und die letzten Jahre seiner Ver- schickung in der Gegend von Irkutsk und Jakutsk verbrachte. Dann sehen wir ihn auch eine Zeitlang in Schigar, das verhältnis- mässig tief im Süden liegt. Dass er dahin infolge seiner Reise- lust und um die Verhältnisse kennen zu lernen gezogen war, scheint uns das Natürlichste zu sein. Im Jahre 1735 weilt er einige Zeit bei den Jakuten, und wir sehen ihn sich gründlich mit ihren Lebensumständen bekannt machen und auf verschiedene Fragen seine Aufmerksamkeit richten, die er dann später in eini- gen Memorialen behandelt hat. So spricht er davon, einen wie gros- sen Schaden jene wissenschaftliche Expedition angerichtet habe, die von Russland nach Kamtschatka geschickt wurde, und wie durch sie die Jakuten und andere russische Untertanen in der Umge- gend von Irkutsk und Iljinsk gelitten hätten. Die armen Leute von Irkutsk und Iljinsk mussten das Gepäck der Expedition auf ei- ner Strecke von 2000—3000 Werst von der Stadt Irkutsk aus trans- portieren, wodurch ihre Haushaltungen gänzlich ruiniert wurden. Ihre Pferde krepierten unterwegs und die Eigentümer wurden zu Bettlern. Besonders richtet Fick seine Aufmerksamkeit auf das Steuersystem, als das schwerste Kreuz der Einwohner Sibiriens. Die Behandlung der Bevölkerung durch die Beamten sei eine grau- same, dabei gebe es unter diesen kaum einen ehrlichen Menschen. Die Höhe der Steuern und die Belästigung des Volkes durch neue Verordnungen hätten die Grenzen des Glaublichen überschritten. Fick beschreibt z. В., wie während seines Aufenthaltes bei den Ja- kuten ein 20-j ähriger feiner junger Mann dorthin als Kommissar gekommen sei, und obwohl dies die erste amtliche Reise des Jüng- lings war, habe er das Diebshandwerk doch so gut verstanden, als hätte er es in Paris studiert. Er sei 2 Jahre dort geblieben *) E с к a r d t, a. a. O., S. 320. В XVII. 1 Heinrich Fick 89 und habe zusammengerafft, soviel er konnte, doch da sein Vater Chef der Kanzlei war, durfte niemand über den Sohn klagen. Fick habe ihn mehrmals gewarnt, es könnte ihm schlimm ergehen und ihm einmal alles genommen werden. Doch jener habe darauf geantwortet, das Nehmen und das Hängen habe jedes seine Zeit; wenn jemand aus Furcht vor dem Hängen nichts nehmen wolle, werde er doch niemals reich werden ; falls aber was Gefährliches paseieren sollte, so könne er sich noch immer freikaufen u. a. m. Als Fick in seinen Ermahnungen for t fuhr , bat er ihn, doch keine Moralpredigten zu halten, denn dieses sei ihm langweilig. Was nicht alles unter den Beamten und bei der Eintreibung der Steuern passieren konnte, ist aus dem, was Fick in einem seiner Me- moriale erzählt, zu ersehen. Bevor Fick nach Jakutsk kam, war dort ein gewisser junger Mann, Stephan Guljajev, städtischer Dol- metscher. Dieses war ein sehr wichtiges Amt, denn alle Einwoh- ner mussten ihre Sachen durch ihn führen lassen. Er war schon ein reicher Mann geworden und hatte sich den Wojewoden geneigt gemacht. Als dann der Vizegouverneur nach Jakutsk kam, lei- tete er eine Untersuchung über die Tätigkeit Guljajevs ein und be- rief alle reichen Leute von Jakutsk zu sich, um zu erfahren, was sie zu sagen hätten. Guljajev aber verstand seiner Sache eine solche Wendung zu geben, dass er mit noch wichtigeren Ämtern betraut wurde und auf diese Weise zu neuen Einnahmen gelangte. „Alles kompt daher", sagt Fick, „dass in so entfernern örtern keine Ord- nung oder prompte Justice verhanden, und jeder Dieb seine Patro- nen oder Protecteurs hat." Sodann lenkt Fick unsere Aufmerksamkeit auf verschiedene Umstände, die ihm während seiner Reise aufgefallen waren, spricht von den gesellschaftlichen Zuständen der sibirischen Völker, davon, wie die Söhne der Stammfürsten als Geiseln gegeben wer- den, teilt einiges über die wirtschaftlichen Verhältnisse mit, so- wie auch manches fü r Naturforscher Interessante, so z. B. über das Verschwinden des Zobels in gewissen Gegenden u. a. m. Dann erzählt er noch, wie die Krankheiten in weit entlegenen Ortschaften wüten, und berichtet, dass beim Auftreten der Pocken die Menschen wie Fliegen dahinsterben, so dass von 10 Ein- wohnern eines Hauses kaum 2 nachbleiben, wie er solches im Jahre 1735 beobachtet habe 1 ) . 1) S. Beilage No. 8 „Unterthänigste Vorstellung und Eröfnung, be- treffende der Jakutten etc." 90 A. R. CEDERBERG В XVII. ι Diese Mitteilungen bezeugen, dass Fick sich tatsächlich mit den Verhältnissen derjenigen Gegenden, durch die er gereist ist, bekannt gemacht und sich fü r sie interessiert hat. Er hatte au- genscheinlich Mitleid mit den dortigen Stämmen und sagt selbst, er habe vor seiner Rückreise nach Russland den Jakuten ver- sprochen, ihre Klagen den hohen Regierungsbeamten zu über- mitteln. Dieses Versprechen erfüllte er später auch tatsächlich und überreichte der Kaiserin, wie wir gleich sehen werden, ein um- fangreiches Memorial. Ficks vielseitige Interessen und seine rezeptive Intelligenz fanden auch in der schweren Zeit der Verbannung Befriedigung in dem Erforschen und Kennenlernen neuer, dem Europäer gänz- lich fremder Zustände und Sitten, von denen man zum min- desten damals in Europa sehr wenig oder fast gar nichts wusste. Dieses hat ihm wohl sein Schicksal erleichtert und zum Teil auch bewirkt, dass er in ungebrochener Kraf t jene schweren Jahre durchleben konnte. Es ist zu bedauern, dass wir so weniges aus dem Leben Ficks in jenen Jahren wissen; er hat ausser dem eben Angeführten wohl noch so manches gesehen und durchlebt, was unser Intresse verdient hätte. Mit dem Tode der Kaiserin Anna im Jahre 1740 eröffneten sich Fick neue Möglichkeiten. Seine Schwiegersöhne v. Vietinghof, der damals Landeshauptmann von ösel war, und der Kammer- herr Zoege von Manteuffel überreichten der Mutter des jungen Kaisers, Anna Leopoldovna, eine besondere Bittschrift, in der sie um Befreiung und Zurückrufung ihres Schwiegervaters baten. Die Regentin erklärte sich fü r einverstanden und verfügte schon am 4. Sept. 1741, dass der frühere Staatsrat und Präsident des Kommerzkollegiums Fick aus der Verbannung zurückzurufen sei !). Der Befehl war kurz und schlicht, aber klar. Wann er in die Hände des Hunderte von Meilen entfernten Fick gelangte, wissen wir nicht. Doch ist eine Nachricht erhalten, dass er erst Anfang März 1743 in St. Petersburg eingetroffen sei. E r hatte zuletzt in Irkutsk gelebt und war sehr krank gewesen. Die Reise aus Irkutsk nach der Hauptstadt des russischen Reiches hatte x) Der auf Grund der Verordnung der Herrscherin erlassene Befehl vom 15. IX. 1740 findet sich in dem schon oft zitierten Werke E с к a r d t's auf S. 322. В XVII. 1 Heinrich Fick 91 sich sehr teuer gestellt und Fick hatte sie kaum ausführen können 1 ). Laut Gadebusch's Nachricht empfing die Kaiserin Elisabeth, die unterdessen den Thron bestiegen hatte, den aus der Verban- nung zurückgekehrten Fick gnädig: war er doch der Günstling und treue Diener ihres Vaters gewesen, den die ihr feindliche Partei verbannt hatte. Als Fick eine Audienz bei der Kaiserin erlangt hatte, habe er sie gefragt, ob er aus Gnaden oder von Rechts wegen zurückgerufen worden sei, worauf die Antwort der Kaise- rin, dass es von Rechts wegen geschehen, Fick die gute Gelegen- heit gab, zu bitten, ihm die donierten und von ihm gekauften, 1732 aber fortgenommenen Güter zurückzugeben2). Nach einiger Zeit erhielt Fick zufolge dem Befehl der Kai- serin vom 27. Juli 1744 seinen Landbesitz sowohl in Liv- als in Estland zurück, wenn dabei auch gewisse Schwierigkeiten zü überwinden waren und die ausserordentliche Gnade der Kaiserin in Anspruch genommen werden musste 3 ) . Als Ersatz fü r jenes Haus, das Fick in St. Petersburg besessen hatte und das, wie wir uns erinnern werden, dem Vizepräsidenten des Justiz- kollegiums v. Keyserlingk zugesprochen worden war, erhielt Fick 3000 Rubel. Das Haus selbst war ja v. Keyserlingk zum ewigen Eigentum gegeben worden, und man konnte es wohl schwer wieder zurückverlangen 4) . Fick war nun wieder ein reicher Mann und verlebte seine letzten Lebensjahre in grosser Pracht in seinem Oberpahlenschen Schlosse. Aus den von ihm hinterlassenen Rechnungsbüchern und sonstigem Material, das auch von kulturhistorischem Interesse ist, kann man ersehen, dass Fick durchaus die ihm wieder lächelnde Gunst des Schicksals zu würdigen verstanden hat 5) . Soweit bekannt, nahm Fick am Staats- und Hofleben x) Einige Notizen über die Reise sind in Ficks Papieren erhalten. 2) G a d e b u s c h , Geschichte des livländischen Adels ( E c k a r d t , а. а. O., S. 322). 3 ) v. S t г у к, Beiträge zur Geschichte der Rittergüter Livlands, I, S. 375 u. 380. E c k a r d t , a. a. O., S. 323—324. 4 ) E c k a r d t , a. a. O., S. 323. °) F. P. — Von besonderem Interesse sind die Kontrakte, die Fick mit seinen Untergebenen abschloss und die von der Pracht, die im Oberpahlen- schen Schlosse geherrscht haben muss, zeugen. 92 A. R. CEDERBERG В XVII. χ nicht mehr teil. Trotzdem sehen wir, dass er, sei es nun aus eige- nem Antriebe oder auf Wunsch der Kaiserin, mehrere Memoriale verfasste, die nach seiner Meinung dem Staate von Nutzen sein mussten. Eines von diesen, datiert Moskau den 28. Febr. 1744, enthält eine „Unterthänigste Vorstellung und Eröfnung, betref- fende der Jakutten, Tungussen und anderer in Nord-Syberien ent- legenen dem Russischen Reiche unterworffenen und contribuiren- den völcker, besondern grossen Gravationen". Hierin schildert er in besonders klarer Weise, wie wir das im Vorhergehenden ha- ben zeigen können, das Verhalten der russischen Beamten den Jakuten, Tungusen und Ostjaken gegenüber und erläutert an nackten Beispielen, denen man es aber anmerkt, dass sie aus dem Leben gegriffen sind, wie man das schutzlose Volk behandeln müsse und wie man mit ihm tatsächlich umspringe. E r macht auch einige Vorschläge, wie diesen unglücklichen Völkern, deren Bitten weiterzugeben er, der in die Verbannung geschickte Deut- sche, versprochen habe, geholfen werden könne. Die Schilderung ist lebhaft und zeugt von einer guten Kenntnis der wirklichen Verhältnisse Sibiriens und von Mitgefühl mit den unterdrückten Volksstämmen i ) . Einige Zeit darauf überreichte Fick der Kaiserin eine „Unter- thänigste Vorstellung, des Rußischen Reichs-Interesse, die Milice betreffende", datiert Moskau am 27. April 1744. In diesem Memorial will Fick die Möglichkeit auf die bequemste Weise fü r die russische Armee gute und geübte Offiziere zu beschaf- fen erläutern. Fick macht darin den Vorschlag zahlreiche Offi- ziere ins Ausland zu kommandieren, damit sie dort die mo- derne Kriegskunst erlernen. Unserer Ansicht nach ist dieses Memorial mit seinen langen geschichtlichen Exkursen verhältnis- mässig schwach; es ist, als trage es in gewissem Masse An- zeichen des Alters an sich. Der kurze Abschnitt, in dem Fick von den Livländern, ihrem Eintri t t in den Heeresdienst und ihrem Verhältnis zur russischen Regierung spricht, ist jedoch sehr interessant, gewährt bemerkenswerte Einblicke und steht wohl mit den tatsächlichen Verhältnissen im Einklang 2 ) . Ob Fick sonst noch Memoriale verfasst und sie der Kaiserin oder den hohen Würdenträgern überreicht habe, ist uns nichi be- г ) S. Beilage No. 8. 2 ) S. Beilage No. 9. В XVII. ! Heinrich Fick 93 kannt. Doch bei seinem regen Interesse und seinen vielseitigen Be- strebungen ist dieses durchaus nicht unmöglich. Zum grössten Teil hat er jetzt wohl seine Zeit im Kreise seiner Familie auf dem Oberpahlenschen Schlosse zugebracht und aufmerksam den Gang der Ereignisse verfolgt. Darüber, was er von der Regierung der Tochter Peters des Grossen und den damaligen Verhältnissen ge- halten hat, haben sich keinerlei schriftliche Notizen erhalten. Der mit ihm persönlich bekannte Bürgermeister Gadebusch erzählt von ihm eine charakteristische Anekdote, die, soviel zu ersehen ist, durchaus wahr sein kann. Gadebusch traf mit Fick im Jahre 1749 zusammen, und gleich bei der ersten Begegnung war der alte Staatsrat und Freigeist des Zeitalters der Aufklärung- geneigt auf einen geistlichen Disput einzugehen, wobei er kühn behauptete, alle Religionen, die christliche nicht ausgenommen, hätten sich durch Betrug, Vergewaltigung, Krieg und Blutver- giessen ausgebreitet1) . Und in demselben Jahre wollte der Oberpahlensche Schlossherr von Gadebusch erfahren, was der gelehrte Dorpater Geschichtsschreiber von dem kürzlich erschie- nenen Buche de la Mettrie's „L'homme machine" halte. „Wenn man in Betracht zieht", sagt derselbe Eckardt, den wir oben so oft zitiert haben, „dass das de la Mettrie'sche Buch erst ein Jahr vor dieser Begegnung erschienen und selbst in Deutsch- land wenig bekannt war, auch neben den Mandeville'schen „Pensées libres" (1723) die erste ausdrückliche materialistische Kundge- bung war, die im achtzehnten Jahrhundert gewagt wurde, so lässt Fick's Bekanntschaft mit demselben auf ganz besonders vorge- schrittene Anschauungen und ein sehr lebhaftes Interesse f ü r den Encyclopädismus schliessen. Die Anschauungen dieser Philosophie müssen bei ihm schon früher Fuss gefasst haben und so mächtig geworden sein, dass es ihn trieb seine Freigeisterei unter allen Le- bensverhältnissen und gegen Jedermann zu bekennen"2) . So lebte und starb Fick als Freigeist, der er augenscheinlich schon in seiner Jugendzeit geworden war. Die ihm nach seiner Rückkehr aus Sibirien beschiedene Zeit war nicht lang. Aus der Verbannung heimgekehrt, war er etwas über 60 Jahre alt, und г ) E c k a r d t , a. a. O., S. 327. 2 ) E с к a r d t, a. a. O., S. 327 ; H j ä r n e , Ryska konstitutionspro- jekt 1730, S. 208—209. 94 A. R. CEDERBERG В XVII. ι im Jahre 1750 den 28. Juni starb er auf seinem Oberpahlenschen Schlosse im Alter von 71 Jahren. Augenscheinlich bergen die Archive und Bibliotheken noch viele bisher unbekannte Einzelheiten, die unsere Kenntnis von dem Leben und der Arbeit des Mannes, dessen Lebenslauf und Schick- sal wir in der vorliegenden Schrift in grossen Zügen beschrieben haben, wohl bereichern können. Aber allein schon aus dem, was von ihm bekannt ist, erhellt, dass er keine gewöhnliche, mittel- mässige Persönlichkeit gewesen ist. Seine aussergewöhnlich viel- seitigen Bestrebungen, seine Initiative und sein Arbeitswille sind geradezu bewunderungswürdig. Hjärne nennt ihn einen der be- merkenswertesten Staatsmänner des XVIII. Jahrhunderts. Viel- leicht erbringen die Forschungen der nächsten Jahre den Be- weis, dass die Worte des bekannten schwedischen Gelehrten nicht übertrieben sind. VIII. Es sei uns erlaubt, bevor wir diese kurze Übersicht schliessen, deren einziges Ziel es war, die Aufmerksamkeit der Forscher auf die Lebensgeschichte eines bedeutenden Mannes zu lenken und auf das Material, welches zur Beleuchtung der grossen Reformen und des Ausbaues des Russischen Reiches dienen könnte, einige von den Fragen zu berühren, die zwar aufgeworfen und erörtert worden sind, aber noch gründlicher behandelt werden sollten. Diese Fragen haben sich uns ganz unwillkürlich bei der Dar- stellung des Lebenslaufes Ficks und beim Lesen der unter seinen Papieren erhaltenen Memoriale aufgedrängt. Hierher gehört die F r a g e d e r B a l t i s c h e n P r o v i n - z e n i m XVIII. J a h r h u n d e r t . Sie wurde natürlich aktuell, als ihretwegen der Kampf zwischen Karl XII. und dem Zaren Peter begann, und gewinnt fü r uns besonderes Interesse von dem Moment an, als nach Eroberung Rigas und Revals beide Provinzen faktisch in die Hände der Russen gelangten. Wie hatte sich das Verhältnis der Einwohner der Baltischen Provinzen zur schwedi- schen Regierung sowohl vor als auch nach der Katastrophe von Poltava gestaltet und welcher Art war das Verhältnis der russi- schen Regierung zu denen, die nach dem Fall von Riga und Reval in die Machtsphäre des Zaren geraten waren? Wir sehen unter den В XVII. 1 Heinrich Fick 95 Einwohnern der Baltischen Landschaften einige, die anfangs zwei- feln, welcher Weg fü r das Weitere zu wählen sei, andere sind kühner und in Bezug auf die zukünftigen Ereignisse — kann man wohl sagen — einsichtiger: sie treten in russische Dienste, lange bevor der Friede von Uusikaupunki (Nystad) die juridische Zu- gehörigkeit der Landschaften zu Russland proklamiert hat. Kaum ist ein Jahr vergangen, seitdem Riga sich Seremetjev ergeben hat, und schon nennt es sich des Zaren ergebenste Dienerin, und die Lehrer des Rigaer Lyzeums verfertigen Lobgesänge auf den Zaren, ebenso ergebene und devote, wie einige Jahre vorher auf den König von Schweden !). Wie erwähnt, sind mehrere Adelige und Bürger sofort bereit in den Dienst des mächtigen russischen Herrschers zu treten ; und je länger der schwedische König in der Türkei verzieht, desto leichter wird es dem Zaren, unter den Bewohnern des Baltenlandes, wie es scheint, treue Diener zu finden. Andererseits gewöhnt sich der beim Sultan zu Gaste weilende König wie auch seine Nachfolge- rin durchaus nicht an den Gedanken, dass die Baltischen Provinzen fü r Schweden endgültig verloren seien. Den besten Beweis dafür liefert der Umstand, dass die schwedische Königin Ulrike Eleo- nore noch im Jahre 1719 kühn und ungehindert Beamte fü r die Baltischen Provinzen ernennt, als fü r ein Land, das Schweden gehöre und um das dieses sich bekümmern müsse, ebenso dass sie 1719 ein ausserordentliches Privilegschreiben an die Bewohner von Est- und Livland erlässt. Die Stimmung in den Baltischen Provinzen in der Zeit zwischen der Katastrophe von Poltava und dem Frieden von Uusikaupunki würde unbedingt ein dankbares Untersuchung^objekt abgeben, ebenso wie die Motive, welche in je- ner Zeit den geschichtlichen Entwickelungsgang leiteten und weiterführten, ebenso wie eine Beleuchtung des Inhalts und der Bedeutung der erwähnten Frage auf Grund des Materials, das ja reichlich vorhanden ist. Die Perspektive des Problems wird uns viel geradliniger erscheinen, wenn wir uns vor Augen halten, was die nicht nur juridische, sondern auch moralische Eroberung des Baltenlandes in der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts in der Geschichte der nordischen Staaten bedeutete, und was f ü r einen Einfluss sie zu Anfang desselben Jahrhunderts auf die euro- 1) Vrgl. ζ. Β. v. B u l m e r i n c q , Aktenstücke und Urkunden zur Ge- schichte der Stadt Riga 1710—1740, III, S. 265—268. 96 A. R. CEDERBERG В XVII. ι päische Politik überhaupt ausübte. Der Friede von Uusikaupunki ist ja unbedingt von welthistorischer Bedeutung und spielt in der Frage nach der Vorherrschaft auf der Ostsee die allerwichtigste Rolle. Wenn wir die Frage von der anderen Seite betrachten, so muss man anerkennen, dass die baltischen Kräfte, durch schwedischen Einfluss in der Bildung bereichert, einen bedeutenden Faktor bei dem Aufbau der russischen Grossmacht bildeten. -Wir nennen nur solche Namen wie die Mengden, Löwenwolde, v. Rosen, v. Schlippenbach, v. Brevem u. a. m. Ein besonderes Problem bildet die Frage, wie weit ihr Einfluss als ein spezifisch deutsch- baltischer reichte und welche Resultate unter diesen Umständen ihre Arbeit und Tätigkeit zeitigte, die infolge der Eroberung der Baltischen Provinzen auf den Entwicklungsgang Russlands ein- zuwirken begann, und wieviel davon f ü r den Ausbau des Reiches ausgenutzt worden ist. Eine andere beachtenswerte Frage ist schon oft behandelt worden, doch enthält sie unbedingt noch ungeklärte Einzelheiten, denen vielleicht eine gewisse Bedeutung besonders fü r die Ge- schichte Russlands im XVIII. Jahrhundert zukommt. Es ist d i e F r a g e d e r S t e l l u n g d e r d e u t s c h e n M i t a r b e i - t e r P e t e r s d e s G r o s s e n u n d i h r e r B e d e u t u n g f ü r d i e E u r o p ä i s i e r u n g R u s s l a n d s . Wir meinen hier zunächst nicht jene grossen Namen, deren Träger an der Spitze der Reformarbeit standen und auf deren Lebensgeschichte, Tätigkeit und weitreichende Bedeutung des öfteren hingewiesen worden ist. Wir meinen gerade die weniger bekannten Mitarbeiter und Hel- fer, sowie den grossen Stab der Abenteurer, die Peter der Grosse und die Männer seiner Umgebung nach Russland gerufen hatten. Es ist natürlich klar, dass sie sehr verschiedenen Schlages waren und spezielle Strömungen und Richtungen in der kulturellen Entwicklung Russlands repräsentierten. Es genügt einen Blick auf die Zusammensetzung der russischen Kollegien bei der Durchfüh- rung der Kollegialreform durch Peter den Grossen und auf das Verzeichnis der in ihnen angestellten Beamten zu werfen, um zu merken, wie verschiedene Personen aus den verschiedensten Teilen Deutschlands in den neuen Kollegien sassen und nun zusammen am Aufbau Russlands arbeiteten i) . Es wird be- hauptet, dass diese deutschen Elemente eine Gruppe fü r sich bil- *) P o l ë n o v , Russkij Archiv, Bd. VI, Sp. 1744—1766. В XVII. 1 Heinrich Fick 97 deten, die fast vollständig von den Russen geschieden war und Russland fremd blieb. Dieses ist natürlich zum Teil richtig, aber entspricht dennoch nicht ganz den Tatsachen. Wenn wir z. B. Fick mit denen vergleichen, die ungefähr zur selben Zeit aus Deutschland nach Russland gekommen waren, so sehen wir, dass Fick sich tatsächlich in vielem von den anderen Deutschen unter- scheidet und fest seinen eigenen Standpunkt vertritt . Ein ande- rer Typus ist wieder der Peter dem Grossen am nächsten ste- hende, ja befreundete Admiral Peter v. Sivers, der wiederum in mancherlei sich von den übrigen Deutschen unterscheidet. Eine eingehende Untersuchung hierüber wird bestimmt Verschie- denheiten und Einzelheiten aufdecken, die den kulturellen Ent- wicklungsgang als ganzes erhellen werden. Dass Huyssen und Münnich, oder v. Brevem und v. Hennin nicht Vertreter eines und desselben Typus sind, ist ebenfalls klar. Die folgende Frage scheint auch von Interesse zu sein, nämlich wie schnell sich jene Deutschen in Russland naturalisierten und mit den Ver- hältnissen vertraut machten. Wir besitzen zwei interessante Beispiele, den General-Feldmeister Bruce, den Sohn eines nach Russland gezogenen Ausländers, und den General Luberas, dessen Vater allerdings später als der Sohn nach Russland kam. In diesem Zusammenhange erhebt sich auch die Frage, wie die Reichsdeutschen, die in die Dienste Peters des Grossen getreten waren, sich zu den Deutschbalten verhielten, wie weit diese bei- den Gruppen zur Zusammenarbeit geeignet und bereit und welches die eigentlichen Gründe waren, die die Deutschbalten von den Reichsdeutschen schieden. Dass z. B. einerseits zwischen Oster- mann und Löwenwolde, andererseits zwischen Münnich und v. Schlippenbach ein grosser Gegensatz vorhanden war, kann man nicht bestreiten. Ob die Balten gewandter und mit mehr diplomati- schem Geschick aufgetreten und deshalb unter schwierigen Um- ständen dennoch an der Oberfläche geblieben seien, ist schwer zu sagen. Doch ist es klar, dass ein genaueres Studium der Quellen, zum Teil wenigstens, auch auf diese Fragen Antwort geben wird. Eine Frage, die uns bei der Betrachtung der russischen Ge- schichte in der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts besonders interessiert, ist diejenige d e r m i l i t ä r i s c h e n M a c h t R u s s l a n d s z u r Z e i t P e t e r s d e s G r o s s e n u n d i h r e r B e d e u t u n g f ü r d e n A u f b a u d ö s R e i c h e s u n t e r d e m g r o s s e n Z a r e n . Nirgends tr i t t das Zielbewusstsein 7 98 À. R. CEDERBERG В XVII. ι und die rücksichtslose Härte des Zaren so deutlich hervor, wie bei der Ordnung und Organisierung des Heeres. Wenn eine Heeres- macht nötig war, so war deren Beschaffung das einzige, was f ü r ihn Bedeutung hatte. Kljucevskij hat durchaus recht, wenn er sagt : „Das Problem der Übereinstimmung der militärischer Aus- gaben mit der Zahlkraft des Volkes begriff Peter der Grosse nicht". Doch auch diese Frage musste gelöst werden, und ist na- türlich eine der wichtigsten Seiten der inneren Geschichte Russ- lands zur Zeit Peters des Grossen. Es gab einen Plan, nach dem das russische Heer „eingetheilt auf grosse Güter, rotiert, wie man in Schweden sagte", werden sollte. Dieses sollte nach schwe- dischem Vorbilde geschehen. Doch war dabei wohl kaum in Be- tracht gezogen worden, dass in Schweden ganz andere Vorbedin- gungen dazu vorhanden waren, dass dort schon seit den ältesten Zeiten ein fertiges System der Landverteilung vorlag und die Soldaten ihre Landstücke besassen, auf denen sie sich aufhalten mussten, wenn es keinen Krieg gab. Das Rotierungssystem ist ja aufs engste mit der Bodenbearbeitung verknüpft, und nur dort, wo der Grundeigentümer grosse Güter besitzt, von denen zur Bearbeitung kleinere Parzellen abgetrennt werden können, ist dieses System möglich. In Russland aber waren die Bedingungen gänzlich andere. Die Lage der russischen Bauerschaft unterschied sich ausserordentlich von derjenigen der schwedischen, und der freie schwedische Landmann konnte in keiner Weise mit dem russischen verglichen werden, der gerade zur Zeit Peters des Grossen und in den Jahren nach seinem Tode immer mehr auch von seiner persönlichen Freiheit verlor. Bei der Ordnung des Heerwesens spielt d i e O f f i z i e r s - f r a g e eine besonders grosse Rolle, und dieses muss besonders in Betracht gezogen werden, wenn man versucht, sich die Ent- wickelung des russischen Heerwesens im XVIII. Jahrhundert zu vergegenwärtigen. Zur Zeit Peters des Grossen waren natürlich unter den geborenen Russen nur sehr wenige Offiziere vorhanden, die fü r höhere Kommandostellen geeignet gewesen wären. Ja, man muss wohl sagen, dass diejenigen unter ihnen, welche, sei es wirklich durch eigene Verdienste, sei es aus nationalen Gründen, zu höheren Posten gelangt waren, nie jene Präzision und jenen Sinn f ü r eiserne Disziplin an den Tag gelegt haben, die gewöhnlich den fremden Offizieren eigen waren. In der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts dienten im russischen Heere sehr viele Aus- В XVII. 1 Heinrich Fick 99 länder, die tatsächlich den Kern des Offizierkorps bildeten. Wir sehen dort frühere schwedische Offiziere, die in russische Dienste übergetreten waren, aber besonders fällt uns das baltische Element unter den russischen Offizieren auf. Wir erwähnten ja schon, wie der Mann, dem die Verteidigung Livlands und Estlands im Anfang des XVIII. Jahrhunderts anvertraut war, Wolmar Anton von Schlippenbach, in russische Dienste überging, ja, es ist möglich, dass er an der Eroberung Finnlands 1713—1714 teilnahm, also vier oder fünf Jahre nachdem die Schlacht von Poltava den entscheidenden Wendepunkt in den kriegerischen Unternehmungen herbeigeführt hatte. So sehen wir auch den Brigadier Mengden im Jahre 1719, also zwei Jahre vor dem Frieden von Uusikaupunki, an der Spitze der Truppen stehen, die von Finnland aus über den Botnischen Meerbusen nach Schweden geschickt wurden. Um noch ein Beispiel anzu- führen, sei hier der bekannte Georg Gustav v. Rosen erwähnt, der, aus Livland gebürtig, verhältnismässig f rüh in russische Dienste t ra t und als russischer Generallieutenant dem König Karl XII. schon vor dem Frieden von Altranstädt gegenüberstand. In diesem Zusammenhange erhebt sich wiederum die Frage, welche Rolle die baltischen Offiziere bei der Ordnung der russi- schen Wehrmacht und der Modernisierung des Heeres gespielt haben. Aber nicht nur diese Frage. Mit ihr sind hämlich meh- rere andere verknüpft, wie z. В., warum die baltischen Offiziere gern in den Dienst fremder Mächte traten und die Heere des grossen Vaterlandes zu einer Zeit verliessen, als dieses sie am meisten brauchen konnte. Es ist nicht zu leugnen, dass unter den baltischen Offizieren wirklich tüchtige Männer waren, deren grosse Erfahrung viel bedeuten musste, ebenso wie die Traditio- nen, die mehrere von ihnen beim Scheiden aus der schwedischen Armee mitnahmen. Diese und mehrere andere Probleme, die mit der Ordnung der russischen Wehrmacht in der ersten Hälfte des XVIII. Jahr- hunderts im Zusammenhang stehen, steigen vor uns auf, wenn wir Ficks Lebensgeschichte auf Grund seiner uns erhaltenen Pa- piere betrachten. Weiter wollen wir die Aufmerksamkeit unserer Leser auf eine Frage richten, die von grundlegender Bedeutung fü r die Ge- schichte des gegebenen Zeitabschnittes ist, nämlich a u f d i e O r d n u n g d e r W i r t s c h a f t ! l i e h e n V e r h ä l t n i s s e 100 A. R. CEDERBERG В XVII. ι R u s s l a n d s a l s V o r a u s s e t z u n g d e r D u r c h f ü h - r u n g d e r R e f o r m e n u n d b e s o n d e r s d e r B e - t e i l i g u n g d e r A u s l ä n d e r a n i h r . Bekanntlich war Zar Peter schon sehr f rüh zu der Einsicht gekommen, welch eine Bedeutung die Europäisierung der Wirtschaft f ü r Russland ha- ben würde, und ohne jegliche Voreingenommenheit wünschte er die Durchführung derselben den Ausländern zu überlassen. Es wird erwähnt, dass er im Jahre 1698 allein in Amsterdam 1000 verschiedene Meister und Industrieunternehmer f ü r Russland angeworben habe. Wir beobachten während seiiler Regierungs- zeit einen gleichmässigen Zustrom von Ausländern, und jeder, der etwas von wirtschaftilichen Angelegenheiten verstand oder zu verstehen vermeinte, durfte stets seine Vorschläge unterbeiten. Unter den Papieren Ficks befindet sich ja auch, wie wir gesehen haben, der Vorschlag eine Zuckerfabrik in Russland anzulegen! Von welcher Bedeutung Männer wie Blüher, Schlatter und Hen- nin, um nur einige Namen anzuführen, f ü r die russische Industrie waren, ist zum Teil bekannt, doch ist ihre Arbeit durchaus nicht in vollem Umfange erkannt und gewürdigt worden. Besonders interessant wäre es z. B. die auf Hebung der russischen Wirt- schaft gerichteten Bestrebungen und Leistungen eines solchen Mannes zu verfolgen und zu bewerten wie Georg Wilhelm v. Hen- nin, der eifrige Förderer der Olonetzer Industrie und spätere Lei- ter der sibirischen Bergwerke, dessen Bestrebungen auch noch lange nach seiner Zeit nicht ihre Bedeutung verloren. Die Beschaifung ausländischen Kapitals war unter diesen Umständen von besonderer Bedeutung. Viele Versuche wurden hierzu unternommen, und der Zar war bestrebt durch seine im Auslande weilenden Agenten sowohl mündlich wie schriftlich da- fü r Propaganda zu machen, dass kapitalkräftige Ausländer ihr Geld in russische Unternehmungen steckten. So hatte er es seinem Residenten in Hamburg aufgetragen, Geldleute ausfindig zu machen, die gewillt wären, ihr Kapital in der russisch-persischen Handelskompagnie zu investieren, von der gewiss ein Gewinn zu erwarten sei. Später t ra t Fick mit seinem Projekt hervor, auf welche Weise französisches Kapital durch den bekannten Bankier Law beschafft und zu welchen Zwecken es später verwendet wer- den könnte. Dennoch war es leichter Vorschläge in dieser Hinsicht zu machen und Wünsche zu äussern, es war leichter zu berechnen, В XVII. 1 Heinrich Fick 101 wie das ausländische Kapital mit dem grössten Gewinn zu ver- wenden wäre, als es tatsächlich fü r Russland zu gewinnen. Die Zustände in Russland waren durchaus keine gesicherten, und die ausländischen Kapitalisten wollten nicht ihr Geld in russischen Unternehmungen festlegen. Dieses musste der Hamburger Resi- dent erfahren, und diese Angelegenheit beschäftigte ihn oft auch in den folgenden Jahren, wenn irgendein Unternehmen in Russland geplant wurde. Das Beschaffen von ausländischem Kapital und die damit im Zusammenhange stehenden Pläne über seine Verwendung ist auch etwas, worauf wir besonders hin- weisen wollten. Eine Frage, die unter anderen bei der Betrachtung der Le- bensgeschichte Ficks und der Durchsicht seiner hinterlassenen Papiere an uns herantritt, ist die nach d e n V e r p f l i c h t u n - g e n d e r r u s s i s c h e n S t a a t s m a c h t S i b i r i e n u n d s e i n e n v o n i h r u n t e r w o r f e n e n V ö l k e r n g e g e n - ü b e r. Sie tri t t besonders deutlich hervor bei der Beleuchtung jener Missstände, die in der administrativen Behandlung Sibiriens zutage traten, und wir erkennen, dass dem Problem des Verhal- tens der russischen Regierung den sibirischen Völkerschaften gegenüber eine weitgehende Bedeutung zukommt. Es handelt sich dabei nicht nur um die unterworfenen Völkerschaften, die jahraus jahrein der russischen Regierung und ihren Handlangern Steuer zahlten, sondern auch um den Warenhandel und dessen zweckmässigste Ausnützung auf dem Weltmarkte. Es sind un- endlich grosse Reichtümer, die der jungfräuliche Boden Sibi- riens den russischen und anderen Unternehmern hergeben kann, und daher bildet das Verhältnis des Beherrschers Sibiriens zu den dortigen Völkerschaften ein äusserst wichtiges Problem, dem eine, wie wir sagten, weitgehende Bedeutung zukommt und das zum Teil noch in unseren Tagen seiner Lösung harrt . Fick hat diese Fragen in einem seiner Memoriale berührt, welches wir zusammen mit > dieser Übersicht veröffentlichen und welches die Einzelheiten des erwähnten Problems ausführlich vor unseren Augen aufrollt. Zum Schluss war es noch eine Frage, die vor uns besonders aufstieg, nämlich die nach dem e n d l i c h e n Z i e l d e r R e f o r - m e n, die der grosse Zar in Russland durchzuführen wünschte. War es die Hebung des allgemeinen staatlichen und kulturellen Niveaus? War es ein zielbewusstes Ausnutzen der wirtschaftlichen 102 В XVII. 1 Möglichkeiten auf einer neuen Grundlage und zu kulturellen Zwecken, wie im Auslande? War es die Schaffung eines den an- deren europäischen Ländern gleichwertigen Reiches, eines Kultur- staats? Wir wollen in diesem Zusammenhange nicht eine Frage berühren, die oft schon untersucht worden ist, nämlich ob die Re- formtätigkeit Zar Peters nach einem festen Programm geplant und durchgeführt worden sei, oder ob sie, wie einige behaupten, dik- tiert war von der wachsenden Finanznot Russlands und den ins Grenzenlose gehenden Forderungen des absoluten Regimes. Da- gegen erhebt sich vor uns ein Problem, das uns im Zusammenhange mit der Lebensgeschichte Ficks besonders interessiert, nämlich: was, nachdem die Reformen durchgeführt und die modernen Neue- rungen programmässig verwirklicht worden wären, eigentlich geschehen sollte? Was sollte, nach der Meinung Ficks sowie der vielen anderen Mitarbeiter des grossen Zaren, das letzte Ziel der Entwicklung sein, und worauf waren eigentlich die Reformen gerichtet? War nicht das endgültige Ziel der inneren Ordnung nach der Erneuerung der wirtschaftlichen und kulturellen Ver- hältnisse die Schaffung eines Zemskij Sobor oder irgendeiner parlamentarischen Vertretung und insonderheit einer Vertretung des Volkes nach westeuropäischem Muster? Sollte nicht zum Schluss eine konstitutionelle Monarchie geschaffen werden, in der der Herrscher mehr oder weniger Macht hatte, je nachdem man es fü r dienlich befand? Gewiss hat diese Frage die Männer, die mit dem Zaren Peter Hand in Hand arbeiteten, oft beschäftigt. Man sieht auch, dass Fick diesen Fragen grosses Interesse ent- gegenbrachte, und dass ihm die in Schweden geltende Staats- form bekannt war. Dass sein Standpunkt im Laufe der Jahre sich in einem gewissen Grade verändert hatte und ein anderer geworden war als der, den er beim Eintri t t in den russischen Dienst vertrat, dieses haben wir wohl bei der Behandlung der Frage seiner Teilnahme an den wichtigen Ereignissen nach dem Tode Peters II. und der Wahl Anna Ivanovna's erkennen können. Die Entwicklung des konstitutionellen Gedankens nach dem Tode Peters des Grossen und der Einfluss aussenpolitischer Motive auf sie bildet ein wichtiges Problem, auf welches hier hingewiesen werden soll. В XVII. 1 Heinrich Fick Hier sind nur einige und vielleicht verhältnismässig zufällig gewählte Fragen und Probleme angeführt worden, die durchaus unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wenn wir die russische Geschichte in der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts im Lichte des lückenhaften Materials, das uns durch die in unsere Hände gelangten Papiere Ficks geboten wird, betrachten. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass cliese Fragen geklärt und gelöst werden können, sobald aus den reichhaltigen russischen Archiven das reiche historische Material, welches noch unbenutzt in ihnen lagert, ans Tageslicht gefördert werden wird. B e i l a g e 1. Verze ichnüß aller und jeder angeschafften Königl: Schwedischem Reglementen, Placateti, Con- stitutionen, Verordnungen und Instructionen in Commerden See- und Schiffarts großen und kleinen Zollacciss- Bergwerks- Müntz- Contributions- Banco- Stadt- und Landes- Oeconomie- Militair- Ma- nufactur- Polizey- Justitz u. Executions- Siaats und Regierungs- Sachen etc. a r t : 1. INSTRUCTIONES auf unterschiedliche Hohe und niedrige Bedienungen, wie auch vor einigen gantzen Collégien, worinnen alles enthalten, waß zur Ob- servance und Verrichtung dehren Dienstes gehöret. 1. Instruction vor dem Gener: Auditeur . . . . pag: 839. 1683 2. Instruction vor dem Gener : Gewaldiger . . pag: 843. 1683 3. Instruction vor dem Gener: WagenMeister pag: 848. 1683 4. Instruction vor dem Rumor-Meister pag: 850. 1683 5. Instruction vor dem Justitiarium bey der Admiralitet pag: 965. 1685 6. Instruction vor den Hoff-Auditeurn pag: 1184. 1687 7. Dito vor den Notarium im Burg-Gerichte. . pag: 1186. 1687 8. Instruction vor einen Commendanten, oder Commen- danten-Spiegell ·. 9. Instruction vor die Außschreibungs-Commissarien in Südermannland 1682 10. Instruction vor die Ausschreibungs-Commissarien in denen Provincien 1693 . 11. Instruction vor die Gouverneurs oder Landes-Höfdinge 1687 12. Instruction vor einen Landes-Buchhalter 1688 13. Instruction vor einem Herads-Vogdt 1688 14. Instruction vor dem LandtMäßer 1688 15. Instruction vor dem GeneralGouvernements-Cammerier in Liefland : 1689 16. Instruction vor einem Herads-Schreiber 1691 17. Instruction vor dem Statthalter in Liefland 1691 18. Instruction vor dem Statthalter in Ehstland 1691 19. Instruction vor die Mannzahls Commissarien 1693 20. Instruction vors Cammer-Collegium 1694 21. Instruction vor dem OberCammerier in Lieflandt . . . . 1696 22. Instruction vor dem GeneralGouvernements-Cammerier in Ehstland 1696 A. R. CEDERBERG В XVII. ι 23. Instruction vor dem Lots-Inspector in Stockholm sampt Aufsichts- und ÄlterMänner in Schweden und Finnland 1696 24. Instruction vor dem Landes Fiscalen 1714 25. Notification wegen des Höchsten OmbudzMannes Ver- richtung 1714 26. Instruction vors Königl : Commerce-Collegium 1716 a r t : 2. Von COMMERCIEN- und HANDELUNGS-SACHEN. 1. Verordnung wegen Stämpelung der Güter 1641 2. Königl : Verordnung wegen ungestempelten Gutes und Landkauffes 1641 3. Verbott wegen Landes-Kauff und der Handelung in den Bergewerken pag: 289. 1650 4. Privilegium fü r die Stadt Landscrona 1658 5. Königl : Verordnung, wornach Kauffleute und Schiffer, welche auf Schweden und Finnland Handeln, sich im ein- und auß-segeln richten sollen 1668 6. Königl : Contract mit denen Interessenten von der Ther- Handels Compagnie 7. Wexell-Recht 1671 8. Königl: Handels-Ordinance 1673 9. Königl : Wraak-Ordnung vor Revall, Narva und Nyen. . 1679 10. Handels-Ordnung in der Stadt Revall 1679 11. König Johannis 3tii Verordnungen wegen der Hande- lung pag: 70. 1580 12. Königl : Privilegium fü r die Stadt Carlscrona 1680 13. Königl : Resolution wegen frembder Kauffläute und ex- péditeurs und der Handels Freyheit 1687 14. Königl: Verbott, wegen einführung des Tobacks und welchergestalt die Blätter gesponnen werden sollen . . . 1687 15. Königl : Verordnung wegen der NiederlagsFreyheit auf Saltz in Stockholm 1687 16. Königl: Verordnung, wie es bey streitigen Sachen in Commerce- Gerichten gehalten werden soll 1689 17. Königl : Verordnung wegen der Niederlags-Freyheit in der Stadt Carlscrona 1692 18. Königl : Resolution über den Schonischen OchsenHandel 1694 19. Commerce Collegii Brief wegen der Seglation auf frembde ör te r 1695 20. Dito 1695 21. Dito wegen Seglation der kleinen Nordischen-Städte . . 1696 22. Königl: Verordnung, wegen der SchärKerls Hände- Β ΧΥΠ. ι Heinrich Fick 5* lung bey Stockholm, und wie weit selbige sich er- strecken mag 1696 23. Des Königl: Commercien-Collegii Vorstellung wegen der Handelung zu Gefle 1696 24. Königl: Confirmation darüber 1696 25. Königl: Placat wegen Niederlage auf Wein in Stock- holm 1696 26. Königl: Brieff wegen Verkäuffung confìscirten Güther 1699 27. Königl : Senats-Brief wegen beurtheilung in Sachen des gestempelten Seiden-Zeüges 1700 28. Dito : 1700 29. Articuli vor der Stadt Gefle Kauff- und Handels-Gilde 1712 30. Renovirte-Verordnung wegen des Tobacks-Handels . . 1670 31. Königl. Preußisches Edict wieder die Banquerottes . . . 1715 32. Fürstl : Hollsteinsche Verordnung wegen des Miß- brauches bey einführung des Lüneburger Saltzes . . . . 1710 33. Dito, wegen der Handlung auf dem Lande 1711 a r t : 3. Von ADMIRALITETS, SEE-MILICE-SCHIFFARTS- UND SEE-SACHEN. 1. Königl: Privilegium auf Schiffsbauerey 1652 2. Königl : Verordnung, wornach es mit den Schwedischen Schiffen und Güthern, welche durch den Oresund oder Belt passiren, Krafft des Reichesrechten und paeten, gehalten werden soll 1661 3. Königl: See-Recht pag: 478. 1667 4.* Königes Caroli XI. Hafen-Recht pag: 585. 1669 5. Königl : Resolution und Erklährung über die Civil und Criminal-Sachen, so dem Königl: See-Volck angehen pag: 662. 1675 6. Königl: Placat wegen gestrandetes und ge- borgenes Guht pag: 713. 1680 7. abermahlige Königl: Verordnung, wegen der Schiffe und Gühter, so durch den Oresund und Belt gehen . . . . 1680 8. Königl: Admiralitets-Collegii Verordnung und Taxa wornach fü r ein- und ausgehende Schiffe die Lohts- Gelder bezahlet werden sollen 1681 9. Königl : Stadga, wegen Lohts Leute haltung 1683 10. Königl : Reglement, daß die Matrosen nicht mehr neh- men sollen, alß Königl : Befehl mit sich bringet 1683 11. Königl: Resolution daß die Zwistigkeiten der Admiralitets-Kriegs-Manns-Cassa, im- 6* A. R. CEDERBERG В XVII. ι mediate vom HoffGericht aufgenommen werden soll pag: 882. 1685 12. Königl: erneuerte See-articlen pag: 895. 1685 13. Königl: Gerichts-Verordnung bey der ad- miralitet pag: 953. 1685 14. Königl: Brief an das Admiralitéts-Colle- gium, daß denen Königl: Bedienten kein großer titul, alß ihnen zu kömpt, beygeleget werden müße pag: 1222. 1688 15. Königl : Placat wegen Convoyen vor Kauffardey-Schiffe 1689 16. Königl: Verordnung, daß bey der Lots-Mannes^Mun- sterung keine Mundirungs-Persehlen mögen geliehen werden 1694 17. Königl : Resolution wie und wo der B e u r - laubten See-Officirer Criminalia sollen un- tersuchet und geurtheilet werden pag: 1397. 1695 18. Königl: Protectorial fü r See-Zolls-Bediente pag: 1432. 1695 19. Königl: Brief wegen Schlägerey zwischen Seefahrende und Zoll Bediente pag: 1438. 1696 20. Königl : Verordnung angehende das Lots-Wesen in Schweden und Finnland 1696 21. Königl: Verordnung, wegen die Einkünffte vor der Admiralitéts-Kriegs-Manns-Cassa 1696 22. Königl: Verordnung, waß ein jeder aus dieser Cassa genießen soll 1696 23. Königl : Verordnung wegen der Vertheilung unter den sämptl. Lots-Brüdern, mit beygefügter Taxa auf ihre Lots-Gelder 1697 24. Königl : Briefe aus der Turkey an dem Stockholmschen Senat, daß keine Fahrt auf Lief-Ehst-Ingermann- und Finnland gestattet werden soll 1713 25. Königl: Verordnung, wie es mit der Caperey wehren- den Krieges mit Dennemarck und Rußland gehalten werden soll 1715 26. Königl: Placat und Verbott, daß keine Prisen sich in der See rançonniren mögen 1716 27. Tag- und Speise-Ordnung vor die Cron Matrosen 1716 Vide Continuât: Pag: 63. a r t : 4. Vom großen SEE-ZOLL. 1. Königl: Protectorial vor die Zoll Bediente . . pag: 313. 1658 2. Königl: Verordnung über den^ See-Zoll auf auß- und BXVILi Heinrich Fick 7* eingehende Wahren 1667 3. Königl : Brief ans CommerceCollegium wegen der großen See-Zolls-Bediente Jurisdiction und Confis- cation pag: 686. 1676 4. Königl: Befehl, daß die See-Zoll-Bediente nicht unter die Gouverneurs stehen 1680 5. Königl: Placat umb der Städte intraden auf dem Zoll Contoir zu clariren 1680 6. Verordnung wegen Clarirung der eingekommenen Güter 1681 7. Protectorial vor die Zoll-Bedienten 1681 8. Königl: Brief wegen der Zoll-Bedienten Streitigkei- ten pag : 872. 1684 9. Commercien-Collegii-Brief wegen der Landt-Städte Seglation und des Zolles 1684 10. Königl: Brief, wie es in kleinen Städten mit dem RechtsGesuch der Zoll Bedienten, in injurien-Sachen zu halten pag: 895. 1685 11. Königl: Verordnung wegen der accidentien beym großen See-Zoll 1686 12. abermahlige Königl: Verordnung wegen der Zollacci- dentien 1686 13. Königl: Verordnung, mit welcher Müntze der große See-Zoll bezahlet werden soll 1686 14. Reglement vor die Gerichts Persohnen im großen See- Zoll . 1687 15. Königl: Verordnung wegen der accidentien bey denen Zoll-Contoren in Pommern 1687 16. Königl: Stämpell-Ordnung 1687 17. Königl: Verordnung und Taxa wegen der Träger- Gelder Beym PackHauße 1687 18. abermahlige Königl: Verordnung, in welcher Müntze der große See-Zoll erleget werden soll 1688 19. Königl: Verordnung, wegen Decourtation im Zoll, auf Liquide Frachten und Forderungen 1689 20. Königl : Brief wegen Processen gegen die Zoll-Bediente 1690 21. Zoll-Freyheit auf Saltz in gewißer Zeit 1691 22. Königl: Verordnung, wegen einiger beym großen See- Zoll fallenden Gelder vor der Admiralitets-Kriegs- Manns-Cassa 1691 23. Königl : Verordnung wegen verbothenen Seyden-Zeuges und anderer Wahren einpractisirung 1692 24. Königl: Befehl wegen Veränderung, und transporti- rung der Zöllner 1692 25. Königl : Brief wegen der Schiffer Straffe bey unrichti- ger Angebung 1694 8* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 26. Protectorial vor die Zoll-Bediente 1695 27. Commerce Collegii Brief wegen der Zoll-Bedienten un- wißenheit 1635 28. Königl: Befehl wegen Confiscation Processen 1696 29. Königl: Erlaubnüß in Confiscations-Sachen des Bene- ficium revisionis zugenießen 1696 30. Königl : Befehl daß in Confiscations-Sachen vom Stock- holmschen Raht zu appelliren sey 1696 31. Königl : Brief wegen Confiscation beym Zoll 1696 32. Königl: Verordnung wegen unrichtiger Angabe beym Zoll 1698 33. Königl: Befehl wegen Veränderung, und transporti- rung der Zöllner zu Carlshamm 1698 34. Königl: Brief wegen des Fori vor die Zoll-Bediente pag: 1559. 1699 35. Königl : Brief wegen Processen gegen Zoll-Bediente . . 1699 36. abermahliger Königl: Brief wegen des Fori vor Zoll- Bediente 1699 37. Königl: Senats-Brief wegen Confiscations-Processen . . 1700 38. Königl : Commerce-Collegii Befehl, daß die Kauff- Giihter richtig angegeben werden sollen, so von einer Stadt zur andern gehen etc 1700 39. Königl: Commerce-Collegii Brief daß sich die Landes- HauptMänner nicht mit den Zoll-Bedienten befassen sollen 1700 40. Königl: Senats Brief wegen Zoll Freyheit auf Victua- lien nach Riga 1710 41. Königl: Senats-Brief umb die See-Zoll-Gelder in der Banco zu liefern 1712 42. Königl: Zoll-Taxa auf einkommende Wahren beym großen Zoll 1715 43. Dito auf ausgehende Wahren 1715 44. Königl : Verordnung wegen Kupfers, Meßings und Ey- sens Freye Ausfuhr auf gewiße zeit 1716 45. Königl : Befehl wegen freyer Einführung von Getreyde nach Stockholm und Norköping auf gewisser Zeit . . . . 1716 APPENDIX. 46. Königl: Schreiben wegen Beurtheilung der Confisca- tions-Sachen pag: 977. 1685 47. Königl: Verordnung wegen Vertheilung der Confisca- tionen und des Beschlagers Antheil ρ : 1552. 1699 В XVII. 1 Heinrich Fick 9* art: 5. Von kleinem LAND-ZOLL, MÜHLEN-ZOLL und ACCIS. 1. Königl : Resolution und Erklärung über die Zoll-Ordon- nance zu vorbeügung aller Irrungen zwischen den Zöll- nern und Unterthanen 1666 2. Königl : Stadga wegen Acciss-Gerichten . . . pag : 628. 1672 3. Placat wegen Visitation der Böthe und Jachten 1680 4. Protectorial vor die Zoll- und Acciss-Bediente 1681 5. Königl: Verordnung über die Acciss von unterschiedt- lichen Ämbtern mit beygefüegter Taxa und Gerichts- Reglement 1681 6. Königl : Ordnung und Taxa über den kleinen Zoll und der Accise 1686 7. Königl : Verordnung wegen Mühlen Zoll und Acciss . . 1691 8. Königl : Verordnung wegen Gebrauch der Handt- und HaußMühlen de Ao 1690 mit beygefügter Königl : Ver- ordnung, wie es mit des zumahlenden Getreydes Ange- bung und Abmahlung, wie auch mit denen Mühlen- Zolles- und Accisszetteln gehalten werden solle 1691 9. Königl : Acciss- und Consumptions-Ordnung in Bremen und Vehrden 1692 10. Königl : Schreiben, daß in Acciss-Sachen sich ein jeder vor dem Acciss-Gerichte stellen müsse ρ : 1305. 1691 11. Königl: Ordnung und taxa wegen des Mühlen Zolles . . 1658 12. Königl : Verordnung von Zoll und Acciß-Gerichten . . . . 1689 art : 6. Von BERGWERCKEN etc. 1. Transumpt auß der Königl : Verordnung fü r die Berg-Männer pag: 273. 1649 2. Transumpt aus den großen Kupfer-Bergs- articlen pag: 278. 1649 3. Königl : Resolution wegen Vorschuß an die Bergleüte pag: 293. 1652 4. Königl: Verordnung fü r die Schmältzer und Rustwän- der bey den Kupfer-Brüchen im Reiche Schweden . . . . 1664 5. Königl : Verordnung wegen Eysen-Berg-Wercke 1671 6. Königl : Verordnung wegen der Justice im Gruben- Gericht bey den großen Kupfer-Bergen . . . pag : 880. 1684 7. Königl : Schreiben wegen Todtschläge bey der Kupfferbergs-Grube pag: 985. 1686 В XVII, 1 8. Königl : Resolution, daß keinem Kauffmann oder Hammer-Patron vor Schulden die Bergs-Hütten eingeräumet werden können pag: 1240. 1689 9. Anleitung zu unterschiedenen Berg-Arten und Minera- lien etc 10. Königl : Verordnung wegen der Perlen Fischerey . . . . 1692 11. Königl : Verordnung umb die desertion der Berg-Knap- pen zu hemmen 1692 12. Königl : Perdons-Placat vor die desertirte Berg- Knappen 1692 13. Königl: erneüerte Verordnung fü r die Schmältzer und rustwänder im gantzen Reiche Schweden 1692 14. Königl : Schreiben wegen ungeziemend Raden in Bergs- lagen pag: 1384. 1694 15. Königl : Placat wegen der Perlen-Fischerey 1694 16. Königl: Placat und Befehl, daß die Bergwercks-Ver- walter ihr Eysen an die Bürger in den Stapell-Städten verkauffen sollen 1699 17. Königl: erneüerte Bergs-Ordnung vor die Hammer- Schmiede und Bergwercks Leüte 1704 a r t : 7. Von MÜNTZ-WESEN. 1. Placat wegen Verachtung der Müntze 1593 2. Placat wegen freyer Müntze von eigen Silber 1664 3. Befehl wegen der Müntze 1681 4. Confirmation darüber 1683 5. Erneüerte Verordnung wegen der Müntze 1688 6. Königl: erneüertes Verbott wegen Außführung der Kuppernen Platten 1688 7. Königl : Placat wegen abschaffung der Pommerschen Drittel und Marckstücker 1691 8. Königl: Senats-Placat, daß ein jeder sein Silber zu 5 stüver-stücken müntzen laßen könne zu eigenem Profit 1709 9. Königl : Senats-Verordnung wegen der Platen, so von Metalien-Stücken gegoßen und gemüntzet werden sollen 1714 10. Königl : Verordnung wegen Verhöhung der Kupfernen- Platten und Kupfernen Scheyde-Müntze 1715 11. Königl : Regierungs-Erinnerung und Publication wegen der neüen Kupfernen Müntze 1715 12. Königl : Befehl wegen Verhöhung der Carolinen 1716 13. Königl : Befehl wegen Kupferne Müntz-Zeichen 1716 14. Königl: Befehl wegen Verhöhung der 5. stüver-stücke 1716 BXVir.i Heinrich Fick 15. Königl : Placat wegen der Dänischen Müntze . . . . . . . . 1716 16. Specification auf alle Schwedische Medaillen 17. Kgl. Verbott wegen Außführung der Müntze 1662 ar t : 8. Von CONTRIBUTIONS- und AUFFHANDELUNGS-WESEN. 1. Königl: Verordnung wegen Contribution und dehren Einnahme 1668 2. Notification wegen Restantien von Reichstagesbewilli- gungen 1686 3. Backofen-Gelder Taxirung 1686 4. Königl: Placat wegen rückständiger Reichstages be- willigung 1695 5. Königl : Senats Aufbott, wegen einer allgemeinen Con- tribution über gantz Schweden 1710 6. Wegen Contribution von Paruquen, Fontangen und Kutschen . 1710 7. Königl : Placat wegen Nachgebung der Restantien und Auflagen 1711 8. Aufbott wegen einer allgemeinen Contribution 1711 9. Dito 1712 10. Königl: Senats Resolution auf der Contributions-Ren- terey-Memorial wegen Erlegung und Berechnung der Contribution 1712 11. Königl: Brieff an die gesambte Unterthanen wegen Gleichheit in der Contribution 1712 12. Project zu einrichtung eines Schatzungs-Register . . . . 1712 13. Königl: Verordnung, auf was Art zu der Unterthanen Linderung, die Contributiones mit billiger Gleichheit sollen außgemacht werden 1712 14. Brief wegen Vorstreckung an die Crohne 1712 15. Königl : Senats Aufbott wegen einer allgemeinen Kriegs-Steüer in contanten Gelde 1713 16. Königl: Publication, wegen Nachgift vor die, welche bey der Schätzung ihr eigenthum nicht richtig angege- ben haben 1713 17. Königl : Senats Publication wegen der Contribution und Abgabe, so von denen Cron-Verpfändungen und Banco Capitalien abgegeben werden müßen 1713 18. Königl: Senats Erinnerung, an die gesambte Unter- thanen wegen richtiger Angebung der Güter bey der Schätzung 1713 12* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 19. Königl: Publication wegen Nachgebung aller Contri- butions restantien und Nachrechnungen etc 1713 20. Königl: Regierung Auffbott, wegen einer in contan- ten Gelde zu erlegenden allgemeinen Krieges-Steiier in Schweden 1714 21. Königl: Regierungs-Brief, an alle Gouverneurs wegen Erlegung der Contribution 1714 22. Dito wegen einer extraordinairen Noth- und Krieges- Hülffe 1714 23. Königl: Verordnung, daß auf der Contribution kein Proviant geliefert werden soll 1714 24. Königle Regierungs Verordnung, daß zu Aufrichtung eines Magazins die helffte Contribution mit Getreyde erleget werden könne 1714 25. Königlr Regierungs-Brief an alle Gouverneurs wegen Nachgebung alter Balancen 1714 26. Königlr Regierungs Auffbott wegen einer Magazins- Steuer in Proviant und Gelde 1715 27. Methode, zu einem Quartahls Schatzungs-register in einer Stadt 1715 28. Schwedischer-Stände Publication wegen des Aufhand- lungs Wercks 1715 29. Königl : Auffbott, wegen der Pupillen-Kirchen-Schulen und Armen-Gelder, gegen Zinsen an die Croone zu leihen 1716 30. Königl : Bestätigung übers Aufhandelungs-Werck . . . . 1716 31. Project zur Stände Obligation auf die aufnegotiirende Vorschuß-Gelder 1716 32. Stände Publication wegen zwener Bezahlungs-Termi- nen im Jahr 1716 33. Königlr Placat und Confirmation darüber 1716 34. Königlr Placat wegen Bezahlung der dreyen letzten Jahres Lieverancen 1716 35. Königlr Contributions-Renterey Notification wegen der Außgaben zu Vergnügung der Aufhandlungen 1716 36. Königl : Gebott, wegen zeitiger Eintreibung und richti- ger Bezahlung der Aufhandlungs-Außgaben 1716 37. Königl: Aufbott und Verordnung über ein Licent auf allerhandt entbehrliche Waaren 1716 38. Königl: Project zur neüen Einnahme- oder Contribu- tions-Rechnung 1716 39. Neües Contributions-Project in Schweden und in der Province Wadstena 1716 40. Dito in der Province Swartsiö 1716 41. Königl : Verordnung wegen gestempelt Papier 1686 42. Königl: Placat wegen Vorschuß an der Crone 1700 В XVII. ι Heinrich Fick 13* art : 9. Von der LÄHN- und WEXEL-BANCO in Stockholm. 1. Königl :r Privilegium über die Lähn-Banco 165 7 2. Königin Privilegium über die Wexell-Banco mit dazu gehörigen Ordnungen 1657 3. Königl: Erklärung über einige Puncten, den Banco- Wesen betreffende 1659 4. Königl: Placat und Verordnung wegen Einlösung der Creditiv-Zettels 1664 5. Königl : Stadga wegen Execution über die Banco- Pfände pag: 337. 1664 6. Königl : Placat, wie es mit denen Banco-Zetteln gehal- ten werden solle 1665 7. Verordnung wegen der Banco 1668 8. Königl : Concession, daß die Reichs-Stände die Verwal- tung der Banco haben mögen von Ao 1668, mit ange- hengter Königl: Befestigung und Versicherung an die Reichs-Stände 1675 9. Königl: Versicherung wegen prompter Execution vor die Banco pag: 681. 1675 10. Königl : Placat wegen prompter Execution. . pag : 734. 16S1 11. Königl: Resolution und bestätigung über einige Ange- legenheiten der Banco 1689 12. Königl: Placat und Versicherung wegen des Banco- Werckes 1700 13- Königl: Resolution wegen Prolongation der geliehenen Gelder auf feste Pfände 1708 14. Königl : Senats Placat wegen Beschützung der Banco . . 1711 15. Königl: Senats Resolution wegen Auctionen in der Banco 1711 16. Königl : Regierungs Placat wegen Beschützung der Banco und Stärckung dessen Credits 1714 17. Königl : Schreiben wegen einer difference zwischen dem Königl: HoffGerichte und der Banco . . pag: 756. 1682 18. Königl : Resolution daß die Banco in revisions-Sachen von dem revisions- und Calumnien-Eyde befreyet sey pag : 1497. 1608 14* A. R. CEDERBERG В XVII. ι art : 10. Vom gesambten STADTS-WESEN der KÖNIGL: RESIDENCE STOCKHOLM. 1. Extract auf einige wichtige Puncten aus den Stadts Statuten allen einheimschen und frembden zur Nach- richt . 2. Extract aus der Stadt-Gedenck-Bücher 1631 3. Transumpt von Königin Christina Privilegien pag : 222. 1636 4. Verbott wegen Thier- und Vogell-Schießen bey Stock- holm pag: 229. 1637 5. Extract aus der Brücken-Besucher-Ordnung 1637 6. Ordnung fü r die Wäger mit der Taxa 1637 7. Verordnung wegen allerhand frembdes Geträncke, Schenck- und Krügerey 1638 8. Stadga fü r das Brauer-Ambt 1640 9. Stadga über den Kauf f Handel 1641 10. Instruction und Unterricht vor die Älter-Männer und Beysitzer in der Kauff-Gilde 1641 11. Instruction fü r die Bedienten beym Ther-Hoff 1643 12. Ordnung wegen des Ther-Hofes 1643 13. Ordnung wornach die Wäger und andere sich zu richten 1646 14. Abermahlig Verbott wegen Thier- und Vogel-schiessen bey Stockholm pag: 286. 1649 15. Ordnung über der frembden Handelung 1661 16. Instruction vor die Stadts-Wein-Cüpern 1664 17. Königl: Instruction vor der berittenen Nachtwacht in Stockholm 1667 18. Verordnung und Einrichtung wegen einer Erb- und Vormünder-Cammer pag: 472. 1667 19. Königl: Verordnung über der Stadt Stockholm Regie- rung, Regiments-Form und des gantzen Rahts Ambt und Verrichtung 1673 20. Ordnung bey umbflüchtungen und fahr-tagen p : 660. 1674 21. Stockholmsche Brandt-Ordnung 1675 22. Königl: Senats Resolution wegen der Bürger Wacht- haltung fü r den excessen der Werber p : 696. 1678 23. Königl : Senats-Resolution gegen die Insolentien in Stockholm p : 709. 1678 24. Verbott wegen der Fackeln 1682 25. Königlr Brief an den Ober-Statthalter, ümb denèn Rußen prompte Justice zu thun . 1684 26. Verordnung wegen des Dienst-Volckes ρ : 1077. 1686 27. Bürger-Milice-Ordnung .·• 1686 φ Β XVII. ι Heinrich Fick ] 5* 28. Instruction vor die Holtz- Heu- und Kohlen-Mässers in Stockholm 1690 ,29. Verordnung wegen der Ziegell-Brennerey 1691 30. Stockholmscher Stadts-Staat über alle Löhnungen und jährle Außgaben 1693 31. Stockholmsches Stadt-Reglement über die gesambte Stadts Einkünffte, nebst des Stadts-Cammeriers In- struction und Formular über die Disposition der Stadts- Mittel 1693 32. Königl: Resolution wegen der Vormünder- Cammer pag: 1333. 1693 33. Königlr, desfallß an die Collégien ergang: Brief, pag: 1342. 1693 34. Königl: Verbott wegen der an Stockholm gräntzenden Höltzung pag : 1339. 1693 35. Verordnung wegen frembde Handels Leüte 1694 36. Termin vor frembde Handels-Leüte 1696 37. Verbott wegen Außführung der Bretter 1697 38. Verbott wegen Pech und Ther-Siedens an der Schiffs- Brücke 1698 39. Königl: Verordnung wegen eines Raspel- und Spinn- Hauses 1698 40. Königl : Brief an den Magistrat wegen der Stadts-Pri- vilegien pag: 1526. 1698 41. Verbott wegen Herbergierung der Bettler 1699 42. Ordnung wegen des Korn-Messens 1699 43. Königl: Schreiben, daß die Cämners-Cammer ein Die- bes Sache unter 60 Dr Silber Müntze urtheilen könne pag: 1541. 1699 44. Königl: Schreiben an Magistrat, das alles was das Publicum und die Kirchen verloh- ren, restituiret werden solle pag: 1556. 1699 45. Dito an den Ober-Statthalter pag : 1557. 1699 46. Befehl, daß die reisende sich angeben 1700 47. Verbott, ümb keine Schweine in der Stadt zu halten . . 1702 48. Befehl, daß sich die Bürger mit Brandt-Gerähtschafft versehen sollen 1702 49. Verordnung und Taxa vor die Schornsteinfeger 1702 50. Erlaubnüß vor die Schlachter 1703 51. Verbott wegen Krügerey unter der Predigt 1703 52. Verordnungen wegen Justirung der Maaße, Ge- wichte etc 1705 53. Erinnerung wegen verheüreten Stadts-Gebeüden 1706 54. Verordnung und Instruction wegen der Bürger-Wacht- haltung zu Pferde und Fueß 1709 55. Reglement und Verordnung vor die Wehe-Mütter 1711 л 16* A. R. CEDERBERG В XVII ι 56. Publication wegen des Dienst-Volckes 1712 57. Publication wegen Erlegung 1 pro Cento Contribution 1713 58. Contributions-Ordnung 1713 59. Erinnerung wegen der Contribution 1713 60. Publication wegen Einforderung und Hebung der auf- gebotenen Kriegs-Steüer 1713 61. Erinnerung wegen prompter Bezahlung 1713 62. Publication wegen der aufgebotenen Kriegs-Steüer . . 1714 63. Publication wegen der Contribution von 2 pro Cento . . 1715 64. Dito vor die so noch nicht bezahlet haben 1716 65. Dito wegen 2 pro Cento sub rosa, wie auch i / io pro Cento zum durchmarch zu erlegen 1716 66. Dito wegen 2 und y 1 0 pro Cento 1716 67. Außrechnung über die Contribution von fest und losem eigenthumb 1716 68. Publication wegen 2 pro Cento Contribution und Unter- richt wegen dehren Bezahlung und quitierung 1716 69. Erinnerung wegen der Schätzung in Stockholm 1716 70. Anmahnung wegen Bezahlung der Contribution 1716 71. Notification an alle, so Lieverancen gethan 1716 72. Taxa auf Holtz und Kohlen 1716 73. Taxa auf alle Medicamenten in den Stockholmschen Apothecken a r t : 11. Von der LANDES-OECONOMIE. 1. Mandat wegen Eichen und Büchen-Holtz fällens pag: 31. 1558 2. Patent wegen Schueß und Gastgeberey . . . pag: 51. 1569 3. Verbott wegen Landkaufferey pag: 52. 1569 4. Patent wegen frey gesprochener Thiere und tragende Bäume auf Öhland pag: 53. 1569 5. Königl : Schutz-Brief vor die Gas tgeber . . . . pag: 55. 1569 6. Patent wegen frey Schueß und Quartiers abschaffung pag: 56. 1572 7. Dito pag: 60. 1574 8. Königes Johannis 3tii Ordonnance wegen fällung schädtlr Thiere, fruchtbahre Bäume und neües Land machen (Ladungen) . . . . pag: 67. 1577 9. Patent wegen Schüß und Wege-Briefe . . . . pag: 79. 1584 10. Patent wegen Erbauung der PriesterHöfe pag: 123. 1607 11. Patent wegen Außrottung schädtlr Thiere etc pag: 124. 1608 В XVII. 1 Heinrich Fick 17* 12. Transumpt von Königs Gustavi Adolphi Privilegien vor die Ritterschafft pag: 173. 1617 13. Stadga, wie weit denen Unterthanen erlau- bet ist aus Schweden zu reisen pag: 186. 1620 14. Stadga wegen Elends-Fellen auf Âhland. . pag : 189. 1620 15. Verbott wegen Vogell Schießen pag: 191. 1621 16. Transumpt von Königs Gustavi Adolphi Privilegio vor den Adell pag: 217. 1622 17. Adeliche Privilegia biß 1626 18. Ordnung wegen des Kirchen-Zehenden im Reiche . . . . 1638 19. Verordnung wegen Thier- und Vogell- Schießen auch Holtz-Fällen auf frey ge- sprochene Parcken pag: 235. 1641 20. Ordnung wegen der Wälder im Reiche . . . . pag: 246. 1647 21. Ordnung über alle tragende Bäume etc pag: 258. 1647 22. Ordnung wegen Jachten, Thiere fang und Vogelschießen pag: 263. 1647 23. Königl : Versicherung, an die Unterthanen, daß sie von Schüeß- und Bewirthung, gegen Erlegung gewißer Schuß Gelder frey seyn sollen pag: 282. 1649 24. Placat wegen der Schatz-Bauren Tagwercke 1630 25. Königl : Verordnung wegen Tartara und Zi- geuner pag: 320. 1662 26. Königl : Placat wegen der Pferde Marckte in Schweden 1663 27. Ordonnance wegen Holtz und Bäümefällen in den Wäldern 1664 28. Reglement vor Krüger und Gastgeber 1664 29. Königl: Ordnung wegen der Wälder im Reiche pag: 341. 1664 30. Ordnung wegen tragender Bäume im Reiche pag: 355. 1664 31. Ordnung wegen Jachten, Thier fang u. Vogelschießen pag: 360. 1664 32. Krüger- und Gastgeber-Ordnung pag: 366. 1664 33. Hauß-Recht oder Hauß-Disciplin vor den Adel über dessen Gesinde . Г pag: 620. 1671 34. Confirmation auf des Adels Privilegien . . . pag: 644. 1673 35. Placat gegen die Verminderung und thei- lung eines Bauer Hofes pag: 653. 1673 36. Königl: Erklärung hierüber pag: 662. 1675 37. Privilegia vor die Clerisey pag: 666. 1675 38. Königl: Placat, wegen derer von dem Adel und andere Standes Persohnen in Schutz genommene Leüte 1675 2 18* A. R. CEDERBERG В XVII. i 39. der Königin Christina Ao 1650 der Schwe- dischen Clerisey ertheilte und von Karl XI. confirmirte Privilegia 167G 40. Königl : erneüertes Placat wegen Höfe-thei- lung pag: 690. 1677 41. Königl : Placat wegen Abschaffung von eigenwilligen Schüß- und Herberge-Neh- mung pag: 693. 1677 42. Stuterey-Ordnung in Schonen etc 1680 43. Königl : Confirmation darüber 1680 44. Verordnung, daß keine Sollicitanten sich unmittelbar bey dem Könige einfinden sollen pag: 715. 1680 45. Haußbesichtigungs-Ordnung pag: 738. 1681 46. Königl: Erklärung über das Placat von theilung der Höfe pag: 751. 1682: 47. Königl: Brief desfalß pag: 760. 1682 48. Königl : erneüerte Verordnung vor die Sollicitanten pag: 754. 1682 49. Königl : Verordnung wegen der Wälder etc. pag : 857. 1683 50. Königl: Placat wegen der Bauren Schatz- Höfe theilung pag: 864. 1684 51. Königl : Brief wegen der Straffe auf uner- laubtes Außraden der Holtzung umb neü land zu machen pag: 979. 1685 52. Königl : Schreiben, wegen Conservation der Cron-Wälder pag: 883. 1685 53. Königl : Brief, wie der Bauer soll abgestraf- fet werden, damit seine Hoffstelle dabey er- halten werde pag: 981. 1686 54. Königl : Brief vor die Stadt Malmoe wegen des 3ten u n d lOten P f e n n i n g s p a g : 986. 1686 55. Königl : Verbott, daß keiner ohne Paß frey Schüß und Gast-Recht nehmen soll pag: 1075. 1686 56. Königl: Brief an alle Gouverneurs wegen der Sollicitanten, das Placat jährl : publici- ren zulaßen pag: 1136. 1687 57. Königl: Placat wegen Vogelschießen und Thierfällen auf Âhland pag: 1247. 1689 58. Königl: Confirmation eines zwischen den Adel und der Bauerschafft gemachten Con- tracts wegen abgebrandter Höffe 1689 59. Königl: Erklärung wegen Schatz-schuldi- gen Landes theilung pag: 1278. 1690 60. Königl : Verordnung wegen Busch-feüer und deßen Löschung pag: 1284. 1690 В XVI1.1 Heinrich Fick 19* 61. Königl: Verordnung wegen Conservation der Wälder pag: 1293. 1691 62. Königl: Reglement vor die Oeconomie-Be- diente, Arrendatoren und Bauren bey den Cron-Gütern in Lief land- 1691 63. Königl : Schreiben wegen Rodungen pag : 1325. 1692 64. Königl : Schreiben, wegen Theilungs-Strei- tigkeiten bey Cron-Höfe . . pag : 1348. 1693 65. Dito zwischen Cron- und Schatz Höfe . . . . pag: 1348. 1693 66. Königl: Brief wegen des Magistrats Er- wehlung und installirung pag: 1353. 1693 67. Königl : Brief wegen der Straffe auf unzei- tig Raden pag: 1356. 1693 68. Königl: Brief wegen der Jägerey Bediente Verbrechen etc pag: 1361. 1694 69. Königl : Verbott, daß kein executor vor sei- ner Beschwehr von der Bauerschafft was fordern soll, bey Ein exequirung der Auß- lagen und Schulden pag: 1380. 1694 70. Königl: Brief wegen Strafen auf Busch- feiier pag: 1435. 1695 71. Königl : Placat wegen Laplandes bebauung 1695 72. Königl : Schreiben wegen Gastgebung und Schließung pag: 1453. 1696 73. Königl : Brief wegen Busch-feuer pag: 1466. 1696 74. Königl: Brief wegen des rechten Verstan- des von des 1684ten Jahres Reglement,be- treffend dem Wald-Haueri und Raden . . . . pag: 1503. 1698 75. Königl : Brief wegen fällung großen Wildes in Lieffland pag: 1570. 1700 76. Schwedischen Hoff Gerichts Brief wegen Conservation der Wälder und Holtzungen 1714 77. Dito wegen des Wälder-Brennens 1715 78. Königl : Verordnung wegen der Adel. Kir- chen-Zehende 1681 79. Dito wegen der Priesterschafft ein künffte 1681 80. Königl : Placat wegen abgewiesener Unter- thanen 1663 81. Königl : Taxa auf alle Victualien in Liefland 1701 2* 20* A. R. CEDERBERG В XVII, ι art : 12. Von einigen theils der LAND-MILICE alleine, theils aber der MILICE und der BAUERSCHAFFT zugleich betreffenden Sachen. 1. Königes Gustavi Imi Kriegs-Articlen . . . . pag: 23. 1545 2. Mandat wegen der Deserteurs, so zum Feinde gehen pag: 132. 1613 3. Königes Gustavi Adolphi Krieges-Articlen pag: 192. 1621 4. Placat wegen Einquartierung in denen Städten und auf dem Lande 1675 5. Zug-Ordnung vor Land- und See-Milice. . 1675 6. Königl: Placat wieder die jenige, so den feind assistiren pag: 687. 1677 7. Königl: Placat wegen der Schnap Hanerey pag: 689. 1677 8. Königl: Placat, wie weit frey Schüß und Tractament bestanden werden pag: 698. 1678 9. Königl: Patent gegen insolentien und ge- waltsahme Werbungen pag: 698. 1678 10. Straffordnung fü r Wadstena Kriegs- Manns-Hauß 1679 11. Königl : Verordnung, waß die invaliden aus Wadstena Kriegs-Manns-Hauß genießen sollen 1680 12. Haußbesichtigungs-Ordnung pag: 738. 1681 13. Königl : Verordnung wegen Execution über die Solldaten, so bey Land Gerichten geur- theilet pag: 726. 1681 14. Confirmation eines Contracts zwischen ' Wirthe und Solldaten, wegen reciproquen Verhaltens 1682 15. Königl : Confirmation eines Contracts, mit einigen Provincien wegen Anschaffung und Unterhaltung der Land-Regimenter 1682 16. Königs Caroli XI. Kriegs-Articlen pag: 802. 1683 17. Königl : Verordnung, waß bey General- und Regiments-Gerichten zu observiren, nebst einige Process-Regeln etc pag: 828. 1683 18. Placat wegen der einquartierung in Frie- denszeiten 1684 19. Placat vor die Officierer, wann die Lands- Haubt-Männer zu des Königs dienste etwas befehlen 1684 20. Reglement fü r den Landes- und Milice- Staat wegen Genießung der Höfe 1684 21. Königl: Erklärung darüber 1685 В XVII. 1 Heinrich Fick 21* 22. Königl: Schreiben, welcher gestalt Reüter und Solldaten geurtheilet werden sollen wann sie zu gesetzin Strafen verfallen . . . . pag : 888. 1685 23. Königl: Erklärung wegen des Fori vor artöllerie Bedienten pag: 974. 1685 24. Königl : Resolution wegen Straffe derer, so das General-Kriegs-Gericht versäumen . . . pag : 980. 1685 25. Placat und Verbott, daß keiner ohne Befehl freye Schüße oder Quartier nehmen soll . . 1686 26. Königl: Rust-Dienst-Ordnung 1686 27. Reglement zwischen der Bauerschafft und der Land-Milice im Leib-Gedinge 1686 28. Dito in der Province Südermanland 1686 29. Königl: Resolution, daß die LandGerichte sich nach den Kriegs-Articlen richten sollen, wann sie Sollclaten urtheilen pag: 996. 1686 30. Königl: Schreiben wegen Milice-Hofe Pro- cessen pag: 1084. 1686 31. Dito wegen der Officirer Vorsprache vor die Solldaten pag: 1133. 1687 32. Placat wegen Gebrauch der Retiter-Pferde 1687 33. Rustdienst-Ordnung vor den Adell 1687 34. Königl: Erklärung über die Rustdienst- 1687 Ordnung 1687 35. Königl: Schreiben daß zu den Processen wegen Milice Höfe kein gestempelt Papier nöthig sey pag: 1126. 1687 36. Königl : Erklärung wegen der Solldaten Diebes-Straffe zu Lande pag: 1198. 1688 37. Königl : Schreiben wegen Streitigkeiten mit Milice-Höfe pag: 1207. 1688 38. Dito wegen appellationes vor Milice Höfe pag: 1217. 1688 39. Dito, daß keine Rust-Höfe oder Mundirung zu Schulden employret werden können . . pag: 1217. 1688 40. Dito daß die Lehr-Conducteurs des Adels gleichen seyn pag: 1214. 1688 41. Königl: Zug-Ordnung, vor Land- und See- Milice auch Artöllerie 1689 42. Königl: erneüerte Verordnung wegen der Einkünffte von Wadstena Kriegs-Manns- Hauß 1689 43. Königl : Schreiben wegen Streitigkeiten bey Milice Höfen · pag: 1268. 1690 44. Dito daß in Milice Hof Streitigkeiten pe- remptorie soll citiret werden pag: 1270. 1690 22* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 45. Dito an alle Obristen wegen Jährl : Einlie- ferung der Kriegs-Gerichts Protocollen . . pag: 1270. 1690 46. Dito wegen der Bürger abstraffung, so der Solldaten, Kleidung an sich pfänden pag: 1276. 1690 47. Königl: Resolution wegen der Milice-Be- diente Straffe wann sie außer ihrer Func- tion excediren pag: 1282. 1690 48. Königl : Schreiben wegen Rustnings-Ge- richte pag: 1283. 1690 49. Dito wegen der Solldaten so sich 3. mahl werben lassen pag: 1288. 1690 50. Dito daß ein Kriegs-Casseur wegen seiner Rechnungen dem Cammer Collegio, sonsten aber dem Kriegs-Collegio responsable seyn muß pag: 1292. 1691 51. Dito, wie weit eine Rusthaltungs-Gerech- tigkeit auf eine Hofe, dem Nachbahrs- und Schatz-Gerechtigkeit nachfolgen könne . . . pag: 1300. 1691 52. Königl: Verbott, daß keine Officirer von den Bauern und Rusthaltern freye schüße nehmen sollen 1692 53. Königl : Verordnung ümb kein Cron-Sollda- ten alß Diener zu gebrauchen, oder die Die- ner in der Rolle zuführen 1692 54. Königl : Placat wegen Schlägereyen bey der Parade und Wache pag: 1334. 1693 55. Königl. Befehl, daß ein Executor von den Unterthanen vor seine Mühe nichts genie- ßen soll pag: 1380. 1694 56. Königl : Verbott, daß die Rustdienst-Pferde bey keiner lastigen Arbeit gebrauchet wer- den sollen 1694 57. Königl: Reglement vor die Officierer und Rusthalter in Schonen 1695 58. Königl: Fortifications Ordnung, wornach die Fortifications-Arbeit bey denen Vestun- gen soll getrieben und männiglichen sich soll zu reguliren haben 1695 59. Königl: Schreiben wegen der Milice Be- s t raffung und -Foro pag : 1364. 1694 60. Dito wegen Dragoun-Rusthalts-Höfen etc. pag: 1375. 1694 61. Transumpt wegen der Solldaten execution bey Land-Gerichten pag: 1378. 1694 62. Königl : Brief wegen eines Rusthalters Mor- gen Gabe und Erbe etc pag: 1379. 1694 63. Königl : Resolution daß die Garde in Stock- В XVII. 1 Heinrich Fick 23* holm alß in der Garnison zu Consideri- ren pag: 1387. 1694 64. Königl : Brief wegen theilung eines Milice- Schatz-Hofes pag: 1400. 1695 65. Königl: Erklärung über das Duell-Placat pag: 1430. 1695 66. Königl: Placat wegen derer, so nicht in Diensten seyn, und wieder das Placat Han- deln pag: 1431. 1695 67. Königl : Resolution wie man sich verhalten soll wann die Auditeurs und Zeügwächter zu des Königes dienst etwas zu erinnern pag: 1485. 1695 68. Königl : Resolution wie die geurtheilet wer- den sollen, so unerlaubet von ihre Wache gehen pag: 1437. 1696 69. Königl: Verbott, ümb mit Kriegs-Volck nicht Handeln, tauschen etc: über Gewehr und Mundirung pag: 1449. 1696 70. Königl: Reglement wegen Haußbesichti- gungen über der Officier-Wohn-stellen . . . pag: 1461. 1696 71. Königl: Schreiben wegen der Rusthalter Schuld-bezahlung pag: 1465. 1696 72. Königl : Verordnung wegen deßen bestraf- fung der einen Unterthanen eigennützig beleget 1696 73. Königl : Renovirte Zug-Ordnung 1696 74. Verordnung zwischen der Bauerschafft und der Land-Milice in Westerbotten 1696 75. Königl: Resolution, von die Auditeurs und Zeügwächters, wann selbige in ihrem Ambte etwas zu erinnern haben ρ : 1435. 1696 76. Königl: Verbott, ümb nicht mit die Soll- daten ümb Gewehr, Mundirung etc : zu spielen oder solches an sich zu tauschen, pfänden etc: 1696 77. Pardons-Placat vor die finnische Deserteurs 1697 78. Königl: Resolution wegen Schlägerey bey Wachten und Paraden pag: 1511. 1698 79. Königl: Resolution wegen des Kriegs-Fis- calen Gerechtigkeit in Geldstraffen pag : 1562. 1699 80. Extract von des Königl: Senats Schreiben an die Gouverneurs wegen neü-aufzurich- tender Milice 1702 81. Brief wegen unerlaubten Schutzes vor die Loßtreiber 1703 82. Königl : Verordnung, wornach sich die 24* A. R. CEDERBERG В XVII. ι Schwedische Milice in Sachsen Reguliren sollen 1706 83. Brief wegen Mundirung vors LeibRegiment 1709 84. Königl: Verordnung, wie es soll gehalten werden, wann ein commendirender General von einem Gouverneuren oder Landes- HauptMann die Nothwendigkeiten vor die Trouppen begehret 1711 85. Königl: Senats Verordnungen wegen Wer- bungen 1712 86. Rekrutirungs Project f ü r 1 Regiment von 1200 Mann 1713 87. Mundirungs Observationes 1713 88. Regierungs-Verordnung wegen des Defen- sions-Werckes 1714 89. Königl: Außbezahlungs-Ordnung vor ge- worbene Infant : Regimenter 1714 90. Quartier-Ordnung zu Pferde und Fueß . . . 1714 91. Königl : Schreiben ans Kriegs-Collegium, daß das Milice Contor von CammerCollegio weg, und unter Sie gesetzet werden soll . . 1714 92. Schreiben von Werbungs-Angelegenheiten 1716 93. Königl: Verordnung wegen der Officirer Rang 1695 94. Extract auß der Ordonnance der bezahlung vor geworbene Infant. Regimenter in Lief- land 1700 a r t : 13. Von MANUFACTUREN, KÜNSTEN und HANDWERCKERN. 1. Königl : Privilegium vor die Manufactur- oder Handt- wercks-Häuser in Schweden 1668 2. Königl : allgemeine Ordnung und Skragen vor die Hand- w e r k e r in Schweden etc : 1669 3. Königl : erneüertes Privilegium vor die Apotheker . . . . 1683 4. Verordnung wegen Einrichtung der Hopfen Garten 1687 5. Königl: Verbott wegen Einführung von Façonnirten Gold- und Seiden Zeüge etc: 1688 6. Königl: Ordnung vors Schneider-Ambt 1688 7. Verordnung und Methode wegen der Salpeter,Siederey 8. Königl: Placat wegen verbotener Façonnirten-Zeûgen 1690 9. Königl : Verordnung wegen des Stempels und Sigilli auf Seiden-Zeügen 1693 В XVII. 1 Heinrich Fick 25* 10. Königl : Placat wegen unterschiedtlicher Sorten verbo- t e n e n Leinwandts 1694 11. Königl : Verordnung vor das KannenGießer Ambt . . . . 1694 12. Verordnung wegen Hanff- und FlachßSpinnerey 1694 13. Verordnung wegen des Becker Ambtes bezahlung und Außgaben 1696 14. Königl: Placat wegen die, so ohne Abscheid von der Salpeter-Siederey gehen 1698 15. Königl: Placat, daß nur das Brauer-Ambt alleine, die Brandtwein-Brennerey zum verkauff, haben und trei- ben könne 1698 16. Königl : Stadga und Verordnung wegen des verübten Mißbrauchs, bey Pech- und Ther-Brennerey 1699 17. Königl: Placat und Verbott, wegen unterschiedlicher Kleyde-trachten von Brocaden und Seyden-Zeügen . . 1699 18. Königl : Schloß-Cantzeley Erinnerung darüber 1702 19. Fürst l : Hollsteinscher Skragen vors Schuester Ambt 1635 a r t : 14. Von SCHWEDISCHEN REICHS-TÄGEN, VERSAMMLUNGEN derer 4. HAUBT-STÄNDE, deren Klagen und darauf erfolgten Königl: Resolutionen, auch allgemeinen Reichs-Tages-Schlüßen. 1. Reichstages -Schluß in Norköping 1604 2. Dito in Niecöping 1611 3. Dito in Stockholm 1630 4. Dito 1632 5. Dito 1635 6. Dito 1642 7. Dito 1643 8. Dito 1644 9. Königl: Resolution auf der gesambten Reichsbauer- schafft Klage 1644 10. Reichs-tages-Schluß in Stockholm 1647 11. Dito 1650 12. Dito 1652 13. Dito 1655 14. Dito 1657 15. Dito in Gottenburg 1660 16. Dito in Stockholm 1660 17. Bey Abscheid in Stockholm 1660 18. Reichs-tages-Schluß in Stockholm 1664 19. Königl : Resolution auf der Bauerschafft Klage 1664 26* A. R. CEDERBERG BXVII.1 20. Stände-Schluß in Stockholm 1668 21. Königl r Resolution auf aller 4. Haubtstände special-Be- schwerden 1668 22. Stände-Schluß in Upsala 1675 28. Königl : Resolution über die Bauerschafft Klage 1678 24. Stände Schluß in Halmstadt 1678 25. Dito in Stockholm 1680 26. Königl : Resolution auf der Ritterschafft beschwehrden 1680 27. Dito auf des Adels Antrag 1680 28. Dito auf der Stände Erklärung 1680 29. Königl : Resolution ûbër der Bauerschaift beschwehrden 1680 30. Stände-Schluß in Stockholm mit dabey gehörige acten 1683 31. Königl : Resolution auf der Bauerschafft beschwehrden 1683 32. Stände-Schluß in Stockholm mit Beylagen 1686 33. Königl : Resolution über der Ritterschafft beschwehrden 1686 34. Dito über der Bauerschafft Beschwehrden 1686 35. Stände-Schluß in Stockholm 1689 36. Königl : Resolution über der Clerisey Ansuchungen . . . 1689 37. Dito auf der Bauerschaf f t-Klage1 689 38. Stände-Schluß in Stockholm 1693 39. Königl : Resolution über der Bauerschafft beschwehrde 1693 40. Stände-Schluß in Stockholm 1697 41. Königl : Resolution über der Bauerschafft Beschwerden 1697 42. Dito über der Ritterschaffts-Beschwerden 1698 43. Stände-Schluß in Stockholm 1710 a r t : 15. Von KÖNIGL: SCHWEDISCHEN REGIERUNGS- und REGI- MENTS-FORMEN, CEREMONIALIEN, BEGRÄBNÜSSEN, TESTAMENTEN, SUCCESSIONEN und ERBVEREINIGUN-. GEN etc. 1. Königs Gustavi 1. Hauß und Hoff-Ordnung pag : 15. 1544 2. Königs Erichs 14den Hoff-Ordnung pag: 34. 1560 3. Königs Johanni 3. Hoff-Ordnung pag: 43. 1560 4. Hertzogs Carls des 9ten Vögte-Ordnung . . pag : 59. 1574 5. Hertzogs Carls Hoff-Ordnung pag: 85. 1590 6. Hertzogs Carls Hoff-Recht pag: 95. 1590 7. Krönungs-acta des Königes Sigismundi . . 1594 8. ErbVereinigung zu Norcöping zwischen König Carl den Xlten (sie!) und gesamb- ten Reichs-Ständen 1604 Β XVII. ι Heinrich Fick 27* 9. Königs Gustavi Adolphi Verbindung gegen die Stände 1611 10. Königes Gustavi Adolphi des Großen hin- terlaßene Regierungs-Form über gantz Schweden-Reich bey der Königin Christina Minder-Jährigkeit 1634 11. des Schwedischen Erb-Fürsten Caroli Gustavi Versicherung gegen die Reichs- Stände 1650 12. Der Königin Christine Recess zu Upsala, Krafft dessen Sie an Carolum Gustavum das Königreich abgetreten 1654 13. Königes Caroli Gustavi Hoff-articlen . . . . pag : 300. 1655 14. Christina Memorial und der Reichs-Stände Resolution 1660 15. Regierungs-Form bey Caroli XI. Minder- jährigkeit 1660 16. Der Reichs-Stände Protestation wieder die Königin Christina 1660 17. Der Königin Christina Revers und Erkläh- rung 1660 18. Königes Caroli XI. Versicherung an die Reichs-Stände 1672 19. Pardons-Placat bey des Königes Cröhnung pag: 664. 1675 20. Königes Caroli XI. Hoffarticlen pag: 1150. 1687 21. Verordnung der Ceremonien bey Reception frembder Gesandten 1692 22. Königs Caroli XI. Testament und Regie- rungs-Form 1693 23. Relation wegen beerdigung der Königin von Schweden 1693 24. Relation wegen Beerdigung Caroli XI. Kö- niges in Schweden 1697 25. Des gelehrten Schwedischen Reichs-Cantz- lers und Senateurs Graffen Benedicti Oxen- sterns hinterlassene Consilia am Könige, wegen gegenwertigen weit aussehenden Krieges 1702 28* A. R. CEDERBERG В XVII. ι art : 16. Von KÖNIGL: SCHWEDISCHEN STATEN wodurch zu tage geleget wirdt, waß in jedem Collegio und sonsten vor bedienten gebrauchet werden, und waß denenselben an Lohn bestanden, auch wie die gantze Regierung und Oeconomie des Reichs einge- theilet ist; a lß: 1. Personal Staat vor das Königl : Cantzeley-Collegium in Schwe- den mit allen davon dependirenden Bedienten. 2. Staat, vor das Königl: Cammer-Collegium und davon depen- direnden Contoiren in Stockholm. 3. Staat, vor das Königl: Commerce-Collegium in Stockholm. 4. Staat, vor das Königl : Admiralitets-Collegium in Carlscrona. 5. Staat, vor das Königl: KriegsCollegium in Stockholm. 6. Staat, vor das Königl: Bergs-Collegium in Stockholm. 7. Staat, vor das Königl : Estats-Contoir in Stockholm. 8. Staat vor die Königl: Cammer-Revision in Stockholm. 9. Staat über die Königl: Schloß-Cantzeley in Stockholm. 10. Fortifications-Staat in Schweden. 11. Staat vor den großen See-Zoll in Schweden etc: 12. Staat vor den Kleinen Zoll und Acciss- in Schweden etc : 13. Staat über ein Gouvernement oder Landes Haubtmannschafft in Schweden. 14. Staat über die Königl: Residentz-Stadt Stockholm. 15. Schonischer Staat pro Ao 1690. 16. General Extract über den Schwedischen Reichs Special- Staat Ao 1694. ar t : 17. Von allerhandt ALLIANCEN, HEYRATHS- COMMERCIEN- und FRIEDENS-TRACTATEN, DECLARATIONEN, UNIVER- SALIEN, MANIFESTEN, AMNISTIEN, CAPITULATIONEN, GUARANTIEN und TESTAMENTEN. 1. Vergleich zu Münster zwischen Philip den 4ten König von Spanien und Friedrich Hin- rich, Princen von Oranien pag: 1. 1647 2. Confirmation der Prselaten von Braband über diesen Tractat zu Brüssel pag: 6. 1647 3. Tractat zwischen Philip den 4ten und Printz Wilhelm den 2dern von Oranien. Münster, pag: 7. 1647 4. Neutralitets Act zwischen den Keyser und Holland. Lintz pag: 12. 1648 В XVII. 1 Heinrich Fick 29* 5. Friedens-Tractat zwischen den Ständen von GroßPohlen und Chur-Brandenburg pag: 38. 1656 6. Alliance und Ligue zwischen unterschiedtln ChurFiirsten und Ständen pag: 41. 1658 7. Capitulation zwischen Schweden und Pohlen wegen Übergabe der Stadt Thorn pag: 59. 1658 8. Accord wegen der Posten zwischen Holland und Engelland pag: 78. 1661 9. Alliance zwischen Schweden und Hollstein pag: 84. 1661 10. Alliance und Contract zwischen die Hollän- der in Ostindien und dem Könige von Cochin in Indien pag: 122 et 125. 1663 11. Glückstädtscher Recess zwischen Denne- marck und Hollstein pag: 139. 1667 .12. Tractat zwischen den Holländern und In- pag: 160. 1668 dianern pag: 160. 1668 13. Defensiv-Alliance zwischen den Römischen Kayser und Schweden pag: 173. 1668 14. Tractat zwischen Cöln und Holland pag: 181. 1669 15. Commerce-Tractat zwischen Münster und Embden pag: 185. 1669 16. Testament des Churfürsten von der Pfaltz pag: 190. 1670 17. Accord zwischen dem Hertzogen zu Wolffen- büttel und der Stadt Braunsweig pag: 195. 1671 18. Heyraths-Contract zwischen dem Hertzoge und der Hertzogin von Orleans . pag : 208. 1671 19. Erneüerte Alliance zwischen Franckreich und Engelland wieder Holland pag: 363. 1672 20. Tractat wegen Außwechselung der Gefan- genen zwischen Franckreich und Holland pag: 216. 1675 21. Tractat zwischen Spanien und Holland we- gen Sendung einer Flotte im Mittelländi- schen Meer pag: 231. 1677 22. Friedens-Schluß zwischen Franckreich und Schweden mit dem Hause BraunsweigLüne- burg 1679 23. Commercien-Tractat zwischen Schweden und Holland 1679 24. Sämptl : Nimwegische Frieden-Schlüße in 8vo 1679 25. Wiederholte Renonciation der Hertzogin von Orleans pag: 214. 1680 26. Acte, vermittelst welcher die Holländer dem Römischen Käyser mit in dem Guarantie- Tractat zwischen Schweden und Holland nehmen pag: 240. 1682 30* A. R. CEDERBERG В XVIi.'i 27. Acte, krafft deßen Spanien gleichfals in ge- dachten Garantie-Tractat getreten pag: 242. 1682 28. Off- und Defensiv-Alliance zwischen dem Römischen Käyser und Pohlen wieder den Türcken pag: 244. 1683 29. Off- und Defensiv-Alliance zwischen dem Käyser, Pohlen und Venedig wieder den Türcken pag: 250. 1684 30. Tractat wegen 6. Regimenter so Schweden an Holland übergelaßen pag: 255. 1688 31. Tractat zwischen Brandenburg und Spa- nien wegen überlaßung einiger troupen . . pag : 259. 1689 32. Acte, Krafft deßen Engellandt mit in der großen Alliance genommen wirdt pag: 273. 1689 33. Vollmacht des Königes von Engel landt . . . . pag: 301. 1690 34. Accession des Königes von Spanien in der großen alliance pag: 279. 1690 35. Vollmacht von Savoyen zum Tractat mit Holland pag: 306. 1690 36. Ditö mit Engelland pag : 305. 1690 37. Tractat zwischen Chur-Brandenburg und der Crone Spanien pag: 288. 1690 38. Vollmacht der General-Staten pag: 303. 1690 39. Tractat wegen Außwechselung der Gefan- genen zwischen Franckreich und Savoyen pag: 320. 1690 40. Tractat zwischen Engelland und Holland an einer, und Savoyen an der andern Seite we- gen des letztern accession in der großen alliance pag: 292. 1690 41. Declaration der Holländer wegen Conti- nuation der Subsidien an Savoyen pag: 333. 1691 42. Tractat zwischen Brandenburg und Spanien wegen auxiliar-Troupen pag: 334. 1691 43. Tractat zwischen Holland und Spanien we- gen der Contributionen pag: 338. 1691 44. Tractat zwischen Holland und Engelland wegen feindtlr Prisen pag: 270. 1691 45. Tractat zwischen Spanien, Engelland und Holland wegen einer Flotte im Mittellän- dischen Meer pag: 345. 1692 46. Separate articles pag : 350. 1692 47. Tractat zwischen den Käyser und Saxen . . pag: 352. 1694 48. Tractat zwischen Dennemarck und Holl- stein über 1 Regiment Dragouner Tom. 2. pag: 18. 1694 49. Acte, Krafft deßen die Holländer Chur-, В XVII. 1 Heinrich Fick 31* Maintz in der großen alliance n e h m e n . . . . Tom. 2. pag: 34. 1694 50. Alliance zwischen Hannover und Hollstein Tom. 2. pag: 35. 1696 51. Heyraths-Contract zwischen dem Hertzog von Burgundien und der Princesse von Sa- voyen Tom. 2. pag: 47. 1696 52. Erster Theylungs-Tractat wegen der Suc- cession von Spanien in Faveur des Chur- Printzen von Bayern Tom. 2. pag: 52. 1698 53. Geheime-articles pag: 64. 1698 54. Geheime-article wegen Sequestration von Milan pag: 66. 1698 55. Vollmacht des Französischen Dauphins wegen Renonciation auf der Croone Spanien Tom. 2. pag: 67. 1698 56. Dito Vollmacht wegen der Separaten.- articles pag: 69. 1698 57. Vollmacht und Authorisation des Königes von Franckreich vor den Dauphin Tom. 2. pag: 70. 1698 58. Ratification von Franckreich . . . . Tom. 2. pag: 72. 1698 59. Commercien Tractat zwischen Franckreich und Holland Tom. 2. pag: 73. 1699 60. Ratification von Franckreich pag: 81. 1699 61. Ratification von Holland pag: 83. 1699 62. Holländische Reservations-act gegen Franckreich wegen des Rechtes vom Her- ringe-Fang Tom. 2. pag: 85. 1699 63. Tractat zwischen Franckreich und Spanien wegen der Gräntz-Scheidung . . . . Tom. 2. pag: 86. 1699 64. Schwedisches-Manifest an die Unterthanen in Lieffland 1700 65. Zweyter-Theilungs-Tractat wegen der Succession von Spanien Tom. 2. pag: 104. 1700 66. Preliminair-articlen zum Frieden zwischen Dennemarc und Hollstein Tom. 2. pag: 118. 1700 67. Friedens-Schluß zu Travendahl zwischen Dennemarc und Hollstein Tom. 2. pag: 400. 1700 68. Separate articles pag: 133. 1700 69. Garantie über den Frieden pag: 141. 1700 70. Testament Caroli 2di Königes in Spanien Tom. 2. pag: 144. 1700 71. Codicil dieses Königes pag: 189. 1700 72. Schwedisches-Manifest wieder Rußland . . 1701 78. Alliance zwischen den Käyser, Engelland und Holland Tom. 2. pag: 202. 1701 32* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 74. Successions-act in EngellancJ . . . . Tom. 2. pag: 212. 1702 75. Testament Wilhelmi 3tii Königes von Groß- Britannien Tom. 2. pag: 223. 1702 76. Commercien-Tractat zwischen die Unter- thanen von Spanien und Franckreich . . . . Tom. 2. pag: 226. 1703 77. Successions-act in Engellandt. . . . Tom. 2. pag: 240. 1705 78. Alliance zu Warschau zwischen Schweden und Pohlen 1705 79. Käyserl : Decret, wodurch der Churfürst von Beyern im Bann gethan wirdt Tom. 2. pag : 457. 1706 80. Dito wieder den Churfiirsten von Cöln . . . . Tom. 2. pag: 474. 1706 81. Resolution der Staaten von Flandern, Krafft dessen Sie Carl 3ten vor ihrem König er- kennen Tom. 2. pag: 273. 1706 82. Unions-Tractat zwischen Engelland und Schottland Tom. 2. pag: 275. 1706 83. Schwedischer Schutz-Brief an die Sachsen 1706 84. Friedens-Schluß zu Alt-Ranstädt zwischen dem König von Schweden und dem König Augusto von Pohlen Tom. 2. pag: 261. 1706 85. Tractat wegen Winter Quartieren zwischen dem Käyser und Hertzogen von Parma in Italien Tom. 2. pag: 308. 1706 86. Tractat zwischen dem Käyser und Franck- reich wegen gäntzlicher evacuation von Italien Tom. 2. pag: 316. 1707 87. Convention zwischen dem Käyser und Schweden wegen der Religion . . . Tom. 2. pag: 332. 1707 88. Käyserl: Ratification pag: 340. 1707 89. Vergleich zwischen dem Pabst und dem Käyser Tom. 2. pag: 352. 1709 90. Schwedisches Manifest und Rußische Ant- wort 1710 91. Preliminair articles zum Frieden zwischen Franckreich und denen hohen alliirten . . . . Tom. 2. pag: 360. 1709 92. Acta der Friedens Handelung zu Gertrui- denburg, zwischen Franckreich und die Alliirten 1710 93. Schwedisches-Manifest an die Republic Pohlen 1711 94. Friedens-Tractat zwischen Franckreich und Engelland 1713 BXVn.1 Heinrich Pick 33* 95. See- und Commercien-Tractat zwischen En- gelland und Franckreich 1713 96. Friedens-Tractat zwischen Franckreich und Holland 1713 97. Commerce-Tractat zwischen Franckreich u. Holland 1713 98. Friedens-Tractat zwischen Franckreich und Preüßen 1713 99. Friedens-Tractat zwischen Franckreich und Portugali 1713 100. Friedens-Tractat zwischen Franckreich und Savoyen 1713 101. Friedens-Tractat zwischen Rußland und Tiirckey 1713 102. Gesambte Rastädtsche Friedens-Handelun- gen zwischen dem Käyser und Franckreich 1714 103. Schwedisches Memorial an die Reichs-Ver- samlung wieder Hannover 1716 a r t : 18. Von JUSTITZ und EXECUTIONS-WESEN. 1. Königes Gustavi 1. Ordonnance zu Wes- teros pag: 3. 1528 2. Dito Recess zu Niecöping pag: 6. 1537 3. Dito Beschluß zu Upsal pag: 7. 1538 4. Dito zu örebro pag: 10. 1540 5. Dito in Stockholm pag: 12. 1540 6. Resolution auf was Art jemand der Hure- rey beschuldiget und überwiesen werden soll pag: 27. 1546 r7. Placat daß die Vögde die Gerichts-Sachen nicht heimlich vergleichen oder abhandeln sollen ; pag : 28. 1549 8. Patent wegen schwehrer Halß-Sachen . . pag: 47. 1563 9. Verbott, daß Grafen und Herrn keine Straffe von Halß-Sachen haben mögen etc : pag: 68. 1578 10. Mandat wegen Kirchen Straffe pag: 83. 1586 11. Mandat, daß eine Frau von ihrem Loße wegen ihres Mannes Verbrechen nichtes verliehren solle pag: 84. 1590 12. Patent in unterschiedtl : Rechts-Sachen . . pag : 102. 1593 13. Patent wegen der Priester-Erbe pag: 110. 1594 3 34* A. R. CEDERBERG В XVII, ι 14. Stadga wegen der Gerichte pag: 112. 1598 15. Transumpt wegen der Gerichts-hegung.. pag: 117. 1600 16. Mandat wegen Gerichte pag: 118. 1602. 17. Transumpt wegen Halß-Sachen und Straff- Gelder pag: 119. 1604 18. Bestätigung übers Land-Gesetze pag : 126. 1608 19. Königl : Patent wegen StraffGelder . . . . pag : 129. 1609 20. Königl: Antwort wegen schwehre Halß- Sachen pag: 130. 1611 21. Königs Gustavi Adolphi Gerichts-Ordi- nance pag: 133. 1614 22. Königl: Vollmacht vor die Herrn im Höchsten-Gerichte pag: 141. 1614 23. Königl : Gerichts-Process pag: 143. 1615 24. Königl : Resolution über einige Gericht- liche Befragungen pag: 163. 1615 25. Königl: Antwort wegen administrirung der Justice pag: 165. 1616 26. Königs Gustavi Adolphi Stadga zu örebro pag : 167. 1617 27. Königl : Resolution über das Hoff-Gerichts * Befragung p : 172. 1617 28. Königl: Befästigung übers Landt Gesetze pag: 181. 1618 29. Königl : Patent wegen ordenti : Clarirung der Schulden pag: 183. 1619 30. Königl: Erklärung auf einige Gerichtl: Sachen pag: 185. 161£ 31. Königl : Vollmacht vor das Aboische Hoff- Gericht pag: 218. 1623 32. Erklärung wegen alter Schuld forderung pag: 220. 1629 33. Königl : Vollmacht vor das Jönköpingsche Hoff-Gerichte pag: 220. 1634 34. Resolution wegen des rechten Verstandes der Process-Ordnung pag: 221. 1636 35. Königl : Schreiben ans HoffGericht wegen doppelter Hurerey pag: 229. 1636 36. Königl : Verordnung wegen dehren. straffe so die Gerichts-stunden versäumen . . . . frag: 234. 1638 37. Königl : Resolution wegen Leibes und Halß-Sachen pag: 238. 1641 38. Patent wegen der urtheile Execution in Thier-Schießung und Eichen-Fällung . . . . pag : 246. 1646 39. Confirmation über die Königl: Resolutio- nes in Criminal-Sachen etc: pag: 269. 164T 40. Königl: Erklährung über die Resolution wegen die, so die Citations-Stunde ver- säumen pag: 271. 1647 В XVII. 1 Heinrich Fick 35* 41. Transumpt eines Königl: Schreibens vor Land-Gerichte in Estland wegen der Revi- sion pag: 291. 1651 42. Königl: Erklärung wegen vieler Prä ten- denten und Erbnehmern zu einem Bauer- Hofe pag: 292. 1652 43. Königin Christinse Straff-Ordnung . . . . pag : 294. 1653 44. Transumpt eines Königl: Briefes, daß die Königl : Briefe niemanden in seinen Rechte prsejudiciren sollen *. pag: 297. 1654 45. Königl : Edict wegen Kinder Mord pag : 299. 1655 46. Transumpt einer Königl: Resolution we- gen Verdoppelung der Huren-Straffe . . . . pag : 313. 1658 47. Transumpt eines Königl : Briefes, daß Königl : Briefe niemanden in seinem Rechte prsejudiciren p : 315. 1660 48. Königl : Ordnung und Gerichts-Taxa . . . . pag : 316. 1661 49. Regierungs-Resolution über einige Crimi- nalien pag: 319. 1662 50. Placat wegen der Revision in Justitz- Sachen p : 321. 1662 51. Königl : Antwort wegen der Ehe mit Ver- wandten pag: 324. 1662 52. Transumpt eines Königl: Briefes wegen verwirckter Adel: Güther pag: 329. 1663 53. Königl : Erklärung wegen derer Sachen, so per querelam und extraordinariam appel- lationem an der Königl: Revision devol- viren pag: 329. 1663 54. Königl: Befehl, daß die Richtern deutlich und klar ihre urtheile abfaßen sollen . . . . pag : 426. 1664 55. Königl: Resolution wegen Aequalitet ad Concursum Creditorum pag: 425. 1664 56. Königl: Resolution wegen Einprotocolli- rung p : 440. 1665 57. Extractus Protocolli, daß der Adel von den Hoff-Gerichts-Fiscalen, die andern àber vom Stadts-Fiscalen angeklaget wer- den sollen pag: 464. 1665 58. Königl : Brief wegen der Criminal-Sachen schleünige Untersuchung und Aburthei- lung pag: 465. 1666 59. Königl : Brief wegen sichere Geleits-Briefe pag : 469. 1666 60. Königl: Resolution wegen der Revisions- suchenden Parten pag: 469. 1666 3* 36* A. R. CEDERBERG В XVn. ι 61. Königl: Schreiben wegen nieder steigen- der und Seiten-Erbschafften pag: 471. 1667 62. Königl : Schreiben wegen exequirung aller Sententien pag: 539. . 1667 63. Königl: Monitorial wegen urtheilung in ^ Brautschatz-Sachen pag: 541. 1667 64. Königl: Resolution wegen Kinder Güther pag: 548. 1668 65. Königl: Placat wegen des Kinder Mordes pag: 584. 1669 66. Königl: Gebott zu Beförderung der Exe- cution . . * pag : 589. 1669 67. Königl: Stadga über alle executions . . . . pag: 593. 1669 68. Königl : Schreiben wegen Schulden vor der Ehe pag: 602. 1669 69. Königl : Resolution wegen Kinder-Lose Ehe-Leüte gemachten Paeten über ihre Mittel pag: 603. 1669 70. Königl : Resolution an die Justice-Revision pag: 604. 1670 71. Königl: Befehl, daß die Original Acten correct abgeschrieben und in der Revision eingesandt werden sollen pag : 605. 1670 72. Königl: Befehl daß 2. Dollmetscher bey der Handt seyn sollen, wann die Rußen schwehren pag: 628. 1671 73. Königl: Schreiben wegen Abhelffung der Criminal-Sachen pag: 633. 1672 74. Königl: Schreiben daß keiner von den Buchstaben des beschriebenen Gesetzes weichen solle pag: 656. 1674 75. Königl: Befehl, daß die Gouverneurs Mo- nahtliche Listen über die exequirte ur- theile einsenden pag: 659. 1674 76. Königl: Schreiben ümb die Delinquenten erst zu urtheilen, ehe sie Gnade suchen . . pag: 659. 1674 77. Dito wie weit Königl: Remissen müßen attendiret werden pag: 686. 1676 78. Königl : Erklärung wegen der Criminalis- ten Gefängnüße pag: 690. 1677 79. Königl: Resolution wegen der Revision gratis pag: 693. 1677 80. Königl : Brief wegen ungeziemende Immis- sionen in Güter pag: 700. 1678 81. Königl : Schreiben wegen gebührender Be- förderung in rechtmäßigen Kauff und Handel pag: 701. 1678 82. Königl : Schreiben wegen Verwandtschafft in Heyrathen pag: 702. 1678 BXYlI.i Heinrich Pick 37* 83. Placat wegen der Herads-Höfdinge Substi- tuten pag: 703. 1678 84. Resolution: wie weit ein Weib vor ihres verstorbenen Mannes Schulden respon- sable sey pag: 704. 1678 85. Königl : Confirmation über vorhergehende Resolution pag: 705. 1678 86. Königl : Schreiben wegen streitt im Wexell- und See-Recht pag: 710. 1679 87. Königl: Verordnung, wie sich die Parten bey der Revision zu verhalten etc: . . . . pag: 711. 1679 88. Königl: Resolution wegen Aburtheilung der Justitz-Sachen, so im Cammer Collegio vorkommen pag: 712. 1679 89. Königl: Resolution wegen der Revisions- expensen pag: 713. 1680 90. Königl: Resolution wegen des Revisions- Pfennings pag: 714. 1680 91. Königl : Schreiben umb jährl : ein mahl das Lagmanns-Gericht zu halten pag: 715. 1680 92. Königl: Stadga wegen verbotene Graden in der Ehe pag: 724. 1680 93. Transumpt einer Königl: Resolution in Criminal-Sachen pag: 725. 1681 94. Königl : Schreiben daß der Referenten Re- lation denen Parthen Communicirt wer- den soll pag: 725. 1681 95. Königl: Verordnung wegen der Justice- Revision pag: 731. 1681 96. Königl : Schreiben, daß die Herads-Höf- dinge keine Substituten brauchen sollen.. pag: 737. 1681 97. Königl: Schreiben, wie die Königl: Reso- lu t ions an die Sollicitanten müßen ange- sehen werden pag: 748. 1682 98. Königl : Schreiben wegen deren Leib- sachen, so an dem Könige sollen überge- sandt werden pag: 747. 1682 99. Königl: Schreiben, ümb die jenige exem- plariter zu straffen die per male narrata sich urtheile Remissen und Briefe auss- wircken pag: 750. 1682 100. Königl : Schreiben wegen einer Frauen Ehe-Recht in des Mannes-Güter pag: 752. 1682 101. Königl: Schreiben, daß die Landes Haubt Männer das Lagmanns-Gericht bey wohnen sollen pag: 757. 1682 38* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 102. Königl: Erklärung über das Schwedische Landgesetze wegen Ehe-Schulden pag: 758. 1682 103. Königl : Schreiben, daß die Landes Haubt- männer und Executores keine Geleits- Briefe geben mögen pag: 759. 1682 104. Königl: Schreiben wegen Einprotocolli- rungen und des Fisci-Recht pag: 762. 1682 105. Königl: Befehl wegen Bewerckstelligung der Sachen, so zur execution nach den Pro- vincien remittiret wirdt pag: 762. 1682 106. Königl : Schreiben an alle Gerichte wegen unterschreibung der Briefe und urtheilen pag: 770. 1682 107. Königl: Placat wegen Revisions-Sachen pag: 772. 1682 108. Königl : Explication über dehro Reso- lution wegen Subscription pag: 779. 1682 109. Königl: Schreiben, wie weit die Intresse von denen Mitteln bey dem Vormund, zum Capital zu schlagen sey pag. 779. 1682 110. Königl : Resolution wegen der Votirung in Civil-Sachen pag: 782. 1682 111. Transumpt einer Königl : Resolution, umb keinen ungeurtheilt vom dienst zu setzen pag : 785. 1682 112. Ordnung wegen theilung der Straff- Gelder pag: 786. 1682 113. Königl: Schreiben wie die Relationes ein- zurichten pag: 801. 1683 114. Extract wegen Ehe-Schulden pag: 854. 1683 115. Königl : Resolution wie weit das Hoff Ge- richt Criminal-Sachen aufnehmen könne pag: 855. 1683 116. Königl: Resolution wegen prompter exe- cution pag: 856. 1683 117. Königl: Gebott umb in urtheilen keine frembde Gesetze noch Sprache zu ge- brauchen pag: 856. 1683 118. Placat wegen Sequestration fester Gründe pag : 859. 1684 119. Resolution daß einer wegen geliehener un- mündigen Kinder-Gelder exequirt werden soll, obgleich E r der Crone solches vor- gestrecket pag: 861. 1684 120. Brief, daß die Adel : Privilegia in Schuldtsachen vom Arreste nicht befreyen pag : 861. 1684 121. Resolution wie die Büßen sollen, so nicht zu rechter Zeit auf den Gericht-Platz kommen pag: 862. 1684 122. Placat wegen Verkauf f ung des Nachbahr Rechts pag: 863. 1684 В XVII. 1 Heinrich Pick 39* 123. Resolution über unterschieden dinge so vom Hoff Gerichte beurtheilt werden sollen pag: 864. 1684 124. Königl: Verordnung wegen Beschützung der execution pag : 868. 1684 125. Königl : Brief wegen execution über Debi- tores pag: 873. 1684 126. Königl : Schreiben umb nicht zu arbitriren beym Hoff Gericht pag: 876. 1684 127. Königl : Befehl, daß die Gerichte Ihre Re- lationes und Befragungen schriftl: auf- setzen sollen pag: 879. 1684 128. Königl: Befehl daß die LagMänner keine Substituten haben sollen pag: 880. 1684 129. Königl: Resolution wie weit der Heradz- Höfding auf des LandsHöfdings Begehren extraordinaire Untersuchung und Com- missions verrichten kan pag: 860. 1684 130. Königl : Befehl an alle Ober-Gerichte, daß eines jeden Nähme bey die Vota gesetzet und die Gründe im urtheil angeführet wer- den sollen pag: 884. 1685 131. Königl : Resolution wegen Beförderung der Execution pag. 885. 1685 132. Königl: Schreiben wegen des Revisions attestati pag: 889. 1685 133. Königl: Schreiben, wie weit ein Creditor seine Bezahlung suchen möge in des Débi- tons Leib-Renten pag: 890. 1685 134. Königl: Antwort, wegen Vertheilung der Straff-Gelder pag: 892. 1685 135. Königl: Schreiben wegen Außscheidung der Citation pag: 968. 1685 136. Königl: Resolution, daß die Suppliquen beym Senat denen Gegnern communiciret und nicht ehe angetragen werden sollen pag: 969. 1685 137. Königl: Schreiben wegen der execution bey denen, so bonis cediren pag: 969. 1685 138. Dito wegen Gerichts Hegungs-Gelder.. . pag: 970. 1685 139. Dito daß der Wittwen Gnaden-Jahr von Schuld Bezahlung frey sey pag: 973. 1685 140. Dito wegen Citation zur Revision pag : 973. 1685 141. Dito an alle Hoff-Gerichte, daß deren Glie- der sich ohne Permission nicht absentiren, sondern richtige Diarien und Specifi- cationes einsenden sollen pag: 975. 1685 40* A. R. CEDERBERG В ХУЛ. Ï 142. Dito umb dem Könige zu notificiren, wann die Parten das Beneficium revisionis suchen pag: 976. 1685 143. Königl : Resolution wegen accordirung mit denen Debitoribus pag: 979. 1685 144. Königl: Verordnung wegen derer, so der Crone schuldig bleiben pag: 980. 1686 145. Extractus Protocolli wegen Revision-Gesu- ches pag: 981. 1686 146. Königl: Schreiben wegen Relaxation der Arresten pag: 982. 1686 147. Königl : Resolution wegen Erb-Theilungen pag : 983. 1686 148. Dito, daß des Öselschen LandtGerichtes Criminal-urtheile unters Dörptsche Hoff- Gerichte gehören pag: 985. 1686 149. Königl : Schreiben wegen Straffe auf dop- pelte Gewalttätigkeiten pag: 988. 1686 150. Königl: Schreiben wegen eines Gerichts- Gevollmächtigten pag: 989. 1686 151. Dito umb in den Gesetzen nicht zu dispen- siren pag: 989. 1686· 152. Dito, daß keine Besichtigung oder Beuhr- teilung über Cron-Höfe ergehen sollen, wo nicht jemand von des Königes wegen da- bey sey pag: 990. 1686 153. Dito wegen der Processen bey Rahtstuben pag : 995. 1686 154. Dito, daß dem Revisions-suchenden er- laubet sey vor baar Geld, Gold oder Silber zu deponiren pag: 1069. 1686 155. Königl: Erklärung wegen Erbschaften pag: 1070. 1686 156. Königl: extraordinaire-Gerichts-Taxa.. . pag: 1083. 1686 157. Königl: Schreiben wegen des Revisions- Gesuches pag: 1085. 1686 158. Dito wegen Aburtheilung der Criminal- sachen pag: 1087. 1686 159. Königl: Verordnung wegen Gestempelten Papiers pag: 1089. 1686 160. Königl: Resolution daß 7. Glieder des Hoff Gerichtes urtheil geben können, item wegen Gerichts-Taxen pag: 1097. 1687 161. Königl : Schreiben wegen der Richter Ey- den pag: 1105. 168T 162. Königl : Verordnung wegen Geistliche Ge- richte pag: 1107. 1687 163. Extractus Protocolli wegen der Banco Revisions-Eyde pag: 1114. 1687 BXVn.1 Heinrich Fick 41* 164. Königl : Schreiben, ümb über des Königes Gerechtigkeiten nicht zu urtheilen ohne Communication pag: 1115. 1687 165. Königl: Schreiben wegen der Substituten Tractament pag: 1115. 1687 166. Dito wegen der Richter Eyden pag: 1116. 1687 167. Königl : Verordnung wegen der Execution pag: 1117. 1687 168. Dito wegen der Herads-Höfdinge Schul- digkeit pag: 1118. 1687 169. Dito wegen Relation in Fiscalischen Ac- tionen pag: 1119. 1687 170. Dito wegen execution auf Adel: Höfe . . pag: 1119. 1687 171. Königl : Erklärung über des Gesetzes Ver- stand pag: 1120. 1687 172. König!: Schreiben von welcher Zeit des Königes und Fisci-Recht müßte berechnet werden pag: 1125. 1687 173. Dito wegen der Auctionen vor die Crone pag: 1125. 1687 174. Dito wegen der UnterRichter Eyde . . . . pag: 1127. 1687 175. Dito wegen den Armuts Eyd zur Revision gratis pag: 1128. 1687 176. Dito wegen der Städte relationen und Pro- tacollen p : 1128. 1687 177. Dito wegen Gerichts Terminen und Substituten pag: 1130. 1687 178. Dito wegen mangelhafter Herads-urtheile pag: 1131. 1687 179. Dito wegen vertheilung der Gerichts-Gel- der pag: 1132. 1687 180. Dito wegen Einlieferung der Revisions- acten pag: 1132. 1687 181. Dito wegen extradition und Einlösung der urtheile p : 1134. 1687 182. Dito wegen der Adel: Häuser, so Cessio- nem bonorum begehren pag: 1137. 1687 183. Dito, daß die Bedienten bey Gerichten fleißig aufwachten pag: 1146. 1687 184. Transumpt einer Königl : Resolution vors Dörptsche Hoff Gericht pag: 1147. 1687 185. Königl : Schreiben wegen des Gemeinen Mannes urtheile pag: Ц48. 1687 186. Dito wegen geflüchteter Malificanten etc : pag: 1189. 1687 187. Königl : Antwort wegen execution der Sen- tencen dawieder die Revision ergriffen ist pag : 1190. 1688 188. Königl : Schreiben wegen des Umbvotirens in Gerichten pag: 1192. 1688 42* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 189. Königl: Schreiben wegen Zeügen-Verhör in Halß-Sachen pag: 1193. 1688 190. Dito wegen der Zeügen Eyde Leistung pag: 1194. 1688 191. Dito wegen Extraordinair-Gerichten . . . pag: 1195. 1688 192. Dito wegen Straff-Gelder in Halßsachen pag: 1196. 1688 193. Dito wegen geflüchtet-gewesene und wie- der gekommene Mißethäter pag: 1196. 1688 194. Königl : Resolution wegen des Fori vor der Admiralitet Kriegs-Manns Cassa pag: 1197. 1688 195. Königl: Schreiben wegen Zeügen Verhör pag: 1198. 1688 196. Königl: Resolution über dehren straff , so etwas wieder die abgesprochene Sentencen suchen pag: 1199. 1688 197. Königl: Erklährung wegen Zeügen Eyde pag: 1199. 1688 198. HoifGerichts Taxa und Vertheilung . . . . pag: 1200. 1688 199. Königl : Resolution wegen Mißbrauch in der Revision \ . . pag: 1201. 1688 200. Königl : Schreiben wegen Jurisdiction des Revisions Burg-Gerichts pag: 1201. 1688 201. Dito, daß die Revisions-Ordnung in Lief- land gelten soll pag: 1203. 1688 202. Dito wegen extraordinaire Land Gerichte pag : 1204. 1688 203. Dito umb die einfältige Parten zu infor- miren pag: 1205. 1688 204. Transumpt,wegen der Städte Jurisdiction pag : 1205. 1688 205. Königl : Resolution wegen Sontägigen exe- cutionen zu Lande pag: 1206. 1688 206. Königl : Schreiben wegen Sessions-Termi- nen im Hoff-Gerichte pag: 1207. 1688 207. Dito wegen Halß-Sachen, wor über kein klares Gesetze pag: 1208. 1688 208. Königl : Resolution wegen der Jurisdiction zwischen dem Land- und Burg-Gerichte zu Revall p : 1209. 1688 209. Königl: Schreiben wegen Gerichtl. Reso- lutionen etc: ρ: 1209. 1688 210. Dito wegen derer, so zögern dem urtheil zu geieben pag: 1210. 1688 211. Verordnung wegen der Communicirten Schriften aus der Justice-revision pag: 1211. 1688 212. Königl: Schreiben, daß ein jeder erst in seinem Orte bey die Gouverneurs seine Sache anbringen soll ehe er zum Könige gehet pag: 1212. 1688 213. Dito wegen Streitigkeit zwischen acade- mischen und andern Gütern pag: 1213. 1688 В XVII. 1 Heinrich Fick 43* 214. Dito wegen Votirungen derer Assessoren pag: 1215. 1688 215. Dito wegen Mißbrauch bey Besichtigun- gen pag: 1216. 1688 216. Dito wegen Criminal-Sachen schleimiger Untersuchung und Aburtheilung pag: 1219. 1688 217. Dito, daß ein Crohn-Hof vor des Posses- soris-Schulden nicht hafte pag: 1220. 1688 218. Dito wegen ö fnung der Briefe in den HoffGerichten | pag: 1220. 1688 219. Dito wegen Administration der Justice zwischen Sessionen pag: 1221. 1688 220. Dito wegen Straffe der Stadts-Wachten, welche bey denen executionen von Gaßen- lauffen manquiren pag: 1222. 1688 221. Transumpt, wegen der executions-methode ρ : 1224. 1688 222. Dito wegen executionen und Werdirungen pag : 1225. 1688 223. Königl : Schreiben wegen Process und Jurisdiction in Duel-Sachen pag: 1226. 1688 224. Dito wegen der Adel : wann Sie Cessionem bonorum begehren pag: 1228. 1688 225. Dito daß die Heradz-Höfdinge des Adels gleichen seyn pag: 1229. 1688 226. Königl: Resolution wegen einfältiger und Gemeiner Lelite Suppliquen bey der Justice-revision pag: 1229. 1689 227. Königl: Schreiben wegen des Executions wesen in Revall pag: 1231. 1689 228. Dito wegen der Substituten unterhalt etc : pag : 1232. 1689 229. Dito wegen der Armen von Adel s t raffe pag: 1234. 1689 230. Transumpt wegen der Unter Gerichts- Protocollen pag: 1234. 1689 231. Königl : Schreiben wegen Herads-Gerichts urtheilungen pag: 1235. 1689 232. Dito wegen Observationen bey den Fa- talien pag: 1236. 1689 233. Dito wegen Beyschlaff im ersten und an- dern gradu pag: 1237. 1689 234. Dito wegen der Feldschers Vorsichtig- keiten p : 1238. 1689 235. Königl : Resolution, daß Schulden mit ausstehenden Forderungen zu bezahlen pag: 1239. 1689 236. Königl : Schreiben wegen Prœference- Streitigkeiten zwischen der Crone u. Pri- vaten pag: 1241. 1689 237. Dito wegen vorsichtiger votirung, item wegen Beweißthümer pag: 1244. 1689 44* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 238. Königl : Resolution wegen die so ohne Ursache die Revision gratis suchen . . . . pag: 1245. 1689 239. Königl: Schreiben wegen Erb-theilung pag: 1246. 1689 240. Königl : Resolution daß keine Leib-Renten zu bezahlung der Schulden gehören . . . . pag: 1247. 1689 241. Königl: Schreiben wegen des Jus Gladii zu Dörpt pag: 1249. 1689 242. Königl : Verordnung wegen der Processen, bey Cammer- und Commerce Collégien, Cammer-revisionen und Zoll- auch Acciss- Gerichten pag : 1250. 1689 243. Königl: Schreiben, wie weit die Königl: Remissen anzusehen pag : 1263. 1689 244. Dito wegen der Armen Liefl: Edelleiite bestraffung pag. 1265. 1690 245. Dito, daß die Gerichte ihre rationes deci- dendi anführen pag: 1265. 1690 246. Dito wegen discrepance bey den Relatio- nen etc: pag: 1266. 1690 247. Dito wegen bestraffung einfachen Ehe- bruches pag: 1266. 1690 248. Dito wegen Diebe-Sachen aufs Leben pag: 1267. 1690 249. Dito wegen des Benefìcii revisionis gratis pag: 1267. 1690 250. Dito, wegen des Fori vor den Hoffge- richts-Fiscalen pag: 1271. 1690 251. Dito wie weit die Pensionäril die Revision gratis haben pag: 1275. 1690 252. Dito daß die so die Revision gratis su- chen, ihre armuth erweisen müßen . . . . pag: 1276. 1690 253. Dito wegen der Hurerey eines geschie- denen pag : 1277. 1690 254. Dito daß in Mangel von Volck, die Straffe von Gaßen-lauffens von den Profossen an der RahtsHauPthüre geschehen könne . . pag: 1278. 1690 255. Dito wegen appellation gegen klare obli- gation pag: 1280. 1690 256. Dito umb dem Könige zu notifìciren, so jemand in Ehstland das benefìcium revi- sionis suchet pag: 1281. 1690 257. Dito wegen derer Sachen, wozu kein Charte-Sigillata erfordert wirdt pag : 1281. 1690 258. Dito wegen Revisions-Eyden pag: 1289. 1690 259. Dito daß die SchloßCantzeley Jähr l : ihr Diarium auf alle executiones ans Hoff- Gericht senden soll pag : 1290. 1690 260. Dito wegen reservation der Fatalien in В XVII.i Heinrich Fick 45* den Ferien, und Suchung der Gerichtin Erklärungen pag: 1290. 1690 261. Königl : Schreiben wegen Abstraffung der frembden Kinder Mörderinnen pag: 1291. 1691 262. Transumpt eines Königl: Briefes wegen Gerichts-Kosten pag: 1292, 1691 263. Königl : Schreiben wegen Observance der Gerichts Terminen pag: 1301. 1691 264. Dito wegen Hemmung der Mißbräuche bey einen LagManns-Gerichte pag : 1304. 1691 265. Königl : Resolution wegen der Revalschen Ober Land- und BurgGerichte Jurisdic- tion pag: 1304. 1691 266. Königl: Schreiben wegen des Revisions- Pfennings pag: 1311. 1691 267. Dito daß die LandsHaubtMänner in ge- wißen Dingen ihre Erklärungen an die HoffGerichte geben müßen pag: 1312. 1691 268. Dito, da in 20. Jahren wegen Privat- Schulden keine Erinnerung geschehen . . pag: 1315. 1691 269. Königl: Resolution wie weit eines Rust- halters Schatzland in Bezahlung gehen könne pag: 1316. 1691 270. Königl: Schreiben wegen des appella- tions-Schilling auf ösell pag: 1316. 1691 271. Dito wegen Vergreiffungen an Execu- tions-Bediente pag: 1317. 1691 272. Dito wegen der Hoffbedienten Erbschaf f t pag : 1317. 1691 273. Dito wegen Gerichtl. Aufbots der Güter pag: 1318. 1692 274. Dito wegen der Gerichts-Hegung pag: 1319. 1692 275. Königl: Verordnung wegen execution im Doppelt gewonnenen und doch appellablen Sachen pag: 1320. 1692 276. Königl : Schreiben daß keiner wieder Ge- richte Deposita appelliren soll pag: 1321. 1692 277. Dito wegen deren Straffe, so die Gerichts- stunde versäumen pag : 1322. 1692 278. Königl : Stadga wegen Aufnehmung neüer Gründe pag: 1323. 1692 279. Transumpt wegen urtheilung über Con- tracten pag: 1324. 1692 280. Königl: Schreiben wegen appellation in Sachen von Landkauff pag: 1327. 1692 281. Transumpt wegen Eigenthumbs-Streitig- keiten von Cron-Höfen pag : 1328. 1692 46* A. R. CEDERBERG В XVII. i 282. Königl: Schreiben wegen der Citations- Verordnung pag: 328. 1692 283. Dito, wegen Straffe über Crimina in restus pag: 329. 1692 284. Dito, wie die Gewalt, so jemanden aus Argwohn zugefüget wirdt, bestraffet werden soll pag: 330. 1692 285. Dito daß die Gerichte ihre urtheil mit de- nen Landes-HaubtMännern in Fiscali- schen actionen communiciren sollen . . . . pag : 331. 1692 286. Dito, daß die HeradsHöfdinge mit Con- tributions-Streit sich nicht befaßen, auch mäßig in ehrenrührigen bestraffung seyn sollen pag : 332. 1692 287. Transumpt, wegen des executions-wesen pag: 335. 1693 288. Königl: Schreiben wegen der Citations- Terminen pag: 336. 1693 289. Dito umb alle appellations-Sachen aufzu- nehmen pag: 337. 1693 290. Königl: Schreiben wegen der Revisions- Eyde pag: 338. 1693 291. Transumpt, daß die Hoff-Gerichte vor- sichtig im urtheilen und resolviren seyn sollen pag: 338. 1693 292. Königl : Schreiben daß der Unter-Gerich- te Criminal-urtheile sofort vor denen De- liquenten publiciret werden sollen pag : 341. 1693 293. Dito daß die Summa appellabi-lis von Per- nau 500 Dr Schwedische Müntze seyn soll pag : 343. 1693 294. Dito wegen Beschleünigung der Criminal- und Fiscalischen Sachen pag: 343. 1693 295. Transumpt, wegen der rechtl : Gevoll- mächtigten Säumhafftigkeit und Verant- wortung pag: 345. 1693 296. Königl: Schreiben an die Collegia, daß bey dehren expeditiones keine Zögerung seyn soll pag: 346. 1693 297. Dito an die Ober Gerichte wegen der Cri- minal-Sachen schleünigen Abhelffung . . pag: 346. 1693 298. Transumpt, daß der Adell von Hoff-Ge- richte geurtheilet werden soll pag: 347. 1693 299. Königl : Schreiben, daß die Hoff-Gerichte nicht zu kurtz vor die Hohe Feste ihre Resolutiones geben sollen pag : 347. 1693 300. Transumpt, wegen der Depositionen bey Stadt Gerichten pag : 349. 1693 В XVII. 1 Heinrich Fick 47* 301. Königl: Schreiben, daß die HoffGerichte relatiren sollen, wie sie die an ihnen Königl : remittirte Supplicanten abge- holfen pag: 1350. 1693 302. Dito wegen wiederkommende Verwiesene pag: 1350. 1693 303. Transumpt, wegen des Adels reconvention wieder den Fiscalen pag: 1351. 1693 304. Königl: Schreiben, wegen der Klagten über die HäradsHöfdinge pag: 1354. 1693 305. Dito, daß das HoffGericht sich mit Con- tributions- und Ablöhnungs-Sachen nicht befaßen solle pag: 1355. 1693 306. Dito wegen Hurerey bestraffung pag: 1357. 1694 307. Transumpt, wie weit bey Immissionen in Höfen, allerhand Persehlen abgeführet werden mögen pag: 1357. 1694 308. Königl: Schreiben an das OberLandGe- richt zu Revall wegen deßen und des BurgGerichts Jurisdiction pag: 1358. 1694 309. Königl: Schreiben, an alle Gouverneurn und LandHaubtMänner, daß sie die LandGerichte beywohnen sollen pag: 1359. 1694 310. Königl: Schreiben wegen apellation von Holländischen Städten pag: 1360. 1694 311. Dito, wegen Verwaltung der HeradsHöf- dinge diensten, wann selbige Fiscaliter angeklaget worden pag: 1360. 1694 312. Dito wegen Caution-Schriften, der Re- vision suchenden Parten pag: 1361. 1694 313. Dito, wie weit der Thier-Garten unter den Burg frieden zu rechnen pag: 1362. 1694 314. Dito wegen Erbschaffts Gezäncke zwi- schen Cron-Höfe pag: 1363. 1694 315." Dito, ümb keine appellation in Hauß be- sichtigungs-Sachen zu gestatten pag : 1363. 1694 316. Dito, wie weit abgeurtheilte Sachen von neuen aufzunehmen seyn pag: 1365. 1694 317. Dito, wegen des Comparations-Termins und der Fatalien pag: 1366. 1694 318. Dito wegen derer so ihre Sache beym Burg-Gericht versäumen pag: 1367. 1694 319. Dito wegen des advociren zu Lande und deßen Mißbrauch pag: 1367. 1694 320. Transumpt wegen Abschreibung der re- visions-acten pag: 1369. 1694 48* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 321. Königl: Schreiben wegen execution der urtheile und resolution pag: 1370. 1694 322. Dito, wegen berechnung des Gaßen- lauffens, und mit denen unterrichtern nicht zu conniviren pag: 1371. 1694 323. Dito, wegen Straffe auf mehr alß ein- facherey-f sie/,)Hurerey pag: 1373. 1694 324. Dito, daß die Vögte keine executions ver- richten sollen, ohne des LandsHöfdings ordres pag: 1376. 1694 325. Dito wegen abfertigung der Geleits- Briefe pag: 1377. 1694 326. Dito daß die Executions in geringen Sachen strax aufm Gerichts-platz ge- schehen sollen pag: 1377. 1694 327. Dito, daß appellations-Sachen von Wald- hauen unters HoffGerichte gehören . . . . pag : 1382. 1694 328. Dito, wegen der Ehstländer Revisions- Gesuch pag: 1385. 1694 329. Transumpt, daß die Gerichts-Glieder, so das urtheil nicht beygewohnet, daßelbe auch nicht erklähren können pag : 1387. . 1694 330. Königl : Schreiben wegen der Summa ap- pellabilis von dem Stockholmschen Stadts- Gerichte pag: 1388. 1694 331. Dito, wegen der reconvention wieder den Richter pag: 1388. 1694 332. Dito, wegen Vertheilung der Straff-Gel- der von unordnungen und Lermen in den Kirchen pag: 1390. 1694 333. Dito, wie das Gericht complet gemacht werden solle 1390. 1694 334. Dito wegen Substituten vor dem Herads- Höfding pag: 1391. 1694 335. Dito, daß die Vögde alle Besichtigungen selbst beywohnen und keine Officier oder Reiiter zu solchen executionen ge- brauchen solle, welche die Lands Bediente verrichten müßen pag : 1392. 1694 336. Dito wegen außmäßungen privater- Schuldforderungen pag: 1394. 1694 337. Dito wie ein sicher-Geleite zu verstehen wann der Mißethäter nicht aus dem Reiche gewesen pag : 1394. 1695 338. Dito wegen des Börds-Recht auf ver- mittelten Höfe pag: 1395. 1695 β XVII. 1 Heinrich Fick 49* 339. Dito wegen Huren und Wittwen-straffe pag: 1396. 1695 340. Dito wegen Caution vor Mißethäter . . . . pag : 1397. 1695 341. Dito wegen Proclama de Cessione bono- rum pag: 1398. 1695 342. Königl: Resolution wegen Vereinigungen in Revisions-Sachen pag: 1399. 1695 343. Königl: Schreiben wegen Linderung der Straffe vor einen Deilinquenten der ar- beiten kan pag: 1401. 1695 344. Dito wegen der Bauren appellation . . . . pag: 1402. 1695 345. Dito wegen deren Eigenthumb, so die Papistische Lehre angenommen pag : 1403. 1695 346. Königl: Resolution wegen schrifftl: Me- moriale und der Advocaten Pflicht bey der Revision pag: 1403. 1695 347. Königl: Schreiben wegen appellationen von Arensburg pag: 1405. 1695 348. Dito daß die Gerichte in dunckeln Sachen sich bey dem Könige befragen sollen . . . pag : 1405. 1695 349. Dito wegen Heyrathen im 3ten gradu . . . pag : 1407. 1695 350. Dito wegen der Preference zwischen den König und Privat Creditoren pag: 1407. 1695 351. Dito ümb die Richter-Eyde an die Königl : Cantzeley zu senden pag: 1408. 1695 352. Dito, daß auf ösell dem Schwedischen- und nicht den Pommerschen-Gesetze ge- folget werden solle pag: 1412. 1695 3^3. Dito, wegen Vorsichtigkeit mit Execu- tionen der urtheile pag: 1413. 1695 354. Königl: Stadga und Verordnung zu Ab- kürtzung der Processen pag: 1414. 1695 355. Königl: Schreiben, umb in allen Gerich- ten den Parten die Erklärung der ur- theile zu geb'en pag: 1426. 1695 356. Dito, daß das Consistorium Academicum und andere Gerichtsstüebe bey aburthei- lungen sich nach dem Ort richten müssen, wo die that gethan ist pag: 1428. 1695 357. Verordnungen wegen Eyden bev Gerich- ten p : 1429. 1695 358. Königl : Schreiben wegen des Königs Recht, wann Cessio bonorum geschiehet pag: 1429. 1695 359. Dito, umb in dunckeln Sachen Lieber Ge- linde alß strenge zu urtheilen pag: 1430. 1695 360. Königl: Resolution wegen des Revisions- Gesuches pag: 1436. 1696 4 50* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 361. Königl : Schreiben wegen des Ritter Hau- ses Revisions-Gesuch pag: 1437. 1696 362. Königl: Schreiben welcher gestalt das Gaßen lauffen zu berechnen pag: 1438. 1696 363. Dito wegen des appellation Schillings beym öselschen LandGericht pag: 1489. 1696 364. Dito, wegen Aburtheilung der Fehler bey Hauß Besichtigungen pag: 1441. 1696 365. Dito wegen des Juramenti Calumnise . . pag: 1446. 169ft 366. Dito wegen des Defensions-Eydes pag: 1447. 1696 367. Dito wegen Gräntz-Zeichen und Märck- mahle pag: 1448. 1696 368» Dito wegen Gerichtlr deposition beym beneficio revisionis pag: 1451. 1696 369. Dito wegen appellationen in Confiscati- ons-Sachen, so der Stadt Gerechtigkeiten betreifen pag: 1454. 1696 370. Dito wegen der Gefangenen Tractament pag: 1455. 1696 371. Dito wegen der Ersetzungs-Streitigkeiten pag: 1456. 1696 372. Dito wegen der Cron Bedienten Vergnü- gung vor ihre Verrichtungen bey der exe- cution in Privat-Sachen pag: 1457. 1696 373. Dito wegen deren Kirchen-Buße, so in der Kirchen Lermen und Ergernüß ge- ben pag: 1458. 1696 374. Königl: Verordnung wegen Einrichtung der Schloß-Gerichte pag: 1459. 1696 375. Dito wegen Abstraffung des Estländi- schen Adels pag: 1460. 1696 376. Dito wegen straffe vor iterirte Hurerey pag: 1465. 1696; 377. Dito wegen des Königes Recht in Erb- schaften pag: 1467. 1696 378. Dito wegen Revisione gratuita pag: 1468. 1696 379. Dito daß denen HeradsHöfdingen und Magistraten keine Rëyse-Gelder bestan- den werden in gewißen Verrichtungen pag: 1469. 1696 380. Dito daß Ersetzungs-Sachen unters Hoff Gericht gehören pag: 1470. 1696 381. Dito daß Mißethaten nicht zu versöhnen seyen pag: 1471. 1696 382. Dito wegen der verreiseten Revisions-Ge- such pag: 1471. 1696 383. Dito wegen eines Gefangenen Revisions- Suchenden pag: 1472. 1696 384. Dito wegen Außlösung der urtheile von die Bauren pag: 1474. 1696, В XVII. 1 Heinrich Fick 51* 385. Königl: Verordnung, daß die Gefangene in Eyden sollen geführet werden pag: 1475. 1696 386. Königl: Schreiben wegen des attestati Paupertatis in Revisions-Sachen in Lief- land pag: 1476. 1696 387. Königl : Stadga, wie die Procuratores pro temerario litigio und andern versehen zu straffen pag: 1478. 1696 388. Königl: Schreiben, wegen festnehmung flüchtiger Mörder pag: 1479. 1697 389. Dito Schreiben pag: 1481. 1697 390. Dito wegen Straffe auf oftmahliger Hu- rerey pag: 1483. 1697 391. Dito wegen des Executions-Werckes in Estland pag: 1484. 1697 392. Dito daß alle gegenwertige frembde sich nach den Königl: Verordnungen compor- ti ren müßen pag: 1485. 1697 393. Dito eines verlaßenen theils Hurerey . . pag: I486; 1697 394. Dito wegen der Mißethäter, so vor dem urtheil im Gefängnüß sterben pag: 1487. 1697 395. Dito wegen Preference der einprotocolli- rungen pag: 1489. 1697 396. Dito wegen der Zeügen Eyde pag: 1494. 1697 397. Dito wegen Vergnügung der Creditoren in Losen und festen Eigenthumb pag: 1495. 1698 398. Dito wegen einer Wittwen verhalten im Trauer-Jahr pag: 1496. 1698 399. Dito, daß das Rigische Burg-Gericht un- ter dem Dörptschen HoffGerichte stehen soll p : 1497. 1698 400. Dito wegen der acten Außlieferung an die Revisions-suchende Parten pag: 1500. 1698 401. Dito wegen exequirung der Sentencen pag: 1500. 1698 402. Dito, daß extraordinaire Außgaben zur Beförderung der Justice von dem Straff- Gelder zu nehmen pag: 1501 et 1507. 1698 403. Dito wegen der Vermischung mit einer halb Schwester Tochter pag: 1503. 1698 404. Dito wegen Dieberey auf dem Königl: Schloße p : 1504. 1698 405. Dito wegen Gräntz-Scheidungen pag: 1505. 1698 406. Dito wegen ehrenrühriger Straffen . . . . pag: 1506. 1698 407. Königl: Schreiben wegen Dieberey . . . . pag: 1506. 1698 408. Dito wegen der Diebe Kirchen-Buße . . pag: 1508. 1698 409. Königl : Schreiben, daß ein Condemnirter 4* 52* A. R. CEDERBERG В XVII.! Übelthäter das Leben würcklich.verlieh- ren solle pag: 1509. 1698 410. Dito wegen derer, so ihre Stief- und Schwieger-Ältern schlagen pag: 1510. 1698 411. Dito wegen der Hurerey des verlaßenen theils ρ : 1512. 1698 412. Resolution wegen Leibes-straffe gegen 8. dahfr Büße pag: 1513. 1698 413. Königl : Schreiben wegen verbotener Ehe, item wegen Schlägerey in den Kirchen pag: 1513. 1698 414. Dito wegen des Beneficii Revisionis vor frembde Gesandten pag: 1514. 1698 415. Dito wegen excesse, oder Dieberey in die Collegien-Häüser und des Königes Gär- ten pag: 1515. 1698 416. Dito wegen derer, so zu mißethaten helifen, solche verdecken oder theil daran nehmen pag: 1516. 1698 417. Dito wegen Diebereyen, worinnen mehr interessiren pag: 1517. 1698 418. Dito wegen Begrabung der Delinquenten, so im Gefängnüß sterben pag: 1518. 1698 419. Dito wegen der Gefangenen Verpflegung vor ihren urtheil pag: 1519. 1698 420. Dito wegen des Processes in Liefland pag: 1520. 1698 421. Dito, wegen Straffe derer verwittweten, so sich vor endigung des Sorge Jahres paaren pag: 1520. 1698 422. Dito wegen Beschlaffung der Frauen- Schwester-Tochter pag: 1521. 1698 423. Dito, daß doppelter Ehe-Bruch eine Le- bens-sache sey pag: 1522. 1698 424. Dito wegen der Diebe straffe in Liefland pag: 1522. 1698 425. Dito wegen inj urien und Schlägerey bey Einmahnung der Cron-Einkünfte . . . . pag: 1524. 1698 426. Dito, daß die Richtern die Straffe ex- primiren sollen, wann die Geldbuße nicht erleget werden kan pag: 1525. 1698 427. Dito, daß die Gerichte keine positive re- lation in einer Sachen geben sollen, ehe Sie alles wißen pag : 1526. 1698 428. Dito wegen deßen der seiner Frauen StiefMutter schläget pag: 1527. 1698 429. Dito wegen Dieberey bey Feüer-Schaden pag: 1527. 1698 430. Dito wegen Ehebruch zwischen einen ver- В XV] 1.1 Heinrich Fick 53* heyratheten Mann und einer verlobten Braut pag: 1528. 1698 431. Dito wegen der Diebe Kirchen-Straffe ρ : 1529. 1698 482. Dito wegen Schuld einforderung pag: 1530. 1698 433. Dito wegen außfertigung der Resolutio- nen in Sachen so dem Könige referiret seyn pag: 1531. 1698 434. Dito wegen Straffe des Magistrats, der ohne uhrlaub reyset pag: 1531. 1698 435. Dito wegen Außlösung der urtheilen, der Academie angehen pag: 1533. 1699 436. Dito wegen der Delinquenten straffe, wann keine Arbeit verhanden (sie!) ... pag: 1534. 1699 437. Königl: Resolution über Rang-Streitig- keiten und Straffe pag: 1536. 1699 438. Transumpt, wegen Streitigkeiten über Academie-Höfe pag: 1536. 1699 439. Königl: Schreiben, vom unterschied zwi- schen tutores und Curatores pag: 1537. 1699 440. Dito, daß 4. gleichstimmige Vota das urtheil machen pag: 1539. 1699 441. Dito wegen Verbeßerung der Liefländi- schen Gefängnüßen pag: 1540. 1699 442. Dito, umb in gewißen Criminal-Sachen am Könige zu referiren, ehe die exe- cution geschieht pag: 1541. 1699 443. Transumpt, daß der das Leben verlieh- ret, der seine Eltern schläget pag: 1542. 1699 444. Königl : Schreiben wegen Linderungen bey Untersuchungen der verbrechen . . . . pag: 1543. 1699 445. Dito betreffend Cessionem bonorum in gravirten Sterb Häusern pag: 1545. 1699 446. Dito wegen doppelter Kirchen Büß bey iterirten Ehebruch pag: 1546. 1699 447. Dito, die Gerichtl : Resolutiones so einzu- richten, daß ein dritter dadurch nicht gra- viret werde pag: 1547. 1699 448. Dito wegen Suchung der Revision . . . . pag: 1547. 1699 449. Königl : Resolution wegen der Diebe straffe: item wegen Adel: begräbnüßen pag: 1548. 1699 450. Königl : Schreiben wegen der Diebe Straffe pag: 1549. 1699 451. Dito wegen verbothene Graden in der Ehe pag: 1552. 1699 452. Dito, daß alle Halß-Sachen, dem Adel angehend, künftig vom unterrichter ge- urtheilet werden sollen pag: 1554. 1699 54* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 453. Königl: Resolution wegen des Fiscalen tertial pag: 1555. 1699 454. Königl: Schreiben wegen derer, so Ihre geschwängerte Braut verlaßen pag: 1558. 1699 455. Dito wegen Hurerey im ersten Schwieger- schaffts grad pag: 1559. 1699 456. Dito wegen urtheile von vielen puncten etc: pag: 1560. 1699 457. Königl : Resolution daß mit dem tode die Injurien Processen aufhören pag: 1561. 1699 458. Königl: Schreiben wegen dehren Straffe, so unter der Kirchen-Buße die that leügnen pag: 1562. 1699 459. Dito wegen eines Gefängnüßes bey Ge- richts-Plätzen pag: 1564. 1699 460. Königl: Schreiben wegen derer, so ihre Herrschafft oder die an dehren staatt seyn, beschädigen oder tödten pag: 1565. 1699 461. Dito, daß die Gerichtie Arbeit fortge- setzet werde pag: 1566. 1700 462. Dito, daß die Richter a parte Vergnüget werden sollen, wann sie etwas verrichten, so ihrem Amb te nicht angehet pag: 1568. 1700 463. Dito wegen Hurerey mit der Frauen Bru- ders wittwe pag: 1571. 1700 464. Dito wegen Revisions-Eyden pag: 1578. 1700 465. Dito wegen Mangel und Fehler bey Ge- richts-Predigten pag: 1579. 1700 466. Königl. Schreiben wegen Abhelffung ei- ner Contumacien-Sache pag: 1579. 1700 467. Dito wegen Inquisitionen bey Unterin- stantien pag: 1700 468. Resolution wegen verbothener Graden in der Ehe 1703 469. Königl : Placat wegen der Contra de- duction bey der Revision 1704 470. Hoff-Gerichts Brief wegen Huren Straffe 1709 471. Dito Verordnung wegen der Advocaten 1709 472. Eydes Formular vor die Advocaten . . . . 1709 473. Hoff-Gerichts Brief wegen Einlieferung der Gerichts-Protocollen 1712 474. Dito wegen eines Juramenti purgatorii 1712 475., Dito wegen der Revision in Justitz Sachen 1712 476. Dito wegen der Jurisdiction in Ehe- Sachen 1714 Β XYli. ι Heinrich Fick 55* 477. Dito wegen Heyrath in der Verwandschaft 1714 478. Dito wegen der Diebe Straffe . . . . . . . . 1714 479. Dito wegen der appellationen 1715 480. Dito wegen der Herads-Höfdinge Substi- tuten 1715 481. Dito wegen der Diebe Kirchen-Buße . . . . 1715 482. Dito wegen abkürtzung der Processen 1715 483. Dito umb denen Parten das Protocoll vor- zulesen 1715 484. Dito der Parten Vergleich zu Protocolli- ren 1715 485. Dito wegen prompter execution 1716 486. Dito wegen Werbungs-Streitigkeiten, vid. art. 12, p. 24. 1716 487. Königl: Befehl wegen derer, so gratis die Revision suchen 1696 488. Dito, daß ohne speciale Consens keine be- diente advociren 1696 489. Dito wregen des Revisions Eydes bey Cam- mer-Gerichten 1700 490. Dito 1701 491. Dito wegen Contumatien Processen . . . . 1700 492. Estländische Gerichts Ordnung 493. Königl. Verordnung wegen Verkürtzung der Processen 1698 a r t : 19. Von POLICEY-SACHEN und unterschiedtlichen dazu gehörigen Verordnungen. 1. Verordnung wegen ungeziemender Gäste- rey und Einquartierung pag : 13. 1541 2. Constitution wegen Kirehen-friedens . . pag: 29. 1554 3. Stadga zu Gripsholm pag. 65. 1575 4. Mandat wegen Wucher auf Getreyde pag: 110. 1597 5. Mandat wegen Maaße und Gewichte . . . . pag: 121. 1605 6. Dito pag: 122. 1605 7. Transumpt vom Reichstags-Schluß wegen Maaß und Gewicht pag. 231. 1638 8. Königl : Stadga wegen Adeligen Hey- rathen, Morgen-Gaben und Kleydungen pag: 239. 1644 9. Königl: Patent wegen Gezäncke in der Kirchen pag: 272. 1647 56* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 10. Extractus Protocolli wegen Morgen-Ga- ben . pag: 297. 1653 11. Königl: Brief wegen des Ritter-Hauses forderungen pag: 297. 1654 12. Transumpt aus der Königl : Religions- Stadga pag: 311. 1655 13. Transumpt von der Constitution der Аса- demie zu Upsala pag: 311. 1655 14. Königl : Verbott wegen Duellen und Schlä- gereyen pag: 325. 1662 15. Königl : Placat und Verbott wegen unter- schiedtlr Excessen pag: 832. 1664 16. Königl: Stadga wegen dienst Volck . . . . pag: 381. 1664 17. Königl: Stadga wegen abschaffung der unordentln Kleydungen bey dem Adel pag: 386. 1664 18. Königl: Stadga wegen abschaffung des Mißbrauches bey der Priesterschafft Ver- löbnüßen, Hochzeiten, Kindt tauffen und Begräbnüßen auch Kleydungen pag: 399. 1664 19. Dito vor dem Adell pag: 389. 1664 20. Dito vor die Bürgerschafft pag: 412. 1664 21. Königl : Stadga wegen ungeziemenden Adel: Heyrathen pag: 426. 1665 22. Königl : Placat wegen Maaß und Gewicht pag : 429. 1665 23. Königl: Placat wegen Pasquillen pag: 438. 1665 24. Königl: Mandat wegen der Ritter-Hauß Mitteil pag: 440. 1665 25. Königl : Stadga wegen Eyde und Sabbats- Brüche pag: 441. 1665 26. Königl: Placat wegen interessen pag: 466. 1666 27. Königl: Placat wegen Monumenten und Antiquiteten 1666 28. Königl : Schreiben, daß des Königes Straff-Gerechtigkeit in Adel : Güthern der Ritterschafft zukommen pag: 540. 1667 29. Königl : Placat und Verbott wegen Schädtlr Bücher pag: 542. 1667 30. Transumpt einer Königl: Resolution vor der Ritterschafft unterschiedtlr Sachen.. pag : 543. 1668 31. König] : Stadga wegen abschaffung eini- ger anordnungen bey der Ritterschafft . . pag : 549. 1668 32. Dito bey der Priesterschafft pag: 560. 1669 33. Königl : Brief wegen abstraffung der adel: Bedienten pag: 570. 1669 34. Königl : Vormünder Ordnung pag : 571. 1669 35. Königl: Wexell-Recht und Stadga pag: 610. 1671 В XVII. ι Heinrich Fick 57* 36. Königl: Schreiben wegen Richterl. Be- sichtigung pag: 627. 1671 37. Königl : Schreiben wegen deren Straff, so die Verordnungen von Vogell- und thier- schießen überschreiten pag: 647. 1673 38. Königl : Schreiben wegen Compagnie- Schuiden pag: 656. 1673 39. Königl: Schreiben, daß die Cron-Bedien- ten, so keine Bürgerle Nahrung treiben auch den lOten Pfenning von ihren Erb- schafften in städten nicht bezahlen sollen pag: 657. 1674 40. Königl: Resolution wie man sich wegen Belegung mit dem Croon-Zeichen zu verhalten pag: 661. 1674 41. Königl : Resolution vor der Estländischen Ritterschafft pag: 684. 1675 42. Königl: Resolution wegen deren Straffe, so gegen der Königl : disposition die Cron-Mittel angreiffen pag : 712. 1679 43. Verordnung daß das Pardons-Plaeat auch bey' der Königin Crönungs-Fest gelten soll pag: 726. 1681 44. Königl: Gebott wegen Kinder Mord . . . . pag: 727. 1681 45. Königl: Schreiben wegen der Mißethäter die in eines Ambassadeurs Hauß sich ver- bergen pag: 760. 1682 46. Königl : Verbott wegen Duellen und schlä- gereyen pag: 764. 1682 47. Königl: Verordnung wegen Bestraffung der Frembden pag: 851. 1683 48. Königl: Schreiben, daß das Schwedische HoffGerichte die StraffGelder genießen soll pag: 853. 1683 49. Königl : Erklärung wie weit intresse auff Intresse könne bestanden werden pag: 855. 1683 50. Königl: Schreiben wegen der Delinquen- ten Flucht in die Häuser der Ambassa- deurs pag: 866. 1684 51. Königl: Placat wegen allerhand gefun- dene sache pag: 866. 1684 52. Königl: Schreiben wegen Justiz vor die Rußen p : 875. 1684 53. Königl : Resolution wegen der HoffHandt- wercker Jurisdiction pag: 875. 1684 54. Königl: Placat wegen Kinder Mord . . . . pag: 877. 1684 55. Königl: Schreiben an alle Gouverneurn 58* A. R, CEDERBERG В XVII. ι und Lands-HaubtMänner umb den Sollici- tanten schriftin bescheid zu geben pag: 889. 1685 56. Königl : Schreiben an den Ceremonie- Meister, daß künfftighin kein Mißethäter in der Frembden Gesandten Häußer eini- gen Schutz haben solle pag : 891. 1685 57. Königl: Schreiben wegen der Reisenden Paß pag: 893. 1685 58. Königl : Placat f ü r die Liefl : Sollicitanten pag : 971. 1685 59. Königl : Verbott wegen Schießens in Wessmanland pag: 978. 1685 60. Königl: Stadga und Verordnung wegen Testamenten pag: 990. 1686 61. Königl: Kirchen-Gesetz und Ordnung . . pag: 996. 1686 62. Königl: Verordnung wegen Werdierun- gen - . . . . pag: 1071. 1686 63. Königl: Schreiben daß man Dirne statt Jungens in den Wäldern gebrauche ümb die Sodomiterey vorzubeügen pag : 1074. 1686 64. Königl: Verordnung wegen des Dienst- Volcks pag: 1077. 1686 65. Königl : Schreiben umb keinen arrest auf der Cron-Bedienten Lohn zulegen pag: 1087. 1686 66. Königl: Stadga wegen unordnungen in der Kirchen pag: 1088. 1686 67. Königl : Verordnung wegen interessen.. pag: 1088. 1686 68. Königl: Erklärung, wie weit einer, der sicher Geleit erhalten, arretiret werden könne, wann er sonsten böses gethan . . pag: 1097. 1687 69. Königl : Stadga wegen Eyde und Sabbats- Bruch pag: 1138. 1687 70. Königl : Schreiben wegen unterscheid der Contracten pag: 1149. 1687 71. Königl: Placat wegen interessen pag: 1187. 1687 72. Königl : Schreiben wegen des lOden Pfen- nings von Erbschafften , . . pag : 1223. 1688 73. Dito wegen Straffe derer, so sich an frembde Ministres vergreiffen pag: 1230. 1689 74. Transumpt wegen der Städte Märckte und Jurisdiction pag: 1231. 1689 75. Königl: Schreiben, wie weit die Profes- sores, Härads-Höfdinge, Zolllnspectores und Zöllner des Adels gleichen seyn . . . . pag: 1233. 1689 76. Königl: Erklärung wegen der Priester und Königl. Bedienten Befreyung von Kirchen Zehenden pag : 1243. 1689 В XVII. 1 Heinrich Fick 59* 77. Königl : Resolution wegen Erbschafft vor Außländer pag: 1264. 1689 78. Königl : Schreiben wegen Schließung der Delinquenten pag: 1269. 1690 79. Dito, daß die zu exequirende Gefangene nicht mit starck Getränck geplaget wer- den sollen pag: 1283. 1690 80. Transumpt eines Königl: Briefes wegen der Städte Mittel, und daß der Magistrat ohne des LandesHaubtMannes Erlaubnüß nicht abreysen kan pag: 1303. 1691 81. Königl. Resolution über einige Duell- puncten pag: 1312. 1691 82. Dito wegen Adel : Persohnen bestraffung, wann dehren Amour zu nahe in der freündschafft gegangen pag: 1314. 1691 83. Königl: Verbott wegen Nachdrückung Geistlr Bücher 1691 84. Königl: Schreiben wegen des Academi- schen Wesens 1691 85. Königl: Schreiben daß kein Handell mit den Diensten seyn solle pag: 1318. 1692 86. Königl: Resolution wegen der Studiren- den von Adell ihre Bediente, und derer, so nach 9 Uhr des Abends von Begräb- nüßen und Hochzeiten kommen pag: 1319. 1692 87. Transumpt, daß kein Herads Höfding außen Gebiets reysen soll pag: 1324. 1692 88. Königl: Schreiben, daß die Land-Jäger kein Adels gleichen seyn pag: 1325. 1692 89. Dito daß die Mobilien so bey Feüer scha- den drauf gehen, nicht auß der Brandt- Cassa begehret werden sollen ,pag : 1333. 1692 90. Königl: Resolution wegen der Priester- wahl pag: 1342. 1693 91. Königl: Verbott, daß keine Knechte und Mägde ohne Landes-HaubtManns Pass auß Finnland reysen sollen 1693 92. Königl: Verordnung wegen Gymnasien und Schulen 1693 93. Königl : Schreiben wegen Vergreiffung an der Stadtwache pag: 1372. 1694 94. Dito daß die PostVerwalter des Adels gleichen nicht seyn pag: 1380. 1694 60* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 95. Königl: Erklärung, wieweit ein Edell- Mann vor Schulden arretiret werden könne pag: 1381. 1694 96. Königl : Verbott, ümb sich Cron- oder Collegii Documenten zu zu handeln . . . . pag : 1406. 1695 97. Königl : Schreiben, daß die Professores des Adels gleichen seyn pag: 1409. 1695 98. Dito wegen der Priester Gerechtigkeit von der Bauerschafft pag: 1410. 1695 99. Dito daß die Cron-Bedienten ihr Erbe in den Städten von aller außgifft frey haben pag: 1411. 1695 100. Dito, daß Bischöffe, Superintendenten und Doctores Theologise des Adels glei- chen seyn pag: 1425. 1695 101. Dito daß keine Königl : Bediente anderer Leüte actiones betreiben sollen pag: 1440. 1696 102. Dito daß Bürgermeister und Raht vor keine andere alß ihre Bürger Päße er- theilen mögen pag: 1440. 1696 103. Königl : Verordnung wegen dehren Straff, so die Königl: unterthanen eigennützig belasten oder waß abnehmen pag: 1442. 1696 104. Königl : Verordnung wegen der untern ge- horsahm gegen die Obern in des Königs Diensten pag: 1443. 1696 105. Königl: Schreiben, wegen muthwilligen Volckes abstraffung pag: 1458. 1696 106. Königl: Verordnung, daß der neüge- machte Adell sich auf dem Ritterhauße einschreiben laßen soll 1696 107. Königl : Reglement wegen des Ranges . . 1696 108. Verordnung wegen todter Äser weg- schaffung 1696 109. Königl: Befehl, daß der Obrister von der Garde dem Ober-Statthalter hülfle Handt bieten soll pag: 1479. 1697 110. Königl: Schreiben wegen derer so sich mit in Handelung der Croon-Vögde und Einwohner verwickeln pag: 1481. 1697 111. Dito wegen Fündlinge unterhalt und Er- ziehung pag: 1482. 1697 112. Dito, wegen des Zehenden Pfennings von Erbschafft aus Städten pag: 1493. 1697 113. Dito wegen gleichen Rang vor die assesso- res in Hoff-Gerichten sie mögen Adell oder unadell seyn pag: 1498. 1698 В XV1I.1 Heinrich Fick 61* 114. Königl: erneüerte Verordnung wegen Bettler etc 1698 115. Königl: Schreiben, daß die Scharff-Rich- ter ehrl: seyn pag: 1532. 1699 116. Königl : Placat wegen vorsetzliche Fallise- menten pag: 1538. 1699 117. Transumpt wegen der Schwedischen Un- terthanen Forderungen an die in Riga verkehrende Rußen pag: 1544. 1699 118. Königl : Verbott, ümb an den ScharffRich- ter keine Hand zulegen, wann Er sein Ambt verrichtet pag: 1572. 1700 119. Cantzeley-Collegii Erinnerung an alle, so publique-Schrifften und Cron-Dokumen- ten in Händen haben 1706 120. Dito Warnung an alle Buchdrucker ümb die gebührende Exemplarien einzuliefern 1707 121. Dito Verordnung umb vor der approba- tion keine Calender zu drücken 1707 122. Die gesambte Königl : Verordnungen, Re- solutionen und Taxen über das Post-We- sen des Reiches Schweden und darunter gehörigen Provincien 1707 123. Der Schwedischen Clerisey Vereinigung wegen Wohnung und Unterhalt der Prie- ster Wittwen von Ao 1653. mit des Kö- niges Confirmation von 1685 1710 124. Gesambte Königl : Schwedische Rang- Ordnung 1713 125. Königl : Regierungs-Brief, daß wegen der geschehenen enrollirung die Dienstbothen noch ein Jahr bey ihrer vorigen Herr- schafft bleiben sollen 1714 126. Königl : Confirmation eines Contracts mit einigen Entreprenneurs, so eine Post von Gottenburg auf Amsterdam halten wollen 1716 127. Fürstl : Hollsteinsche Post-Ordnung . . . . 1711 128. Dito wegen der ScharffRichter und Marckschreyer Büchern 1711 129. Dito wegen des späten Sauffen und spie- lens 1712 130. Dito wegen der Belegung der Pupillen gelder , 1712 131. Kgl. Dänisches Placat wegen verbotenen Wuchers 1714 62* A. R. OEDERBERG В ХУЛ. ι 132. Hamburger Taxa und Ordnung der Post- Chaisen 1717 133. Hamburger RathsKeller und Eintheilung allerhand Inspectiones 1717 art : 20. Von einigen theils schon gehabten theils aber annoch ange- schafften sehr trefliehen und nützlichen BÜCHERN. ECCLESIASTICA. 1. Kirchen und Ketzer-Historia, vom Anfang und Fortgang, Glauben und Erkändtnüß aller Secten und Religionen. JUklDICA. 1. Schwedisches Stadt- und Landt-Recht mit schönen Marginaiiis und Anmerckungen. 2. Einleitung zum Civil- wieauch zum Peinlichen Process. POLITICA. 1. Theatrum Prsecedentiae oder Rang-Streit zwischen gekröhn- ten und andern Hohen Häubtern. 2. Der Staat von der Türkey, Barbarey, Großen und Kleinen Tartarey, von Persien, Marocco, China, etc: 3. Missons Beschreibung von Italien. 4. Hübners Historia, Geographia, Genealogia und Real- Lex[i]con. δ. Das Gouvernement von Venedig. 6. Römische Käyserl : Wahl-Capitulation. 7. Marpergers Gesambte Schrifften von Commercien, Fabriquen, Manufacturen, Künsten, Negotien, Wexeln Banquen etc. etc. 8. Memoires über die Holländische Commercien in allen Staaten und Reichen der Welt. 9. Vaubans Dixme royale: oder Project wie die Cron-Franck- reich durch etablirung eines Zehenden alle andere Contribu- tiones und Auflagen mit guten Nutzen der Grone und der Un- terthanen könte cessiren laßen. 10. Malcometi Geometrie. 11. Historischer Bericht von der Schleßwig-Hollsteinschen Ritter- schafft und ihren Privilegien. В XVII. 1 Heinrich Fick 63* APPENDIX. Von ADMIRALITETS, SEE-, MILICE-, SCHIFFARTS und SEE-SACHEN gehörende ad a r t : 8: pag: 6. 28. Königl : Schreiben, daß der Admiralitet-Be- diente private Zwistigkeiten, unter gebüh- renden ordinairen Gerichten gehören . . . . pag: 1341. 1693 29. Dito wegen Jurisdiction über Coufardie- BotsMänner pag: 1410. 1695 30. Dito wegen Einsendung der Admiralitet In- quisitionen und Protocollen pag: 1427. 1695 31. Königl : Placat wegen Gewalt und Räuberey auff gestrandete Schiffe pag: 1419. 1697 32. Königl : Antwort wegen Dieberey über 60E*· SilberMüntz pag: 1551. 1699 33. Königl : Schreiben wegen der Officierer Straffe so privatim die Gemeine gebrauchen pag: 1556. 1699 34. Königl: Schreiben, daß alle See Rechts- Sachen im HoffGerichte geurtheilet werden sollen pag: 1568. 1699 SPECIFICATION derer neulich erhaltenen Schrifften. 1. Beschreibung der Ordnung und Procession bey der Beerdi- gung Königes Carl XII. 2. Neue Regierungs Form in Schweden. 3. Der Schwedischen Stände Schluß, wegen Erwehlung der Königin zum Königl. Trohn. 4. Der Stände Schluß von 1719. 5. Der Stände Schluß von 1720. 6. Acte wegen der Wahl des Erb-Printzen Friedrichs zum Kö- nige in Schweden. 7. General Pardons-Placat bey des neuen Königs Cröhnung. 8. Beschreibung der Ordnung und Ceremonie bey deßen Cröh- nung nebst des Königes eydtln Revers und Versicherung an die Reichs-stände. 9. Der Stände Reglement vor dehro Contoir wegen Abtragung der Reichs-Schulden. 64* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 10. Des Enthaubteten Priesters Brenners letzte predigt auf dem Gerichtsplatze. 11. Ζweyer Briefe des Römischen Keysers an dem Könige in Preußen, nebst des Königes Antworten, wegen der Religions Händeis. 12. Des Keysers Befehl an die 3. Creyse von Ober und Nieder Sachsen und Westphalen zu Wiedereinsetzung des Hertzogs von Hollstein. 13. Keyserl. Notification an die Teutschen Reichsstände wegen des Friedens mit Sparien. 14. Ursachen, warlimb es nicht rathsam ist die Compagnien der Assecurantz in Amsterdam aufzurichten. 15. Offenbarung des Betruges bey den neuen Compagnien. 16. Anmerckungen über den Actien Handel in Paris. 17. Betrachtung des Staats und Reichthums der Süd-See-Com- pagnien. 18. des H. Laus Gedancken von Waaren- und Geld-Handel nebst einen Project wegen der Financen. 19. Beschreibung des Landes an des Strohm Mississippi. 20. Gegenwärtiger Zustand der Financien in Franckreich. B e i l a g e 2 . Grosser See-Zol ls taat über S c h w e d e n , Finnland, P o m m e r n etc. 5 ν Heinrich Pick 67* Silber- Müntz Dahl1" öre STOCKHOLLM. 1 Ober-Directeur 2000 l Secretarius 400 Reyse-Gelder 300 2700 Ein Buchhalter über Schwedische und Finnische Zoll-Sachen 500 Einen Dito über die ausländischen Provincie η 500 1 Zöllner vor die einkommende Waaren . 500 1 Zöllner vor die ausgehende Waaren 500 1 Inspector im PackHauße 450 1 Inspector über die Besuchers . . . . 300 1 Contraleur im PackHauße 300 6 Schreibers à 300 Dr 1800 1 Dito 250 1 Zulags-Schreiber oder Copiist . . . . 150 1 WachtMeister bey dem ZollContoir . . 120 40 Besuchers à 90 Dr 3600 1 Dito im PackHauße 120 Vermöge Ihro Königl. Mayts Resolution vom 9ten Septembr: 1691. sollen 2. PackHaußes Bediente aufgeführet werden, so da be- kommen obenbenandte 120 Dr und eines Besuchers Lohn, und solchergestalt ein jeder 105 Dr Silber-Müntz. Eysern- Waage. 1 Inspector in der großen Waage . . . . 300 1 Schreiber daselbst 150 1 Auf f seher in der Kleinen Geiler Waage . 150 4 Bedienten welche die eysern Stangen in der Wage zehlen à 90 D1' . . . . . 360 960:— Für Holtz, Dinte, Papier und andern Contoirs Unkosten 350 13100 Waxhollm. 1 Inspector 150 3 Besuchers à 72 D1' 216 Papier und Dinte 18 384 13484! 5* 68* A. R. CEDERBERG BXVlI. Silber- Müntz Dahlr jöre Transport 13484 Dalernön. 1 Inspector 500 — 1 Schreiber . 150 — 12 Besuchers à 90 Dr 1080 — Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 20 1 Lieutnant zu der Zolljagdt . . . 300:— 1 Schiffer 120:-— 8 BohtsLeüte à 72 Dr 576:— 996 An die Bauren welche die Besuchere von Elfznabben zurückführen jährl: . . . . 20 2766 Elfznabben. 1 Aufsichts Mann 150 Diurhamn. 1 Aufsichts Mann 150 . Stäket. 1 Aufsichts Mann 150 Sandhamn. 1 Lieutenant auf der Jagdt 200 — 6 Besuchere welche zuweilen BohtsManns Dienste verrichten und die FahrZeüge folgen à 72 Dr 432 632 Gäfle. 1 Zöllner . . 300 1 Contraleur 150 — 1 Waag-Schreiber 90 2 Besuchers à 72 Dr 144 Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 9 693 Nykiöping. 1 Zöllner 400 1 AufsichtsMann in der Waage 90 2 Besuchers à 72 Dr 144 Papier, Dinte und andere Unkosten . . . 9 643 Haßelöhn. 1 Zöllner und Contraleur in der Stadt . . 250 2 Besuchers . à 72 Dr 144 Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 9 403 — 1—1 19071 В XVH. ι Heinrich Pick 69* Silber Müntz Dahlr öre Transport — — 1 9 0 7 1 • — NorrJciöping. 1 Zöllner 4 0 0 — 1 Inspector . . . 3 0 0 — 1 Contraleur beym Zoll- und PackHäußer . 2 5 0 — 6 Besuchers r :à 72 D 4 3 2 — 1 AufsichtsMann in der Waage 1 0 0 — Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 3 0 — 1 5 1 2 — SüderTciöping und WallmanswijJcen. 1. Zöllner 3 0 0 — 1 Besucher beym Haven 9 0 — 1 Dito in der Stadt 7 2 — Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 9 — 1 Observant s& da bey der Wallmarswijcks Einlahdung aufpaßet 1 0 0 — 571 — Baresund. 1 Inspector 4 0 0 — 6 Besuchers à 80 D r 480 — Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 12 — 1 Lieutnant auf der ZollJagdt . . 2 0 0 : — 4 BohtsMänner . . . . à 72 Dr 288:— 488 — Recognition für die Bauren denen die Insul zukömpt, worauf das ZollHauß s tehet . . 2 — 1382 — Westerwijck und Sparesund. 1 Zöllner 400 — 1 Contraleur 250 — 3 Besuchers à 72 Dr 216 — 1 Lieutenant auf der ZollJagdt 200 — 4 BohtsMänner à 72 Dr 288 — Papier, Dinte und andern Unkosten. . . 21 — 2 Besuchers im Sparesund . . . à 72 Dr 144 — 1519 — Callmar. 1 Zöllner 400 — 1 Contraleur 250 — 4 Besuchers à 72 Dr 288 — Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 18 — 1 StrandtReüter auf der Öhlandischen Seithen 150 — 2 Dito auf der Callmarschen Seithen à 150 Dr 300 — 1406 — ι — |— 25461 — 70* A. R. CEDERBERG В XVII. ! Silber- Müntz Dahlr 1ö re Transport 25461 Gottenborg. 1 Inspector und Zöllner der daneben ver- waltet den Zulags-Schreiberdienst . . . 600 — ; 1 Inspector im PackHauße 300 — 1 Contraleur aufm ZollContoir 300 — 1 Zoll-Schreiber 150 1 AufsichtsMann in der Waage 150 — 1 StrandtReüter 150 1 Ober-Besucher 125 7 Gemeine Besuchers à 90 Dr 630 1 Besucher beim PackHauße 90 1 Dito beym kleinen Baum 90 — 2 5 8 5 : — Das Zoll-Schiff. 1 Capitain 300 — 1 Schiffer 125 — 4 BohtsMänner à 72 Dr 288 — 713:— Die Zoll-Jagdt bei Wullgö. 1 Lieutenant 200 4 BohtsMänner à 72 Dr 288 — 488:— Die Zoll-Jagdt bey Neü-Elßborg. 1 Ober-Besucher 125 4 BohtsMänner und Besuchers . à 72 Dr 288 — 413:— Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 40 — 4239 — Gottlandt. 1 Zöllner . 400 — 1 Contraleur 250 — 1 Inspector über die StrandtKeüters . . . 200 — 8 StrandtKeüters à 130 Dr 1040 — 2 Dito die da genießen BesncherLohn à 70 Dr 140 — 4 Besuchers à 70 Dr 280 — Papier und Dinte 12 — 2322 — I1 32022 — В XVII. ι Heinrich Fick 71* Silber Müntz Dahlr öre Transport — — 32022 — FINNLANDT. Aho. 1 Zöllner 350 — 2 Besuchers à 72 Dr 144 — 3 Besuchers in den Scheeren. . à 72 Dr 216 — 1 Contraleur der zugleich AufsichtsMann im PackHauße ist 250 — Papier und Dinte 18 — 978 — Hellsingforß. 1 Zöllner 300 — 2 Besuchers 144 — Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 8 — 1 Lieutenant auf die ZollJagdt . 200 — 4 BohtsMänner à 72 Dr 288 — 940 — Wyborg. 1 Zöllner 350 — 1 Contraleur im PackHauße und über die Besuchers 150 — 3 Besuchers à 72 Dr 216 — Papier, Dinte und andern Unkosten . . . 18 — 1 Lieutnant auf die ZollJagdt 200 — 4 BohtsMänner à 72 Dr 288 — 1222:— Trangsund. 1 Zöllner und Contraleur . . . 300 — 2 Besuchers à 72 Dr . 144 — Papier, Dinte und Unkosten . . 12 — 1678 — 456:— Hangöudd. 1 Zöllner 200 • — 2 Besuchers 144 — Papier, Dinte und Unkosten . . 6 — 350 — Barö sund. 1 Zöllner 200 — 1 Besucher 72 — Papier, Dinte und Unkosten . , 4 — 276 — 36244 — — — 72* A. R. CEDERBERG Β XVII. ι Silber- Müntz Dahlr öre Transport — — 36244 — Weckelax und Pellinge. 1 Zöllner 200 1 Besucher 72 — Papier und Dinte 4 1 Besucher in Pelling 72 Recognition für den Platz worauf das Zoll- Hauß stehet, jährl: 4 352 Pärkalla udd. 1 Zöllner 200 — 1 Besucher 72 Papier und Dinte 4 276 BLEKING. Carls Crona und Runneby. 1 Zöllner 400 1 Contraleur 200 2 Besuchers à 72 Dr 144 1 Lieutenant auf der Zoll-Jagdt 200 — 4 BohtsMänner und Besuchere . à 72 Dr 288 1 StrandtReuter von Carls Cron biß Christian- opell 150 1 Dito von Carls Cron biß Runneby . . . 100 1 AufsichtsMann in Runneby 100 Papier, Dinte und Unkosten 10 1592 * Carlshamn. ι Zöllner 350 1 Contraleur 200 2 Besuchers à 72 Dr 144 — 1 StrandtReüter von Carlshamn biß Järn- wijck und Runneby 150 1 Strandt Reüter von Carlshamn biß Punge- wijck 150 Papier und Dinte 10 I 1004 В XVII. 1 Heinrich Fick 73* Silber- Müntz Dahlr öre Transport — — 39468 — BAHUSLÄHN. Marstrandt. 1 Zöllner 400 — 1 Contraleur 200 4 Besuchers à 72 Dr 288 Papier, Dinte und Unkosten 10 1 Lieutenant auf der Zoll-Jagdt 200 4 BohtsMänner und Besuchers . à 72 Dr 288 1386 1 StrandtReuter — — 150 — KungElf. Vddewalla. 1 Zöllner 300 1 Contraleur 200 — 1 Besucher in der Stadt . 72 1 Dito ip SaltKiällan 72 Noch 2 Besuchers auff Ihro Königl: May" Ordre vom 22. Febr: 1694 . '. à 72 Dr 144 788 Strömstadt und Schwinesund. 1 Zöllner 300 2 Besuchers à 50 Dr 100 — Papier, Dinte und Unkosten 10 1 Lieutenant auf der ZollJagdt 200 4 BohtsMänner à 72 Dr 288 3 StrandReüter bey den Gräntzen à 150 Dr 450 Reyse Gelder vor dem, welchen das Königl: CammerCollegium verordnet zu Visitirung der Gräntz-Zölle . 150 1498 Hällö. 1 Zoll Bedienter 90 Waßboren. 1 Zoll Bedienter - , — 90 — Jacobs-Rund. 1 Zoll Bedienter 90 — 43560|— 74* A. Ii. CEDERBERG В XVII. ι Silber- Müntz Dahlr Öre Transport — — 43560 Sohlem. 1 Zoll Bedienter 90 Haßelöhn. 1 Zollbedienter 90 — 1 9 4 8 : — Wagnebro in Wärmeland. 1 Zöllner und Inspector 400 Papier, Dinte und Unkosten 10 2 Gräntz-Reüters bey der Wärmeländischen Gräntze 300 710 Sandivijken. 1 Zoll Bedienter 90 Schmogesund. 1 Zoll Bedienter — — 90 Wang und Häger. 1 Zoll Bedienter — — 100 FryJcs und Elfwedahlen. 1 Zoll Bedienter — — 90 1 0 8 0 : — SCHONEN. Mallmö. 1 Zöllner 400 1 Contraleur 250 3 Besuchers à 72 Dr 216 1 StrandtRetiter von Mallmö biß Barsebeck und LandsCron 150 1 Dito von Mallmö nach Schonen und Träll- berg 150 — Papier und Dinte 12 1 Inspector über die StrandtReüters . . . 250 Noch Reyse-Gelder 100 1528 — — 46348 В XVII. 1 Heinrich Fick 75* Silber- Müntz Dahlr öre Transport — — 46348 LandsCron. 1 Zöllner 400 — 1 Contraleur 200 — 3 Besuchers à 72 Dr 216 — 1 StrandtReüter von CarlsCron nach Helsing- borg 150 — 1 Besucher auf der Insull Hween . . . . 72 — Papier und Dinte 12 — 1050 Heisingborg. 1 Zöllner 400 — 1 Contraleur 200 — 1 Ober-Besucher 100 — 2 Besuchers à 72 Dr 144 — 1 StrandtReüter von Heisingborg biß nach der Wycke 150 — 1 Dito von der Wycke biß Aritzleye . . . 150 — 1 Dito von Aritzleye biß Engelholm . . . 150 — Papier und Dinte 8 — 1302 — Ystedt. 1 Zöllner 350 — 2 Contraleur 200 — 2 Besuchers 144 — 1 StrandtReüter von Ystedt biß nach Träle- borg 150 — 1 Dito von Ystedt biß nach Cimbritzham . 150 — Papier und Dinte 10 — 1004 Christianstadt und Ahus. 1 Zöllner 400 1 Contraleur 200 — 1 Ober-Besucher 100 — 2 Besuchers à 72 Dr 144 — 1 StrandtReüter von Ahus biß Sölfwetzborg und Pugewijck 150 — 1 Dito von Christianstadt biß Kijwijck und Cimbritzhamm 150 — 1 Lieutenant auf der Zoll-Jagdt 200 — 4 BohtsMänner und Besuchers . à 72 Dr 288 — Papier und Dinte 10 — 1642 — 51346)— - 76* A. R. CEDERBERG • BXVIt.i Silber- Müntz Dahl' Ore Transport 51346 HALLAND. Hallmstadt. 1 Zöllner 400 — 1 Contraleur 200 — 3 Besuchers à 72 Dr 216 — 1 StrandtReüter von Halmstadt biß Laholm 150 — 1 Dito von Laholm biß Torike und Bohstadt 150 — 1 Dito von Torike biß Engelholm . . . . 150 — 1 Dito von Halmstadt biß Palckenberg . . 150 — 1 Lieutenant auf der Jagdt, der da Achtung hat, von Mahlesund biß nach Hallmstadt 200 — 4 BohtsMänner à 72 Dr 288 — Papier und Dinte . » . . 12 — 1916 — Warberg. 1 Zöllner 350 — 1 Contraleur 150 — 2 Besuchers à 72 Dr 144 — 1 StrandReüter von Warberg biß nach Falckenberg 150 — 1 Dito von Warberg biß Rogelund . . . . 150 — Papier und Dinte 10 — 954 — Malesund. 1 Zöllner 250 — 1 Contraleur . 150 — 2 Besuchers à 72 Dr 144 — 1 StrandtReüter von Kongsbacka biß nach Giötheborg 150 — 1 Dito von Kongsbacka biß nach Rogelund 150 — Papier und Dinte 10 — 854 — SUMMA von dem GROSSEN SEE-ZOLL STAAT 55070 В XVII. ι Heinrich Fick 77* E X T R A O R D I N A I R E R S T A A T . Silber- Müntz Hauß Häur für follgende ZoU-Cammern, Dahl* öre Nembi: ! in SCHWEDEN. Gefle 20 Nieköping 50 Norrköping 50 Callmar 80 Carlshamm 50 — Marstrand 50 Strömstadt 40 340 in SCHONEN und HALLAND. Mallmö 40 Lands Cron 80 — Heisingborg 60 Ystedt 50 Christianstadt und Ahues 80 Halmstadts PackHauß 12 322 Bin Bedienter im Stockholmschen Pack- Hauße, gebühret zubekommen außer 90 Dr Besucher Lohn, nach Ihro Königl: May" Brief von d 14. Octobr: 1689 — — 110 — JEMPTERLAND und HERZNDAHL. Dufwe Zollplatz. 1 Zoll Bedienter 150:— 1 Besucher 72:— 222 Kohl-osen. 1 Zoll Bedienter 150 — Jumes dahlen. 1 Zoll Bedienter 150 — 522 — Summa 1294 τ 78* A. R. CEDERBERG В XVII. ι POMMERSCHER ZOLL-STAAT. Silber- Müntz Dahlr öre Pommern. 1 Ober Cämmerierer — Licent-Schreiber Stettien. Ein Licent-Verwalter 800 1 Contraleur 400 1 Baum-Schließer 160 2 Visitirers à 80 RDaler 320 2 Unter-Besuchers à 60 RDaler 240 Divenau. 1 Licent-Verwalter 200 Schwier. 1 Licent-Verwalter. 200 Wolgast. 1 Licent Verwalter 700 — 2 Visitirers à 80 RDaler 320 Greiffswald. 1 Licent Verwalter 300 — 1 Visitirer 120 Stralsund. 1 Licent Verwalter 800 1 Contraleur 400 2 Visitirers à 80 RDaIer 320 — 2 Besuchers und StrandtReüters à 60RDaler 240 Auf der Licent-Jag dt. 1 Schiffer . . . · 288 — 2 BohtsMänner à 60 RDaler 240 Bart. 1 Licent Einnehmer 200 — Goldo oder Isna-Krug. 1 Visitirer 160 — 7108 оо оо rfl СО В XVII. 1 Heinrich Pick 79* Silber- Müntz Dahlr 0 Γ Θ Transport MECKLENBURG. Warnemünde. 1 Licent Verwalter. . 2 Visitirers à 100 RDaler Wissmar. 1 Ober Inspector und Licent Verwalter 1 Contraleur 1 Visitirer 1 Strandt Reüter 2 Unter Besuchers à 60 RDaler . . . Summa 10248 B e l l a g r e 3 . Staat v o r die Königl . Res identz Stadt S tockho lm. б В XVII. 1 Heinrich Fick 83* Silber-Müntz Dahl1 Öre STOCKHOLMER ORDINAIR STAAT. Die unter, dem Raht-Hauße Sortirende Bediente. 4 BtirgerMeisters . . . à 1500 Dr 6000 dem Justitz-BürgerMeister für die Justice zu administriren. . . . 240 15 RahtsHerren. . . . à 950 DT 14250 1 Secretarius 950.— 1 Cantzelist der die Regi- stratur renoviret . . . 200.— 1150 3 RahtsHerrn so da Praesidiren auf die Cämners Cammer . à 100 Dr 300 1 Cämmerierer 700.— 1 Cammer Schreiber. . . 200.— 900 1 Notarius 500.— 1 NotarienSchreiber . . . 100.— 600 1 Fiscal 400 1 Actuarius 400 1 Cassirer 400 1 WachtMeister . 180 5 Stadts-Diener. . . . à 80 Dr 240 1 Gefangen Wächter 70 25130 Cämners· Gericht in der Stadt. 1 Cämner 600 2 dito à 500 Dr 1000 1 Notarius 400 1 Notarien Schreiber 100 4 Stadts-Diener. . . . à 80 Dr 320 2420 Cämners-Gericht auf Norder-Mallmö. 1 Cämner 600 2 dito à 500 Dr 1000 1 Notarius 400 1 NotarienSchreiber 100 1 WachtMeister 140 4 Stadts-Diener. . . . à 80 Dr 320 1 Gefangen Wächter 70 2630 Dito auf Süder-Mallmö. 1 Cämner 600 2 dito à 500 Dr 1000 1600 30180 84* Α. Β. CEDERBERG ΒΧΥΠ.1 Silber- Müntz - Dahlr Öre Transport 1600 30180 1 Notarius 400 1 Notarien-Schreiber 100 1 WachtMeister 140 — 4 Stadts-Diener. . . . à 80 Dr 320 1 Gefangen Wächter 70 2630 Justitz Collegii Bediente. 1 Notarius — — 1 Stadts Diener 280 Handels Collegii Bediente. 1 Notarius 250 — — 1 Stadts-Diener 80 330 Pollicey Collegii Bediente. 1 Notarius — — 1 Stadt-Diener 280 Ambts- und Bau-Collegii Bediente. 1 Architecteur Tessin nach Ihro Königl: May" Brief von d. 16. 7br. 1693., doch das Er vor Seine für der Stadt machende desseins, keine à parte Bezahlung genießen soll 950 — — ι Ingenieur 400.— 1 Lehrling nach Höchstbe- meldter Ihro Königl: May" Brief 200.— 600 1 Notarius 200 1 BauMeister 333 10 16 1 Bau Schreiber 300 1 Dagwerks Schreiber 120 1 Stadts Diener 80 2583 10 16 Stadts-Medici. 1 Doctor 500 — — 1 Barbierer 180 680 DIE PRIESTERSCHAFFT. Bediente bey der Frantzözischen (sie !) Kirchen. 1 Priester 800 — — 1 Küster 100 900| — |— 36963 10 16 to OD О О о l i l l i l о о О 00 (N В XVII. 1 Heinrich Pick 85* Silber-Müntz Dahlr Öre Transport 900 — 36963 10 16 Der Großen-Kirchens Bediente. 8 Capellans bey der großen Kirchen, jeder. . . . . . . . 100 Dr 300 Für Examinirung der Ju- gend, jeder 59 Dr 177 1377 Accis- Zoll- Pack-Hauß· Brücken- und Havens-Bediente bey der Accis. Nach Ihro Königl: Mayu Brief von d 30. Octobr. 1693 werden aufge- f ü h r t , die hier unten bemeldte Bediente bey der Accis-Cammer in Stockholm, so da zur helfte voni der Stadt gelohnet werden, welche genießen nach Ihro Königl: May" Staat ; nembi: 1 Inspector . . . 300 3 Schreibers . . . . . à 100 Dr 300 1 Contrôleur bey der Accis . . . 75 1 Gewaldiger . . . 80 2 WachtMeisters . . . à 75 Dr 150 60 Besuchers . . . . à 30 Dr 1800 12 dito à 30 Dr, so noch hinzuge- füget sindt, nach Ihro Königl. May" Brief von d 30. Martij 1691 360 Augment für den BackOfens Schrei- ber 24 Papier und Dinte 40 Extraordinaire Außgaben bey dem Accis- und Buchhalters-Contoir, davon Rechnung gethan wird. . 80 Zu Drückung una Anschaffung der Accis-Zetteln . 80 1 Notarius bey der Accis . . . . 200 Pack-Hauß-Bediente. Ein Stempeil Schreiber 250 Waxholm. 1 Inspector — 1 Besucher i 3859 38340 10 16 о о O (N ';: 86* A. R: CEDERBERG В XVII. ι Silber-Müntz Dahlr Öre Transport 3859 — — 38340 10 16 Bey der Brücken. i Havenmeister 200 1 Besucher 60 15 Dito . . . . . . à 40 Dr 600 1 Inspector über die Haven Vögde 100 — 14 Haven-Vögde . . . à 60 Dr 840 — 1 WachtMeister beym Norrischen ! Zoll 25 l Brücken-Wächter bey der Ladu- i gaards-Landt Brücken . . . . 30 5714 Bey der großen Eysern-Waage. 1 Weger . . . . . . . . . . 300 Γ Unterweger . . 150 1; Dito 120 — lj Eysern-Brecher oder Probirer . . 66 217s \ Bey der kleinen Eysern-Waage. 1 Weger 200 — — Bey der Bußischen-Waage. 1 Weger . . . . 200 — — Bey der Victualien-Waage. Ι- Weger . · 200 — . . 1 Bey der Meßerey. 1 Meßer-Schreiber 150 — — Bey der Schleüßen. l· Schiüßen-Schreiber. . . . . . 150 1536 i • ; BRAUEREY. 1 Brauhaüß bey der Schluß en. d Brauers à 33.—102/з 66 217з — ; Bey Norder Malmö Dito. 1! Brauer . . 33 lOVß _ ί ' .• · î • · - 99 3 1 V 2 I - 45590 10 16 В'XVIL1 Heinrich Fick 87* Silber-Müntz Dahlr Öre Transport 99 31V2 — 45590 10 16 Unterschiedene Bediente. 1 Gewicht- und MaaßJustificirer . 150 1 Commendeur 100 — — 1 ^Revisor der die Kirchenrechnun- gen revidiret. 200 549 3IV2 i THURM-WÄCHTERS. 2 Thurm -Wächters in der Stadt . 130 2 Thurm-Wächters auf Bruncksberg 130 2 dito bey S4 Maqae 80 Zu des Stadts-Publiquen Gebäuden und andern Extraordinairen aus- giften, wovon jährl. Rechnung gethan wird, nach Ihro Königl. Mays. Brief von d 16. Sept. 1693 5000 — — Noch bestehen Ihro Königl. May" in Dero obgedachten Brief vom 16. Sept. 1693. der Stadt zu aller- handt Ausgiften, ohne davon Rechnung abzulegen und zu veri- ficiren, jedoch mit Vorwißen des Königl. Rahts und Ober-Statt- halters 1000 1 ScharfRichter nach Ihro Königl. May" Brief . . . . . . . . 300 6640 Summa 52780 10 16 I·,' w ' •• ' >'•->· •! ί · 88* A. R. CEDERBERG В XVII. ι Silber-Müntz Dahl* Öre STOCKHOLMER EXTRAORDI- NAIRER STAAT. Seydenweberey. Der Rahtsmann Nils Hansson Törne, genießet nach des Königs Brief von d. 16. Sept. 1693. von der Stadts ordinairen Mitteln, biß das Er mit dem ordinairen RahtManns Lohn versehen werden kann . . 1000 Stadts-Einnehmere. 1 Einnehmer in der S t a d t . . . . 400 — 1 Dito auf Norder Malmö . . . . 260 • — 1 Dito auf Süder Malmö . . . . 260 Schiffs-В auerey. 1 Schiffs-Baumeister genießet sein Lohn von dem gewinst, so die Schiffsbauerey abwirft und mit ihm accordieret werden kan, deß- wegen keine gewiße Summa vor ihm aufgeführet wird. Zucht-Hauß Bediente. 1 Priester beym ZuchtHauße . . . 33 loVe 1 Schreiber 200 1 Wachtmeister 135 1 Küchin 80 1368 IO1/« Noch an folgende Persohnen nach des Königs-Brief vom 16. Sept. 1693. auf beliebige Lebzeit; nembi.: Bürgermeister Törne genießet zu Seiner Kinder education so lange Er bey dem Ambte stehet, dergl. aber hernach aufhöret, bey 1000 Dr Silber Müntz Straffe für den Successoren, daß Er sich nicht unterstehe deswegen An- suchung zuthun 1200 - ι — 1— 3568 ιο7β В XVII. 1 Heinrich Fick 89* Silber-Müntz Dahl1- Ore Transport 3568 io1/« Dem SchloßVoigt Sternhoff . . . 600 Des Rahtman Torsells Wittwe auf ihr Lebzeit 250 Dito Hinrich Larssons 250 Dem Mathematico Friederich Her- mann Hoyer 200 Des Wegers Carl Rattsacks Wittwe 100 Inspector Schmidts Wittwe . . . 150 Summa 5118 W7e B e i l a g e 4 . Unterthänigstes Memoria l , wegen einiger wichtigen und zu Ihro Czaari- schen Majtt: und Dehro Reiches Hohen und wahren Interesse gereichenden Sachen. 1. WEGEN EINES MÄCKLERS. Es ist wegen guter Ordnung, und zu Ihro Ma j t t : Interesse sehr nöhtig, daß zu der Auffhandelung der Außländischen We- xels, Mundierung, wie auch Silbers zur Müntze, etc. ein eigener Auffhandelungs Commissaire oder Hofmäkler verordnet, und Sel- bigem ein gewißer Lohn, oder die gewöhnliche Provision gegeben werde; was derselbe kostet, solches wird 5. doppelt in der guten Richtigkeit wieder erspahret. Und wann ein solcher Mann ge- setzet, und in Eyde genommen ist, so ist nöhtig eine ordre an den hohen Senat zu senden, daß alle Wexels und Außländische ne- gotien durch solchen Mann bey allen Collégien geschloßen wer- den sollen, und ohne ihm nichtes. Zu solchem Dienste wird ein gewissenhaffter ehrlicher Mann erfordert, welcher nebst der Rußi- schen, auch ein paar frembde Sprachen verstehet. 2. VON DEN POSTEN. Die Einrichtung der reitenden Posten in Rußland, ist sehr nöhtig, dann ohne Selbige können die Collégien und Woijewoden das Reich nicht wohl vorstehen, auch die Commercien der Unter- thanen nicht floriren. Die Couriers kosten ohnedem viel Geld, und die Posten hingegen müssen so viel mit der Zeit abwerffen, daß alle Collégien und Cantzeleyen zu St : Petersburg, davon be- zahlet werden können. 3. VON DEN AUSLÄNDISCHEN BEDIENTEN. Weilen sich bey denen Collégien einige unerfahrne Außlän- ders eingenistelt, welche noch dazu zum Theil von einer schlech- ten Aufführung seyn, so ist es vor Ihro Maj t t : Interesse dienlich, dergleichen unnütze Bediente abzuschaffen, und mit der Zeit beßere in dehren Stelle zu suchen ; denen nützlichen Bedienten aber anzudeuten, daß sie in gewißer Zeit sich in der Rußischen Sprache perfectionniren, und dadurch ihren Ernst und Begierde zu 94* A. R. CEDERBERG В XVII. ι Ihro Majtt : und dero Reiches Diensten am Tage legen ; doch ver- stehet sich dieses nicht von alten Leuten; die Erfahrung gibt übrigens ohnedem schon, daß bey denen Cammer- Revisions- und Staats-Contoir- Collegiis die teutsche fas t wenig Dienste thun kön- nen, woferne Sie in solchen affairen nicht erfahren, und zur Noth- durfft die Rußische Sprache inne haben; Es ist also sehr nöhtig, mit dem Eyd der ewigen Dienste vorsichtig zu seyn, damit Ihro Maj t t : sich dadurch keine unnütze Leute auff ewig auffbürden; Dahingegen und wann die Tüchtige Bediente ausgesuchet und feste gesetzet seyn, so ist doch auch nöhtig, dasz Sie den gewöhnlichen Ambts- und Treuheits- Eyd ablegen. 4. VON DEN CONQUETIRTEN PROVINCEN. In den conquetirten Provincen "Verschlimmert sich der Un- terthanen Zustand von Jahren zu Jahren, und derselben lamen- tiren vermehret sich dahingegen, so daß man vor Augen siehet, daß wann in -solchen Ländern die Oeconomie nicht anders gefüh- ret werden wird, als bißhero geschehen, so werden solche treff- liche Gräntz- Provincien binnen wenig Jahren, zu Ihro Maj t t : und des Reiches unersetzlichen Schaden gäntzl. zu Grunde gehen ; Welches aber noch vorzukommen ist, wann Ihro Maj t t : in Gnaden erlauben wollen, die nöhtige Vorstellungen darüber zu thun. 5. VON ST: PETERSBURG. So als die jetzige Verfaßungen und Dispositiones in dem Bür- gerlichen Stadts-wesen zu St : Petersburg seyn, so wird diese Stadt nimmer in dem Zustande, Reichtum, und Ansehen kommen, als Ihro Maj t t : Höchstgepriesene Absichten biß hiezu wohl ge- wesen seyn können; dahingegen wann Ihro Maj t t : einige Vorstel- lungen darüber zu hören geruhen wollen, so werden Sie nach Dehro hohen Weißheit so fort finden, woran es bißhero gefeh- let. 6. VON DER BIERBRAUEREY. Daß jetzige Brau-wesen mit dem Bier vermehret die vor- mahligen Revenuen Ihrer Maj t t : keinesweges; und incommodiret doch die Einwohner von St. Petersburg mehr, als die schärffeste Accise würde thun können; es wäre also nöhtig hierinnen eine Verbeßerung zu machen. Dann es ist ein großer Unterscheid zwischen großen Städten und Residencen, die schon in völligem Stande seyn, und solche Städten die erst anwachsen sollen. В XVII. 1 95* 7. VON DEN ZÖLLEN. Die vormahlige Dispositiones und Manieren bey den Zöllen, sind auch so widrig, vor Ihro Maj t t : Interesse Schädtlich, und vor das Commercium so beschwerl. daß fas t alle Außländische Kauff- Leuthe hier mit Mißvergnügen leben, und die meiste Schiffers nicht wiederkommen wollen, also folgl. zu besorgen stehet, daß sich die See- Handlung Jährlich verschlimmern werde. Dahin- gegen seyn gleichwoll in kurzen solche regels zu machen, daß Ihro Maj t t : revenuen von der See- Handlung merkl. vermehret, und alle KauffLeuthe und Schiffers zu frieden gestellet, auch die Commercien in beßern Flor gebracht würden. Und weiln nun das Commerce-Collegium mit erfahrenen Gliedern besetzet ist, und ohne Zweifel wegen der Zölle und Commercien bereits gute Vorschläge entworffen hat, so dependiret es lediglich von Ihro Maj t t : Gnädigsten Willen, solche Projecten selbsten zu übersehen, oder dehren Approbation dem Senat zu überlaßen, oder dem Col- legio freye Hände zu geben. 8. TAXA AUF VICTUALIEN. Unter allen Policey-regeln ist diese eine der wichtigsten und nöhtigsten in einer Volkreichen Stadt, daß auff Heu, Holtz, Maitz, Mehl, Brodt, Fleisch, Fische und dergleichen, Monathlich eine bil- lige Taxa gemachet und gedrücket werde. Solches ist in Stock- holm und allen ansehnlichen Städten gebreuchl. und an diesem Theuren Ohrte sehr dienlich ; dergleichen ist insonderheit hier sehr nöhtig, dasz ein ordèntliches reglement vor das Gesinde, als Knechte, Mägde, und dergleichen gemachet werde, weilen der beste Oeconomus sonsten leichte durch liederliche ungetreüe Do- mestiquen ruiniret werden kan. 9. VON DER PFLASTERUNG PUBLIQUER PLÄTZE. Es ist aller Ohrten gebräuchlich, daß wann die Einwohner in einer Stadt vor ihre Häußer pflastern müßen, so läßet die Stadt Obrigkeit aus der publiquen Cassa die publiquen Plätze gleichfalls pflastern, als bey den publiquen Gebäuden, Kirchen, Rath-Häußern, Zoll-Häusern und dergleichen; Solche Veranstaltung dürffte hier auch sehr nöhtig seyn, indem es schlecht außsiehet, daß we- der Bediente noch Supplicanten, vor Unreinigkeit zu den Collégien, und zum Senat, zum Rath-Hauße, und zu denen Zoll-Buden kom- men können. 96* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 10. VON DEN GESCHLOSZENEN ÜBELTHÄTERN. Das langweilige sitzen, betteln, und umblauffen, derer Male- ficanten gehet gerade wieder die gute Policey, und das Tägliche Geraßel der Ketten auff den Gaßen und vor den Häußern, ver- mindert gar sehr die Anmuthigkeit einer See-Stadt, und großen residence; Wann Ihro Maj t t : demnach in Gnaden erlauben wollen, hierüber einen Unterthänigen Vorschlag zu thun, so kan ohne Nachtheil der Gerechtigkeit dieses wichtige Werck leicht ver- beßert werden. 11. VON DENEN BESONDEREN CANTZELEYEN. Zu Beförderung der Gerechtigkeit und guten Ordnung wäre woll nöhtig, daß von der Policey-Cantzeley, und andere solchen besondern Cantzeleyen, in Straff-Sachen, und in allen wichtigen Dingen ans Jüstitz-Collegium appeliret werden könte. Dann sol- che Cantzeleyen sind aller Ohrten dem höchsten Gericht unter- worffen und ihre Sentencen können so viel weniger definitiv heißen, als sie noch zur Zeit mit keinen Prozeß-regeln, und gnugsam erfahrnen Gliedern versorget seyn. Und weilen die Policey ein delicates und sehr wichtiges Werck ist, wie ich solches in der Ober- Magistrats Praesidenten Instruction außgeführet habe, so wäre höchstnöhtig bey der Policey-Cantzeley einen gelehrten und hie- siger Sprache kündigen Außländer zum Assessori zu verordnen. 12. VON DEN INSTRUCTIONEN. Mit der Zeit wird auch sehr nöhtig seyn, die Special Instruc- tiones aller Collégien und Bedienten durchzusehen, und Selbige zum Druck zu befordern, vorhero aber bey ein und andern Punc- ten annoch die nöhtige Erinnerungen zu machen, damit nichtes zum Druck gerathe, welches keine gebührende harmonie hat, oder sonsten impracticable ist. 13. VOM CAMMER-WESEN. Das Cammer-wesen ist das wichtigste Werck in "allen Reichen, und insonderheit in dieser Monarchie, und obwohl Ihro Maj t t : zu diesem Wercke einen fleißigen, und vor Ihro Maj t t : Interesse woll wiegilirenden Praesidenten erwehlet, so ist es doch unmöglich, daß E r oder ein ander solches weitleufftiges und schweres Werck В XVII. 1 Heinrich Fick 97* bestreiten könne, wann nicht die übrigen Einrichtungen und Hülffs-Mittel mit des Herrn Praesidenten Bemühung und guten Vorsatz übereinstimmen, damit ich nun künftig keine Verant- wortung habe, so habe außer meinen vorigen Erinnerungen noch eine vollständige Vorstellung, von dem gantzen Cammer-wesen und deßen Beförderungen, und Verhinderungen angefertiget. 14. VON DEM GESAMBTEN COLLEGIEN-WESEN. Und weilen ich nun allgemählig und aus täglicher Erfah- rung bemercke, wordurch der gute Lauff des Collegien-wesens gehindert und befordert wird, so erachte es gleichfalls vor meine Schuldigkeit eine besondere Vorstellung darüber anzufertigen. 15. VON DEN VORIGEN GOUVERNEMENTEN. Es wird Ihro Maj t t : Höchstweisen Überlegung anheim ge- stellet, ob Ihro Maj t t : nicht vor rathsamb finden, die vorige große Gouvernementen zum Theil noch eine Zeitlang zu laßen, und die Woyewoden mit ihren untergebenen Bedienten, so lange unter Dehren ordre zu setzen, biß sie alle Nachrichten von den Einkünfften und Ausgaben in den Provincen völlig eingezogen, und die Einkünffte auff einen gewißen und richtigen Fuß ge- setzet, und reguliret haben; Dann nachdem die neuen Bedienten in den Provincen meist unbekandt und frembde seyn, und die Cammeriers auff denen das meiste ankombt, in ihrem wesen gantz unerfahren seyn, so stehet leichtl. eine Confusion in den Einkünfften, und andere Dispositionen zu besorgen, im fall das gantze Reich gar zu schleünig in Neüerungen gesetzet wird. 16. VON VERBESSERUNG DES CIVIL-STAATS. Im fall der Civil-Staat in Rußland, auff einen so gewünsch- ten Fuß gebracht werden soll, als der militair-Staat durch Gottes Gnade, und Ihro Maj t t : Preißwürdigste Bemühung bereits ge- setzet ist, so werden Ihro Maj t t : in Gnaden erlauben, daß ich von den Unterscheid des Civil- und Militair-Staats, von den Unterscheid des Verbrechens der Civil-Bediente, als auch von den Unterscheid der Persohnen und Stände, insonderheit aber von den Unterscheid der Straffen, auff Ehre, Leben und Gühter eine Umbständliche Vorstellung thun, und daneben ferner an- zeigen möge, auff was arth der Civil-Staat in seinen rechten Wachßthumb und Vollenkommenheit zu setzen sey. 7 98* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 17. VON DEN MECKLENBURGISCHEN CAMMER-PRESI- DENTEN. Der Mecklenburgische Cammer - President, Luden von Wulfen, hat an mich geschrieben, und begehret, daß ich Ihro Maj t t : vortragen möchte, wie E r gesonnen wäre, in Ihro Majts : Diensten zu treten, wann Er eine anständige Bedienung erhalten könte. Ich habe also zwar deßen Verlangen hierdurch ein Gnügen leisten wollen ; Dennoch aber vermeine ich keinesweges hierdurch denselben vorzuschlagen oder zu recommendiren, weilen mir seine Wißenschafft und Comportement unbekandt ist, und ich auch noch nicht sehe, waß Er, als ein frembder, und der Rußi- schen Sprache unkündiger alter Mann, hier vor Verbeßerung solte machen können; Zudeme habe ich auff geschehene Nach- forschung die Meynungen mehr wieder als vor ihm gefunden. 18. VON DEN OBER-AUDITEUR KROMPEIN. Der bekandte Ober-Auditeur Krompein, welcher die Rußi- schen Kriegs-Articuln mit im Stande geholffen, ist willig in Ihro Czaarische Maj t t : Diensten zu treten; da nun derselbe ein recht- schaffener und Gelehrter Mann ist, auch das Jlistitz-, Policey- und Fiscals-wesen aus dem Grunde verstehet, so wird es Ihro Majts: Gnädigsten Willen anheim gestellet, ob Sie ihm unter den Titul und Besoldung eines Assessoris die ordentliche Einrichtung des bißhero annoch auff einen schlechten Fueß stehenden Fiscal- wesens in Jüstitz-, Cameral- und Kriegs-Sachen in gantz Rus- land zu regulieren, oder unter gleicher Besoldung zum Justitz- Biirgermeister in St : Petersburg zu bestätigen geruhen wollen; Solte es aber Ihro Maj t t : Gnädigst gefallen, ihm tausend Rubell Lohn beyzulegen, so würde Er beydes im Stande setzen, und in dem Policey-wesen auch andern Dingen zugleich mit beförder- lich seyn können; indem er ein Mann von vieler Capacitet und Redlichkeit ist. 19. VON DEN STADT-PRESIDENTEN ISAJEW. Da ich vernommen, daß Ihro Maj t t : gnädigst befohlen, daß der Rigische Ober-Inspector Isajew in dem Magistrats-wesen, als President stehen soll, so muß ich nach meiner Schuldigkeit erinnern, daß dieser Isajew dasjenige nicht praestiren kann, waß Ihro Maj t t : in dergleichen Verrichtungen in Gnaden von ihm vermuhten. Es ist ein gantz anders im Rigischen Magistrat zu В XVII. 1 Heinrich Fick 99* presidiren, woselbsten erfahrne und gelehrte Manner im Magistrat sitzen, und woselbsten die schönste Regels, Ordnungen, und Ver- faßungen bereits im vollen Gange seyn, und also der Magistrat in der Regierung einer regulieren Bürgerschafft, ohne Hülffe und Unterweisung des Presidenten fort kommen kann; Hier in St : Petersburg ist aber annoch das Gegentheil in allen. Zudeme ist besagter Isajew von Jugend auff ein guter Kauffmann gewesen, und hat in den Haubt-Stücken des Magistrats-wesens, nembi, in der Jüstitz, der Policey, und andern Bürgerlichen Ordnungen, wenig erfahren. Wann demnach Ihro Maj t t : diesen Mann mit Nutzen zu employren geruhen wollen, so wäre Er am dienlichsten als Rath im Commertz-Collegio zu sitzen, in welcher Affaire er niemanden etwas nachgiebet. Dabey aber könte Er doch 2. mahl in der Woche in dem Magistrats-wesen mit sitzen, und seine wenige Wißenschafft, zu derselben neüen Einrichtung mit an- wenden. 20. VON DEN LIEFFLÄNDISCHEN GÜTHERN. Da ich durch fleißiges Nachforschen bereits wahre und Augenscheinliche Proben gefunden, daß mit der restituirung der reducirten Lieffländischen Güther, zum Nachtheil Ihro Maj t t : Zugehörigen Rechten und hohen Interesse, viele Intriguen ge- spielet worden, so habe einen kleinen Entwurf? angefertiget, wie solches alles bequem und sicher untersuchet, redressiret, und auff einen festen und gewißen Fueß gesetzet, und also Ihro Maj t t : Cassa so wenig, als der Lieffländischen Ritterschafft zu nahe geschehen könne. 21. VON DEN MAGAZINEN IN DEN CONQUETIRTEN PRO- VINCIEN. Woferne dieses Jahr der Vierdte Mißwachs in den conque- tirten Provincen durch Gottes Ungnade erfolgen solte, so dürfte zu Erhaltung von Ihro Maj t t : Krieges-Macht, und der Einwoh- ner solcher wichtigen Gräntz-Provincen woll nöhtig seyn, in Zeiten die Anstallt zu machen, daß unter der Hand durch Kauff- leüthe ein Vorrath von Roggen, aus Preüßen diesen Sommer angeschaffet würde, es sey dann, daß wir mehr als im ver- wichenen Jahre versichert seyn, aus Rußland die Nothdurfft vor die Trouppen zu rechter Zeit zu erhalten. Es ist alle Zeit beßer 1000 Lasten Roggen in den Magazinen über zu haben, als so viel zu kurtz zu kommen, und dann Städte und Länder zu ruiniren. Zudeme kan man auch, wann die Magazins übrigen Vorrath haben, in Zeit der Noth die Unterthanen erhalten, und 7* 100* В XVII. 1 ihnen von dem Überfluß der Magazinen die Nothdurfft verkauffen, wie davon der König in Preüßen der übrigen Welt neül. ein löb- liches Exempel gegeben, auch schon in alten Zeiten gantz Ägyp- ten-Land auff solche arth gerettet worden. 22. VON DEN VERSCHENCKTEN GÜTHERN IN DEN CONQUETEN. Es ist sehr nöhtig in Lieff- und Estland zu publiciren, daß alle Rußische oder teutsche Possessores, welche von Ihro Maj t t : mit Güther, es sey auff Erb-Recht, oder auff Lebenslang oder biß weitere ordre begnadiget worden, alle die Contributions, Einquartierung, und andere Außgaben, welche die andere Edel- Leüthe im Lande von ihren Erb-Güthern, entweder nach der Gewohnheit, oder auff speciale ordre praestiren, nach Proportion mit abtragen sollen, es sey an Ihro Maj t t : Cassa, oder in der Land-Cassa, zu Unterhalt der Landes-Policey oder der Priester- schafft, oder andern guten Ordnungen. Wann dieses nicht ernstl. befohlen und beobachtet wird, so verliehret Ihro Maj t t : Cassa ein großes, und die Provincien, worinnen bey Schwedischen Zeiten alles wollbedächtl. regulieret gewesen, gerahten endlich in Con- fusion. 23. VON DEN SCHWEDISCHEN GEFANGENEN. Unter denen Schwedischen Krieges-Gefangenen im Reiche, gibt es viele feine Leüthe, welche gute Wißenschafften besitzen, wovon auch bekandter maßen die Rußische Jugend ein vieles bereits erlernet hat ; Wann es nun $ermahleins Frieden wird, so gehen so viele 100 erfahrne Officiers und andere geschickte Leüthe wieder nach Schweden, oder anderen Öhrtern, und ver- mehren die geschwächte Macht des Schwedischen Reiches. Da doch Mittel vorhanden sind, die meiste von solchen zu würckliche Unterthanen zu machen, und zu dieses Reiches mercklichen Nutzen im Reiche zu behalten. Worüber ich eine kleine Vor- stellung entworffen habe. 24. VOM TRACTAMENT DER BERG-LEÜTHE UND KÜNSTLER. Ihro Czaarische Maj t t : hohes Interesse und die Gerechtig- keit selbst erfordert es, daß die angeschaffte, und in Bergwercken, Künsten und Handwercken, erfahrne Außländers nach ihrer Capitulation richtig und woll begegnet werden, damit kein böses Geschrey von diesen Diensten entstehen, und andere unentbehr- В XVII. 1 Heinrich Fick liehe Leüthe abgeschrecket werden mögen. Dann wann uns der höchste Gott Millionen in der Erde oder sonsten anweiset, so können wir dehren nicht genießen, wann es uns an erfahrnen Meistern fehlet, und solche Leüthe seyn schwer zu bekommen, weilen Sie nicht aller Ohrten abgelaßen werden. Solte es sich aber zeigen, daß unter solchen Leüthen sich ein oder andere be- funden, welche nicht tüchtig, oder den capitulirten Lohn nicht werth wären, so ist der beste weg, selbige so fort Abscheid, und Reise-Paß zu geben. Dann es ist natürl. wann wir einen un- tüchtigen woll ablaßen, so kommen zwey Tüchtige von sich selbsten wieder herein. Wann man aber solchen Frembdlingen keine Arbeit, keinen Unterhalt, und auch keinen Reise-Paß ge- ben will, so kan man leicht erachten, dass solches ein böses Ge- schrey nach sich ziehe. 25. VON AUFNAHME DER BERGWERCKE. Ob zwar Ihro Maj t t : zur Auffnehmung der Bergwercke, durch ein publicirtes Mandat einen jeden Capitalisten in- und außerhalb Reiches eingeladen, und solche billige Conditiones und Privilegien dabey verliehen, als anderweits gebräuchl. ist, so glaube ich dennoch nicht daß jemand aus frembden Ländern mit sein Capital herein kommen werde, weilen die übelgesinnete im Reiche durch ihr brutal verhalten, die übelgesinnete außerhalb Reiches aber durch ihre Medisance und durch gedruckte Schriff- ten, denen frembden eine große Furcht und Mißtrauen einge- drücket haben; Überdem ist auch nicht zu vermuhten, daß ein frembder Capitaliste, deßen Handel oder Einkünifte daraußen schön floriren, das gewiße verlaßen, und das Seinige in der un- gewißen Hoffnung der Bergwercke stecken und vielfältigen künff- tigen Sorgen und Chicanen exponiren werden. Damit aber doch Ihro Maj t t : Dehro hohen Endzweck in dieser Sache erreichen, und der große Seegen Gottes aus der Erde, zum Nutzen dieses Reiches, hervorgebracht werden möge, so gehet mein getreüer Rath und Vorschlag dahin, daß man sich unter der Hand bey dem reichen und weltbekandten Herrn Laws in Paris erkundigen solte, ob vielleicht Er, oder die gantze große französische Com- pagnie einen Theil ihres Capitals in diesen Rußischen Berg- wercken employren wollen; dann uns gilt es j a gleich, ob wir teütsch oder frantzösisches Geld im Lande bekommen; Die Früchte und Gründe von der Sache aber, bestehen kürtzl. in fol- genden: (1). Ein Privatus hazardiret sein Capital nicht gerne, alleine eine gantz mächtige Compagnie ist nicht so leicht bange, zumahlen da in solchen wichtigen fällen, der Contract unter der Garantie und Ratification beyderseits Souverainen errichtet 102* A. R. CEDERBERG В XVII. χ wird. (2). Zu solchem Wercke werden Millionen contanten er- fordert, solche kann die Compagnie so fort auffbringen, einige privaten aber nicht leichte. (3). Die Compagnie forciret solches wesen durch die Macht des bahren Geldes, bringet die Sache schleunig im Stande, und hat Gedult den Profit abzuwarten, ein Privatus aber Zaudert viele Jahren, oder gehet gar davon, wann Er nicht alsobald den würcklichen Genuß findet. (4). Die Compagnie bringet uns gewiß ein oder mehr Millionen, baar Geldt im Lande, welches wir alles hier behalten, weilen in unse- rer Müntze Rußisches Geld daraus gemacht werden muß, und was aus der Erden kombt, solches werden wir auch meist im Lande behalten, zumahlen die Compagnie keine contanten hin- ausführen, sondern Wahren dafür nehmen wird. (5). Könte dieses Werck zum Mittel einer engen Freündschafft, zwischen zweyen der mächtigsten Völckern in Europa dienen; (6). Könte dieses zu andern vortheilhafften Commercien Anlaß geben, zu- mahlen wann der Canal bey der Ladoga erst fert ig ist. etc. Wann nun Ihro Maj t t : diesen Unterthänigsten Vorschlag in Gnaden approbiren, so weiß ich schon Mittel, daß mit H. Laws unter der Hand hierüber correspondiret, und deßen Meynung eingeholet werden könne. 26. VON DER PERSIANISCHEN HANDELS-COMPAGNIE. Vor 3. Jahren hat auff Ihro Maj t t : Befehl der Resident Böttiger, zwar ein Manifest drücken laßen, und die Capitalisten dadurch zur Handlungs-Compagnie auff Persien aufmuntern und invitiren wollen, alleine ich habe gleich gesehen, daß sich darauff keiner mit seinem Capital hazardieren würde, wie dann auch keiner bißhero sich gemeldet hat. Wann aber Ihro Maj t t : annoch dazu incliniren, dieses wichtige Werck im Stande zu brin- gen, so hoffe ich Mittel und Vorschläge dazu anzeigen zu können. 27. VON ANSCHAFFUNG TÜCHTIGER SEE-LEÜTHE. Wann Ihro Maj t t : Gnädigst erlauben wollen, so will ich einen nützlichen Vorschlag thun, daß Ihro Maj t t : jederzeit ohne Kosten, und ohne Verhinderung der Mißgünstigen Puissancen, die besten See-Leüthe von Holland, Engelland und Teutschland hier haben können, und zwar dergestallt, daß Sie selbst auff ihre eigene Kosten hinkommen, und Dienste anbieten sollen. Auff solche arth kan man auch Schiffers mit sambt ihren Schif- fen aus Teütschland herlocken, auch Künstler, Bergsmänner, und andere. В XVII. 1 Heinrich Fick 103* 28. VON EINER KIRCHE UND SCHULE VOR DIE AUSLÄNDI- SCHE COLLEGIEN-BEDIENTE. Alle Potentaten haben vor ihren Hoff- und Collegien-Bedien- ten einen eigenen Priester und kleine Kirche ; Da nun Ihro Czaa- rische Majt t : Außländische Bediente meistentheils von der Evan- gelischen so genandten Lutherischen Religion seyn; So würde es zu Ihro Maj t t : Gloire und Interesse gereichen, wann Sie in Gna- den geruhen wolten, vors erste eine kleine Höltzerne Kirche auff der Troitza Innsuli, nebst einem kleinen Schuel und Pfarr-Hauße aufbauen zu laßen, und zu der Kirchen und Schul-Bedienten be- ständigen Unterhalt Jährl. nur 400 R°: zu employren; nembi. 200 Ro.· vor den Priester, 100 Rubel, vor den Gelehrten Schul- meister, und 100 R°: vor den Schreib- und Rechenmeister. Die Rußische Jugend würde in der teütschen Sprache, im Schreiben und rechnen, in der Buchhalterey und Studien hiebey ein vieles profitiren, und einen guten Grund legen können, und solche Kirche solte zum Gedächtnüß des heiligen Apostels, und unsers Gnä- digsten Czaaren, die kleine St : Peters-Kirche zu ewigen Zeiten genandt, und darinnen vor die Wollfarth Ihrer Maj t t : und des hohen Czaarischen Haußes, und des gantzen Reiches gebethen werden. Und damit dieser Unterthänigste kleine Vorschlag nie- manden frembde vorkommen möge, so beziehe ich mich auff das Exempel des Königes von Preussen, welcher vor die Kirchen und Schulen der franschen refugirten in seinen Ländern Jährl. 25000 Thaler Depensen macht, und vor ihnen eine eigene Obrigkeit, nach franschen Rechten und Process-regeln verordnet hat. 29. VON ERZIEHUNG DER RUSZISCHEN JUGENDT. Wegen Erziehung der Rußischen vornehmen und geringen Jugendt, was ihren ersten Grund zu Hauße so wohl, als den andern Grund auf Schuelen und Academien, und den Dritten Grund auff ihren Reisen betrifft, und wie Sie solchergestalt, ohne so viel Geld außerhalb Reiches zu verzehren, Stuffenweise in der Fähigkeit gebracht werden können, daß Ihro Maj t t : in kurtzen Jahren alle Ämbter in allen Ständen, mit geschickten eingebohr- nen Landes-Kindern würdigl. besetzen können, darüber habe schon vor 1 y2 Jahren einen kurtzen Entwurff gemachet, und überlaße es Ihro Maj t t : Gnädigsten Willen, ob Sie künfftig in Gnaden geruhen wollen, solches kleine, aber sehr wichtige, und dem Reiche höchstangelegene Werck dehro hohen Einsicht zu würdigen, oder an den Hochwürdigen Vater, den Herrn Archiré von Pleskau zu remittiren. 104* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 30. VON MEINEN EIGENEN VERRICHTUNGEN. Und weilen ich wegen Mangel der Sprache und andern Ur- sachen, die beste Zeit und Morgen-Stunden im Cammer-Collegio meistentheils unnütz passiren muß, in welcher ich doch zu Hause wichtigere Dienste leisten, und daneben doch, so viel es von mir dependiret, daß Cammerwesen in gewißen Tagen oder Stunden befordern könte, so wird es Ihro Maj t t : Gnädigstem Gutfinden in tieffester Unterthänigkeit übertragen, wie Sie über meiner geringen Persohn und künftigen Verrichtungen zu disponiren Gnädigst geruhen wollen. [Ein reingeschriebenes Exemplar in Ficks Papieren erhalten; möglicherweise unvollständig.] B e i l a g e 5 . Unterschiedliche unterthänigste Vorstellungen und Anmerckungen betreffende die Beförderung des Civil wesens und guten Ordnungen auch Ihre Keyserl. Mtt und Dehro Reichsinteresse. 1. VON DER BEFORDERUNG DES CIVILWESENS IN SONDERHEIT. [Von guter Education der Jugend.] 1) Das allernötigste ist, alles ersinnliche zu thun umb alle Jugend zu allerhand nützl. Dingen anzuführen, damit Sie in der Jugend den Grund der tugend Gottes furcht und Wissenschaft legen. Zu welchem falle in allen Haubtstädten der Provinzen Schulen nötig seyn. Dann so wie der Grund in der Jugend ge- leget wird, so findet man einen Menschen in der Mannbahrkeit. Zu solcher Ende möchte nötig seyn, doch ohne ihro Mayt. Kosten, eine Anzahl geschickter Studenten ins Reich zu ziehen, wélche in den vornehmen und reichen Heusern die Jugend in allerhand Wissenschaften und lebens Regeln unterweisen. Solche leute würden von selbsten genug ins Reich kommen wenn eine Ver- ordnung wegen deren Protection Sicherheit, Freyheit und Sub- sistence angefertiget und publiciret würde. Ohne solche leute wird die Education der Jugend schon zu erreichen seyn ; hingegen stehet nicht zu besorgen, wie die einfaltige meynen möchten der- gleichen Studenten der Jugend andere Meynungen in der Religion beybringen wurden, denn meine Meynung ist nicht eigentl. von Studenten in der Theologie auch picht von Papisten, sondern von solchen die in der Philosophie, in der Morale und in denen Rechten und allerhand feinen gelehrten Wissenschaften erfahren seyn. Und wann ein solcher den Knaben den Haubtgrund aller Ehren bey bringt, nembi, wie Er vor allen dingen Gott fürchten, seiner Hohen obrigkeit treu und gehorsahm seyn, in allen actionen sein gewissen bewahren, zu des Vaterlandes dienst und dem gemeinen besten was rechtschaffenes lernen niemanden durch lügen, Be- trügen, Bosheit und Falschheit schaden, sondern sich aller Christi, tugenden und anstandigkeiten befleissigen solle etc. (?) so sind solche Lehrsetze keiner Christi. Religion zuwieder. die erwähnten Studenten könten so balde Sie die russische Sprache gefasset, zu Schulmeister in den Städten gesetzt werden. Hie bey ist zu be- mercken, dass alle Europaeische Völcker durch Academien und Schuelen den Anfang gemacht haben ihre Nachkommen in den glückl. standt zu setzen, worinnen wir Sie jetzt finden ; in sonder- 1Q8* A. R. CEDERBERG В XVII. t heit ist es bekannt, dass vor 300 Jahren in Engelland, Denne- marck und Schweden [die Gelahrtheit und gute Sitten noch nicht] noch eine halbe Barbarie gewesen und man von Studien und Mo- ral-wissenschaften darinnen wenig gewusst hat, wozu die Päbste mit ihren Anhangen auffs fleissigste geholffen haben umb den Völckern in der Dumheit Blindheit und den behinglichen ( ?) Aber- glauben zu unterhalten damit Selbige die päbstliche Griffe nicht sehen solten. Die Teutsche seyn von den Römern, vor so wilde Völcker gehalten worden, als wir heutiges Tages die wilden in America halten, und man findet noch diese stunde die teutsche Nation viel gelehrter und polirter, die sich vom pabste befreyet, als welche noch unter dessen Joche leben. Nun ist es zwar be- kand, dass die vorige Glorwürdige Regenten in Russland schon vor einigen hundert Jahren her grosse Mühe angewand, gute Gesetze und Ordnungen ein zu führen, alleine es hat die verlangte Früchte des Volks nicht bringen können, weil die Education der Jugend wegen der damaligen Verbote von Reisen Studiren frembde Sprachen und Büchern etc. nicht im gange gebracht worden ist; als durch welche Education der Jugend der gantze Natur-Recht wie die gantze Morale ins Hertz gesetzet und selbige zu vollen- kommene Menschen macht, woraus dann endlich auch gute ge- schickte, ehr- und Gewissen-liebende Bediente zu Wehlen und zu hoffen stehen. 2) Noch finde ich nicht, dass die Jugend, so entweder etwas studirt oder gereiset hat, in den Collégien, Cantzeleyen und Civil- affairen sonderlich angeführet und employret werde, welches doch nötig ist, wann solche junge Leute [künftig] zu müssigen Verrichtungen künftig gebraucht werden sollen. 3) es ist eine sehr nötige Sache die Cantzeleyen und Con- toiren, woll zu unterscheiden, und selbige nicht mit ein ander zu vermengen; dann die Secretarli mit den Cantzlisten seyn aller arten Leute die studiret haben, und also gelernet wie sie [ver- nünftig, deutlich und ordenti.] die Placaten, Mandaten, Reso- lut ions , Sentencen, Diplomata und allerhand acten Briefe und ordres vernünftig umbeständl. und ordentlich aussfertigen sollen ; dahingegen seyn die Cammeriers, unter-Cammeriers und Cammer- schreibers solche, welche von Jugend auf in der Buchhaltung und Rechen Kunst wie auch in den Finantzen, Cameral und Oecono- mie Regeln, Gesetze und Verordnungen woll informiret seyn müssen, damit Sie capable werden, alle Bücher und Rechnungen accurat zu übersehen, alle Fehler den Collegis an zu zeigen, in allen Vorfällen die Spravken zu machen und ihre Meinungen da bey zu geben, wann Sie etwas vor oder wider Ihro Mayt. hohes interesse, finden. Kurtz die Cameriers seyn als Aufseher und Controlleurs aller Rechnungs Führer und Oeconomie Bediente an zu sehen. В XVII. 1 Heinrich Fick 109* [4) So viel immer möglich ist, müssen die Civil-ämbter mit solchen Leuten besetzet werden, welche einigen Verstaild oder Erfassung in denen Affairen haben, worinnen Sie dienen sollen, dann wann einer von der Sache gar nichtes verstehet, so ist es bey nahe so viel, als ob dessen Stelle gar nicht besetzet wäre, und zuweilen noch ärger, weil sie mit ihrer Unwissenheit und damit verknüpften Eigensinnigkeit die Affairen öffters confondiren, zö- gern und brouilliren.] 4) So wie die Menschen durch die exempla der Bestraffung anderer, vom Bösen öffters abgehalten werden, so werden Sie auch öffters zum guten aufgemuntert wann Sie die exempla der Belohnung an anderen sehen; umb nun den Schreiberstand so viel müglich zum Fleiss, Accuratesse, Erfahrung und gutem Ge- wissen anzulocken; so meine ich, dass wann ein Schreiber 5. Jahr ohne Betrug und grobe Fehler seinen Dienst fleissig nüchtern und geschickt vorgestanden, dass Er als dann Avanciren, oder wann keinen (?) Platz ledig, doch mit einer Pension oder verbessertem Gage begnadiget werden solte, biss Er zum Secretaire oder Camme- rier-Stande sich endlich auf gedienet hat. Wann aber ein Secre- taire oder Camerier sich 5. Jahren lang unsträflich gehalten, dass Er dann mit einem Avancement oder mit dem Adelstande begnadiget werden möchte. Und wann diesem entgegen die Dum- men, ungeschickte und liederliche zurück gesetzet, auch nach Be- finden gar cassiret werden, so wird Sich endlich der Schreiber- Stant, und das Civil-Wesen selbsten allgemählich verbessern. Doch ist meine Meynung nicht, dass ein Schreiber 5. Jahren ohne Avancement bleiben und solche 5. Jahren erst abwarten muss, sondern meine Meynung ist nur diese, dass er nicht länger warten soll als 5. Jahren. 5) es ist unmüglich von den [Civil] Cantzeley und Contoirs Bedienten, insonderheit von denen niedrigen und armen eine un- sträfliche Richtigkeit zu hoffen, so lange denen-selben die ange- setzte Besoldung nicht richtig und zu rechter Zeit gereichet wird ; mit welchem Gewissen können ihre Fehler bestraffet werden, wo- rinnen sie aus Mangell menschlicher Notdurft gerathen seyn? 6) es würde einen trefl. Nützen im Civilwesen geben, wenn es Ihro Keyserl. Majt. gnädigst gefallen solte, hier im Reiche eben so wie in andern Reichen, die Patenten und Abschiede vor die Bediente einrichten, und in den Patenten eines jeden bisherige gute Aufführung treu und fleiss, als die in Sache seiner Beförde- rung, im Abschied aber seine endliche Dienste anführen zu lassen, und zwar dergestalt, dass dergleichen Patenten, und Abscheide biss in der Majors Classe von Ihro Keysl. Mtt. selbsten, die übrige in der Rang-ordnung befindliche aber vom Senat, und der Rest von den Collégien und Cantzeleyen, worunter sie gehören, unter- schreiben (?) würde. Diese Methode würde natürlicher Weise jeden 110* В XVII. 1 zur ehre und tugend aufmuntern, denn es ist eine der grossesten Belohnungen der treuen Diensten mit, wann einer auss öffentl. Pa- tenten seine bissherigen wollverhalten erweisen, und auss dessen Abschied seinen Nachkommen die ehre nachlassen kan, dass ihr Vater biss an sein Alter dem Monarchen und Vaterlande treu- lich gedienet hat. Diese Würde ist grösser, als wann einer ohne eigenen Verdienst von seinen Vorältern die adliche Würde ge- erbet hat. Zu solchen Patenten und Abscheiden seyn gewissen Formularen zu machen, wornach selbige ohne Mühe eingerichtet werden können. 7) Das Civil-Wesen wird sehr befordert, wann in deren Avancements nicht alleine aufs Alter, Stand, Geburth, Reichthum und dergleichen, [alleine] sondern [bloss] auch und am meisten auf die Capacitet, Erfahrung, Fleiss und Treue gesehen wird, die einer besitzet und bisshero bezeuget hat. Dann wann einer die Sache, worinnen Er dienen soll, gar nicht verstehet, so ist es bey nahe so viel, als ob seine stelle nicht besetzet wäre; und das ärgste ist noch, dass die Leute welche viele Einbildung und eigen- sinnigkeit, hingegen aber wenige experience und Verstand be- sitzen, den Lauff der Affairen öffters Zögern und zu weiln gar confondiren. 8) Der Affairen lauf und öffters Ihro Mayt. hohes Interesse selbsten wird verhindert und contracarrirt, wann 2. Bediente in einer Affaire gesetzet werden, welche eine Antipatie oder Emu- lation gegen einander hegen, der eine freiiet sich wann der andere in seinem Ambte fehlet oder nicht die rechte Meynung trifft, und hilft ihm nicht auf den rechten weg, also ists besser solche Leute zu separiren und jeden Besonders zu employren. 9) Wann ein Rechnungs-Führer im Begriff ist seine Rech- nungen zu rechtfertigen oder ein Schreiber im Begriff ist solche durch zusehen, oder wann [sonsten] jemand sonsten weitleuffi- ges Werck unterhanden hat, so muss ein solcher weder durch Avancement oder Transport oder Arrest bey einem andern Ge- richt, oder andern wege davon genommen werden, weiln es schädl. Folgerungen gibt, wann einer, der solchen Sachen schon inne hat, zur unzeit davon genommen, und ein ander, der [nichtes] davon keine Wissenschafft hat wieder dabey gesetzet wird. 10) es ist eine unmügliche Sache, dass gleich anfangs die Instructiones, Regeln, Gesetze und Ordnungen, des Civil-[Staats] wesens zur Vollenkommenheit gebracht werden könen, dann man kan erst recht im lauff der Affairen sehen, wann es eigentl. fehlet und wass ferner reguliret werden muss. Also ist dieses der rechte und nechste weg, dass man die Reguln und Ordnungen, anfang- lich so gut einrichte, als der Menschl. Begriff und der Affairen umbstände es zur hand giebet. Hernacher wann man bey beson- dern Zufällen und Begebenheiten etwas zu verbessern findet, so В XVII. 1 Heinrich Fick 111* kan solches durch öine besondere Verordnung geschehen, und so in allen Dingen Continuiret werden, biss eine jede Sache im Reiche zu ihre Vollenkommenheit gerathen ist, da es dann leichter fält, auss so vielen besondern Verordnungen und Verbesserungen ein Generales und Beständiges Werck zu machen. И) es ist eine sehr nötige und heylsame Sache, wann alle öffentl. und allgemeine Befehle, Placaten und Verordnungen' [auch specielle Befehle] deutl. und umbeständtl. aussgearbeitet, [wer- den] und die Ursachen, warumb etwas Befohlen oder verordnet wird, mit darin gesetzet werden, [da] nembi, was vor Nützen man darauss hoffet, oder was vor Schaden man dadurch ablehnen wollen. Es ist zwar kein Monarch verbunden, seinem Volck die Ursachen seines willens zu eröfnen, sondern die Unterthanen seyn schuldig den obrigkeitl. Befehlen mit blinden Gehorsam zu er- füllen ; dennoch setzen alle Potentaten in dehren Hohen Befehlen gerne die Ursachen ihres Willens, theils auss Landes-Vaterl. Güte gegen ihr Volck, theils auch dem Volcke zu zeigen, wie sie suchen * ihres Volckes Bestes zu befordern und dehren Schaden abzu- wenden, woraus dann der unterthännigste Gehorsahm des Volckes gemehret, und die wiederspenstigen so viel mehr über- zeugen werden, dass Sie die angesetzte Straffen verdienet und sich selber muthwillig zu gefügen haben. 12) Das Civil-wesen ist nicht von der Natur, dass die Regeln, Gesetze und Bestrafungen der Verbrecher auss des Krieges-Ar- ticule genommen werden kan, welches auch in keinem [andern] Weise in Europa gebrauchl. ist. Dann einjedes Civil-Gebot und Verbott führet schon seine proportionnirte Straffe in sich, und wann ein Civil Bedienter dagegen sündiget, so gehöret die Unter- suchung und bestraffung vor die Civil-Gerichte. und in allen Inquisitionen, Processen und Bestraffungen ist dieses eine Gene- ral-Regele dass der Richter die Umbstände einer Sache woll be- obachten, und nicht blindlings nach den Buchstaben des Gesetzes gehen muss. Gott selbsten sagte zu dem Könige, der dem Abra- ham sein Weib abnehmen wolte: Du bist ein Mann des todes, nembi, nach dem Gesetze; als aber der König seine Unwissenheit vorwendet, sagte Gott: ich habe dein unschuldiges Hertz gesehen, darumb habe ich dich auch nicht getödtet. Also seyn zufällige Fehler und Unglücksfälle von vorsetzl. Übertretungen der Gesetz im Civil leben woll zu unterscheiden. 13) es ist eine sehr nötige Sache, hier, so wie in andern Reichen, bey allen Collégien gerichten und Cantzeleyen zu ver- ordnen, dass Sie in allen [Privat] Sachen, denen [partie eine] Supplicanten und Parten eine Schrifftl. Resolution ertheilen, wo- rinnen die Ursachen angeführet werden, worauf die Resolution sich gründet, oder warumb sein Gesuch gewilfähret oder abge- schlagen wird; [Dann es ist nicht genug, dass solche Supplican- 112* A. R. CEDERBERG ten mit einer Ukase an den gehörigen Gouv. geholffen werden] ; die in der Resolution angeführte Ursachen dienen dazu, dass der Supplicant sehen kan, worauf sich die Bewilligung oder die Ab- schlagung seines gesuches gründet, und wie weit Er mit gründe von einer solchen Resolution an einer höhern instance appelliren könne oder nicht? eine solche schrifftl. Resolution aber hat noch grossen nutzen ; Dann die behält der Supplicant zu seiner Sicher- heit bey sich, und kann alle Zeit sein Recht darauss erweisen, wann, wie öffters geschieht, die von ihn auss gewirckte Ukasen, nicht nachgelebet, oder durch Veränderung der Bedienten gar [von abhanden gekommenen] verlohren werden. 14) es ist auch eine heylsame Sache, dass ein jeder in seiner Sache unter des Secretaires oder Cammeriers oder des Notarii Vidimation auss dem Protocolle und andern vorhandenen Acten, die nötige Copeyen gegen eine regulirte Bezahlung von jeden Bogen, jeder Zeit erhalten kan; aussgenommen in Criminal Affairen, woran ohne Specialen Consens der oberen keine Co- peyen ertheilet werden müssen. 15) es ist im Civil-wesen eine sehr schädl. und wieder die Gerechtigkeit lauffende Sache, wann eine Cantzeley oder vor- nehmer Bedienter nach willkühr in den Verhören und Processen agiren [und die] und die Sentencen exequiren kan so dass es [nicht] dem gravirten theil nicht frey stehet von dessen Sen- ten tz und Verfahren [nicht] zu appelliren [stehet] oder dass ein solcher Richter dem Justitz Collegio oder gar dem Senat nicht einmahl unterworffen seyn will. Ich bin der festen Meynung, dass die gute Ordnung und Gerechtigkeit es erfordern [es mit sich bringen], dass jede Cantzeley oder Gerichte, in Process- und Straff-Sachen einer höhern Instantz unterworffen seyn muss, biss an den Regenten hinan. 16) Von einem Reichs-Collegio und OberGerichte kan in Schweden nicht an den König appelliret werden, weiln solche Collegia und hohe Gerichte so anzusehen seyn, als ob der König gegenwertig darinnen wären, und also würde es sich nicht schicken von dem Könige an den König zu appelliren. Damit aber auch die Bediente und unterthanen in solchen Fällen nicht ohne Hülfe, Trost und Schutz bleiben, so ist ihnen erlaubet bey dem Könige die Revision der Sentence zu suchen, und an ( ?) ihren Sup- liquen die Ursache zu setzen, warumb sie vermeynen graviret zu seyn. In solcher Supplique dürffen Sie nichtes wieder den Respect der Instance anführen, von dehren Sententz Sie die Re- vision suchen, sie dürffen auch solche Instantz nicht verklagen oder beschuldigen, sondern Sie müssen bey derselben Instance vorher einen schweren Eyd ablegen, dass Sie die Revision nicht zur Zögerung der Sache oder in böser Absicht suchen, sondern weil Sie warhafftig vermeynen eine Gerechte Sache zu haben, В XVII. 1 Heinrich Fick 113* und dann müssen Sie gewisse Gelder deponiren, welche Sie ver- fahren haben, wenn der König die Sententz confirmiret, wann Sie aber gewinnen, so bekommen Sie ihr Gelt wieder, und das Colle- gium oder hohes Gerichte wird nicht gestraffet, weiln nicht zu glauben stehet, dass ein gantzes Collegium oder Gerichte vorsetzl. und einmütig wieder Recht und Gewissen habe sententionniren können, oder wollen. Zu dem fallen zu weiln solche schwere und dunckele Sachen vor, dass der König mit allen Senateurs und Rechts Gelehrten, Mühe hat, den rechten weg darinnen zu treffen. 17) Alle Verordnungen, welche gedruckt [werden], und im gantzen Reiche publiciret werden sollen, erfordern vor den Druck, die meiste Überlegung und Nachsicht, dann die geschriebene Sachen seyen eher wieder zu verändern und zu cassiren, als die gedrückte, und zu dem ist bey allen gedrückten Verordnungen dieses zu bedencken, dass die Fremde Ministri auss Curiositet solche öffters übersetzen lassen und nach ihren Höfen senden, und folglich [den übrigen] solche auch bey andern Völckern be- kant machen,· dahero dann so viel mehr Bedachtsamkeit und Vor- sichtigkeit in solchen durch offentl. Druck publicirten Verord- nungen und Verfassungen nötig ist. 18) Die Fiscale seyn nötige Leute in einem Reiche, weiln ein Regent und dessen hohe oder niedrige Beambten die Augen nicht allenthalben haben können. Solche Leute werden [im gantz] auch in allen Reichen gehalten; alleine es [wird] müssen Stu- dirte, in den Rechten erfahrene, ehr- und gewissen-liebende Leute seyn, und obwoll sie aller orten des Regenten besondere Protection vor sich haben, so sind Sie doch auch mit wollabgemessenen Re- geln und Instructionen eingeschrencket, [so dass Sie einem] und insonderheit müssen Sie den Übertreter in den gehörigen Ge- richten selber an klagen. [Ficks eigenhändiges, wahrscheinlich nicht zu Ende geführtes Konzept; sehr undeutlich geschrieben. Die weggestrichenen Worte sind oben in Klammern [] gesetzt.] 8 B e i l a g e 6 . Reglement für dass Comptoir, der Czaarischen Gefälle. 8* VON GOTTES GNADEN, WIR Alss wir die Bewachung Unserer Gefälle, vermittelst eines Absonderlichen Comptoires, unter die Inspection Unserer Cammer zu legen entschlossen, So haben Wir sothanem Comptoir, nebenst denen wegen des gantzen Cammerwesens gemachten Verordnun- gen, Folgendes Speciales Reglement, Zum Aller Untertänigstem gehorsam vorzustellen, ein Gnädiges gefallen getragen. 1. Es soll dass Comptoir über alle Uns absonderlich zugehö- rende gefälle, sich aufs genaueste Informiren, nemlich auff welche weyse, und an welchem Orte, zu welcher Zeit solche sich befinden, und biss dat gehoben werden. Wer solche gehoben, durch wass Ordre, und mit wass vor Ordinair- und Extraordi- nair Unkosten, es sey zu der Aufseher würcklicher Gage, zu der Verführung, oder andere, darbey Concurrirenden Umbstanden. Wer solche genutzet, unter wess Rechnung und Verantwortung solche bewahret ; wohin und an wem sie geliefert, ob sie Cultuiret und aussgearbeitet, oder nur Rohe verhandelt und verkauftet, zu wass preyss, wohin, an wehm, in Summa alles wass dabey, ent- weder durch eine Fleissige Administration zum nutzen, oder durch eine, theils fahrlose Versäumniss, theils straff bahren Eigen- nutz vorgegangen, und gegenwärtig vorgehe. 2. Wann Also dass Comptoir von den Vorigen, und gegenwärti- gen Zustandt sich genau informiret ; Soll es über jeden Ortes und Materien passirten, und gegenwärtigen Zustand particulaire und Generale Remonstration und Berechnung verfertigen, und solche der Cammer einliefern, auf dass dieselbe ihre nähere Reflectiones darüber machen, und nach derselben an gebührendem Orte ge- schehener Vorstellung, Unsere weitere Verordnung in denen Reglementen ergehen könne. 3. Es Soll dass Comptoir alle, bey Unseren Gefällen Accredi- tirte Officianten, zu Accurater Monahtlicher, und Quartaler Re- lation von der gefälle, und davon Dependirender Umbständen, 118* Α. R. CEDERBERG В XVII. ι wahrhafftigen Zustand, fleissig erinneren, und anhalten, und da- von bey der Cammer Monathlich und Q.uartaliter zu derselben weiterer Ampts-Beobachtung, eine accurate Schrifftliche Nach- richt, und Berechnung einzuliefern, und im übrigen, nach dem Tenor, der folgenden, alle Comptoirs en General Betreifenden puncten, sich aufs genaueste zu verhalten, verbunden seyn. 4. Wann dass Comptoir Eines Gouvernements der Provincien; Eines andern Collegii, oder sonst eines Officianten Assistence zu Beförderung Seiner Pflichtmässigen Sçhickligkeit in ein und an- deren Fällen von nöhten, so soll der Commisarius im Nahmen des gantzen Comptoirs, sich bey dem Cammer-Praesidenten, und zwar in müglichster Kürtze schrifftlich darüber einfinden, worauf die Cammer in solcher Sache, durch eine am gebührendem Ohrte, ausszufertigende Requisition Schleunigste Assistence zu leisten, soll verbunden seyn; bey dessen nicht zu vermuhtender Ver- säumnüss, und zu Beförderung unserer Hohen Interesse, manqui- render Promptitude das Comptoir bey dem Directions-Collegio einzukommen, und derselben ordremässige Hülffe zu Begehren, und zu Urgiren, gehalten ist. 5. Alles wass sonsten auf einige weyse in den General-Cammer Verordnungen, es sey die Manier der Session, die Expedition der Affairs, die Accuratesse des Protocolls, und die getreue und fleissige Berechnung, sambt allem, was Nahmen es sonsten haben kan, dieses Comptoir Betrifft ; soll von demselben, alss wan es in Specie hiermit darüber Befehliget worden, nebenst allen, wegen der Affairs dieses Comptoirs, nach der Zeiten und Sachen Not- turfft , von Uns oder in Unserem Nahmen künftig zu ergehenden Ordres mit aller Treue und Unterthäniger Sorgfalt, damit das- selbe ins gesambt, und ein jeder ins Besonder, durch dessen auff- richtige Administration Unsere Gnädige Erkentnüss geniessen, und nicht durch eine Unverantwortliche Negligirung oder Conni- vence, an die vollgültige Schadens Refusion, nebenst der u n a u s - bleiblichen Bestraffung verfallen mögen, observiret werden. [Eine spätere, fehlerhafte Kopie in Ficks Papieren, wahrscheinlich nicht von Ficks Hand geschrieben.] B e i l a g e 7 . Constitution und Reg lement der Financien Cammer. VON GOTTES GNADEN, WIR Wir haben mit Landes Vaterlicher Sorgfalt und ungespah- retem nach sinen, die wege, mit Ordinirung Unterschiedlicher Collégien geöffnet, durch welche Wir hoffen, dass der Curs, Unse- rer Mühsamen, auf dass gedeyen, und beschützete Ruhe, Unserer Lieben Unterthanen, mit gantzem Ernst Reflectirender Regie- rung, Vermittelst des AllRegierenden Gottes Gnädigen Beystan- des, in einem Regulirem ( ?) und Beständigem Gange, könne, und werde, Conserviret werden. Damit aber diese wege, an der er- sten Bahnung, und stetsforderender Pflege, Nemlich an der Unter- haltung Unserer zu Wasser und Lande, für die Sicherheit Unserer Länder und Reichen, höchst notiger Kriegs-Macht; An der Unter- haltung aller in dem Civil-Staat Employrter Bedienten, an der Unterhaltung, des, Unserer Hohen Person, gebührenden Hoff- Staat, und Endlich an der Anphassung (sie!) vieler anderen, zum Splendor Unseres Throns, zu Begnadigung der getreuen, zu Sola- girung der Armsehligen, und Beförderung der Ehr Gottes Be- nöhtigten Mittelen, keine Verhinderung, oder Mangel, nach Menschmüchlicher Vorsorge Empfinden mögen. So haben Wir Höchst Rahtsahm erachtet, diese mit so vieler Circumspection zu tractirende Sache, der getreuen Wachtsahmkeit Unserer, zu dem Ende Constituirter Financien-Cammer, in Gnaden zu Vertrauen. Wir E rinderen Unss aber dabey, der Grossen, So woll in gegen- wärtig- Alss vorigen Zeiten, Bekandten Gefahr, schalen, und offt gäntzlichem Ruin, in welchen Unterschiedliche Länder, durch die Übele Conduite, der Financen Directeurs gesetzet worden, in dem deren etliche, entweder auss Begierde ihrem Herrn zu Flattiren, und ihr eigen Interesse, in praesenti zu Beforderen, oder aber, auss einem, fü r der Unterthanen, des Commercy- und des Lands Herrn selbst beständige Wollfahrt; Einem getreuen Minister sonst eigentlicher Liebe-Mangel nur alleine auff Calculiren und Aussrechnen, der zu acquirirender Summa Bedacht seyn, und Keinen Unterschied, Zwischen der Wolle, und der Haut der Schafe machen, ja offt sogar unbedachtsahm-tieff, in dem Quell Brunnen der Armen Schöpfen? Und die Reicheste Ströhme Vorbey ge- hen; Da durch jehner trübes, mit Saufftzen (?) und Trähnen Ver- mischetes Wasser, dem Throne, vor Gottes Angesicht nicht ge- 122* A. R. CEDERBERG В XVII. ι deylich, und dieserer Auffschwellender Überfluss, demselben Be- schwehrlich werde. Oder aber, durch verkehrte, menagien, den Glantz der Regierung verdunkelen, und mit Allerley Beschneid- e n d Vergeringerung, die Lücken des Staats, auss zu flicken suchen. Aber im gegentheil den Staat, zu der Grossesten Un- sicherheit, und Schwäche Bringen. 1. Wir wollen dahero von solchen Separirten, und Absonder- lichen Financien nicht wissen; Sonderen Unsere Financen-Cam- mer soll Bestehen. Wie Wir Sie dan Krafft dieses, vermittelst eines Praesidenten mit Vier Assistenten, Auss Unseren Ge- heimbten Rähten Unseres Conseils, Sambt einem Cammerier zur Calculirung der Desseins, mit einem Secretano nebst Zwey Co- piisten Bestellen; Diese, gleichwie Sie von der Uhrsache und Quanto der Benöhtigten Mittel, auss den Materien des Conseils; und durch die Künde der Collégien, von dem Zustandt und ver- mögen, Unserer Unterthanen; und Also von der, zu Brauchender Discretion der Anlagen, die Beste Nachricht haben, und haben können ; Sollen ; Wann ihnen der Comparitions Termin, vom Prae- sidenten Bestimmet, in dehm, darzu geordnetem Apartement, sich einfinden, und über den Modum, der Contributionen, und anderer Anlagen Deliberiren. 2. Weilen aber in dergleichen, auf so viele Umbstände Reflec- tions-nötigen Sachen, die Kräffte der Vernunft, in Pleno nicht alle zeit, praesent sein Können; So soll ein jedes Membrum dieser Cammer nicht alleine Permission haben, sondern auch verbunden seyn, über die Manier des Proponirten desseins, etliche Tage vor sich zu Meditiren, solches sein Sentiment schriftlich auffsetzen, und an dem Praesenc Tage, der Sambtlichen Sessions Beprüfung über geben,'auch alss dan dabey die Gründe seiner Meinung, weitläuffiger Mündlich Remonstriren. ! 3. Wann es Sachen, welche mit dem Commercien, mit den Manu- fac tu re^ oder der Oeconomie concurriren; So soll Die Financien Cammer, sothaner Affairen Praesidenten, und andere Tüchtige Membra Zu sich ziehen, und genaue überlegen, wie weit man in diesem oder jehnen, gehen könne; Es soll aber allezeit, ehe der Finale Schluss geschiehet, wan auch sonst mit Keinem, der anderen Collegiis zu Conferiren, vor nöhtig gefunden wehre, dennoch der Praesident, von dem Directions-Collegio, nebenst einigen seiner Assistenten, Alss welche die Concatenation der В XVII. 1 Heinrich Fick 123* Intresse, Aller Unserer Collégien, nicht uifbekandt sein muss, darüber gehöret; Und mit Keiner Unreifen praecipitanc verfah- rên werden; Auff dass wir nicht, was wir mit der Einen Hand gebauet, mit der anderen wieder einreissen. 4. Wann über eine gewisse Methode, welche diesen oder jehnen stand, Unserer Getreuen Unterthanen Absonderlich Betrifft, ein Schluss gemachet. So soll man dahin sehen, dass man den ande- ren, insonderheit mehr vermögenden Standt nicht vorbey gehe; Sondern dieselbe in ihrer Proportion, der Gestalt Belege, dass der Schwächere durch den Starken Subleviret. Und die Reichs- Bürde, vormittelst einer Richtigen Balance, von allen Zu gleich proportionirlich könne getragen werden. 5. Es sollen alle vorhabende Desseins, mit der Grosseste Ver- schwiegenheit Secretiret. Und vor dem völligen Schluss, und Biss auff dass, Entliche, von Unss, und in Unseren Nahmen Publi- c i se s placat, an niemand offenbahret werden, auff dass sothane, unzeitige Gebührten, keinem unzeitigem Beuhrtheilen, Unterwer- fen (?), und die aquitadt-volle (?) Intention, Unserer Financ Cammer durch derselben eigene Unvorsichtige Procedur, mit einem misstreülichem Concept, nicht Graviret werde. 6. Obiges Alles, und wass wir sonsten ; Bey dem Financ Wesen, hinkünfftig Ordiniren werden, hat die Cammer, mit der Accura- testen Abwäge, Zwischen Unserer Unterthanen Wollfahrt, und Unserem Reichs Benöhtigtem Staat. Zu Observiren, und sich der Gestalt, in der Aller Unterthänigst-Treu Gehorsahmen folge auf zu führen, dass die Meriten, der gezeigeten Wachtsahmkeit, durch eine Straffbahre Negligence, ihrer von Unss zu Hoffender Genaden Belohnung, nicht Beraubet werden. [Eine spätere, fehlerhafte Kopie in Ficks Papieren, wahrscheinlich nicht von Ficks Hand geschrieben.] B e l l a g r e 8 . Unterthänigste Vorstellung und Eröfnung, betref- fende der Jakutten, Tungussen und anderer in Nord-Syberien entlegenen dem Russischen Rei- che unterworffenen und contribuirenden völcker, besondern grossen Gravationen. Alle Physici behaubten es, und die tägliche Erfahrung lehret es, dass ein Menschlicher Körper, bey seiner natürlichen Ordnung und angebohrnen Constitution haubtsächlich dadurch erhalten werde, [dass] wann er in essen, trinken, schlaaffen, arbeiten und andre der Natur dienenden Leibes-Bewegungen, die nötige mäs- sigkeit beobachtet, und hingegen, dass er leyden oder woll gar zu gründe gehen müsse, wann er in solchem Übermasse gebrauchet, oder sich derjenigen Mittel gar ; oder zu viel entziehet, so doch die Natur desselben allerdings erfordert. Eine solche Bewand- niss hat es auch mit allen Reichs-Cörpern dieselbe gebrauchen auch ihren ordentlichen unterhalt, so ferne Sie ihre Hoheit und Splendeur, ihre Defension und Sicherheit, die Handhabung der Gerechtigkeit, der Policey und anderer Nothwendigkeiten, ge- bührend beobachten, und sich selbsten conserviren wollen. Der unterschied bestehet nur in den Ordnungen und Einrichtungen die sie dabey gebrauchen. Man findet Reiche und Staaten, die sich vor unnütze Kriege und Depencen aufs äusserste hüten, und nicht da zu schreiten, es sey dann dass es ihre Ehre und Ge- wissen, die Zudringlichkeiten böser Nachbahren, die Verthädi- gung ihrer Freunde und Alliirten, die Beschützung ihrer Unter- thanen und dehren Commercien, [das Gleich Gewichte von Eu- ropa], und dergleichen löbliche Ursachen einen Krieg erfordern, wobey Sie dann alle Einkünffte und Ausgaben in Krieges- und Frieden-Zeiten, so vorsichtig und Väterlich reguliren, dass es die Unterthanen kaum empfinden, sondern [können?] in ihrer Nah- rung und Commercien in gutem stände beybehalten werden. Hingegen findet man auch andere Reiche und Staaten, worinnen die Regenten kein Gewissen haben, aus Neyd oder Ambition Pacta und Bündnüsse Treu und Glauben zu brechen unnötige und ungerechte Kriege anzufangen und eigensinnig so lange darinnen zu verharren, biss ihre Unterthanen kaum brod und betten in ihren Häusern behalten. Sie employren einige tausenden Blut- Igeln, welche den armen leuten den Marek aussaugen müssen, und diejenige so neue inventiones dazu erdencken können, wer- den geehret und recompensirt. Auss welcher wahren Beschrei- bung dann der Unterscheid der rechten Vater und Stief-Vater [zu ersehen] des Vaterlandes zu ersehen ist. 128* Wie sehr sich nun Ihro Hochseel. Keyserl. Mayt. Peter der I. und grosse, glorieuser Gedächtnüss, bey dessen rechtmässigen viel jährigen Kriegen und andern Hohen vielen Occupationen, dennoch als ein wahrer Vater des Vaterlandes bemühet hat, dessen geliebte Unterthanen zu conserviren, des Reichs-Ein- künffte und Ausgaben auf einen regulieren und proportionnirten Fuess zu setzen, auch bey dehren Einsamlung und Anwendung allen Eigennutz und Untersleif vor zu kommen; Solches ist bey männiglichen annoch in Venerablen Gedächtnüss und zeugen da- von allerhöchstgedachte Ihro Hochseel. Keyserl. Mayt. heylsamen Verordnungen. Alss im Anfange der Regierung Ihro Hochseel. Keiserl. Mayt. Anna Iwannowna Nachrichten eingekommen, welchen Gestalt die Commissaires und Einnehmer in den Districten von Jakutzki und Kamschatki, durch allerhand böse Griffe, auch durch Gewalt, die Jasack-zahlende Unterthanen daselbsten rui- nirten und sich bereicherten, so wurde damahls unter Ihro Kei- serl. Mayt. hohen Nahmen ein Placat publiciret, auch eine Com- mission zu Jakutski und eine andere in Kamschatki verordnet, mit Befehl dergleichen Gewalthätigkeiten und Ungerechtigkeiten zu untersuchen, und es dahin zu veranstalten, dass denen [Aus- ländern] inosemzen ihre geraubete Kinder und Waaren zurück geliefert, und die Thäter bestraffet werden sollten, worauf auch [2. oder 3. auss Jakutski nach Kambschatki verordnet gewesen] einige Commissairen oder Einnehmers, in Kambschatki, aufge- hangen worden, in solchem hohen Placat wird auch gedrohet, dass künfftig die Einnehmers, wann sie dergleichen Gewalt und Unrecht begehen- würden am leben gestraffet werden sollen ; Woran sich aber wenige gekehret, wie auss folgenden Eröfnun- gen zu ersehen, wie dann auch das in gedachten Placat ver- sprochene neue Reglement wegen künfftiger ordentlicher und richtiger Einnehmung des Jasacks, meines Wissens, hernach nicht erfolget oder publicirt ist. Auf welche Weise aber, und mit welcher Begierde zum eigennutz, die dortige Unterthanen ruinirt werden, solches habe ich, in 11. Jahren, in meinem [unschuldigen] Exilio, dortiger Orten, zur gnüge beobachtet, und [weiln ich] befunden, dass so ferne solche anordnung nicht durch prompte Verfügungen und durch ein vollständiges Jasack-Reglement gehemmet, wird, die dasigen Unterthanen in wenigen Jahren gäntzlich werden rui- nirt und ausser stände gesetzt werden den Jasak zu erlegen. Wie es nun eines jeden Unterthanen pflicht ist, nach Möglich- keit des Reichs-Schaden ab zu wenden und dessen Bestes zu befordern, ich auch Ihro Hochseel. Keyserl. Mayt. Peter den grossen glorieuser Gedächtnüss und Ihro Mayt. rechtmässigen hohen Nachfolgern im Russischen Reiche, vor genossene viele В XVII. 1 Heinrich Fick 129* Begnadigungen und Beschützung aufs aller unterthänigste ver- bunden bin; So habe ich nach der Empfindlichen Liebe, so ich vor das Russische Reich und dessen [gesambte Glieder] Auf- nahme hege, vor meine Schuldigkeit erachtet, dem Regierenden Senat, dessen löblicher Eifer vor des Reichs Wollfart, mir nicht unbekand ist, folgende wahre Nachrichten demütigst zur Hand zu geben. Nemblich 1. Durch die Kamschatsche Expedition alleine, sind so woll die meiste Jakutten, als auch viele Russische Unterthanen oder Ackers leute an den grosse Lena-Strohm, auch woll biss in den Districten von Irkutski und Illinski ruinirt worden. Die Russi- sche Ackers-leüte haben das Proviant jährlich auf 2. biss 3000. Wersten vor solche Expedition nach der Stadt Jakutski, und, wann daselbsten nicht gnügsame Katerschnicken vorhanden gewesen, woll gar ferner biss zur Mündung des Maja-Strohms liefern müssen; so dass [etliche] viele Wirthe von den Bauern ihren Acker und Wirtschafft auf 3. Jahren verlassen, und wann sie zu Hause gekommen, betteln oder bey andern arbeiten müssen. Die Jakutten hingegen haben jährl. einige Hundert pferde im Frühling, und bey 5. pferden einen Keil, mit allem zu behör, nacfy der Stadt Jakutskt liefern, und mit solchen das Proviant und andern Nothdurfft zu lande nach Ochotski bringen müssen. Wie aber das land zwischen Jakutski und Ochotski aus (?) Morasten und Kahler Heide bestehet, so kommen wenig pferde von dannen zurück. Die Commissairen welche zu Anschaffung solcher Pferde, gesand und gebraucht werden, suchen alle wege hiebey mit grosser Beschwerde der Jakutten, sich zu bereichern; dann gute Hengste und Stuhten wegern sie sich anzunehmen, und viele gute pferde verwerffen sie gleichfalss, ümb nur die Jakutten zu zwingen, dass Sie ihnen 2. biss 3. fachen preiss in Viehe oder Waaren geben müssen, da dann solche Commissaires und ihre Consorten die Pferde von ihren eigenen in der stadt stellen, die doch selten besser sind, alss diejenige pferde, so sie von den Jakutten hätten haben können. Ferner so suchen die Commis- saires die erforderte Anzahl pferde nicht bey den reichen Ja- kutten, sondern sie taxiren sie alle gleich, so dass ein Jakutt, der 50. biss 100. Stuthen hält, und einer, der sich kein Weib oder pferd kauffen kan, sondern woll gar vor seinen Jasak bey Russen oder Jakutten dienen muss, eine gleiche Portion zu anschaffung eines Pferdes erlegen müssen, welche Portion ins gemein dem Jasak an werthe gleich kompt. Und ob zwar vor solche pferde .auss Ihro Keyserl. Mayt. Cassa die Schuess-Gelder bezahlet wor- 9 130* A. R. CEDERBERG В XVII. χ den, so bekommen dennoch, die Jakutten, so die Pferde stellen oder gar verlieren, davon nichtes, sondern nur die jenige, welche mit den Pferden gesand werden, bekommen einen theil davon zu ihrem unterhalt auf der Reise. So ferne nun das angefangene Kambschattsche Wesen· mit solcher Beschwerde der unterthanen ferner continuiret, oder künftig von neuem angefangen wird, so ist ein unersetzlicher Ruin der unterthanen dasiger Orten zu besorgen, Geschweige der grossen Gelt-Summen, so Ihro Keiserl. Mayt. Cassa bisshero dazu hergeben müssen. Von den Ab- sichten dieser Expedition bin ich nicht informiret, und kan also auch darüber nichtes gewisses vorstellen. Dieses aber weiss ich gewiss, dass bey dem Anfang von der gleichen kostbahren, rui- nenden und weit ausssehenden entreprisen, nach den Grund- Regeln der Oeconomie folgende 3. fragen zu überlegen und zu erörtern seyn. (1.) ob man gewiss sey, dass das vorhabende werck ohnfehlbar zumstande zu bringen sey? (2.) wann solches richtig, ob der künfftige Nutzen denen grossen Kosten und dem gewissen ruin der Unterthanen, gewiss übersteigen werden? und (3.) Wann in solchen beyden kein Zweifell, ob man sich in der Possession solcher Avantage, wieder den Neyd und die Macht frembder Nachbahren und See-Puissancen gewiss conserviren können? Ferner weiss ich dieses gewiss, das es unmüglich sey, über Jakutski und Ochotski in Japanschen Reich oder sonsten in dasigen Welttheil Conqueten zu machen oder ein Commercium zu etabliren, weniger solches zu conserviren. Wie aber ein im- portantes Russisches Commercium, auf bequeme leichte Weise, auss dem zwischen denen Russischen und Chinesischen Reichen liegenden grossen Amur-Strohm, auf Japon, China und der gantze Asiatischen Süd-Küste mit der Zeit etabliret werden könne, dazu möchten woll Wege, Mittel und Anleitungen zu fin- den seyn. 2. Es scheinet auch sehr nötig zu seyn, dass wegen der Jakutten, Tungussen etc. ein neues Contributions-Register formiret werde. Dann wann die Pocken daselbsten grassiren, so fallen diese leute wie die Mücken, so dass in einer Hütten von 10. Persohnen kaum 2. nachbleiben, wie ich solches vor 9. Jahren bemercket habe. Hernach müssen die lebende vor die verstorbene bezahlen. IMeser Abgang wird nicht von dem gantzen District eines Einnehmers, sondern von dem nechsten Verwandten gesucht; ich habe also selber reiche Jakutten gekand, welche, ein jeder vor 4. biss 5. verstorbene Verwandten haben zahlen müssen, wodurch sie so verarmet worden, dass sie vor meinem Abzug ihr pferde und Viehe, auch zu weiln Weib und Kinder dabey haben zu setzen В XVII. 1 Heinrich Fick müssen, einige haben sich erhäncket oder erträncket. und dieses hat seine natürliche Ursachen. Dann ein dortiger Inosemetz muss den Winter durch in den Wäldern sehr fleissig seyn, und dabey viel Hunger und Kälte aussstehen, ehe er so viel fangen kan, als vor seinen Persohn zum Jasak und den vielen Geschencken vor dem Einnehmer und seinem Gefolge erfordert wird. Wann er nun vor die Verstorbene und entloffene gleichfalss, bezahlen soll, so gehet erst sein Viehe und pferde, und hernach Weib und Kinder weg, und wann er keine pferde nachbehält, so kan er gar nicht mehr auf den Fang gehen, sondern befordert sich durch einen Selbst-Mord zur Ruhe, oder leufft davon; da dann seine Verwandten aufgesuçht werden, und vor ihm und seinen alss auch ihren eigenen verstorbenen zahlen müssen, so lange biss sie auch ruiniret werden. 3. . Die dritte Haubt Ursache von der dortigen Inosemzen Ruin ist diese, dass im Anfang ihrer Unterwerfïung, einige auf Zobel, andere auf rohte Füchse, und einige auf Gelt gesetzet sind, weiln damahls solche thiere gnugsahm vorhanden gewesen. Jetzo aber finden sich in den Districten von Jakutzki biss an den Ocean, an der West-Seite des grossen Lena Strohms gar keine Zobeln, und auch keine Füchse zur Gnüge, wie daran auch fast die Helffte solcher Inosemzen, in Mangel von pferden nicht auf die Jagd gehen können. Weiln nun in den Instructionen der Einnehmer immer diese Clausul befindlich, dass sie den Schatz nach dem Register einnehmen sollen nembi. 1. Zobell von dem, der auf 1. Zobel gesetzt ist, und 1. Fuchs von dem der auf 1. Fuchs ge- setzet ist, die Einnehmer auch schon vorauss wissen, dass die Inosemzen, solches nicht praestiren können, so führen sie auss der Stadt eine grosse Anzahl von Zobeln und Füchsen zum Ver- kauffen bey sich und ob zwar einige Inosemzen sich vor der Ein- nehmer Ankunft mit Zobeln und Füchsen anderwerts versorget haben, so nehmen doch die Einnehmer solche nicht an, sondern zwingen sie, ihre Nothdurfft von ihnen zu nehmen und 2. biss 3. fach zu bezahlen, ein Kamschatscher Zobel gilt in der Stadt zum höchsten 4. R° und 1. rohter Fuchs 2. R° hingegen nimpt der Einnehmer vor 1. Zobell 400. und vor 1. Fuchs 200. grau- werck; da er nun solche in der Stadt hernach das 100 zu 3. R° verkauffen kan, und solcher tausch den Keiserl. Cassa nicht zum besten kompt, so ist der Einnehmer Profit und der Unterthanen Schade leicht auszurechnen. Es ist bey meiner Zeit in 11. Jah- ren 2. mahl geschehen, dass die Inosemzen ihre deputirte zur Stadt gesand und gebeten habe, die Zobeln und Füchse, auf Grau- werck und Hermelinen zu setzen, da dann auss der Cantzeley 9* 132* A. R. CEDERBERG В XVII. ι eine solche Ukase ertheilet worden, dass wo keine Füchse vor- handen, die Einnehmer 100. reine, grauwerck oder 40. gute Männlein-Hermelinen vor 1. Fuchs annehmen sollen, die Zobeln aber solten in natura geliefert werden. Hierdurch sind zwar die Inosemzen vor solches Jahr in etwas soulagiret worden, alleine im andern Jahre gehet ihre Noth von neuem an, indem der eine Commissaire nach seiner obangeführten Instruction gehet in so ferne die Inosemzen vor das neue Jahr nicht würden eine Ukase ausswircken; dass dieses aber solchen leüten alle Jahr zwar (sie!) fält, ist auss folgenden zu erachten. (1.) es wohnen diese Inosemzen sehr verstreuet und weit von ein ander, und so ist also viele zeit dazu ehe sie zusammen kommen, und deputirte Wehlen und Gelt zur Reise und Cantzeley-Kosten samien. (2). Sie bestehen in vie- len kleinen Horden, wovon jeder einen Knäsez hat. Der eine hat wollhabende, der andere arme Leute unter sich, der eine hat seine Nothdurfft fertig der andere nicht, ein Knäsez hat Credit in der stadt und schaffet also Zobeln und Füchse selbsten \or seine Horde, umb den Profit zu haben, den der Einnehmer suchet, wo- durch die Einnehmers offt mit den Knäsezen in Zanck gerahten, in dem die Einnehmer zum Profit mehr recht zu haben vermey- nen. Ein ander Knäsez hat keine Mittel und Credit, und fält mit seiner Horde also dem Einnehmer platterdings in die Hände. Diese grosse Beschwerde könte aber von denen armen Inosemzen leichte abgewand werden; Wann es Ihro Keiserl. Mayt. aller- gnädigst gefallen solte, in Jasack-Reglement zu verordnen, dass in Mangel von Zobeln und rothe Füchse, vor 1. Zobel, 80. Männ- leins-Hermelinen oder 200. Grauwerck oder 2. Füchse oder 4. Ru- bel gelt, und vor einen rothen Fuchs die Helffte genommen wer- den solte. So ferne nur solche Verwandelung in Hermelinen und Grauwerck geschehet, so hat die Cassa allezeit Profit, geschiehet sie aber in Gelde, so bleibt die Cassa ohne schaden und die Un- terthanen werden sehr soulagiret. Und wann Ihro Keiserl. Mayt. nach dieser Taxation denen Einnehmern erlauben wollen, die Verwandelung vor sich zu nehmen, und die Zobeln und Füchse dagegen in der Cassa zu liefern. So haben sie noch einen ziem- lichen Profit dabey; [Solche] Dergleichen gemässigter Profit ist ihnen auch billig zu gönnen, weiln sie auf eigene Kosten nach den Orte ihres untergebenen Districts reysen. 4. Der Vierte Haubtweg, der die armen Inosemzen ins Verder- ben führet, ist fast der ärgste und schwereste über alle, und bestehet darinnen, dass jährlich ein neuer Commissaire oder Ein- nehmer mit 1. Schreiber, 1. Dollmetscher, 1. Zolawalnick und 4. biss 8. gemeinen Schluhschiewen nach jeden Ostrog oder Di- В XVII. 1 Heinrich Fick 133* strict gesand wird. Und diese alle wollen Belack (Geschencke) haben. Der Commissairen Belack alleine kompt dem Jasack gleich, und findet man woll solche gewissen lose Commissarien, welche, wann ein Inosemez ihnen 1. Fuchs oder 100. Grauwerck oder 2. R° zum Jasack presentirei, solches vor sich zwar Be- lack nehmen und dem Inosemez andeüten, er soll nun gehen und den Jasack besorgen und anschaffen. Und ob der Inosemez gleich Vorstellung thut, dass Ihro Mayt. Jasack, er allerdings liefern müste, umb die Execcution zu vermeyden, der Belack aber solte folgen, wann ihn Gott in dem Friilings-Fangst Her- melinen oder Grauwerck bescheren würde : So wird solches doch [nicht] selten angenommen. Der Schreiber folget auf dem Com- missaire und nimpt öffters die Helffte, offte eben so viel, der Dollmetscher etwas weniger, der Zalawallnick noch weniger, die gemeinen Sluschiewen aber nehmen im Arteel. Wie aber der Commissaire sich vor allen versorget, so kommet es offte, dass die armen nicht sämptlich im stände sind, die übrige geringere Bediente zu vergnügen, so nehmen dann einige derselben der Inosemzen Weiber oder erwachsene Kinder zur Arbeit, ja sie nehmen ihre Netze, Beylen, Pallma, Böhte, Pfeile, Bogen und zuweiln die Kleyder vom Leibe, schlagen sie auch zuweiln in ihren Hütten heimlich zur Praweschke. in summa, auss der gantzen Geographie ist mir kein land bekand, da die Unterthanen so schutzlose und verlassen, alss dorten, leben ; Wann ein gerech- ter Woyewoda in der stadt ist, so bekommen die Inosemzen auf ihre Klage zwar recht, alleine die Kosten und Versaumnüss sind offt grösser alss das erlittene unrecht. Zu dem kan kein Ino- semez klagen oder er muss sich erst bey dem Stadt-dollmetscher melden, dieser ist mit denen meisten Commissariis verwand oder interessiret und folglich, in stelle dass er des Inosemez Klage vor [zu] tragen solte, so schilt er ihm auss, drohet ihn, oder giebt ihn würcklich Batogen und weiset ihn damit zurück. Ist der Woyewode interessiret, so thut er dessgleichen. Zuweiln ist auch vom V. Gouverneurn eine Commission von Officiren ver- ordnet, umb den Jakutten etc. zu recht zu verhelfen, da sie dann auch häuffig zur stadt reysen, umb ihre Klagen zu führen, al- leine die Commissairen und ihre Freunde halten dann wachten an den Land-strassen und Ufern, fangen die Kläger auf, füh- ren Sie mit sich zu Hause, vergleichen sich mit ihnen, geben offte die Helffte gutwillig zurück, und verhindern die Klage, und bleiben also ungestrafft. Vor 5. Jahren kam ein junger feiner Mensch, von 20. Jahren alss Commissaire nach meinem Orte; dieses war zwar sein erster Ausszug, alleine er verstand das Piebes-Handwerck so vollenkommen, alss ob er bey der Pont- neuf zu Paris studiret hätte; er lebte daselbsten 2. Jahren und raff ete zusammen, wass er könte, und weiln sein Vater der erste 134* bey der Cantzeley war, so dürffte es keiner wagen zu klagen. Ich ermahnete ihn offte, er solte nicht zu weit greiffen, er solte vorlieb nehmen mit dem, wass die Inosemzen, nach Bezahlung des Jasack übrig hätten, und ihn gutwillig schencken würden, alss dann würde er ohne Gefahr bleiben und doch satt werden, würde er aber so fort fahren, so leuffe er Gefahr, dass künfftig einsten alles würde confisciret und er aufgefangen werden; er replecirte, nehmen und hängen hätte jedes seine Zeit. Nun wäre es Zeit zu nehmen und wann er solches auss unzeitiger Furcht vors Hängen versäumete, so würde er nimmer reich werden. Wann Noth an Mann käme, so könte er sich woll loss kauffen etc. und wie ich ihm weitere Vorstellung thun wolte, so bat er mir, dass ich ihn mit meiner Morale erschonen möchte, weiln es ihm verdrüsslich fiel, solche Predigten so offte zu hören. Dieser kam hernach nach einen weit grössern und reichern District und machte es [eben so] noch ärger, wie er aber eine parthey geraubete Pferde, Viehe und Weibs-Leute von dannen zur Stadt schicken wolte, so rottirten sich eine parthey Jakutten zusammen, setzten dem Raube nach, und nahmen solche mit gewafneter Hand zurück, so dass es balde zur Bataille und zum Aufstande gekommen wäre. Weiln aber der junge Commissaire in der Stadt Protection hatte, so blieb es diesmahl auch dabey. übrigens ist bey diesem articul noch zu erwehnen, dass die Jakutten sehr stille fromme und in der Zahlung richtige leüte seyn, die Kamb- schadanen und andern dessgleichen. Die Tungussen sind zwar auch friedlich und zahlen richtig; so balde aber die Commis- sairen sie zu scharf scheren wollen, so gehen sie mit Sack und pack in die entfernste Wälder und schicken dann deputirte mit ihren Beschwerden zur stadt, und wann man ihnen gewalt und unrecht thun will, so setzen sie sich zur gegenwehr. Kurtz, Ihro Keiserl. Mayt. wichtiges Interesse und die gute eigenschafft solcher nützlichen Unterthanen, wird Ursache gnug zur Hand geben, dass eine gute Ordnung mit ihnen gehalten, und sie in Protection gesetzt werden. Die Vernunfft giebt es auch zur Hand, dass alle benachbarte freye Horden genau nach- forschen, wie dortiger Orten die Russischen Bediente, mit denen untergebenen und in Jasack gesetzten Horden verfahren. Fin- den sie solches gerecht und erträglich, so unterwerffen sie sich gleichfals, im Gegenetheil aber wehren sie sich wie wir in diesen Zeiten, an die Völcker, Siutschi genand, ein exempel haben. 5. Es ist auch eine Beschwerde vor den Jasack-Unterthanen, dass der Jasack-Commissaire ihre angeschaffte Zobeln und Füchse nach Willkühr verwerffen mag, welches geschieht, wann В XVII. 1 Heinrich Fick 135* er nicht gnug Belack bekommen, oder wann er seine eigene Zo- beln und Füchse mit grossem Profi t umbsetzen will; Fast alle Commissairen verbieten bey ihrer Ankunfft allen Inosemzen, dass sie von keinen andern alss von ihren Zobeln und Füchse tauschen oder handeln sollen. Und wann ein Inosemez ihm einen Zobel presentiret, der von seinen mit folgenden Bedienten oder sonst jemanden eingetauscht ist, so befielet er ihm, solchen Zobel zu- rück zu geben und mit ihm zu accordiren; oder er verwirfft die Zobell und Füchse unter den Schein dass sie nicht gut gnug wa- ren. Wie aber solches verfahren wieder Ihro Keiserl. Mayt. Interesse, und wieder das natürliche Recht ist, nach welchem jedem Inosemez frey stehet, seine Nothdurfft zu suchen, zu tau- schen oder щ erhandeln, wo er den wollfeilsten preiss findet, oder solche im Nothfall auf Credit anschaffen kan; Also könte .solcher unordnung und der Commissairen schädliche Finantz hie- •durch vorgekommen werden, wann dem neuen Jasack-Regle- ment inseriret würde, dass beym empfang des Jasack der Schrei- ber, Dollmetscher und Zalawalnick auch gegenwärtig seyn, und ihr votum geben sollen, ob der Zobel oder Fuchs zum Jasack Jassiren könne oder nicht und dass dann nach den meisten stim- men hierin resolviret werde; dessgleichen dass man keinen un- terthanen fragen solle, zu welchem preise oder von wem er sei- nen Zobell oder Fuchs erhalten, sondern zu finden seyn, dass er Ihro Keiserl. Mayt. seinen schuldigen Jasack richtig und in gu- ten Peltereyen erlege. Kurtz, der Klügste weg bey solchen allen ist, der Commissairen angemassete Authoritet einzuschrencken. Sie pretendiren ein absolutes Commendo zu haben und fordern einen absoluten Gehorsahm wie bey der Milice. Wann die Slu- schiewen zu einer Kriegs-expedition gesand werden, so ist solches nötig in Oeconomie- und andern Civil-sachen aber ist es schäd- lich, weiln sie solche Gewalt, zum Nachtheil Ihro Keiserl. Mayt. Hohen Interesse und zum ruin der unterthanen missbrauchen. 6. Wann ein neuer Commissaire auss der Stadt kompt, so läs- set er seine Ankunfft im gantzen District wissen und bestellet die Schuesse auf einen gewissen tag. Hernach t r i t t er mit ober- zehlten seinem gantzen Gefolge die Reise an und wandert durch seinen gantzen District von einer Horde zur andern, unter dem Schein den Jasack einzufordern; wobey dann die Inosemzen we- gen der Schuesse und Subsistence, welche ihnen doch selbsten schwer fallen, sehr zu leyden kommen, bey solchen onereusen Zug samien sie aber gar keinen oder gar wenigen Jasack, son- dern vors erste der gantzen Gesellschaft Belack ein, wobey selten ein Inosemez zum Jasack etwas nach behält, dahero sie ihm biss 136* A. R. CEDERBERG В XVII. ι zu künftigen Frühling Dilation geben, umb den Jasack zu be- zahlen; an die Cantzeley aber berichten sie, dass ein schlechter fang gewesen, und also die Inosemzen umb Dilation biss zum künfftigen Herbst-Fang gebeten hätten, welches doch falsch ist, in dem der Jasack fertig gewesen, wann sie nun ihren Belack nicht voraus erpresset hätten. Hierauss erfolget aber, dass wann im andern Winter ein neuer Commissaire kompt, so findet er nichtes vor sich, weiln der alte Commissaire noch da lieget und seine Restantien vom Herbst Fängst ein treibet; der neue Com- missaire und sein Gefolge (?) müssen dann, umb ihren Belack vors erste einzusamlen, gleiche wege gehen; worauss dann auch er- folget, das die Revenüen erst den andern Somer nach Irkutzki können gesand werden, und Ihro Keiserl. Mayt. Interesse wegen der bedienten Eigennutz ein Jahr zurück gesetzet werden muss. In 11 Jahren habe ich einen Commissaire gesehen, der den rech- ten weg gegangen, der Syn-Bojarski [Gregori] Mattwé Tarlikow. Wie er hin kam und die [Leüte] Inosemzen mit Belack zu ihm eintraten, so declarirte er ihnen allen, dass er nicht dahin gesand wäre vor sich Belack, sondern Ihro Keiserl. Mayt. Jasack einzu- samlen; Sie solten den Jasack prompt und zu rechter Zeit, und in guten Peltereyen liefern, wann das vorbey wäre, und sie [ihn auch] dann was übrig behielten, und ihn etwas regaliren wol- ten, so wolte er sie dancken, keinen aber zur last fallen. Dieses hat er auch in der that gethan und den Jasack in 3. Monathen eingesamlet zu rechter Zeit in die stadt geliefert, und sich gleich gelten lassen, ob er Belack bekommen oder nicht. Dieser Tarli- kow ist dabey starck in der feder, regulier in leben, und prompt in der Gerechtigkeit, so dass zu wünschen wäre, dass solcher leüte viel dorten im lande wären. 7. Fast zu allen Jakutischen Ostrogen oder kleinen Districten der Commissarien, gehören auch einige Tungussen die ihren Ja- sack dahin bezahlen. Zu einigen gehören 3. zu andern mehr Horden. Von jeder Horde wird ein Amanat oder Geissei jähr- lich im Ostrog geliefert, und ins gemein bey Ankunfft eines neuen Commissaire umbgewechselt. Dieses geschieht zur Gewissheit von Ihro Keiserl. Mayt. einkünffte, weiln die Tungussen in Wäl- dern leben und einige 1000. Wersten herumb ziehen umb Nah- rung und Peltereyen zu suchen, und wann man nicht ihre Geis- sei hätte, so würden sie offte zurück bleiben und nichtes zahlen, zu mahlen sie über die plackereyen und eigennützigkeiten der einiger Commissairen schon öffters missvergnügt gewesen, und sich zu ihrer Beschützung fertig gemacht. Mit solchen Geissein verfahren einige Commissarien auch nicht redlich sondern nach В XVII. 1 Heinrich Fick 137* ihrem Nutz, dann die Geisseil müssen auss den Söhnen der vor- nembsten und Knaesetzen genommen werden, weiln aber diese sich vor die Pocken sehr besorgen, so stellen sie in stelle von ih- ren eigenen, gegen Geschenck, andern arme Kinder zu Geissein; worauss Ihro Mayt. dieser Schade entstehen kan, dass die Tun- gussen, wann sie bey allen Ostrogen einsten mit solchen schlech- ten Geissein überall ankommen können, dass sie dann ins weite Fejd gehen und solche schlechte Geisseil gar verlassen. Dann es ist eine listige und tapfere Nation, sind die besten Schützen, und führen zu weiln Kriege unter einander, wann die Torockan- schen Tungussen denen Ollenschen im Thier-Fang zu nahe kom- men. ' Es werden auch einige puden Meel vor jedem Amanaten auss der Cassa bestanden ; Dieses Meel versehen einige Commis- saires selbsten, und müssen noch dazu die Jakutten, von jeder Hütte, 1. pack oder Tursuck gefrorene oder geräucherte kleine fische, Mandu genand, zum unterhalt der Amanaten liefern, wel- ches auf einige hundert Pferden ladung aussmachet, da doch nur 8. pferde ladung auf jeden Amanaten erfordert werden. Zu Schigak habe ich beobachtet, nach dem der Commissaire die Pocken dahin brachte, und nicht die Vorsichtigkeit gebrauchte die Amanaten wegzusenden, dass alle 4. Amanaten in 14. tagen stürben, worauss balde, [und nicht gar unbillig,] Händel ent- standen wären, weiln die Tungusen sich anfänglich wegerten den Jasack zu erlegen, biss sie ihre Amanaten zurück bekämen. Da nun die Jakutten durch solche überflüssige unterhalts-liefe- rung, auch [ohne nutz] leyden allermassen dieselben im Früling da die lieferung meist geschieht, an unterhalt selbsten grosse Noth [leyden] haben, und öffters ( ?) [selbsten die armen Jakutten] Maulwürffe und Dannenrinde fressen müssen, so könte diese Sache so reguliret werden, dass die Ammanaten auss der Knä- setzen Söhne, und fais keine vorhanden, auss ihrer Bruder Söhne künfftig gestellet und bey wollhabenden getaufften oder unge- taufften Jakutten, hernach einzeln, der Pocken und bessern pflege halber, vertheilet würden, welchen ihren Wirthen dann, das auss der Cassa gelieferte Meel und 8. Pferde ladung obgedachter Fische zu der Amanaten unterhalt vom gantzen District wech- seis weise könte geliefert, doch von solchen Wirthen Caution genommen werden, dass sie bey Ankunfft eines neuen Commis- saire die Ammanaten wiederstellen wollen. Durch diese Verfügung wurden die Tungussen sehr erfreuet, [weiln] und zu richtiger lieferung des Jasacks encouragiret werden. Solte es aber regu- liret werden, dass die Amanaten, der ersten Verordnung nach im Ostrog bey dem Commissaire bleiben sollen, so könte solches auch geschehen nur dass es mit dem unterhalt woll reguliret und wegen der Pocken mehr Praecaution genommen werde; und es möchte woll vor dienlich erachtet werden denen Woyewoden 138* A. R. CEDERBERG В XVII. ι zu befehlen, auss keinen Häusern, wo die Pocken neulich gras- siret haben Bedienten oder Sluschiewen wegen des Jasacks oder in andern Commissionen ins land zu senden, weiln die Inosem- zen mehr an den Pocken, als ander orten an der Pest sterben ; Wodurch dann ihre Keiserl. Mayt. Interesse durch den abgang so vieler Schatz tragenden unterthanen gleichfals sehr zu leyden kompt. Die Jakutten sind so bange vor die [Pest] Pocken, und andern Kranckheiten, dass sie auch, wann solche in der Stadt grassiren, Schildwachen mit pfeilen und bogen auf den Strassen halten, und keinen von der Stadt kommenden in ihren Hütte lassen, auch von keinen Russen Meel oder andere Praesenten annehmen, auss beysorge, dass solches von Pocken inficiret sey. Die Pocken aber thun dasiger Orten wo keine Pflege, Medicin und andere Nötige Anstalt ist, bey den Inosemzen mehr schaden, als die Pe- stilenz in den regulirten Europaeischen Ländern zu unsern Zei- ten getan haben. 8. Einige Commissarien unterstehen sich auch die Jakutten, [auf ihre] ohne ihnen unterhalt und Kleider zu geben, zu ihrer Privat-Arbeit zu zwingen; vor einigen Jahren war ein Commis- saire daselbsten, der, wie ein Aegyptischer Frohn-Vogd, den gantzen District an der einen seite des Strohmes zu seiner Ar- beit zusammen trieb, und sich 20. werst von Ostroge ein eigenes Wohngebäude, auch daneben vor seine viele Pferde ein Gehäge von 25. wersten im umbkreyss, gleich einen Königl. Thier gar- ten machen liess, und solches nur auf 1. Jahr, weiln solche leüte jährl. abgelöset werden, wie er dann auch nicht nötig gehabt, denen unterthanen dergleichen überflüssige Beschwerde aufzu- legen, die weiln vor allen Bedienten Kron-Gebäude im Ostroge fert ig stehen, wass aber die unterthanen bey solcher bösen oe- conomie leyden, können nur diejenige begreiffen, so da gewesen, dann reiche und vornehme Jakutten kan er dergestalt nicht zu- sammen treiben, weiln die sonsten zur Stadt reysen und klagen, also müssen die arme herhalten. Diese haben Weiber und Kin- der zu Hause welche so fort Hunger leyden, als der Wirth nur einige tage von Hause ist. Hier zu kompt noch, dass ein so ar- mer Wirth in der [besten] Sommer Zeit, [da er] seine Hütte mit Fischen und Heu zum Winter versorgen [soll] muss, und also wann er in solcher Zeit zu dergleichen diensten von dem Com- missaire oder sein Gefolge auss getrieben wird, den gantzen Win- ter mit den seinigen Noth und Hunger leyden, und unmensch- liche Nahrung suchen muss, auss welcher unordnung dann auch böse Säuchen entstehen, und die Inosemzen wie die fliegen hin fallen. Wobey zu ersten ist, dass diese leute bey ihren Kranck- В XVII. 1 Heinrich Fick 139* heiten keine Medicin, keine pflege, und den bösen Gebrauch ha- ben, dass sie alle krancken verlassen, umb nicht angesteckt zu werden. Wann ihre Kinder kranck werden oder ihnen nicht gefallen, so hängen sie solche, in Korben und in den Wäldern, le- bendig an die Bäume, wann ein Jakuttisch Mädgen ausseror- dentlich weise ein Kind gebieret, so wird solchës öffters in der nächsten See unters eyss gestecket, von einer getaufften Ja- kuttin weiss ich desgleichene exempel auch, vieler andern Un- ordnungen und Grausamkeiten zu geschweigen, welche doch durch eine gute Policey allgemählig verbessert werden könten, wann die dortigen Kron-Bedienten so fleissig auf den Anwachs von der Reichs-Interesse und Conservation der unterthanen, alss auf den Anwachs ihrer eigenen Cassa sehen sollten. 9. Wann die Inosemzen zu Schuesse oder andern publiquen diensten und Arbeit aufgetrieben werden, so werden die reiche und entfernete ins gemein gegen Geschencke erschonet die na- hewohnende und arme aber alleine beschweret. 10. Weiln theils Commissairen, wie oben erwehnet, zu erst, vor sich und ihren Gefolge, den Belack ein treiben, und den Jasack auf 1. Jahr aussetzen, so folget darauss, dass sie mit Weibern Kindern und Gesinde über 1. Jahr da liegen müssen, und wann der neue Commissaire mit seinen Hauff en da zu kompt, und jede parthey vor sich ihre tour im Districte machen, der alte umb die restantien ein zu treiben, der neue aber umb sich seines Belacks in Zeiten zu versichern, so fressen sie den grossesten theil von der Jakutten gesamieten Nahrung auf. Wann eigen- nützige Woyewoden in der Stadt sind, so halten sie den Sommer durch biss an den Herbst einen Jahr marckt mit den Bedienun- gen, sehen erst wer am meisten bietet ohne darauf zu sehen ob einer alt oder jung, ob er schlecht oder woll bisshero gedie- net, ob er einen rang habe oder ein gemeiher sey, ob er lesen und schreiben kan oder nicht, sondern es bleibet nur die frage, wie viel er zu geben,habe? und alss dann fertigen Sie die Be- diente erst im September zu wasser, die zu lande aber im [Febr.] Januario ab, worauss entstehet, dass die zu wasser gehende öff- ters auf dem selben wege einfrieren ihren Doschennock (?) durch den aussgang hernacher verlieren, und von dem orte wo sie hin wollen, eine grosse anzahl Schuesse, mit pferden oder Hunden bespannet, sich entgegen kommen lassen, umb Sie mit Weiber 140* A. R. CEDERBERG В XVII. ι Kinder, Bagage und Proviant abzuholen, welches den untertha- nen sehr beschweret. Hierinnen möchte etwan folgende gute Ordnung zu machen seyn (1.) dass kiinfftig die Commissarien nur von unsträflichen'leuten gewählet würden, wie der V. Gou- verneur in dem District von Irkutskoi bey seiner Ankunfft in- troduciret hat : Nembi, er hat selber keinen erwehlet, solches aber dem Obristen der Sluschiewen den Dworaeninen, Syn Bo- jarski etc. überlassen, mit schrifftl. Befehl, dass sie lauter tüch- tige, ehrliche und ordenti, leute zu Commissairen wehlen, und so ferne die leute vom rang nicht zu reichen, oder sich bisshero untreu oder liederlich aufgeführet haben dass sie unsträfliche und geschickte gemeine Sluschiewen dazu nehmen solten. (2.) dass nach denen Ostrogen welche an schiffbahren ströhmen lie- gen, die Commissairen vor den 1. Juny ernand und mit ihrem Gefolge vor den 20. Juny zu wasser mit ihren eigenen Fahr- zeugen abgefertiget, [die Commissarien aber] vor den 1. July aber von der Stadt zu ziehen angehalten wurden, der Woyewode bey 30. R° und der Commissaire bey 10. R° straff vor jeden tag, den er hierinnen überschreitet, bey solcher Ordnung kommen die leüte zeitig an ihren orte und Können sich noch mit Heü und fischen gegen den Winter providiren, ohne die unterthanen zu beschweren. (3.) dass die Bediente, welche jeder Zeit mit ihren eigenen Pferden zu lande gehen, [weiln des] zu gleicher Zeit und bey gleicher strafe abgefertiget werden, umb sich zeitig mit heu und fischen zu versorgen. (4.) dass die alte Commissarien vor den 1. July, nach dem sie den winter durch ihren verordneten Jasack prompt gehoben, bey gleicher straffe von ihrem Ostrog abgehen, und denen ankommenden platz machen. (5.) dass die angekommene Commissarien [im December] oder Januario ihre erste tour in ihren Bezirck machen sollen umb von dem Herbst- Fang, der im Octob. und November geschieht, den Jasack so viel müglich ein zu cassiren, wass aber nicht zu reicht, biss zum frülings-Fangst,, der im Martio und April geschieht, aussetzen, so dass sie im Junio alles ein cassiret haben und abgehen können, wobey (6.) regulirt werden könte, dass sie zu denen Horden keinen tour machen sollen, dehren Knäsetzen sich nach der Com- missarien ankunfft so fort verbinden, dass sie vor ihre gantze Horde den Jasack, den Winter durch biss zum l.sten May richtig im Ostroge selbst abliefern wollen, bey dieser guten Ordnung .können auch die Revenuen noch selbigen Sommer nach Irkutzki kommen und werden nicht 1. Jahr zur Verderbung exponiret. В XVII. 1 Heinrich Fick 14Г 11. Weiln auch zu weiln einige Jakutten auss Noth oder betrieg- lichen Absichten, ihre alte stellen verändern und sich auf viele 100. wersten anders wo hinbegeben; So entstehet darauss diese unordnung, dass der Commissaire, wann er weiss, wo die ent- wichene sich befinden, zu weiln wegen 2. Jasack seine Schluschie- wen auf 1000. Wersten und darüber reysen und umbherziehen lassen muss, weiss er sie aber nicht zu finden, so müssen des Ab- wesende verwandten vor dieselbe den Jasack erlegen, solches sind offt leüte, die vor ihren eigenen Jasack bey andern arbeiten müs- sen. Wie nun dieses auf beyde weise beschwerlich fä l t ; So möchte es folgender maassen verbessert werden können (1.) zu publiciren, dass bey straffe kein Jakutt seinen District verlassen soll, ohne seinem Commissaire anzumelden wohin er sich begiebt, und dann, dass er an den ort, wo er hin kompt, dem Commis- saire daselbst sein Ankunfft so for t bekant mache, damit die Commissarien den Ab- und Zugang solcher Jakutten anschrei- ben und hernach in der Cantzeley berichten können, (2.) dass das Herumbschicken der Sluschiewen auf hören, ein jeder Commissaire in seinen District aber vor solche umbtreiber den Jasack einfor- dern, in seine Bücher schreiben und in der stadt abliefern soll, würde aber dieser weg, wegen Veränderung der Contributions- Register bedencklich gefunden werden, so könte (3.) dennoch die Eincassirung des Jasacks auf gleiche Art geschehen, nur, dass die Commissairen, zu denen dergleichen Jakutten gekommen sind, bey ihrer Ankunfft in der Stadt den von denenselben gesamieten Jasack, an die Commissarien, vor welchen die Jakutten geloffen sind, aussliefern, so bleiben die Contributions-Bücher im vorigen stände, und das umbreiten durchs gantze land, welches grossen Ruin und Mühe nach sich Ziehet, wird gleich woll gäntzl. auf- gehoben. Es ist zwar versucht, solche aussgewichene Jakutten zu zwingen, dass sie sich wieder nach ihren vorigen Orte begeben ^ sollen, alleine es hat nicht gäntzlich dahin gebracht werden kön- nen, und würde auch wieder Ihro Mayt. Interesse und der leüte Conservation gereichen zum Exempel, es kommen Jahren, dass kein Fisch- oder thier-Fang ist, andern Jahren da kein Grass wächst und kein Heu zu samien ist, so müssen die leüte mit ihrer Familie und Viehe zu Grunde gehen, wann es nicht erlaubet wäre, sich in andern Districten bey ihren Verwandten oder Bekanten zu retten. 12. Auch sind einige Commissairen in Administrirung der Ge- rechtigkeit auf bösen wege, und lassen sich durch geschencke die äugen blenden; und wass sie dann wieder rechtlich urtheilen, 142* A. R. CEDERBERG В XVIL i dass exequiren sie auch mit gleicher Ungerechtigkeit. Dieses aber könte folgender maassen verbessert werden, wann reguliret würde dass (1.) in Process-sachen zwischen Jakutten oder Kla- gen gegen den Sluschiewen, dem Commissaire die 3. andere be- diente alss Assessores zugeordnet würden, (2.) dass der Schrei- ber von den Rechts-sachen ein kurtzes Protokoll halten, Klage, Antwort, Zeügen-Verhör und urtheil kürtzl. darein schreiben, hernacher aber nach Aussgang des Jahres solches zur Revision in der stadt liefern solle, (3.) dass denen Jakutten f rey stehe, von des Commissaires Sentence an die Cantzeley zu appelliren. (4.) dass die ungerechte Commissairen, gebührend gestrafft wer- den, und dem Supplicanten oder Apellanten und zur stadt gefor- derten Zeügen, die Reisekosten erstatten müssen, wann Sie, die Commissairen, befunden werden, unrecht geurtheilet, oder dem Jasack-Reglement zu wieder, die Inosemzen, graviret zu haben. 13. Es werden alle Zeit auss denen reichen Jakutten und Tun- gussen einige zu Rähten, bey [jeder] den Horden aber [ein] Knäsezen verordnet, unter solchen sind auch einige vorhanden, welche ihre untergebene durch allerhand Griffe auch zuweilen mit gewalt angreiffen und ausssaugen. Wann solche Buben цип in der Stadt Patrons haben, oder mit dem Commissaire in Har- monie stehen, so ist kein Recht wieder dieselbe zu finden. Dieses könte aber dadurch gehemmet werden, wann ein solcher übel- thäter das erste mahl mit doppelter erstattung, das andern mahl über dem mit leibesstraffe, und das 3te mahl mit dem strange hingerichtet werden würde, ein einziges Exempel würde alle andere Richter unter den Inosemzen im Zaum halten. 14. Damit vieles unterschleif und Ungerechtigkeit vorgekommen werde, so möchte woll dienlich seyn zu reguliren, dass in so weit andere bediente in der Stadt vorhanden sind, dem absendenden Commissaire, keine von seinen oder seines Weibes-Verwandten adjungiret werden. 15. Die Commissairen, so mit ihrem Gefolge zu lande gehen, beschweren auch die Jakutten mit ihrem abgematteten dienst- pferden. Dann so balde sie im Ostrog anlangen fordern sie die nechste Jakutten zu sich, und vertheilen ihre dienst pferde unter В XVII. 1 Heinrich Fick 143* denselben zur Wache und Fütterung. Wann nur eines von solchen pferden im Walde sich verlieret, oder bey gebündenen Beinen ein Bein verstücket, oder im Früling nicht fette zurück geliefert wird, [so werden die Jakutten gezwungen das] oder von alter und Mattigkeit gefallen ist, so werden die Jakutten gezwungen, welche doch öffters das heü selber kauffen müssen, all das ihrige herzugeben, umb solches pferd 3. fach zu bezahlen, dieser Schade könte vorgekommen werden, wann die Commissairen wie oben erwehnet, so zeitig gehen, dass sie sich selbsten mit heü ver- sorgen, oder dem vom vorigen Commissaire nach gelassenen Sakaschik committiren, hierinnen versorge zu tragen. 16. Auch werden die Jakutten und andere Unterthanen sehr da- durch ruiniret, dass alle, welche von den Städten zu Wasser ab- gefertiget werden, alss die Jasack-Bedienten, Wein-Zalawal- nicken, die bey vornehmen Arrestanten befindliche Wachen, wann ein theil davon des Proviants halber zur Stadt gesand werden, dessgleichen andere reisende und Commendirte von allerhand Ständen und Rang, die an den Ströhmen wohnende, oder auf den Fisch-Fang liegende Jakutten, unter weges gewaltsamer Weise zur Arbeit mit sich schläppen, und offt so weit führen, dass der beste theil des Sommers darüber weg gehet, und sie ihren unter- halt zum Winter nicht besorgen können; wogegen die mit auf solchen Fahrzeügen befindliche Soldaten und Sluschiewen mit Spielen und schlaffen ihre Zeit passiren, und sich der arten zu gute halten zu ihrer Forthelfung selber hand an zu legen. Die- sem Schaden könte also [fürgekommen] vorgekommen werden, dass die obren, bey abfertigung eines solchen im Ihro Keiserl. Mayt. Diensten abgesenden Fahrzeüges, die ausser den Soldaten und Sluschiewen annoch erforderte Arbeiter, von den Kater- schniken, oder wo solche nicht vorhanden, von getaufften oder ungetaufften Jakutten, gegen einen halben oder gantzen Jasack bezahlung nach Proportion des weges veranstalteten, solche kleine kosten aber auf die gantze Gemeine der Jakutten, vertheilten, welches dann 1. oder 1 y2 copecken auf jeden Kopf kommen und nicht empfunden (?) werden würde, dagegen diejenige, welche wie oben angezeiget ist, von ihrem Fisch-Fang und Nahrung mit Ge- walt unterweges genommen werden, vor den gantzen District alleine zu leyden kommen, welches bey einer guten Oeconomie nicht bestehen kan. 144* A. R. CEDERBERG В XVII. ι 17. Das Hauben und plündern wird der Orten zu lande und wasser, von einigen bösen leüten gleichfalss unter die freyen Künste gerechnet, [und] nicht dass solche Leüte expres auf die Rauberey aussgehen, sondern sie verrichten solche en passant und zufälliger weise, so wie es die Gelegenheit giebt; wie die Katerschnikken einige admiralitets-fahrzeüge von Jakutski nach Schigan geholffen hatten, und hernacher zu lande zurück gesand wurden, so plünderten dieselbe auf dem wege einige Jakuttische Hütten ; die Soldaten bey den Arrestanten, wann sie in der Stadt das ihrige liederlich durch gebracht haben und mit dem Proviant zurück gehen, so rauben [sie] einige den gantzen weg, wass sie an strande finden, Kleyder, Peltzen, Gürtel, Netze, Peremöten (?), Stinke (?), Böhte etc. und kommen mit ihrer Beute vergnügt zu Hause, und lassen sich nicht zu hertzen gehen, wie sehr die unterthanen dabey leyden, wann sie ihres Geräthes zur samlung der Winter-Nahrung beraubet worden, einige nehmen auch Viehe mit Gewalt und schlachten es. Dieses möchte woll durch strenge straff-Placaten und demnechst durch folgende Ordnung gehemmet werden können. (1.) dass die Cantzeley, von welcher ein solches fahrzeüg oder Commendo abgefertiget wird, dem Commendeur, oder fais keiner vorhanden, dem ältesten Soldaten, und dann (2.) den Sluschiliw, der alss dollmetscher ins gemein mit gehet, ernstlich insinuire, und einen Revers von ihnen neh- men, dass sie, vor alle excessen unter weges, Rede und Antwort geben sollen. 18. Dessgleichen hat man auch exempla, von ansehnlichen [teutsche] Aussländern und Russen, welche auss St Petersburg wegen der Kamschattischen Expedition oder in andern Commis- sionen nach dasigen Orten gesand werden, dessgleichen Officirer, welche der V. Gouverneur nach Jakutski gesand, dass solche zum theil an Ihro Keyserl. Mayt. unterthanen unterschiedene Arten von gewalt verüben. Exempla sunt odiosa. Diese unordnung kompt aber davon her. Dass die meiste solcher, mit Commissio- nen dahin gefertigten leüte, weiln sie dorten keiner Jurisdiction unterworffen, sich einbilden, dass sie Dorten kleine (?) Potentaten seyn. Wann sie Gewalt oder excessen begehen, so muss die Obrigkeit des Ortes ihnen solches durch ein höfliches Promemoria vorstellen, und sie antworten durch ein Promemoria, und so ist die sache zum ende. Die unterthanen aber verschmertzen ihren Schaden oder empfangen Schläge lieber, ehe sie einige 1000. wersten klagen gehen. Dieses könte auf Zweyerley ar t gehem- met werden. (1) in allen andern Europaeischen Reichen ist » В XVII. 1 Heinrich Fick 145* diese Ordnung, dass dergleichen leüte aller Orten, wo sie passiren, oder wo sie bleiben wann sie auch obristen oder Generals-Per- sohnen seyn, in allen Privat-Klagen, nicht aber in ihrer Speciellen Commission, der Obrigkeit des Ortes Rede und Antwort geben müssen, und keine exception machen können. Dahero höret man auch von keinen Violencen andern Excessen in solchen ländern. [Solte nun diese] Die Obrigkeiten einer Province representiren über all ihrer Souverainen Persohn, und man hat Exempla, dass ein Gouverneur oder Vice Gouverneur, einen Generalen arretiren lassen, der nur ermangelt hat, bey seiner Ankunfft, [die Obrig- keit des] dem Gouverneur oder V. Gouverneur in 24 stunden die Cour zu machen. Doch sind solche Gouverneurs Leüte [Obrig- keiten Herrn] von grossen rang und Condition. Im fall aber dieser erste weg nicht practicable oder gefällig, so würde doch (2.) dergleichen Gewalt und unordnung [gäntzlich] grossen theils gehemmet werden und die unterthanen in Schutz gesetzet werden können, wann ein solches Reglement gemacht und publi- ciret würde, dass ein jeder in Commendo oder in besondern Com- missionen sich nach der Instruction und den Gesetzen verhalten, die sache, wessfals er gesand treu und prompt bewerkstelligen, in andern Sachen sich nicht melliren, den unterthanen keine ge- walt oder unrecht an leibe oder Guten bezeugen, auch seinen Unterthanen solches nicht gestatten solle, und so ferne hiewie- der gehandelt wird, die Obrigkeit des Ortes, auf erfolgte Klage, dem thäter solches schrifftl. communiciren, seine Antwort begeh- ren, die sache untersuchen, hernacher aber den Act extractive an den Gouverneur und so weiter an hoher Obrigkeit, von wan- nen der Thäter gesand worden, abgehen lasse. Würde aber eine erweissliche Klage wegen Schulden oder würckl. Raub entstehen, so scheinet es nöthig und billig zu seyn, dass der Schuldner solches so fort erstatten, und die sache dennoch, fais sie strafbahr, am höhern Orte berichtet werde. 19. Auch finden sich solche liederliche und gewissenlose Buben unter den Sluschiewen, welche bey denen Jakutten vor sich und zu ihrem Profit, ohne dass sie dazu gesand worden, den Jasack einfordern und sie mit prügeln und würcklicher pein da zu zwin- gen ; wann dann der rechte Einnehmer kompt, so muss der Jakut zum andern mahl zahlen. Andere Sluschiewen, ob sie zwar zu Eintreibung des Jasack gesand seyn, und solchen würcklich empfangen haben, so verheelen, versauffen und verspielen sie doch solchen und leügnen hernach den empfang, und der Jakut muss nochmals zahlen, weiln die Cassa nichtes verlieren will. In Summa, es sind der Diebereyen und unordnungen so viel, dass 10 146* A. R. CEDERBERG man sie kaum zur gnuge beschreiben, oder zu dehren Abschaffung- zureichende Mittel zur hand geben kan. Alles kompt daher, dass in so entfernern örtern keine Ordnung oder prompte Justice ver- handen, und jeder Dieb seine Patronen oder Protecteurs hat. Es ist zwar an denen, dass zu weiln scharfe Placaten dasiger orten publiciret, auch von dem V. Gouverneur Officirer hinge- sand worden, dergleichen Klagen an zu nehmen und die übrige dasige Oeconomie, Ihro Keiserl. Mtt Hohem Interesse betreffende, zu untersuchen ; alleine solchen begehen zum theil selber excessen und Gewalthätigkeiten, nehmen zum theil geschencke und späken ihren Beütell, und der elende Zustand, im lande und an weiten orten, bleibet nach dem vorigen, oder die Verbesserung währet nur kurtze Zeit, ich bin der unterthänigen Meynung, wann so weiter Orten ein kleiner Procureur oder Executor mit solcher Vollmacht verordnet würde, die Inosemzen zu protegiren, ihre Klagen und die Justice zu befordern, auch bey General-Be- schwerden eine Untersuchung in loco an den Ströhmen, oder wo der Jasack gehoben wird, an zu stellen auch in andern Dingen Ihro Mayt. Gesetze und Intresse zu beobachten, und in allen red- lich und gewissenhafft zu verfahren, so würde nicht ferner nötig seyn, auss Irkutski Officirer oder andere Bediente, mit grossen Kosten dahin zu senden, sondern allgemählich alles in Ordnung gebracht werden können ; Man hat auch anderer Orten Exempla, dass zu gewissen Zeiten [ein] Officier von Vertrauen, nach sol- chen entferneten örtern Immediate vom Hofe abgefertiget zu werden pflegen, umb die gantze oeconomie und [Bedie] Con- duite der Bedienten zu untersuchen, und selbige dadurch in Furchten zu halten. Ich habe bey meiner Abreise denen Jakutten und Tungussen auf ihre Bitte versprochen, ihren bekläglichen Zustand Höhern Orten bekand zu machen, habe dieselbe zur Geduld ermahnet und von Ihro Keiserl. Mayt. Reichs kündigen Gnade, Gerechtigkeit und Schutz versichert. Mein Gewissen und die Liebe zu Ord- nung, gerechtigkeit und guten Oeconomie hat auch gedrungen, mein Wort zu erfüllen. Ich bezeüge vor Gottes Gericht, dass ich nichtes angebracht, alss was ich gehöret, gesehen und erlebet habe; ich überlasse aber übrigens alles, [meiner Gnädigen Obern weitern und erleüchteten] einer Höhern und w(e)issern Einsicht und Verfügung. 20. Umb aber eine wahrere Idee von dortiger bösen Oeconomie zu geben, so will ich zum Schluss und zum Höhern Nachsinnen annoch 3. Puncta anführen. (1.) es ist die Ordnung der Orten, dass die Bürger die wein Zalawalniken [die bediente] unter sich В XVII. 1 147* Wehlen, und auch vor dehren Richtigkeit repondiren müssen. Diese Ordnung ist gut, aber sie giebt keinen profit vor den Woye- woden. Nun war vor einigen Jahren ein Wojewode zu Jakutski, der recommendirte einen Dieb zum [Ober Zalawalnik] Laresch- nik; die wählende Bürger stehen (sie! ) die böse Folgerung; Dürffen aber des Woyewoden Willen nicht wiedersprechen ; der damahlige V. Gouv. zu Irkutski wolte auch von grossen Wein-Podräden profitiren, und sante in einem Jahre zu 10. Jahres Consumption nach Jakutski. der oberwehnete dieb und ober aufseher griff seine Sachen so an, dass er nicht allein aller grossen Vorrath mit Wasser verdarb, sondern hernach noch biss 20000 R° in der Rechnung zu kurtz kam. er starb kurtz darauf im Gefängnüss, und das verlohrene kam nicht wieder zur Cassa. (2.) Vor meinen Hinkunfft war ein junger Mensch, Nahmens Stephan Gulajew Stadts Dollmetscher, welches ein wichtiger Dienst ist, weiln alle Inosemzen seine tributaires sind. Nach dortiger Methode wurde er balde reich, und hatte Mittel den Woyewoden in sein interesse zu ziehen. Wie nun ein neuer V. Gouv. nach Irkutskoi kam, so forderte er alle reichen von Jakutski zu sich, umb ihre Beichte zu hören. Besagter Gulajew aber fädelte seine Sachen so woll ein, dass er neben dem vorigen wichtigen Bedienung auch Obriste von den Sluschiewen, und beständiger Comisaire oder Einnehmer in 2n oder 3en der besten Jasack-Districten verordnet wurde. Was folgte hierauss? Wann dieser im Commissarien Ampt den Inosemzen, gewalt that, so müsten sie beym Obristen Klagen, und solches durch den Dollmetscher, alle 3. ämpter aber (?) be- ständen in der Persohn eines Menschen, und der Woyewode war sein Protecteur; also ward er sehr reich, biss der letzte V. Gou- verneur Lange diese 3. incompative Ämbter wieder separirte. (3.) Wann zu weiln Sluschiewen mit den besten Schutz ( ?) Waaren nach Mosco oder Pétersburg gesand werden, so wircken solche ins gemein eine gnädige Ukase auf gewisse Ämbter oder bestän- dige Commissariat-Districten, vor sich auss. solche recompen- sirung ist an sich löblich und Genereux. So ferne aber nicht die Clausul dabey ist, dass der Sluschiliw solche Gnade geniessen soll, falss er bisshero unsträflich gedienet habe, und künfftig unsträfl. dienen werde, so entstehen sehr schädliche Folgerungen darauss. Denn sie vermeynen durch solche Ukase von ihrer ordenti. Obrigkeit indépendant zu seyn, und berauben die unter- thanen ohne Furcht, ich habe einen solchen zu Irkutski gesehen, der in 2n Jahren auf einige 100 Ro und 500. pferde und viehe von den Russischen unterthanen geraubet hätte, wie aber der jetzige V. Gouv. es anders verstand, ihn arretirte und ins Ge- richte zog, so beruffen er sich auf seine Höhere Ukase und [schrie Slowa] beredete einen Katerschniken wieder den V. Gouv. Slowa zu schreyen, unter Versicherung, dass wann er mit dem 10* 148* Katerschniken nach Mosco gesand wurde, so wolte er sie beyde freyschaffen, weiln er daselbsten grosse Patrones hätte, end- lich bekante der Katerschnik diesen Handel, und der Dieb seine Überredung und Absichten. Hierauss zu sehen, was vor Vor- sichtigkeiten auch bey Recompensen erfordert werden. Mosco dn 28. Febr. 1744. [Ficks eigenhändiges Konzept; sehr undeutlich ge- schrieben; die weggestrichenen Wörter sind oben in Klammern [] gesetzt.] Beilage 9. Unterthänigste Vorstellung, des Rußischen Reichs-Interesse, die Milice betreffende. 1. Es ist bekant, in welchem schlechten Zustande, Ordnung und Bisposition, Ihro hochseel. Keyserl. May. Petrus der Große, glorieuser gedächtnüß, beym antr i t t Dero Preyßwürdigsten Re- gierung und bey darauff erfolgten Schwedischen Kriege, die rußische Krigs-Macht befunden, und waß allerhöchst gedachte Ihro May. vor mühsame und höchst vernünfftige Mittel ergriffen, dero Kriegsverfaßung zu verbessern. Von den bösen würckun- gen des ersten geben die ao 1700. unternommene und unglück- lich geendigte belagerung der Vestung Narva, von den guten würckungen des letztern aber, die gäntzliche Überwindung, der im höchsten flor gebrachten Schwedischen Armee, bey Pultawa, zureichliche Exempla. Die Mittel zu solcher verbeßerung liegen auch noch in frischen gedächtnüß, dann (1.) und zu forderst haben Ihro Hochseel. Ceiserl. May. unter andern vortreflichen Wißenschafften sich Selbsten in dem Kriegs-wesen dergestalt ge- übet, daß Ihro May. alle Devoirs vom Soldaten biß an einen Generalissimum gewust, und daneben sich in der Kriegs- und politischen Histoire so woll umbgesehen, daß Ihro May. alle Staats-Clugheit und vortrefliche Thaten der größesten Könige und Helden bekand geworden, wordurch dann Ihro May. ange- bohrnes sehr penetrantes Naturel dergestalt cultiviret worden, zumahlen da Ihro May. auch das Ingenieur- Artillerie- und Ma- rine-wesen nebst vielen Mechanischen Wißenschafften Selber auß dem gründe erforschet, daß Ihro May. im Stande gerathen, von allen solchen Dingen Selber zu urtheilen. Nechst diesem haben Ihro Keiserl. May. 2. auß dem hohen und niedrigen rußischen Adell viele junge leute zum Kriegswesen, nebst sich angeführet, worauß dann die so woll erfahrne alß tapfere rußische Generals und Helden und vielfältige andere brave Offi- cierer von allerhand rang entstanden, daher auch Ihro May. alß ich deroselber, bey der, durch den damahligen Generalen fürsten Michaila Michalowitz Gallizin weg genommen 4. Schwedischen fregatten, zu dem besitz eines so großen und erfahrnen Helden, gratulirte, Ihro May. mit einem Höchst vergnügten gesichte und mit gutem gründe mir diese antwort geben könten: das ist ein General auß meiner Pflantz Schuele, den ich selber erzogen und angeführt habe. Ferner haben Ihro Hochseel. May. beym an- fange des vorigen Schwedischen Krieges, und nach der unglück- lichen Action bey Narwa, nach dero höchsten weißheit gleich 162* Α. Ε. CEDEEBEEG В XVII. t ein gesehen, daß ohne erfahrne außländer das rußische Kriegs- wesen zu waßer und lande in keinem vollen kommenen Stande zu bringen sey; dahero dann Ihro May. (3.) vor nötig erachtet, dero bey einigen allirten höfen subsistirende Ministres, zu com- mittiren, einige im Kriege erfahrne generals, obristen und ge- ringere officirer, wie auch einige erfahrne See Capitains, in Diensten zu engagiren, und mit ihnen zu capituliren, wordurch dann, nebst vorerwehnten 2en großen Haubt Mitteln, die rußische Kriegsmacht zu waßer und lande, bereits vor aller Höchst ge- dachte Ihro Keiserl. May. ao 1725. erfolgten zwar Höchstseel. doch auch Höchst zu beklagenden allzufrühen hintritt auß dieser Zeitlichkeit, in solchem stände nachgelaßen wie die Proben in den nachhero erfolgten Pollnischen, Türckischen und Schwedi- schen Kriegen, und der darauß entstandene respect vor die Rußische Waffen, gnugsahm zu tage geleget; wie dann der gene- ral-feld.marschall Ogelwy den grund zu der vollenkomenheit der rußischen Infanterie geleget hat, welche nunmehro keiner Infan- terie in Europa weichet. Der vortreflichen reglementen zu waßer und lande, welche allerhöchst gedachter großer Keiser, unter Ihro May. selbsteigenen Höchsten Direction, anfertigen lassen, und ohne welchen keine Krieges-macht im Zaum und Ordnung gehalten werden kan, wie die traurige Historien der alten römischen und griechischen Keiser bezeugen, anjetzo zu geschweigen. 2. Wann nun die jetzige Zeiten gegen die vorige betrachtet werden, so wird sich ein großer unterscheid finden; dann (1.) von den alten rußischen und außländischen Helden, und erfahr- nen Generals und Ammirale, sind die meisten durch den tod hin- geraffet und sehr wenig nachgeblieben, und welche noch vorhan- den, die sind bereits in solchem alter, daß sie eines theils nicht mehr im stände sind, die fatiguen eines feld-Zuges zu ertragen, andern theils aber dem tode so nahe, daß Ihro Keiserl. May. Sich nicht lange von dero Bravoure und Kriegs-Erfahrenheit bedie- nen können. (2.) die unter den 3en letzten Kriegen angewach- sene neue Generals-Persohnen von Rußen und Außländern haben zwar so viele Bravoure im Kriege bezeiget, und sich so viele Kriegs-Erfahrung erworben, daß Sie die stelle der abgegangenen alten und erfahrnen Helden ersetzen könten, wann sie nur in solcher anzahl vorhanden wären, alß es bey einer so großen Armee erfordert wird. (3.) Hiebey ist zu betrachten, daß auf die beständige Dienste außländischer geschulter und erfahrner Generals kein fester Staat zu machen ist, wie das Exempel des generalen grafen von Löwendahl bezeuget. Dann wann solche В XVII. 1 Heinrich Fick 153* den verlangten und draußen nicht so balde zu habenden rang, und die Reputation von Bravoure und Erfahrung erworben, so werden sie entweder von frembden Puissancen weggelocket, oder die avantagen und douceurs, so die außwertige dienste mit sich fähren, bringen dieselbe dahin, daß sie hier abscheid und draußen ihre Verbeßerung suchen, dahero solche generals nicht anders, alß durch Donationes oder Pensiones bey zu behalten seyn. Waß es aber vor ein unterscheid bey einer großen armee sey, zu ver- läßige und beständige, oder ungewiße generals zu haben, solches ist leicht zu erachten. (4.) ferner ist hiebey zu bedencken, daß durch Gottes gnade das rußische Reich anjetzo in einen völligen frieden gebracht ist, und zu hoffen stehet, daß solcher friede, durch Ihro Keiserl. May. Höchstweise Dispositiones auf viele Jahren bestehen werde; worauß dann folget, daß wann die jetzige, in den 3en letzten Kriegen, erfahrne generals, bey lang- wierigen frieden endlich auch abgehen, ihre stelle durch erfahrne Persohnen schwerlich zu ersetzen seyn werde. Dann in friedens- Zeiten können woll die Officirer in Krieges-Disciplin und Wißen- schafften angeführet, nicht aber in der nötigen Erfahrung ge- bracht werden, alß wozu thätliche Krieges Übungen und Actiones gehören, alß Attaquen, Retiraden, Belagerungen, Approchiren, Stürmen, Defendirungen der Vestungen und dergleichen würck- liche Kriegs-Übungen. 3. Nach diesen wenigen Vorstellungen werden Ihro Keiserl. May. nach dero höchstweisen Einsichten, hoffentlich selber vor nötig erachten, auf solche Mittel und wege zu sinnen, daß dero Armee auch auf die künfftige entfernete Zeiten jeder Zeit mit erfahrnen generals und Kriegsobristen woll versorget werden könne. Der weg hiezu ist von andern Königen und Völckern längst gebahnet, alß welche, wann bey Ihnen friede, anderwerts aber Krieg gewesen, immer einige von ihren besten jungen Adell permittiret haben sich in außwertigen Krieges-diensten zu be- geben, zu weiln haben Sie auch generals-Persohnen, Obristen und geringere Officirs, die in würcklichen Diensten gestanden, mit bey behaltung ihrer dienste und besoldung hinauß gesand, umb bey frembden armeen alß volontaire zu dienen, Bataillen und belägerungen bey zu wohnen, und dadurch das Kriegs-handwerck auß dem gründe zu lernen, wie dann König Carl XII. fas t keinen generalen gehabt, der nicht solche fremde Schulen in Holland oder Franckreich durch gewandert hätte. Wie nötig erfahrne und tapfere generals und Ober-Commendeurs im Felde seyn, ha- ben die alte Griechen und Römer schon gewußt, daher ein König zu Sparta gesaget, er wolte lieber unter einer armee von Hirschen 154* A. R. CEDERBERG В XVII. ι seyn, die einen Löwen zum anführer hätte, alß bey einer Armee von Löwen, die von einen Hirschen commendiret würde, ein andrer griechischer König, wie E r tödtlich blessiret in seinem gezelt gebracht worden, hat in seiner letzten stunde annoch ordre gestellt, wem das Commendo zu übertragen wäre, und, da ihm berichtet worden, daß derselbe erschoßen worden, einen andern ernand, wie er aber auch deßen tod erfahren, befohlen die armee solte nur abziehen, weile kein tüchtiger Commendeur ferner vor- handen wäre. Wie grünet nicht noch das gedächtnüß der alten Krieges heiden, die zu weilen ein Schrecken gantzer Völcker ge- wesen? Der einzige Temistocle?, feldherr zu Athen zernichtete durch seine weißheit und courage die entreprise, des mit 800000. Mann anrückenden Persischen großen Monarchen Xerxes, und brachte ihn dahin, daß er mit einen Kahn über den Hellespont zurück fliehen müste, der zuvor auß Hochmuth das Meer geißeln und feßeln hineinwerffen laßen, in Meynung deßen Wellen zu demütigen. Der einzige Scipio rettete durch seinen Helden Muht die römische Monarchie, zu der Zeit da Carthago und Rom umb die beherschung der gantzen Welt stritten, und es in Italien schon so weit gebracht hatten, daß die Römer Rath hielten, Rom zu verlaßen; da zog dieser Edle Held sein Schwerdt, in voller versamlung, und zwang den gantzen Senat zu schweren das Va- terland nicht zu verlaßen, ging drauf mit einigen Legionen nach Africa, zog dadurch den Carthaginensischen Feld-Herre Hanni- bal auß Italien, schlug ihn in Africa, selbsten, eroberte endlich Carthago und machte des Krieges und dieser mächtigen Ré- publique ein ende, befreyte sein Vaterland auf ewig, und t rug den Ehren Nahmen davon, daß er Scipio Africanus genand wurde. Zu des Keisers Augusti Zeiten ist ein feldHerr einiger Teutscher Völcker, nahmens Herminius gewesen, der hat die biegende und mächtige Römer so abgefertiget, daß der sonsten sehr glorieuse Keyser und gantz Rom in Schrecken und Sorgen deßfals gesetzt worden. Wie der tirannische König Antiochus in Syrien in bedencken stund, ob er die von den Römischen gene- ralen Pompilium, gesandschaffts-weise, ihn vorgetragene an- muhtungen annehmen solte, oder nicht, so machte dieser Held mit seinem Stabe auf der Erden einen Zirckel umb den König, und sagte dabey, der König solte nicht eher auß dem Kreyse gehen, ehe er sich erkläret hätte, ob er mit den Römern Krieg oder Friede zu haben verlangte. Alß deßen Vater Antiochus ^Magnus König über Asien und Syrien, einen Römischen Gene- ralen und Gesandten, den glantz seiner mächtigen Armee wiese, und wie ihre Equipage mit Silber, Gold und E dellsteinen auß- gezieret war, so antwortete der muhtige Römer hierauf nicht mehr, alß daß dieses alles eine reiche beute vor die römer seyn würde, welches auch erfolget. Wilhelmus von der Normandie В XVII. 1 Heinrich Fick 155* hat gantz Engelland conquetiret und die fremde Herrschafften hinaus gejaget, und dadurch den glorieusen bey Nahmen Con- questor erworben. Carolus Martellus ein französischer großer general hat durch seine weißheit und Tapferkeit im 7den Seculo die Saracenen gedämpfet, welche schon gantz Spanien, halb Italien und halb Franckreich verschlungen hatten, durch welche Thaten er seinen Sohn Pipinum den weg zur Crone gebahnet. Der General Schweppermann hat durch seine große Criegs-Er- fahrenheit, alß zwischen Ludwig von Beyern und Friedrich von Osterreich umb die Keisercrone gestritten wurde, seinen Herrn Ludwig bey der Crone mainteniret, und dadurch die ehre erwor- ben, daß der Keiser, bey der geringen Feld-Mahl Zeit nach der > Schlacht, die wenige Eyer mit diesen Worten außtheilete: dem Mann ein Ey, und Schweppermann zwey. Der Kleine Fürst in Epiro, Scanderbeg genand, hat die Türcken in solchen Schrecken gesetzt, daß Sie geschencke zu Mahomets grabe gesand, das die- ser Held gestorben. Wie der große general Prince Eugene von Savoyen eine Geißel der Türcken gewesen, ist noch in frischen gedächtnüß, und lieget noch vor äugen wie schlecht nach deßen tode der Krieg wieder die Türcken auß geschlagen ist. Das Königreich Portugal würde von der Spanischen Macht im letzten Seculo zu Grunde gerichtet worden seyn, wann nicht ein fremb- der General nemlich der Marschall von Schömberg dahin gekom- men, die verfallene gräntz-Vestungen und verdorbene Milice schleunig im stände gebracht und durch seine erfahrung und tapferkeit Portugal Gerettet, und Spanien zum Frieden zwingen helffen. Die Historien, auch selbst die Heyl. Schrift, geben viele Exempla, daß weise und tapfere Feldherrn ihren Könige und Vaterland einen solchen respect erworben, daß bey dehren leben die Nachbahren keinen Krieg beginnen dürfften. die griechische Monarchie wäre von den Mahometanern nicht verschlungen worden, wann treue erfahrne Generals vorhanden gewesen und gute Kriegs-Disciplin beybehalten wäre, das gelobte land und das Heyl. grab wäre auch noch in der Christen hände, wann es mit solcher weißheit und Tapferkeit defendiret wäre, alß es er- obert worden. Wann man alle Exempla, die hieher gehören, anführen solte, so würde solches einen Folianten außmachen. 4. Umb nun den so hoch nötigen Zweck zu erreichen künfftig nicht alleine tapfere, sondern auch jederzeit erfahrne Generals bey der rußische Armee zu haben, so ist woll kein näher weg, alß daß Ihro Keiserl. May. aller gnädigst resolviren, bey jetzt anhaltenden Kriegen in Europa eine ansehnliche Parthey offi- cirer, von General Majors oder Obristen ab, biß auf die fendrichs 156* A. R. CEDERBERG В XVII. ι hin außzusenden, und zwar in folgender Ordnung (1.) daß junge leute dazu erwehlet werden, und zwar solche, die bißhero eine unsträfliche Conduite bezeiget, und die eine apparence geben, daß künftig nützliche Obristen und generals auß ihnen zu machen seyn; (2.) daß alle so hinauß gehen sollen, ihre bißherige besol- dung behalten, umb draußen davon zu subsistiren, in dem sie als volontaires dienen müßen, und draußen so balde ohne vor- gängige Dienste und Meriten keine employ zu hoffen haben. (3.) daß solche hinauß gehende, theils von rußen theils von lief- länder gewehlet werden, und draußen so lange bleiben, alß der Krieg stehet, die liefländer aber sich verschreiben müßen, nach geendigten Kriege, oder wann sie gefordert werden, wieder zu- rück zu kommen, es sey dann, wann sie draußen in würcklichen Diensten kommen, und hier nicht so balde gebraucht werden, daß sie dann noch auf gewiße Jahren Ihro Ceiserl. May. aller- gnädigste Erlaubnüß erhalten, sich daraußen ferner zu perfec- tionniren. (4.) Wann zu solchem ende 2. gen. majors, 2. obristen 2. obristlieutenants 4. majors, 8 Capitains, 20 lieutenants und 20. fendrichs hinauß gesand werden, möchte es woll vors erste gnug seyn; dann wann in Rußland friede bleibt, künft ig aber draußen ein neuer Krieg entstehet, so könte die nötige Anzahl aufs neue hin auß gesand werden. (5.) obwoll zu glauben stehet, daß Capitains und andere vom höhern rang von selbsten wißen werden, waß sie draußen zu lernen und zu beobachten haben, so möchte doch woll nötig seyn, die geringere officirers, ihrer Jugend halber, eine kleine instruction zu ertheilen. (6.) auch werden sie mehr draußen profitiren können wann leute gesand werden, welche schon frembde sprachen können, und ein jeder die dienste unter solcher Nation von den Kriegenden Partheyen wehlet, dehren spräche er schon verstehet, dann im wiedrigen fall werden sie die erste Jahre unter tauben und stummen gezeh- let werden. Diejenige aber die in sprachen, auch woll in andern wißenschaften, bereits einigen grund geleget haben, möchten woll am besten auß denen zu suchen seyn, welche ihre Unterwei- sung im Cadetten-Corps gehabt haben, die auch in guten Sitten vor andern woll einigen vorzug haben möchten. (7.) zu Cünfti- ger tüchtiger besetzung der Rußischen flotte könte ein gleicher weg mit 15. biß 20. jungen leuten genommen werden. (8.) denen dahin gehenden, könte bey hiesige frembden Ministris eine Re- commendation an dortige generals und Ammirale procuriret wer- den, damit sie dorten admittiret und woll auf genommen werden, überdem müsten Sie auch Ihro Ceiserl. May. Passeport mit einen Translat mit sich führen. (9.) wann es practicable wäre bey diesen Kriegs-läuften auch 3. biß 400 gemeine Matrosen auf Englische und Holländische Schiffe auf einige Jahren zu employ« ren, so würde solches Künftig vor die rußische flotte auch seinen В XVII. ι Heinrich Fick 157* Nutzen geben; die See-terminos wißen die Matrosen schon, und den rest von frembden sprachen können sie im ersten Jahr zur Nothdurft lernen. 5. Bey dieser gelegenheit ist auch dienlich etwas von dem lief- ländischen Adell zu erwehnen. Vor 15. Jahren hat man noch wenig davon in Ihro Keiserl. May. Kriegsdiensten gesehen; die Ursache scheinet zu seyn, weiln der junge Adel zum theil bey ihrem vorigen Könige employret gewesen. Nachero und da die Jugend wieder zugewachsen, sind in den 3en letzten Kriegen gar viele in Kriegesdiensten getreten, und haben auch viele ihr leben dabey zu gesetzet. Nach den jüngst geschloßenen frieden mit Schweden, haben unterschiedene davon ihren abscheid gesuchet, und sind theils zu Hause, theils in frembde Dienste gegangen. Da ich nun vernommen, daß Ihro Ceiserl. May. gerne berichtet seyn wollen, worumb die liefländer so kurtze Zeit dienen und so balde abscheid bitten; So bestehen die, Ursachen in folgenden. (1.) ein theil der liefländer dienen wegen eines rangs und Ca- ractère, und wann sie solchen erworben, so heyrahten sie, setzen sich auf ihr land-Guth und stehen ihre Oeconomie vor; die jenige, so selber keine Güter haben, suchen durch einen rang eine gute Heyrath und daneben eine arende zu erwerben; So balde solches geschehen ist, treten sie theils auch auß den Kriegs-Diensten in ihre Oeconomie hinein. (2.) ein ander theil von den liefländern, so weder Erbgüter oder arrenden haben, können von der blossen besoldung sich und ihre Equipage nicht unterhalten, zu mahlen da ihnen die rationes nicht in Natura oder nach Marckgang, son- dern nach einen determinirten weit geringere Preyß bezahlet worden. Hiezu komt (3.) daß die rußische Criegs-dienste in Criegs-Zeiten mit vielen Schwierigkeiten begleitet sind, alß mit weiten Märchen, und schlechten quartieren, und Ungewißheiten, alßwann die officirer geglaubet zu lande zu marchiren, so ist befehl gekommen, daß sie auf die galleren gehen sollen, da sie dann ihre Pferde vors halbe gelt verkaufen müßen, haben sie sich auf die Galeeren zu gehen versorget, so ist befehl gekommen, zu lande zu marchiren, da sie dann in der eyle ihre Pferde wieder kaufen müßen. (4.) sind bey den rußischen Kriegs-diensten keine accidentien oder douceurs, wie dräußen ; in Schweden haben alle Officirer, nach Proportion ihres rangs, beständige bey ihren diensten verordnete landgüter, worauf sie in frieden sitzen, in Kriegs Zeiten aber weib und Kinder ernehren. in andern län- dern haben sie profitable winter quartieren ; in Kriegs Zeiten bey Bataillen und Eroberungen reicher Städte haben sie gute beuten; in einigen ländern wird ihnen von der Obrigkeit eine gewiße Hülfe zu ihrer Equipage gereichet, auch haben die Officirer in ändern länder freye quartieren oder gewiße quartiergelder und 158* A. R. CEDERBERG В XVII. t in Rußland müßen sie in den Städten ihre quartieren mieten. Diejenige vom rußischen Adell, welche güter haben, können also bestehen, der liefländische dergleichen, wann sie ihre eigene revenuen in Diensten mit zu setzen wollen, die aber keine güter und von den ihrigen keine Hülfe haben können nicht bestehen, biß sie Capitains oder Majors bey Feld-Regimenter werden, oder weiter avanciren. Hier zu komt (5.) daß in Rußland die avance- ments nach den alter in Diensten, anderwerts aber nach den Me- riten und der Persohn geschicklichkeit geschehen, welches dann auch einige liefländer dahin gebracht, daß sie anderwerts Ver- besserung suchen. Übrigens ist der liefländische Adell so zahlreich, alß in einer Provintz von Teutschland; Er stammet auch von alten und vor- nehmen geschlechtern her; E r hat die ambition und Treue gegen Seiner Herrschaft die dem Adell zu komt; wie viel fähigkeit aber dieser Adell in Krieges-Ämbtern erreichet, wann er in frembden Diensten exeoliret worden, solches ist darauß zu seheii, daß nicht alleine in Franckreich, Teütschland, Savoyen und den Niederlan- den feld Mareschallen und generals darauß entstanden, sondern auch in der Zeit, daß Liefland unter Schweden gestanden, nemb- lich in 100. Jahren, biß auf 60. Senateurs, FeldMareschallen und Generals-Persohnen der Crone Schweden gedienet, die nie einer lachetet bezüchtiget worden ; bey meinen Zeiten habe ich über 20. von solchen großen leuten von der lief ländischen Nation in Schwe- den gekand, der Obristen und geringere officirer nicht zu rech- nen. Wie nun Ihro Keiserl. May. allergnädigst erkennen werden, daß es mit unter den Glückseeligkeiten, von Rußland zu zehlen sey, eine solche trefliche Nation zu besitzen, so stehet auch zu wünschen, daß alle mügliche wege ergriffen werden, solchen Adel in Ihro May. diensten bey zu behalten, und nicht leichte anlaß zu geben oder zu gestatten, daß sie in benachbahrte Dienste tre- ten, es sey dann, daß es auf gewiße Jahre geschieht, oder sie zu erlernung der Krieges-Erfahrenheit, wie oben erwehnet ist, expres hinaus gesand werden. Je mehr liefländer in Ihro Kei- serl. May. Kriegs diensten treten, je mehr kan der rußische adell geschonet werden, damit auch einige im stände bleiben ihre und ihrer familien güter vor zu stehen; dann ob zwar aller rußen Schuldigkeit ist und bleibet, Ihro Keiserl. May. zu dienen; So ist es doch auch nötig, die Land-güter und die oeconomie im stände zu halten, und solche nicht dem gäntzlichen ruin zu überlaßen,* dann die Milice muß das land beschützen, und das land hingegen muß die Milice wieder unterhalten. Wann auch Ihro Keiserl. May. vor rathsam erachten solten, zum Soulagement des rußi- schen Adels nach den jetzigen besoldungs-Staat künft ig eine Parthey frembde erfahrne officirer in Dero Diensten zu ziehen, so ist dazu gelegenheit gnug, wann der Krieg in Europa geendi- В XVII. i Heinrich Fick 159* get ist, weile dann viele regimen ter zu pferde und zu fueß wieder abgedanckt werden; und wann Ihro Keiserl. May. belieben wer- den, Dero an außwertigen höfen subsistirende Ministros hier über zu instruiren, so können Ihro May. hohe und niedrige offi- cirer zur gnüge bekommen, ja auch woll, wanns verlanget wird,! gantze regimenter. und wer gnugsahm einsiehet, wie sehr nötig es ist die rußische nation zu menagiren, und die Zahl der Men- schen in Rußland nach Müglichkeit zu vermehren, der wird sich über diese anmerckung nicht wundern. 6. Hierher gehöret auch noch das Recrutir-wesen vor die Rußi- sche Armée und vor die flotte. Bey aufrichtung der vorigen an- fänglichen neuen Armée und der Flotte, bey entstandenen ersten Schwedischen Kriege, sind die Soldaten und Matrosen auß Städten und Dörffern genommen; auch bißhero auf solche a r t recrütiret, welches dann nicht anders seyn können, wie viel Menschen auß Rußland dazu gebraucht worden, kan ich nicht wißen, die Summa ist aber einigermaßen zu errahten, nachdem auß dem einzigen und so weit entferneten Syberischen Gouverne- ment alleine 60000. Mann gerechnet werden, welche in 45. Jahren -darauß gezogen worden, ein fund von 6. Millionen würde dem rußischen Reiche nicht so dienlich seyn, alß die Ersetzung solcher Menschen in Syberien. ich bin daselbst dörffer passiret, wo die zu aufschreibung der Soldaten und Recrüten committirte Offi- cirer, alle Söhne eines bauren, 3. 4. biß 5. an der Zahl, auß einem Hoffe, zu Soldaten genommen, und nicht einen zum künftigen wirth nach gelaßen haben. Solches ist Vieler orten geschehen', worauß dann entstanden, daß wann der nachgebliebene alte Vater gestorben, sein hauß und land wüste geblieben. Viele tausenden junge bauren sind auß dem Reich über die gräntze gegangen; einige haben sich getödtet, andre zum Kriege und handthierung der Waffen, durch abhauung des daums, durch Schwellung oder faulung der beine, und auf andere Weise selbst untüchtig ge- macht; ich habe in Syberien bauern gesehen, welche umb einen Sohn von der Recrutirung zu befreyen 100. Rubel bezahlet haben, und noch jetzo ist der armen bauerschaft die Recrutirung, das schwerste und empfindlichste von allen belästigungen. Nachdem aber nun die Armee und flotte einmahl aufgerichtet ist, so deücht mir, daß das, so bißhero nicht anders seyn können, künft ig an- ders und erträglicher eingerichtet werden kan, und zwar folgen- dermaaßen: (1.) ist darauf zu sehen, und auß allen vermögen zu befordern, daß alle junge Soldaten sich beweiben und Kinder zeugen. (2.) daß ihnen keine liederlichkeiten gestattet werden, alß Sauffen spielen und huren; dann sauffen und spielen er- fordert gelt, und wann solches fehlet, so kommen Speculationes 160* A. R. CEDERBERG В XVII. ι zum stehlen, rauben und morden; der Soldaten Hurerey verhin- dert aber eine ordentliche Ehe und fortpflanzung der Menschen, verdirbet auch manche Soldaten durch böse Kranckheiten. (3.) wann obige Ordnung erst woll beobachtet wird, so stehet zu hoffen, daß die Milice dem Reiche jährlich 15 biß 20000. Söhne liefern könne, worauß künft ig die nötige Recruten zu haben sind, und die da zu nicht erfordert werden, können zu Colonien in Sybe- rien employret und also auf allen Seiten des reichs dienst, Nutzen und Verbeßerung befordert werden. (4.) umb hiebey allen unter- schleif ab zu lehnen und die nötige richtigkeit bey zu behalten, so müßte bey jedem regiment ein accurates register über alle Soldaten Kinder und dehren alter gehalten werden. (5.) umb die Soldaten zur Ehe zu encouragiren, so könte jedem Soldaten 10 R° zu seiner Hochzeit gereichet werden. (6.) umb weib und Kinder in der subsistence eine beyhülfe zu thun, so könte denen beweibeten Soldaten vor 1. weib jährl. 12. puden, auf ein Kind beyderley geschlechtes, von 1. biß 5. Jahren 5 Pude, biß 10 Jah- ren 8. pude und biß 15 Jahren, 12 puden meel, und so bald die Knaben zu würckl. Soldaten gesetzet werden, mit dem Vater gleiches tractament gereichet werden. (6.) die Soldaten töchter werden durch solche Unterhaltung bey der Milice gleichsahm auch erblich, und sind also verbunden Soldaten zu Heyrathen; doch müsten die Capitains beyden theilen die freye wähl überlaßen, und solte ein bürger oder bauer eine Soldaten tochter verführen und schwächen, so müste er sie zwar Heyrahten, doch aber eine gewiße gelt straffe halb vor dem Vater und halb in der regiments- Cassa liefern. (7.) was zu solcher Heylsamen Ordnung und künftigen Recrütirung an außerordentlichen kosten erfordert werden, dazu könten die besparungs-Mittel bey den Regimentern a,n gewand, der rest aber von der bauernschaft contribuiret wer- den, und wann auch den bauren alles aufgeleget würde, so wür- den sie solches gerne tragen, umb nur von der recrutirung f rey zu bleiben, zu dem so hat Rußland getreyde genug, umb die Sol- daten weiber und Kinder, so mäßiges brod zu geben. (8.) wegen der Matrosen und aller zu den regimentern gehörigen hand- wercker und Troß-bedienten könte eine gleiche Einrichtung ge- macht werden. Wann dieses alles im gange gebracht ist, so haben Ihro Keiserl. May. gewiß einen wichtigen articul von der großen reichs-oeconomie, zu befestigung des Staats und zur Con- servation und Vermehrung der unterthanen, zu Ihro May. ewigen Ruhm und Gloire, zum stände gebracht. Ich aber überlaße solches alles in tiefester demuht einer Höhern und weißern Über- legung. Mosco d. 27. April 1744. [Ein umgeschriebenes Exemplar in den Papieren Ficks; nicht von der Hand Ficks.] I S P R A C H W I S S E N S C H A F T L I C H E MISCELLEN VI VON E. KIECKERS DORPAT 1928 Mattiesea, Dorpat 27. G r i e c h . οϊκαόε. In griech. οϊκαόε ,nach Hause' erblicken Brugmann-Thumb, Griech. Gramm.4 300 einen sonst verloren gegangenen neutrischen Plural *^οϊκα. Dieselbe Anschauung vertritt Wackernagel, Vor- lesungen über Syntax II 157 und 205. Und Grundr. II l2, 137 Fussnote 1 bemerkt Brugmann ausdrücklich, οϊκαόε scheine ein Neutr. plur., nicht einen geschlechtigen Acc. sing. *οΐκ-α zu enthalten, freilich ohne eine Begründung hinzuzufügen. Vom syntaktischen Gesichtspunkte aus kann ein neutrisch-pluralisches *βοϊκα zur Beziehung der Masse oder Ausgedehntheit ohne Zweifel gut verstanden werden. Nun repräsentiert aber φνγαόε ,in die Flucht' den Acc. sing, eines verschollenen, femininen Konsonantstammes, dessen Nom. als *φύξ anzusetzen wäre; s. Wackernagel a. a. 0. 157. Ein femininer Konsonantstamm *ui%- aber wird durch die arischen r \ Sprachen gesichert: ai. Nom. vit f. Wohnung, Haus, Familie, Dorf u. s. w.', Acc. visam, Gen. visâs u. s. w. ; av. Nom. vis f., Acc. visdm, Gen. viso u. s. w. ,Herrenhaus, Dorf, Haus', apers. Acc. sing. viéam f. ,königliche Familie'. Und das ab. vbsb f. ,Dorf' ist erst sekundär vom Acc. sing, aus in die г-Deklination übergetreten; *uik-m (= ai. višam, av. visdm, apers. viêam) wurde urslav. zu *vbSbn, woraus ab. vbSb; da der Akkusativ der konsonantischen Deklination mit dem der г-Deklination lautlich zusammenfiel (ab. pametb Acc. ,Andenken' aus idg. *-mntim), so wurde vbSb in die г-Deklination überführt. Das griech. οϊκαόε würde nun, falls man darin doch den Acc. sing, eines konsonantischen Stammes erblicken will, ein ablautendes *uoiiï- voraussetzen. Dieses aber wird doch wohl durch lit. vëszpats ,Herr, Herrscher', alit. wiefzpati ,Herrin', apreuss. waispattin Acc. ,Frau' (gegenüber ai. vispäti-š, ar. vls-paHi-š ,Gemeinde-, Stammherr') als alt erwiesen, vgl. Brug- mann a. a. 0. 86, Trautmann, Die altpreussischen Sprachdenk- mäler 445. Endzelin teilte mir auf eine Anfrage hin mit, dass ι* 4 E. KIECKERS В XVII. 2 auch er der Ansicht ist, dass in den baltischen Komposita der „erste Bestandteil einen konsonantischen Stamm enthält und dass kein Vokal geschwunden ist ; dafür spreche auch der baltische rex Vespasius bei Saxo. den Mikkola sehr ansprechend als viespat- auffasse. Also unmöglich ist es immerhin nicht, dass in οϊκαόε der Acc. sing, eines alten Konsonantstammes vorliegt. Konsonant- stamm ist ja auch das adjektivische τρίχάικες ,τρίφνλοο' ; s. Boisacq,. Diet. ét. 986. 28. A l a t . danunt , s i e g e b e n ' . Über die schwierige alat. Form danunt ,sie geben' ist jetzt Stolz-Leumann, Lat. Laut- und Formenlehre5 S. 305 f. einzu- sehen. Walde hatte Zeitschr. f. österr. Gymn. 6 5 ( 1 9 1 4 ) , 3 2 G und W. kl. Ph. 1915, 793 den Anlass zur Umformung von dant zu danunt in dem Bestreben der Silbenausgleichung mit âamust datis erblickt; aber es fragt sich, ob aus der von ihm ange- setzten Zwischenstufe *dannt ein danunt entstanden wäre. Som- mer hatte Krit. Erläut. M 120 S. 132 an die Proportion situs : sinunt = datus: danunt erinnert, ohne aber diese als eine hin- längliche Deutung zu betrachten. Der Deutungsversuch von Pieri Riv. Fil. 33, 496, danont sei aus dõnant nach dant umge- formt, wird von Leumann a. a. 0. als falsch bezeichnet. Wir kommen wegen einer prinzipiellen Frage auf die Er- klärung von danunt zurück. Bei der Umbildung einer Sprach- form braucht durchaus nicht immer nur e i n e treibende Kraft vorhanden zu sein, das Ergebnis der Umbildung kann auch durch * das Zusammenwirken verschiedener Faktoren heraus- kommen. Daher ist es durchaus denkbar, dass das bedeutungsver- wandte donant e i n Faktor war, der zur Umformung von dant den Anstoss gab. So lässt es sich wohl auch noch leichter ver- stehen, weshalb nur dant und nicht auch stant die Umbildung erlitt, worüber im übrigen Sommer, Handb.2 S. 491 zu vergleichen ist. Auch passt dazu, dass andere Bildungen wie nequlnontt prodïnunt, explênunt u. s. w., erst im Anschluss an danunt aufge- kommen sind. Nur ist anzunehmen, dass bei der Umformung auf -nunt selbst zugleich eben noch ein zweiter Faktor mitge- wirkt hat ; denn sonst wäre ja *danant zu erwarten. Das war der Ausgang -nunt in der 3. Plur. ind. praes., den eine Anzahl В XVII. 2 Sprachwissensc]taftliche Miscellen VI 5 Verba der dritten Konjugation aufweisen, wie sinunt, ponunt, Ununt, sternunt, cernunt und besonders (wenn auch eine andere Bildungsweise vorliegt) canunt. Unter deren Einfluss каш danunt heraus. 29. Zu den g o t i s c h e n O r t s a d v e r b i e n auf -drë. In den got. Adverbien hadre ,wohin?', hidre ,hierher' und jaindrë ,dorthin' Ablative auf idg. -ed zu erblicken empfiehlt sich wegen ihrer Bedeutung nicht. Syntaktisch liegt es jedenfalls näher, sie als Instrumentale der Raumerstreckung aufzufassen. Dann bereitet aber nach allgemeiner Annahme das auslautende -e lautlich eine Schwierigkeit. Man sollte im Gotischen -a erwarten, da ja das idg. -è im Auslaut des Instrumentals stosstonig und nicht schleiftonig war. Wohl nur als Notbehelf ist die Annahme zw. bewerten, dass jene ,Wohin'-Formen urgerm. den Schleifton von den Opposita, den ablativischen ,Woher'-Formen (got. hapro woher?', jainpro ,dorther' u. s. w.) übernommen hätten, s. Brug- mann, Grundr. II 22, 713. Die Schwierigkeit, die ,Wohin'-Formen des Gotischen aus idg. Instrumentalen aus -tre herzuleiten, wird aber wohl geringer, wenn man annimmt, dass der Wortakzent dieser Adverbien vielleicht noch im jüngeren Urgermanisch, als schon im allge- meinen die germanische Anfangsbetonung durchgedrungen war, auf jeden Fall aber im Gotischen wenigstens unter gewissen Verhältnissen auf der Schlussilbe ruhte. Das den Wortakzent tragende stosstonige idg. -è musste ja got. erhalten bleiben. Im Nhd. betonen wir sogar in der Regel wohér?, wohin? u . s .w. und nur okkasionell woher?, wohin? Unter dem Einfluss der den Wortton auf der Schlussilbe tragenden Aussprache hielt sich das -e im Got. dann auch bei Betonung der Stammsübe. Bei den ablativischen gotischen Ortsadverbien auf -pro, wie hapro ,woher?', papro ,daher', ist schon für das älteste Urger- manisch wegen des ρ Betonung der Stammsilbe anzunehmen. Aber Jellinek, Geschichte der got. Sprache S. 50, macht mit Recht darauf aufmerksam, dass die Synkope des a in jainpro ,νοη dort' wie in jaindre ,dorthin' bei einer Betonung jainapro, jamadrç, mit dem Hauptton auf der Schlussilbe, verständlich ist. Über die Möglichkeit einer andern okkasionellen Betonung im Gotischen ist Michels, Zur deutschen Akzentgeschichte, Ger- manica (Sievers-Festschrift, Halle 1925) S. 71 zu vergleichen. E. KIECKERS В XVII. ч 30. Zu den V e r b a i m p e r s o n a l i a im N e u h o c h - d e u t s c h e n . Für die dem Russischen ganz geläufige Konstruktion eines Verbum impersonale mit dem Instrumental im Sinne des Sub- jekts hat Pedersen KZ 40, 134 f. Belege beigebracht, wie z. B. aus L. Tolstoj vètrom otnósìt gólos ,der Wind trägt die Stimme fort', wörtlich ,mit dem Winde trägt es die Stimme fort', oder aus Lermontov г vejalo mogü'nym xlâdom ot nepodviznago Med ,und Grabeskälte wehte von (seinem) unbeweglichen Gesicht', wörtlich ,und es wehte mit Grabeskälte . . Л Im ersten Beispiel ist das Verbum impersonale transitiv, im zweiten intransitiv. Ähnliche Fälle aus dem Altnordischen hat dann Neckel IF 21, 182 ff. nachgetragen. Z. B. lystr vindinum of an % holit ,der Wind schlägt von oben in die Höhlung', wörtlich ,es schlägt mit dem Winde . . .'. Ein Unterschied zwischen dem Russischen und Altnordischen aber besteht, worauf Hermann, Nachr. der Gesellsch. der Wiss. zu Göttingen, phil.-histor. Kl. 1928 Heft 1, 11 mit Recht aufmerksam macht, darin, dass im Altnordischen nur intransitive Verba in solchen Konstruktionen erscheinen (und dass transitive darin intransitiv werden). Hier wollen wir uns nun darnach umsehen, ob es im Neu- hochdeutschen eine ähnliche Konstruktion gibt. Die instrumen- tale Ausdrticksweise würde hier durch die Präposition mit c. dat. gebildet werden. Um einen genetischen Zusammenhang mit den russischen und altnordischen Fällen handelt es sich natür- lich nicht. Eine ganz geläufige Verbindung in unserer Sprache ist die, dass zu Verben wie ergreifen, packen, fassen, treiben mit persön- lichem Objekt ein Abstraktum das Subjekt bildet. Das Objekt kann auch durch die Begriffe Herz, Seele gebildet werden. Wir nennen ein paar Belege, absichtlich aus der Poesie. Da packt die andern kalter Graus Uhland, Schwäbische Kunde Z. 41. Und Erstaunen ergreift das Volk umher Schiller, Die Bürgschaft Str. 19. Ganz Griechenland ergreift der Schmerz Die Kraniche des Ibykus Str. 8. Da fasste mich ein wilder Gram Der Kampf mit dem Drachen Str. 6. Mich ergreift, ich weiss nicht wie, himmlisches Behagen Goethe, Tischlied Str. 1. Da packt den Feind ein Grausen E. Geibel, Bei Höchstädt Str. 10. Mich ergreift ein ungeduldig Sehnen Lenau, Seemorgen Str. 5. Da fasste mich ein wild Gelüst В XVII. 2 Sprachwissenschaftliche Miscellen VI 7 v. Droste-Hülshof, Die Krähen Str. 16. Da ergreiß die Verachtete wütender Schmerz Egon Ebert, Frau Hitt Str. 18 u. s. w. Statt dieser Konstruktion kann nun aber bei den oben ge- nannten transitiven Verben auch eine andere gebraucht werden: das Verbum wird als Impersonale verwendet, das Abstraktum tritt in den durch die Präposition mit c. dat. umschriebenen In- strumental. Man kann also z. B. statt etwas ergreift einen auch es ergreift einen mit etwas sagen. Diese Konstruktion ist weniger häufig und gehört der gehobenen, besonders der poetischen Sprache an. Folgendes sind Belege aus der Poesie. Da ergreift's ihm die 8eele mit Himmelsgewalt Schiller, Der Taucher Str. 26. Und es treibt und reisst ihn fort, | Rastlos fort mit wildem Wagen Der Alpenjäger Str. 4. Und bin ich bei dir denn, und bin ich zu Haus ? I О Mutter, mich fasst es mit Schauder und Graus Otto Roquette, Der Totensee Str. 2. Den Schiffer im Meinen Schiffe | Ergreift es mit wildem Weh Heine, Lorelei Str. 5 (= Den Schiffer ergreiß wildes Weh). Zwischen der ersten und der zweiten Gruppe besteht kein oder doch kein wesentlicher Bedeutungsunterschied1). In dieser Hinsicht verhält es sich anders, wenn zu einem — um Behaghels Bezeichnung zu gebrauchen — gelegentlichen' (transitiven) Impersonale ein Konkretum die instrumentale Er- gänzung bildet. Ich wähle ein Beispiel aus einem Zeitungs- roman, den ich jüngst gelesen habe : Bei jedem Herzschlag fühlte sie einen stechenden Schmerz in der Brust; mit würgenden Fingern umklammerte es ihren Hals und wollte ihr die Kehle zerdrücken Helga Aster, Dämon und Liebe (Koblenzer Generalanzeiger 171 vom 26. Juli 1928). In diesem Falle wird unzweideutig ausgedrückt, dass das Mädchen das Gefühl hat, als ob, sozusagen, eine un- sichtbare Macht mit würgenden Fingern ihren Hals umklammere, was auch der Zusammenhang lehrt. Die Ausdrucksweise ,würgende Finger umklammerten ihren Hals1 würde das nicht deutlich besagen. In den meisten Fällen wird es sich bei der Wahl der zweiten Kon- struktion um einen sichtbaren Vorgang handeln; doch kann nach dem Zusammenhang auch der obige Vorgang damit gemeint sein. 1) Eine dritte Konstruktionsweise ist die, dass das unbestimmte es an- gewendet wird und diesem appositioneil das bestimmte Subjekt folgt, wie z. B. Da fasste mich's, ein heimlich Verlangen, | Als müsst' ich hinein in den nassen Tod Körner, Der Vetter aus Bremen, 6. Auftritt. Vgl. damit die Stelle aus Herzog, Die Wiskottens S. 9 Fussnote 2 von S. 8. 8 E. KIECKERS В XVII. 2 Was intransitive Impersonalia angeht, so sei zunächst an die ganz geläufige doppelte Konstruktion etwas ist vorbei und es ist vorbei mit etwas erinnert ; z. B. Doch unser Streit ist nun vorbei Schiller, Die Jungfrau von Orleans, 3. Aufzug, 3. Auftritt, aber Jetzt ist's vorbei mit der'Käfericrabbelei W. Busch, Max und Moritz, 5. Streich. Oder etwas ist aus und es ist aus mit etwas. Beachte auch die Phrase es ist nichts mehr mit etwas im Sinne von ,es ist aus mit etwas, etwas ist zu Ende' wie z. B. Wenn aber sein Vater dazukam, war es nichts mehr mit dem gemächlichen Ausziehen und Zubettegehen Huch, Mao (Verlag S. Fischer, Berlin) 2. Kap., S. 19. In diesem Zusammenhang lohnt es sich vielleicht noch einige andere transitive, reflexive und intransitive Impersonalia mit präpositionalen Verbindungen aus Schriftstellern zu belegen, wo- bei die präpositionaje Verbindung, wenn man die nicht imperso- nale Ausdrucksweise mit demselben Verbum wählt, als' Subjekt erscheinen würde. Die präpositionale Verbindung kann verschie- dene Bedeutung haben, instrumentale, irgendeine lokale (abla- tivische, elativische, inessive, adessive und andere) u. s. w. Es flimmt und flammt rund um ihn her | Mit grüner, blauer, roter Olut Bürger, Der wilde Jäger Str. 33 x). Dann klang's ihm in die Ohren, ins Herz, in die Seele mit der flüsternden Stimme des Glücks „Du dummer Kerl! Ich hab dich ja lieb". Ganghofer, Das neue Wesen (Verlag A. Bonz & Comp., Stuttgart) 17, S. 444'2). 1) Denkbar wäre eben auch grüne, blaue, rote Glut flammt um ihn her. Aber eine Stelle wie Da bückt sich's hinunter mit liebendem Blich Schiller, Der Taucher Str. 27 gehört nicht hierher; denn eine Umformung in einen Satz, worin mit liebendem Blick als Subjektsnominativ fungieren würde, ist unmöglich. Mit liebendem Blick ist nicht instrumental, sondern rein modale Adverbial- bestimmung. Bei Behaghels Einteilung der gelegentlichen Impersonalia (Deutsche Syntax II § 616, S. 123ff.) würde dieses Beispiel in seine Gruppe A l i l a 1 у (S. 124) einzurangieren sein; das bestimmte Subjekt wird vom Dichter absichtlich aus stilistischem Grunde nicht deutlich bezeichnet, doch versteht man durch den Zusatz mit liebendem Blick, dass die Königstochter gemeint ist ; vgl. dazu Brugmann, Der Ursprung des Scheinsubjekts ,es' in den germanischen und den romanischen Sprachen, Ber. über die Verhandl. der K. Sachs. Gesellsch. der Wissensch, zu Leipzig, philol. - hist. Kl. Bd. 69 (1917) Heft 5, S. 11 f. Ebenso wenig die Stelle Nun dappelt 's hinaus | Mit Katz und Maus, \ Mit Kind und Kegel und Stuhl und Tisch, | Mit Kisten und Kasten und Federwisch Kopisch, Des kleinen Volkes Überfahrt Str. 4. Die ,Mit'-Bestimmungen sind hier sociativ (es für ,das Volk, die Leute u. dgl.' ; Behaghels Gruppe A III α 1 β). S. auch die Fussnote 2 S. 9. 2) Diese Stelle lässt sich umsetzen in : Dann klang ihm die flüsternde Stimme des Glücks in die Ohren u. s. w., vgl. z. B. Dann rief eine hallende Stimme : В XVII. 2 Sprachwissenschaftliche Miscellen VI 9 Wie 's von Salamandern und Molchen und Drachen \ Sich regt in dem furchtbaren Höllenrachen Schiller, Der Taucher Str. 18 (= Wie sich Salamander und Molche und Drachen regten). Da wimmelt's von Karpf und Forelle G. Schwab, Des Fischers Haus Str. 10 (aber : es wallt in ihm ein Feuermeer | Darinnen wimmelt Höllenbrut Bürger, Der wilde Jäger Str. 33 ; Schwarz wimmelten da in grausem Gemisch | Zu scheusslichen Klumpen geballt, | Der stachlichte Roche, der Klippenfisch, | Des Hammers greuliche Unge- stalt Schiller, Der Taucher Str. 20). Von Waffen klirrt's im Dunkeln Geibel, Volkers Nachtgesang Str. 1 (aber z. B. Ronceval, du Tal der Hirten, | Wo nur sanft die Flöte klang, | Ach, wie heut die Schwerter klirrten [ Deinen grünen Plan entlang1). Hei! гиге es da von Speeren und Morgensternen blinkt Uhland, Graf Eberhard, der Rauschebart, 2. Die drei Könige zu Heimsen Str. 6 (aber: Inein- ander verschwommen | Blinken Blut und Wein Th. Fontane, Schloss Eger Str. 9). Als ich nun so ziemlich allein auf der freien Felsen- kanzel stand, zwitscherte, lachte und schäkerte es von Mädchen- stimmen hinter mir Heer, Der Wetterwart (81.—85. Aufl., 1916, J. C. Cottasche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin) XII, S. 147 2). In der Brust erklang es mir von schmeichelnden Stimmen und heiligen Liedern XXIX, S. 408. „Buh für das Fasnacht,spiel !" a. a. 0. 11, S. 292. Sie ist deshalb in Behaghels Gruppe III A a 2 einzurangieren, in der das Subjekt unausgesprochen bleibt, „weil es zunächst den Eindruck des Unbestimmten macht." Die ,Mit'-Bestimmung ist also instrumental. Eine strenge Scheidung ist übrigens, wie bei so vielen syntaktischen Erscheinungen, nicht möglich. In der Stelle „Joseph !" Mang es mit gellendem Laut in die Stille Ganglio fer, a. a. 0. 8, S. 230 kann man mit gellendem Laut modal fassen und die Stelle dann zu Behaghels Gruppe III a 1 у zählen. Doch kann man sie auch zu unsern Fällen stellen, indem man mit gellendem Laut rein instrumental fasst. Ebenso TJnd da Team's dem Alten mit einem würgenden Laut aus der Kehle: „Mein Bub!" a. a. 0. 8, S. 213. Sicher nicht hierher gehört : Aus ganz tiefer Brust Jcam es heraus, stossweise, in schmerz- haften Pausen, Gefühle wie Lasten, W orte, die sich nicht zu Sätzen finden konnten (Es folgen nun die Worte) Herzog, Die Wiskottens (101.—110. Aufl., 1914, Cottasche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin) II 2, S. 278 (Behaghels Gruppe III a 1 γ (es für ,die Rede, die Worte'). 1) Ich zitiere diese Stelle aus dem Gedächtnis ; der Name des Dichters ist mir leider entfallen. 2) Anders verhält es sich mit der Stelle Nun dappelt's und rappelt's und klappert's im Saal \ Von Bänken und Stühlen und Tischen Goethe, Hoclizeitlied Str. 7. Der Satz kann nicht so umgeformt werden, dass die ,Υοη'-Bestimmung, die den Sinn von ,νοη — her' hat, Subjekt wird. Es geht hier auf die Leute ; vgl. die Stelle aus Kopisch S. 8 Fussnote 1. 10 E. KIECKERS В ХУЛ. 2 Und es blitzt aus den Augen ihm kühn Schiller, Der Taucher Str. 26 (aber: Ihre Augen blitzten übermütig R. Herzog, Die Wis- kottens (101.—110. Aufl., 1914, J. C. Cottasche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin) I 9, S. 201). Allmählich begann es ungestüm aus ihren Augen zu leuchten Heer, Der Wetterwart VII S. 88 (aber ganz gewöhnlich: seine Augen leuchteten, wie z. B. Herzog, a. a. 0. II 3, S. 301, Frenssen, Lütte Witt (39. Tausend, 1925, Grotesche Verlagsbuchhandlung, Berlin) XIV, S. 254, 259). Es funkelte in seinen Augen Ganghofer, Das neue Wesen, a. a. 0. Kap. 12, S. 307 (aber: seine Augen funkelten Herzog, Die Wiskottens, a. a. 0. II 1, S. 247). Es glänzte in seinen Augen Ganghofer, a. a. 0. 18, S. 467 (ganz gewöhnlich: seine Augen glänzten, z. B. Herzog, a. a. 0. II 9, S. 443). In seinen Augen brannte es Herzog, a. a. 0. II 5, S. 355 (aber : Seine Augen brannten I 9, 209, Ganghofer, a. a. 0. 16, S. 417 u. s. w.). Jeden Abend tickfs und klappert's am Apparat Heer, a. a. 0. XIII, S. 157 (aber : Gegen Abend begann der Apparat zu ticken und zu klappern XXVIII, S. 391). Mir tat es unendlich leid um Big Heer, a. a. 0. XXIV, S. 343 (aber: und Big tat mir plötzlich furchtbar leid XX, S. 273). „Ich kann dir nicht sagen, Lütte Witt", sagte sie, „wie leicht mir jetzt ums Herz istu Frenssen, Lütte Witt, а. а. 0. XV, S. 295 (aber: Nun war ihr das Herz wieder leicht Zahn, Frau Sixta, Velhagen und Klasings Monatshefte, Oktober 1925, S. 131). Bei den in den letzten fünf Abschnitten vorgeführten Bei- spielen besteht zwischen der unpersönlichen Ausdrucksweise mit es und der in Klammern beigefügten nicht-unpersönlichen Wendung für unser Sprachgefühl kein wesentlicher Unterschied. Er ist aber doch vorhanden und wird ganz deutlich, wenn man ein Beispiel mit einem visuelleren Vorgang wählt, z. B. im Hause brennt es gegenüber das Haus brennt. Bei der unpersönlichen Konstruktion mit der präpositionalen Bestimmung herrscht parti- tive Vorstellung, bei der andern Totalitätsvorstellung. Vgl. z. B. noch „Nieder, nieder mit allem, was Bauer und Hund ist!" rief es im bedrängten Richterkollegium Rosegger, Der Gottsucher (44.—45. Aufl., Leipzig, Verlag Staackmann) S. 150. Auffallender ist wohl die Ausdrucksweise : (Der Alte machte ein verzweifeltes Gesicht;) aber hinter den Augen lachte es Frenssen, Lütte Witt, а. а. 0. X, S. 188. Hinter seineri Augen lachte es S. 193. В XVII. 2 Sprachwissenschaftliche Miscëllen VI И Hinter den Meinen dunklen Augen des Lehrers lächelte es II S. 107 (== ,Die Augen lachten verstohlen'). Das Verbum zucken wird in der neueren Sprache weit häu- figer unpersönlich gebraucht in den Fällen, wo es sich um einen Körperteil handelt. Es zuckte um Julianders Mund Ganghofer, а. a. 0. 13, S. 326 *). Um seine Mundwinkel zuckte es Herzog, 2 а. а. 0. II 2, S. 266). Es zuckte nervös in seinem Gesicht I 1, S. 10. Es zuckte in seinem Gesicht I 7, S. 151. Da begann es in dem harten Gesicht der Alten zu zucken und zu zittern II 5, S. 340. Dann zuckte es einen Augenblick um die schmalen und blassen Lippen Frenssen, а. a. 0. II, S. 27. Um seinen Mund zuckte es schmerzlich II, S. 36. Besonders im Frühjahr und Herbst, zur Pflug- und Saatzeit, zuckte es ihm in allen Gliedern Frenssen, Der Pastor von Poggsee (43. Tausend, Grotesche Verlags- buchhandlung, Berlin 1922) VIII, S. 143 3). Es zuckte ein wenig um den edlen schönen Mund III, S. 37 und dabei hatte es seltsam gezuckt in seinen Augen Maria Waser, Die Geschichte der Anna Waser (17. bis 19. Tausend, Deutsche Verr lagsanstalt, Stuttgart und Berlin 1922) VII, S. 459. Vgl. auch In dm Augen des Mädchens zuckte es auf Herzog, а. а. О. I 8, S. 182. Dagegen: Das strenge Hasenmäulchen zuckte Ganghofer, a. a. 0. 9, S. 247, vgl. 14, S. 369. Vor Ärger, weil er sie nicht sehen wollte, zuckte ihr das Hasenmäulchen 17, S. 4424). Seine geballten Fäuste zuckten 9, S. 253 . . . . und sein Gesicht zuckte und verzerrte sich Frenssen, Lütte Witt, а. а. 0. XVII, S. 321. 1) Vgl. auch die Redensart es zuckt mir in den Fingern. 2) Wie im Neuhochdeutschen um bei dem Impersonale es zuckt üblich ist, so wird im Altirischen bei (der Form nach passiven) Impersonalia, die das Ein- treten in den Zustand einer Erregung ausdrücken, das etymologisch identische imb, imm ,um' verwendet. Ich nenne hier kurz aus der Täin bó Cùailnge : ria- starthae imbi-seom i suidiu ,da verzerrte er sich', wörtlich ,es wurde verzerrt' (riastarthae) ,um ihn' (imbi-seom) ; siabarthae (MSS siarta) im Choinculaind ,Cuchulinn wurde wütend', wörtlich ,es wurde wütend um C.' ; roddssed imna eochu ,die Pferde wurden wild', wörtlich ,es wurde wild um die Pferde' (imna = ,um die'). 3) Vgl. auch und um ihre Mundwinkel zitterte es Herzog, a. a. 0. II 3, S. 288. 4) Daneben kann zucken auch persönlich und transitiv gebraucht werden, wobei der Körperteil im Objektsakkusativ steht, wie Wie stark er im Kreis der Seinen die Schultern über mich zucken mag, . . . . Heer, а. а. О. XX, S. 265. Gustav Wiskotten zuckte die Achseln Herzog, a. a. 0. I l , S. 20. Ber Mann zuckte die Achsel I 5, S. 109. Ferner auch persönlich und intransitiv, wie er zuckte mit der Achsel, z. B. E. Zahn, Frau Sixta, Velhagen und Klasings Monats- 12 E. KIECKERS В XVII. 2 Dann sei noch folgender Fall kurz gestreift. Sind die Verba des Blitzens, Fimkelns u. s. w. ausser mit dem durch das Sub- stantiv ,die Augen' ausgedrückten Ortsbegriff noch mit einem Abstraktbegriff verbunden, so sind verschiedene Konstruktions- weisen möglich. 1) Die unpersönliche Konstruktion, in der das Abstraktum in einer präpositionalen Wendung erscheint. Z. B. Erst blitzte es von versteckter List in seinen Augen Frenssen, Lütte Witt, а. а. 0. I, S. 21. Da stand die Frau auf und sagte mit harten, bösen Augen, in denen es von Hass und Irrsinn funkelte XIV, S. 277. Vgl. auch In der Brust erklang es mir von schmeichelnden Stim- men und heiligen Liedern Heer, а. а. 0. XXIX, S. 408. 2) Der Abstraktbegriff bildet das Subjekt. In den Augen des Schwaben blitzte die Freude Ganghofer, a. a. 0. 12, S. 310. In ihren Augen blitzte die Freude über den guten Schuss 9, S. 245 f. Wilde Freude flackerte in seinen Augen 4, S. 91. In seinen Augen brannte die Sehnsucht, glauben zu können 12, S. 319. Dem Buben brannte der Zorn auf der Stirn 17, S. 442. So auch Ein bitteres Lächeln zuckte dem Mann um die bärtigen Lippen 18, S. 450 (vgl. Um Frau Sixtas Mund zuckte eine leise, unruhevolle Ungeduld Zahn, Frau Sixta, Velhagen und Klasings Monatshefte Okt. 1925, S. 125 ; Um den Mund der Otti zuckte immer noch das Weinen a. a. 0. Nov. 1925, S. 248). In den Augen Bigs strahlte die Begeisterung Heer, a. a. 0. XXI, S. 292. In den blauen Augen und in ihrem Antlitz glänzte ein sanftes Feuer XIX, S. 258. Die Abenteuerlust blitzte in ihren Augen XV, S. 192. Eine warme Überraschung blitzte unter den dunkeln Wimpern des Mädchens. hervor VII, S. 88. Und in ihren Augen blitzte der Übermut Herzog, a. a. 0. II 8, S. 412. 3) Der Ortsbegriff wird zum Subjekt, der Abstraktbegriff er- scheint in präpositionaler Wendung. Z. B. Die Augen der Otti leuchteten von Festfreude Zahn, Frau Sixta, a. a. 0. Sept. 1925, S. 36. Maralens Augen funkelten in Freude Ganghofer, a. a. 0. 10, S. 277. Die blauen Augen blitzten und lachten vor Vergnügen Heer, a. a. 0. XV, S. 191. Wir haben vorhin eine Gruppe von unpersönlichen Kon- struktionen erwähnt, in denen eine präpositionale Wendung das eigentliche Subjekt darstellt. Nun ist noch die impersonale Aus- hefte, Sept. 1925, S. 6, wie die obige Konstruktion zum Ausdruck der Unschlüssig- keit; vgl. auch Er zuckte mit der Schulter a. a. 0. Nov. 1925, S. 251. Adam zackte mit den Schultern Frenssen, Der Pastor von Poggsee, a. a. O. XXX, S. 526. Sie zuckte mit keiner Wimper Zahn, a. a. 0. Sept. 1925, S. 20. В XVII. 2 Sprachwissenschaftliche Miscellen VI 13 drucksweise zu nennen, in welcher der eigentliche Subjektsbe- l griff in einen mit ,wie ausgedrückten Vergleich eingekleidet ist, z. B. . . . Dass mir's wie Wetterleuchten noch in den Augen beisst Uhland, Graf Eberhard der Rauschebart, 1. Str. 9. Mir brennt's im Herzen wie höllisch Feu'r Geibel, Der reiche Mann von Köln Str. 13. Da zieht's im Westen schwer | Wie eine Wetterwolke v. Droste- Hülshof, Die Krähen Str. 3. Aus modernen Romanschriftstellern: So ernst Herr Lenhard das sagte, es zwinkerte doch wie heimliche Freude um seine grimmigen Augen Ganghofer, Das neue Wesen, а. a. 0. 7, S. 184. Aus den tausend Kehlen klang es in die graue Abendluft wie ein einziger Schrei des Zornes 8, S. 229. Wie ein heisser Zornschrei klang es : „Zwei Fäust hab ich ! Zwei !" 9, S. 237 (vgl. Ein wilder Zornschrei klang in die Nacht hinaus'. „Joss Friz!" 9, S. 284). Als die Sonne heraufkam, ging es wie rote Flut über den Grund der Erde 9, S. 241 und es zuckte um seinen Mund wie das Lächeln eines Helden, der sich eines kommenden Sieges freut 10, S. 263. So klingt es wie ein jubelnder Schrei vom Neckar bis an die Muhr 10, S. 280 f. Wie ein Sausen ist's 12, S. 319. Wie Schwindel überkam es ihn 14, S. 368. Wie ein Schwindel überkam es ihn 18, S. 466. Wie ein Lächeln der Freude glitt es ihr über das verhärmte Gesicht 16, S. 405. Wie ein erwürgter Zorn- schrei brach es aus ihm heraus 17, S. 426. Ώα zuckte es wie ein Blitz auf ihn nieder 17, S. 436. . . . da hob es sich wie eine zum letzten Gruss bereite, schlanke Hand Heer, Der Wetter wart, a. a. 0. XXVIII, S. 399. Wenn ich nur gegen das Selmatter Tal blicke, kribbelt es mir stets noch wie ein Schauder durchs Mark IX, S. 106. Wie ein fressender Neid kam es über ihn Herzog, a. a. 0. I 7, S. 166. — da klang es in ihrem Innern wie eine schwingende Saite — II 6, S. 363. Auf seiner Stirn lag es wie Bedenklichkeit Zahn, Frau Sixta, a. a. 0. Sept. 1925, S. 29. Zuweilen überkam es ihn wie Zärtlich- keit S. 26. Aber es floss von einer zur andern wie ein elektrischer Strom, dass eine der andern Gefühle und Gedanken erriet a. a. 0. Okt. 1925, S. 130x). Dann fiel es zum erstenmal wie Ketten von ihnen Nov. 1925 S. 257. Erst glühte es nur wie ein Funke an der höchsten Spitze des Balmott S. 261. Nur ganz im Westen flog es 1) Daneben besteht die Ausdrucksweise ,etwas ime'. Dann liegt kein Ver- bum impersonale vor; vgl. die Fussnote S. 16. Z. B. In meiner Brust f rass etwas wie Gift Heer, a. a. O. XVI, S. 209. Etwas wie ein Band hatte sich ihm umgelegt Zahn, a. a. 0. Sept. 1925, S. 6. Und doch fasste sie etwas wie Mitleid Nov. 1925, S. 241. Plötzlich überTeam ihn etwas wie Schrecken und Reue S. 250. 14 E. KIECKERS BXVn.2 wie ein weisses Segel und verschwand hinter fernem Gebirg S. 262. Es wehte sie da oben wie Grabesluft an ebendort. Frau Sixta aber trat in den Schatten zurück, sie, von der es wie Bann auf einen fiel S. 256. Die impersonale Ausdrucksweise hat im Neuhochdeutschenx) stark zugenommen. Es ist vielleicht zweckdienlich, aus den be- reits herangezogenen neueren Autoren noch eine Anzahl von Belegen für die unpersönliche Konstruktion zu geben. In seiner breiten Brust arbeitete es, dass es ihm den Atem benahm Herzog, Die Wiskottens, a. a. 0. I 5, S. 113. Es riss ihn förmlich von seinem Stuhl auf Zahn, Frau Sixta, a. a. 0. Okt. 1925, S. 125. Schreit es in einem alten Herzen auf? Frenssen, Lütte Witt, a. a. 0. XIV, S. 273. Sie wusste auch, ohne hinzusehen, wie wirr und trost- los es jetzt in ihren Augen aussah XV, S. 283. Nur einmal bebte es in zitternder Begierde von ihren Lippen : „ Wie beneide ich jenes Bettelweib — es hat ein Kind!" Heer, Der Wetterwart XXIII, S. 318. Gegen Morgen brauste es immer lauer von Süden her Ganghofer, Das neue Wesen, a. a. 0. 12, S. 321. Ewald Wiskotten brauste es vor den Ohren Herzog, a. a. 0. II 2, S. 278. Frau Sixta brauste es in den Ohren Zahn, a. a. 0. Okt. 1925, S. 126. Es brauste ihm im Kopfe S. 139. In ihrem Kopf brauste es S. 151. . . ., brach es ihr in Verzweiflung von den Lippen : „ Vater !" Ganghofer, a. a. 0. 14, S. 361. Es drängte mich zu einem weiten Gang im Freien Heer, a. a. 0. XI, S. 137. . . . desto mehr drängte es mich zu Big XV, S. 203. Es drängte mich, meinen treuen Rungholt zu grüssen XX, S. 272. Und nun drängte es sie plötzlich, die zwei Menschen neben ihr einander auch enger zu verbinden Zahn, a. a. 0. Okt. 1925, S. 123. Es drängte sich ihr plötzlich auf die Lippen, dass sie zu Markus sagte: . . . Sept. 1925, S. 26. Es duldete mich nach ihrem Tode nicht mehr lange in den seufzenden Bildern des Golfes von Triest Heer, a. a. 0. XXVIII, S. 401. „О — о —", entfuhr es ihrem Mund XV, S. 192. „Jost", entfuhr es ihr in gärender Angst und Erregung, „ich muss plötzlich so stark an deine frühere Verlobte aus den Bergen denken!" XX, S. 272. Juliander, dem es heiss ins Gesicht fuhr, stammelte : . . . Ganghofer, а. а. 0. 18, S. 412. „Etliche Stunden Geduld!" flüsterte es (die Leute) Heer, 1) Darin steht das Nhd. im starken Gegensatz zum Neuenglischen, worin die Verba impersonalia sehr zurückgegangen sind; s. Deutschbein, System der neuenglischen Syntax, S. 110 ff. В XVII. 2 Sprachwissenschaftliche Miscellen VI 15 а. a. 0. VIII, S. 98. „ О Jost — und du gingest gerne !" flüsterte es aus ihrem Tiefinnersten IX, S. 112. Seit einiger Zeit zog es sie immer mächtiger fort zu Frau Sixta Zahn, а. a. 0. Sept. 1925, S. 27. Dafür aber gärte es heftiger im Dorfe unten, wo . . . . Nov. 1925, S. 249. Da geht's mir durch den Kopf Ganghofer, а. a. 0. 7, S. 182. Da geht's allweil ein Schrittl nach vorn und einen Sprung nach hinten 8, S. 197. TJnd nun ging es die lange Gasse hinunter in scharfem Trab 8, S. 217. „Die augenblickliche Gefahr ist vor- über", ging's von Mund zu Mund, „und mit dem guten Wetter kommt die Bewegung der Alpe langsam zum Stehen" Heer, a. a. 0. VI, S. 78. Mir aber ging es heiss durch die Seele XII, S. 149. jEs gehe ums letzte mit dem Jost, berichtete sie Zahn, a. a. 0. Okt. 1925, 'S. 13é , wenn es ans Sterben ging S. 137. „Wie es wohl mit seinen Augen gehen wird !" sagte die Mutter Frenssen, а. а. 0. XVI, S. 308. Allmählich aber, wie es gegen Abend ging, wurde er wieder lebendiger S. 309. Ging's Euch nach, so . . . . Ganghofer, a. a. 0. 7, S. 169. Es gelüstete ihn nach ihren vollen Lippen Zahn, a. a. 0. Sept. 1925, S. 14. Da hielt es mich nicht mehr Heer, a. a. 0. XXIII, S. 315. Da brach es aufs neue aus ihr hervor (Worte des Vorwurfs) Herzog, а. а. 0. I 7, S. 151. „Nein!" rang es sich hervor II 2, S. 266. Jetzt kommt s ! Heer, a. a. 0. XXII, S. 358. In verhaltener Glut kam's von ihren Lippen: ... XXII, S. 300. Am furchtbarsten kam es über mich, als mir in unserer Ehe die süsseste 'Hoffnung eines Weibes versagt schien XXVIII, S. 387 f. Da leidet's mich nimmer unter Dach Ganghofer, a. a. 0. 10, S. 274. Es litt mich nicht im Haus Heer, а. а. 0. XI S. 137. Es litt sie nicht auf ihrem Stuhl Zahn, a. a. 0. Sept. 1925, S. 9. Es litt sie nicht länger. Sie musste zur Otti zurück ! Okt. 1925, S. 130. Heute lag es schwerer noch als sonst auf ihnen Nov. 1925, S. 247. Dann packte es ihn, dass er fast gegen den eigenen Willen sich aufrichtete . . . Sept. 1925, S. 18. Es peitschte ihm den Herzschlag zur wilden Eile Okt. 1925, S. 123. Dann pochte es an die Tür Sept. 1925, S. 18. Es prickelte ihm in den Fusssohlen Herzog, a. a. 0. I 8, S. 185. Es raschelte droben im Nussbaum Ganghofer, a. a. 0. 17, S. 426. „Sie wollen wieder ein- senken, was ausgehängt ist", raunte es im Hause Zahn, a. a. 0. Nov. 1925, S. 256. Weiss Gott, aus welcher törichten Einbildung, riss es mich zu ihm hin Heer, a. a. 0. XIV, S. 187. Es rang mächtig in mir XIX, S. 263. Ganz schnell schlug es ihm in den Schläfen und rasend schnell in der Herzgegend Herzog, a. a. 0. I 8, S. 180. 16 E. KIECKERS В XVII. 2 Jetzt sagte er: „Es schnauft sich doch freier hier oben" Zahn, а. a. 0. Okt. 1925, S. 122. Geschrien hat's in mir: „Jetzt schaff und wirb !" Ganghofer, а. a. 0. 4, S. 89. Und als es ihn schüttelte (das Fieber), nahm sie ihn hart beim Arm und führte ihn nach seiner Kammer Zahn, а. a. 0. Sept. 1925, S. 17. In seinen Augen schwamm es verdächtig Herzog, а. а. 0. I 9, S. 197. Die Witwe hörte, wie es in ihm seufzte und sich sehnte Frenssen, а. а. 0. I, S. 7. „Kein Wunder, dass es siedet und gärt in allem Land !" Ganghofer 6, S. 149. Und mir sitzt es in der Kehle, weil — weil — — Herzog II 9, S. 429. Inwendig tobte es in Not und Angst : „Ich soll iveg von Deutschland? . . Frenssen, а. a. 0. VIII, S. 147 (vgl. In- wendig schlugen und tobten die schweren Wellen : „ Was ? Ich soll weg von Heimat und Grab der lieben Eltern ? . . . " S. 148) . . . und es trieb ihn, den Hirten zu stellen . . . Zahn, а. a. 0. Sept. 1925, S. 23. Da trieb es Otti hinunter Okt. 1925, S. 129. Es trieb sie hinaus S. 126. Es trieb sie immer zu ihm S. 135. Dann trat es ihr bitter auf die Zunge Sept. 1925, S. 11. Es überlief sie heiss S. 28. Es überlief ihn Tcühl Okt. 1925, S. 139. Da übernahm's mich wie den Schweizer zu · Strassburg beim Alphornklang Heer, а. а. 0. XXIX, S. 408. Es wollte ihr nicht aus der Kehle (das Wort) Zahn, a. a. 0. Okt. 1925, S. 130. Es würgte ihn im Halse Herzog, а. а. 0. I 10, S. 234. Ewald Wiskotten würgte es in der Kehle II 2, S. 276. Sobald der Abend sinkt, zieht es mich mächtig zu meiner begonnenen Lebensbeichte Heer, a. a. 0. VI, S. 69. Es zog sie zu ihm, dass sie die Arme wieder um seinen Hals lege Zahn, a. a. 0. Okt. 1925, S. 126. „Jost", zuckte es von ihrem Mund, „sei mir nicht böse, dass ich gekommen bin !" Heer, а. а. 0. XVI, S. 221. Es riss sie langsam in das zurück, was ihr in der Kind- heit nicht fremd gewesen Zahn, a. a. 0. Okt. 1925, S. 124. Da brach es in ihr zusammen Frenssen, а. а. 0. XV, S. 295.*) 1) Soll die Unbestimmtheit des Subjektes deutlicher gekennzeichnet werden, so tritt etwas für es ein. Man kann dann aber nicht mehr von einem Verbum impersonale, weder von einem gelegentlichen noch von einem stehenden, sprechen. Z. B. Da schreit in uns etwas: „Mehr — mehr!" Heer, а. а. О. XIV, S. 179. In meinem Herzen aber raschelte etivas XVI, S. 209. Es war ihnen etwas in die Glieder gefahren Herzog, а. а. О. I 1, S. 20. Und irgend etwas drängte in ihm und trieb Zahn, a. a. 0. Okt. 1925, S. 150. Es wollte sie etwas wieder vom Lager peitschen . . . Nov. 1925, S. 262. Aber sie brachte sie ( = die Worte) nicht heraus, obgleich ihr war, als müsste ihr etwas zerspringen im Innern Okt. 1925, S. 148. В XVII. 2 Sprachwissenschaftliche Miscellen VI 17 31. Zu Je s a i a s 40, 3 und 6. Jes. 40, 3 steht zur Ankündigung der direkten Rede "lXTDS K41p bip ,die Stimme eines Rufenden in der Wüste', und 40, 6 zu demselben Zwecke IDN bip ,die Stimme eines Sprechen- den'. Brockelmann nennt die Stelle 40, 3 Grundr. II 7 unter den Belegen von Gefühlssätzen (Interjektionalsätzen), was dann auch von 40, 6 gilt. Mit Recht bemerkt er ebendort, dass die An- nahme einer Ellipse ,kaum erforderlich' sei. Geht man von einem ursprünglichen Interjektionalsatz aus, so muss man annehmen, dass dieser unter Verlust der affektischen Intonation auch zur Mitteilung eines einfachen Urteils (einer A u s s a g e ) dient, worauf auch Brockelmann a. a. 0. S. 6 hinweist. Die Wendung b p с. gen. ohne Verb begegnet auch in anderem Zusammenhang, wie z. B. 2TDV ГШЧ ОЯПЭ "рои bip ,Ein Getöse (ein Lärm) eines Getümmels in den Bergen nach Art eines grossen Volkes4 Jes. 13, 4 ; auch in einem fö-Satze : "]1ΰΠ bip ""О ,denn (der Schall des Getöses = ) das Rauschen des Regens' 1. Reg. 18, 41. Vgl. noch Jes. 52, 8 ; 66, 6 ; Jer. 50, 28 ; Hi. 39, 24. Auch in diesen Fällen wird keine Ellipse vorliegen. Alle diese Belege sind eingliedrige Nominalsätze, in denen ein Urteil ausgesprochen wird und die als Reste der primitivsten Form des Nominalsatzes anzusehen sind, s. Brockelmann a. a. 0. § 20 f. Die bei den neueren Übersetzern und im Lexikon für einige Stellen (Jes. 13, 4; 52, 8 u. s. w.) vielfach beliebte Wiedergabe von ^1p durch ,horch!' ist jedenfalls zu verwerfen, da sie irreführend ist : ein imperati- vischer Interjektion aisatz liegt nun wirklich nicht vor. Brockel- mann wendet denn auch diese Übersetzung nicht an. Uns interessieren hier besonders die beiden Stellen Jes. 40, 3 und 6, die LXX durch φωνή βοώντος εν vfj ερήμω (vgl. auch Matth. 3, 5 ; Marc. 1, 3 ; Luc. 3, 4) und φωνή λέγοντος über- setzt, die Vulgata durch vox clamantis in deserto und vox dicentis. Im modernen Nhd. begegnet dieselbe Ankündigungs- form der Oratio recta. Ich notierte mir : Nun die Stimme der Schwester: „Julei! Der Joseph geht!" Ganghofer, Das neue Wesen (27.—36. Aufl., Verlag von Adolf Bonz & Comp., Stutt- gart 1921) 3, S. 70. Eine flüsternde Stimme: „Das hami so laut nit geredet sein, dass es durch die Bretter geht. Mach auf!" 3, S. 71. In diesem Jubel eine erschrockene Stimme: „Jesus, ihr brennet mir die Scheuer nieder!" 4, S. 93. Dann die Stimme des Weibes, langsam 2 18 E. KIEGKERS В XVII. 2 und rauh : „ Warum hast du nit gehört auf den ?u 9, S. 234. Draussen eine flüsternde Männerstimme: „Ich hob was um den Hals. Das muss ich dir zeigen" 10, S. 283. Und die Stimme Witting s : . . . . 17, S. 435. Schweigen . . . Dann eine lässige, gleich- mütige Stimme, ohne ihn anzusehen: „Dat is min Moder ehr Brotmess... dat heff ich da himmeten!" Frenssen, Lütte Witt (39. Tausend, 1925, Grotesche Verlagsbuchhandlung, Berlin) XIII, S. 242. Biblischer Einfluss liegt kaum vor. Auch glaube ich heute nicht mehr, dass in d i e s e m Falle eine Ellipse vorliegt. Zwar besteht daneben die Ausdrucksweise mit einem Verbum dicendi, wie z. B. Dann rief eine hallende Stimme : „Ruh für das Fas- nachtspiel !" Ganghofer, a. a. 0. 11, S. 292; Dann sagt die Stimme der Frau barsch, Tcurz hinausstossend : „Sie hat dir wohl hübsche Sachen erzählt . . . Jcann ich mir denken!" Frenssen, a. a. 0. XIV, S. 273; aber es wird sich in den obigen Stellen doch um einen eingliedrigen Nominalsatz handeln. Man braucht ja nur ein paar Seiten von neueren Romanschriftstellern zu lesen, um sich davon zu überzeugen, in welch reichem Masse jene diese primi- tive Ausdrucksform als stilistisches Mittel verwenden. Vgl. schliesslich noch aus dem Französischen: Lors la voix: ,Tu vois comme tes chevaux aisément se sont tirés de là* La Fontaine, Le Charretier embourbé (Ende). 32. Z u r V e r s c h i e b u n g v o n n h d. noch. Im Griech. können nachhomerisch zur näheren Bestim- mung des Zeitverhältnisses zu einer Partizipialkonstruktion αντίκα, Ι&έως (ion.), εν&ύς .sogleich, sofort' gesetzt werden; ζ. B. νυν δε Διόνυαόν τε λέγουαι οί "Ελληνες ώς αντίκα γενόμενον ες τον μηρόν ενερράιρατο Ζευς καί ήνεικε ες Νύσην ,was_ aber nun den D. angeht, so sagen die Griechen, dass Zeus ihn gleich nach seiner Geburt in seinen Schenkel eingenäht und nach Nysa ge- bracht habe' Her. II 146, ταϋτα μέν νυν 1$έως άπικο μένων ες την Μίλητον των Περσέων εγενετο ,das geschah nun gleich nach der Ankunft der Perser in Milet' VI 10; καί èv ταΐς παώείαις oi μεν έπιπόνφ άακήοει εύϋ"ός νέοι δντες το άνδρεΐον μετέρχονται . . . . ,und was die Erziehung betrifft, so jagen jene durch mühe- volle Übung gleich von früher Jugend an der Tapferkeit nach' Thuc. II 39, 1; vgl. auch Xen. An. I 9, 4. Entsprechend im Lat. statim, extemplo (jenes seit Cie., dieses seit Liv.), wie z. B. quod viso statim hoste in deditionem concessissent ,dass sie gleich В XVII. 2 Sprachwissenschaftliche Miscellen VI 19 nach Anblick des Feindes für die Kapitulation gewesen seien4 Liv. XXVIII 7, 9. Vgl. dazu Krüger-Pökel, Griech. Sprachlehre I5, S. 224 f., II5, S. 128, Kühner-Gerth, Ausführl. Gramm, der griech. Sprache II 22, S. 82 f., Kühner-Stegmann, Ausführl. Gramm, der lat. Sprache II 22, S. 789, Stolz - Schmalz - Hofmann, Lat. Gramm.5, S. 603. Die genannten Partizipialkonjunktionen αντίκα, έως, svïïvg, statim, extemplo waren ursprünglich Adveirbia, die zum regierenden Verbum gehörten und durch eine syntaktische Um- gruppierung zum Partizip gelangten. Siehe Brugmann-Thumb, Griech. Gramm.4, S. 603 (auch Kieckers, Histor. griech. Gramm. IV [Göschen 925], S. 95 ff.). Die gleiche Verschiebung hat im Griech. καίτοι ,und doch' erfahren, das dann beim Partizip den Sinn ,obwohl' bekommt. Ζ. Β. ικανά μοι νομίζω είρηούαι καίτοι πολλά γε παραλιπών ,ich glaube, dass ich genug gesagt habe, obwohl ich vieles übergan- gen habe' Lys. 31, 34; ομον όέ γενομένων εξέλιπον καίτοι καρτερά όντα τά κατειλημμένα προς οφών χωρία ,als jene nahe gekommen waren, verliessen sie die von ihnen eingenommenen Plätze, wie- wohl sie stark befestigt waren' Arr. An. I 5, 7; vgl. Krüger- Pökel a. a. 0. I5, S. 226, Kühner-Gerth a. a. 0. Bei καίτοι liegt freilich ein besonderer Fall vor. Seine Verwendung beim Partizip fand unter dem Einfluss des von älterer Zeit her bei Partizipial- konstruktionen üblichen καίπερ statt, während andererseits καίπερ durch den Einfluss von καίτοι als satzeinleitende Konjunktion ver- wendet wurde, wie schon PI. Sympos. 219 С καίπερ εκείνο γε φμην τι είναι, ώ άνδρες δικααταί ,und doch glaubte ich, ihr Richter, dass das (d. h. ή εμή άρα ,meine Jugendschönheit') etwas Bedeutendes sei ( = dass es damit etwas auf sich habe)' [Worte des Alkibiades]. Im Nhd. hat noch ( = dennoch) eine derartige Verschiebung erlitten. Wie- es aus dem Hauptsatz in den Nebensatz gekommen ist, darüber vergi, jetzt Behaghel, Deutsche Syntax III 224. Es konnte aber auch aus dem Hauptsatz zu einem Partizip hin verschoben werden, wurde dann eine Partizipialkonjunktion wie die oben genannten griechischen und lateinischen Wörter und erhielt so die Bedeutung von ,obwohl, wenn auch'. So ζ. B. Denn noch zerstört ist nicht geheuer | Das greuliche Korsarenschiff v. Droste-Hülshof, Die Vergeltung Str. 9. Ursprünglich: zerstört, ist dennoch nicht geheuer . . . Es schimmert aber das zeitliche Ver- hältnis noch durch : Zerstört, ist noch nicht geheuer das greuliche Korsarenschiff. WILSON, ROOSEVELT, TAFT UND HARDING EINE STUDIE ÜBER NORDAMERIKANISCH-ENGLISCHE MENSCHHEITSTYPEN NACH STIMMANALYTISCHER M E T H O D E VON DR. WILLY E. PETERS M. A. LEITER DES EXPERIMENTALPHONETISCHEN LABORATORIUMS DER UNIVERSITÄT TARTU, ESTLAND TARTU (DORPAT) 1929 Mattiesen, Dorpat. Α. Allgemeines. Wenn die stimmanalytische Methode, d. h. das Studium menschlicher Wesenseigentümlichkeiten mittels der Registrierung und Ausmessung der menschlichen Sprechmelodie1), erst einmal die Beachtung gefunden haben wird, welche sie als folgerichtige Entwicklung längst bestehender wissenschaftlicher Anschauun- gen und Verfahren beanspruchen darf, so werden die Ausführun- gen der vorliegenden Schrift nicht mehr so befremdend wirken, wie sie heute wohl noch tun. Zwar geht ein Bestreben nach der Aufstellung menschlicher Typen durch alle Zweige der Geistes- wissenschaften, besonders dort, wo die Beziehungen zur wissen- schaftlichen Psychologie erkennbar sind, aber die Möglichkeit, Menschheitstypen unmittelbar durch Registrierung körperlicher Betätigungen zu veranschaulichen, wird wohl meist bezweifelt, o f t gar nicht in Betracht gezogen. Jede Bestimmung solcher Ty- pen gilt als rein geistige Konstruktion, ohne notwendige direkte Beziehung der Konstrukte zu entsprechenden physischen Verhält- nissen oder Vorgängen. Die Möglichkeit einer Typenbildung wird zugegeben, ihre Nützlichkeit und sogar Notwendigkeit an- erkannt. Dem Versuche aber, im Objektiven durch quantitative Methoden der Registrierung und Messung die Existenz und Wirk- samkeit typenbildender Grundtatsachen zu ermitteln, wird ziem- lich allgemein Widerstand geleistet. Dass hier noch eine Un- stimmigkeit vorliegt, die überwunden werden muss und deren Natur in dem Wesen unserer Zeit als einer Übergangsperiode begründet ist, wird eine nicht zu ferne Zukunft lehren. Der Dua- lismus in Bezug auf das Geistige und das Materielle, so unab- weislich auch seine metaphysische Notwendigkeit sein mag, darf doch nicht zu dauernden Widersprüchen der beiden entsprechen- den Seiten der forschenden Tätigkeit führen. Ist die wissen- schaftliche Beschäftigung mit dem Materiellen und sonstigen Ob- jektiven eine in sich geschlossene und widerspruchslose, so muss *) Vgl. Die stimmanalytische Methode. Acta et Commentationes Uni- versitatis Tartuensis В XV. з. 1929. 4 W. E. PETEKS В XVII. з auch das ihr parallel laufende geisteswissenschaftliche Verfahren von dieser Art sein. Und findet die rein geistige Such- und Ordnungstätigkeit Typen als letzte, nicht mehr zu zerlegende Fak- toren, so muss nach solchen in irgendwie entsprechender Weise auch im Objektiven gesucht werden. Die stimmanalytische Methode untersucht Erscheinungen und Vorgänge, in denen die Annäherung der materiellen an die geistige Seite des mensch- lichen Lebens wohl den höchsten direkt zu beobachtenden Grad erreicht. Typische Erscheinungen in den von ihr veranschau- lichten Vorgängen dürften daher leichter mit entsprechenden geistigen Verhältnissen in Beziehung zu. setzen sein als solche Erscheinung auf irgendeinem anderen Gebiet der menschlichen Körpertätigkeit. In meinen früheren Veröffentlichungen über stimmanalyti- sche Studien habe ich es unternommen, diejenigen Menschheits-. typen zu veranschaulichen und in gewissem Umfange psycholo- gisch zu untersuchen, welche nach den Ergebnissen meines lang- jährigen sprechmelodischen Studiums in Europa vorhanden sind. Kein aufmerksamer Leser dieser Schriften wird der Meinung sein, dass ich diese Typen bloss nach den bisher beschriebenen vier Vertretern aufgestellt habe. Rein mit dem Ohre beobachtende Forscher wie E. S i e v e r s , F. S a r a n und O. R u t z , um nur die bedeutendsten zu nennen, haben an geringem Material und nach nicht zu langer Untersuchungsarbeit unvergleichlich viel weiter gehende Bestimmungen sprechmelodischer Typen unternom- men, ohne dass ihren Ergebnissen der Vorwurf übergrosser Sub- jektivität entgegengebracht worden wäre. Wo das Ohr durch jahrelange systematische Vergleichung des akustischen Ein- drucks mit der ausgemessenen Sprechmelodiekurve geübt worden ist, darf man wohl mit Recht Anspruch auf wissenschaftlichen Wert der gewonnenen Ergebnisse erheben. Die vier von mir be- schriebenen und in typischen Vertretern dargestellten Sprech- melodietypen der fallenden, steigenden, fallend-steigenden und steigend-fallenden Art habe ich mit dem Ohre (und auch.mit Hilfe von sehr vielen Messungen, die ich wegen wirtschaftlicher Schwie- rigkeiten noch nicht habe veröffentlichen können) an einer genü- genden Anzahl von Sprechern der betreffenden Länder festge- stellt. Wer nicht die Möglichkeit hat, sei es auch nur an Grammo- phonplatten, diese Verhältnisse zu studieren, oder wem das Ohr f ü r deren Auffassung fehlt, sollte als ernster Wissenschaftler in В XVII. з Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 5 dieser Frage nicht zu urteilen suchen. Es handelt sich hier nicht um private Meinungen, sondern um Tatsachen und deren wissen- schaftliche Bearbeitung. Im Anschluss an meine Feststellung und Veranschaulichung der vier hauptsächlichen stimmlichen Menschheitstypen Europas entstehen nun Fragen nach deren geographischer Verbreitung, statistischer Verteilung, Zusammengehörigkeit mit Rasse, Boden, Kultur etc., geschichtlicher Entwicklung, Bedeutung fü r die Er- kenntnis nationaler Wesenseigenschaften. Mit diesen Fragen werden sich in erster Linie die Anthropologie, Ethnologie und Völkerpsychologie zu beschäftigen haben. Die Forschung hier ab- zuweisen mit der Begründung, dass möglicherweise noch andere Haupttypen zu entdecken seien, ist in Anbetracht des Wesens der Sprechmelodie nicht statthaft . In allen europäischen Sprachen ist eine stark ausgeprägte Eigenart der Satztonbewegung vorhan- den und jedem Phonetiker durch das Ohr bekannt. Auch solche akzentuelle Tonbewegungen, wie sie im Serbokroatischen vor- kommen, sind bisher nur in einzelnen Wörtern, nicht als Struktur- prinzipien der Satzmelodie, nachgewiesen worden. Ausserhalb Europas mag das Vorkommen fester Worttonhöhen, wie in ge- wissen afrikanischen Sprachen, und typischer Tonbewegungen, wie im Chinesischen und verwandten Sprachen, zu besonderen Anord- nungen der Satzmelodie Ursache geben. Doch fehlen hier noch experimentelle Untersuchungen des Verhältnisses von Wortton und Satztonbewegung. Mir ist es wahrscheinlich, dass auch in diesen Sprachen eine Struktur der Satzmelodie nach den Typen der fallenden, steigenden, fallend-steigenden oder steigend-fallen- den Anordnung zu beobachten sein wird. Ebensowenig kann ich den Einwand gelten lassen, dass die von mir bemerkten Sprechmelodietypen rein emotionaler, affekti- ver oder gar individueller Natur seien. Ich brauche nicht sehr stark zu versichern, dass ich ehrlich die Tonverhältnisse in den verschiedensten Formen des Sinnesausdrucks geprüft habe. Sicher bedingt die Aussage eine relativ mehr fallende, die Frage eine relativ mehr steigende Bewegung. Aber diese Bewegungen treten nicht in der übertriebenen Form auf, wie z. B. die Kurvendar- stellungen in W u n d t s Völkerpsychologie (Bd. II. Die Sprache) anzudeuten scheinen. Die dort dargestellten Aufnahmen 1 ) wurden a) Ebenso wie auch die Kurven meiner oben (S. 3) erwähnten Arbeit über die stimmanalytische Methode. 6 W. E. PETERS В XVII. з zu Illustrationszwecken mit bewusster Übertreibung hergestellt. Kann man aber annehmen, dass z. B. Mussolini einen ganzen Satz aussagenden Inhaltes mit Frageton sprechen würde, oder dass eine ganze nationale Sprechweise, nämlich die schwedische, von einer fallend-steigenden Fragetonbewegung beherrscht sein sollte? Hier, berührt sich das Gebiet wissenschaftlicher Logik mit dem des ge- sunden Menschenverstandes und der alltäglichen Lebenserfahrung und Beobachtung. Es ist erstaunlich und menschlich schwer er- klärlich, trotz aller Schwierigkeiten des 10. Nachkriegs j ahres, wie stark die Masse der europäischen Wissenschaftler sich solchen Bereicherungen und Berichtigungen ihrer beruflichen Arbeit widersetzt. Wegen dieser sozialpsychologischen Eigenart unseres geisti- gen Lebens und Betriebes wird auch der hier unternommene Ver- such einer Vergleichung nordamerikanischer Sprechmelodien mit den früher beschriebenen europäischen zunächst kaum auf eine günstige Aufnahme rechnen dürfen. Ich wage ihn dennoch, weil vielleicht einer oder der andere jüngere und unabhängigere Forscher, der nach neuen dankbaren Gebieten zur Betätigung seines Denktriebes und Scharfsinns sucht, durch das hier gebo- tene Material und meine Beschreibung und Analyse zu eigener Arbeit auf diesem weiten und augenblicklich von mir allein be- bauten Felde angeregt werden mag. Ferner bestätigt und ver^- vollständigt jede neue Untersuchung dieser Art die Ergebnisse der früheren, und wer die Hand an den Pflug gelegt hat, muss pflügen. Es handelt sich hier wieder um repräsentative Persön- lichkeiten, nämlich vier Präsidenten der nordamerikanischen Union aus jüngst vergangener Zeit, deren Grammophonplatten im Han- del überall zu erhalten sind. Die Wahl dieser Studienobjekte folgt demselben Grundsatz, auf dem sich mein bisheriges psychologi- sches Studium europäischer Stimmtypen aufbaut, nämlich, dass der grosse Mann ein typischer Vertreter ,der Menschheitsgruppe ist, in der er lebt und die er repräsentiert. So wurde in Mussolini die steigende Sprechmelodie Westeuropas, in Tolstoi die fallende der Osteuropäer, in Branting die fallend-steigende der typisch schwedischen Sprechweise und in Zeppelin der markante steigend-fallende Zirkumflex der typischen deutschen Sprechart gefunden. Ich wiederhole auch hier die in den früheren Arbeiten aufgestellte Behauptung, die auch von F. K r u e g e r , E. D r a c h und W. M i с h a e 1 und С. C r a w f o r d ausgesprochen wird, dass В XVII. з Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 7 die Sprechmelodie ein Ausdrucksmerkmal seelischer und geistiger Wesenseigentümlichkeiten darstellt. Den Grad der intellektuellen Begabung z. B. glaube ich in der allgemeinen mehr oder weniger harmonischen Anordnung der Sprechmelodie zu erkennen, die emotionale Wesensart in der Tonlage und Tonbewegungsart, das Trieb- und Willensleben in dem Grad der Mechanisierung der sprechmelodischen Form. Alles dies wird hier nur zur Orientie- rung fü r die Leser gesagt, f ü r welche die vorliegende Arbeit die erste aus diesem Gebiete ist. Der gegenwärtige Zweck ist aber keine tiefenpsychologische Wertung der Sprechmelodiekurven der vier amerikanischen Präsi- denten. Diese bleibt einer späteren Untersuchung vorbehalten. Das verfolgte Ziel ist vielmehr, nachzuforschen und darzulegen, in welchem Verhältnis die Sprechmelodien dieser grossen Männer zu den europäischen Menschheitstypen stehen, welche Nord- amerika bevölkert haben. Die Fragen, welche dabei entstehen, sind 1) ob einer oder mehrere der in Europa gefundenen Sprech- melodietypen in diesen Aufnahmen von repräsentativen Sprechern vorhanden sind, und 2) welchem Typ oder welchen Typen diese Sprechmelödien angehören. Anschliessend an die Beantwortung dieser Fragen wird dann eine kurze völkerpsychologische und nationalcharakterologische Wertung der Ergebnisse erfolgen. Das Kurvenmaterial ist in der in allen früheren Arbeiten beschrie- benen Weise hergestellt worden. B. Phonetischer Teil. I. D a s M a t e r i a l . 1. D i e u n t e r s u c h t e n G r a m m o p h o n p l a t t e n . 1) A d d r e s s a t H o b o k e n on return for burial of 5,212 American Soldiers, Sailors, Marines a d Nurses, May 23, 1921. Warren G. Harding. His Master's Voice : Talking — in English (01170) Cat. No. D 664. 2) L a b o r a n d i t s R i g h t s , spoken by Mr. William Howard Taft. Grammophone Concert Record G. C. 1409. 3) T h e f a r m e r a n d t h e b u s i n e s s m a n . Theodore Roosevelt. (Recorded 1912). His Master's Voice: Speech (01074). Cat. No. D 825. 8 W. E. PETERS В XVII. з 4) D e m o c r a t i c P r i n c i p l e s . Late Woodrow Wilson. (Recorded 191,2). His Master's Voice: Speech (01078). Cat. No. D 824. 2. D i e Τ e χ t e. Es folgen jetzt die Texte, ohne Übersetzung, da heutzutage eine gewisse Kenntnis des Englischen wohl bei allen gebildeten Lesern vorausgesetzt werden darf. Die phonetische Umschrift ist auf den Kurventafeln zu finden. Sie ist keine „enge", mit allen Feinheiten ausgestattete. Ich stehe auf dem Standpunkte, dass mit konventionellen Schriftzeichen überhaupt keine genaue Be- zeichnung der Aussprache gegeben werden kann. Nach dem Zeugnis amerikanischer philologischer Autoritäten ist die genaue Umschreibung des amerikanischen Englisch mit phonetischen Zeichen ein Ding der Unmöglichkeit. H. L. M e n c k e n erklärt in seinem Werk über "The American Language", dass die wesentlichen Unterschiede der englischen und amerikanischen Aussprache nicht in der eigentlich so genannten "pronunciation", sondern in dem liegen, was er als "intonation" bezeichnet. Aus Menckens Erörte- rung dieses letzteren Ausdrucks (loc. cit. S. 214) geht hervor, dass er darunter begreift: Tonfall und Sprechmelodie, Sprach- klang oder Lautcharakter (Klarheit, Dumpfheit), und schliesslich zeitliche und dynamische Faktoren (Tempo, Abhebung der ein- zelnen Laute und Silben voneinander, Akzent). Aus diesen Grün- den schreibe ich nur die typischen Zeichen fü r die betreifenden Laute. a) H a r d i n g. My countrymen! There grows on me the realization of the unusual character of this occasion. Our Republic has been at war before; it has asked and received the supreme sacrifices of its sons and daughters, and faith in America has been justified. b) T a f t . We come now to the question of labor. One important phase of the policy of the present administration has been an anxiety to secure for the wage-earner an equality of opportunity and such positive statutory protection as to place him on a level in dealing with his employer. В XVII. 3 Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 9 с) R o o s e v e l t . The welfare of our people is vitally and intimately concerned with the welfare of the farmer. The country life commission should be Revived with greatly increased power. Its abandonment was a severe blow to the interests of our nation, for the welfare of the farmer is a basic need of this nation. d) W i l s o n . We stand in the presence of an awakened nation, impatient of partisan make-believe. The nation has awakened to a sense of neglected ideals and neglected duties ; to a consciousness that the rank and file of her people find life very hard to sustain ; that her young men find opportunity embarrassed, and that her older men find business difficult to review and maintain, because of circum- stances of privilege and private advantage which have interlaced their subtle threads throughout almost every part of the frame- work of our present law. II. K u r v e n a n a l y s e . a) H a r d i n g . Zeile 1 : My country- steigende Melodie in treppenartiger An- men! ordnung. Die kleine Fallbewegung am Ende ist lautmechanisch bedingt durch die herabdrückende Wirkung von Stimmhaf- tigkeit und Nasal. There grows steigende Anordnung in Schritt und Be- wegung. on me fallend-steigend. the reali- steigend. Der kleine Fall am Anfang ist verursacht durch das starke amerikani- sche У. -lization of fallend-steigender Zirkumflex in gebroche- ner Melodie. Das verbindende 'of' fällt leicht nach dem folgenden Tiefton. the unu- glatt steigend bis auf den kleinen Fall des letzten V nach dem herabziehenden 'ž'- Laut hin. 10 W. E. PETERS В XVII. з -usual leicht fallend-steigend, soeben erklärt durch die Wirkung des 'z'. cha- ein bruchartiger Tonschritt nach unten. Die Melodie holt immer von der'Tiefe aus. character of die ersten beiden Silben eben, dann Steig- schritt in gebrochener Melodie. this oc- ganz kleiner Steigschritt. casion. Fallbewegung als Satzabschluss. Our Repub- stark steigende Anordnung. -lic folgt unbetont fallend, bleibt; aber in obe- rer Stimmlage. has been at von unten steigend. war before; steigend bis zum ersten Teil des '-fore'. Dieses fällt dann stark abschliessend. Zeile 2: it has asked feine klassisch zu nennende steigende and received JSprechmelodie. the supreme nach schwebender Anordnung der ersten beiden Silben Aufsteigen aus tieferer Lage, also leicht fallend-steigend. -preme sacrifi- fallend-steigend in weiterer Ausdehnung. -fices of its durchlaufend steigend und oben schwe- bend. sons flach aber deutlich steigend, sons and daughters im allgemeinen fallend-steigend, daughters, charakteristisch steigend. and faith starke Steigung. in America fallend-steigend. -ca has ganz kleiner fallend-steigender Zirkumflex, has been justified. treppenartiger Schlussabstieg. Ergebnis der Analyse: Eine vorwiegend steigende und fal- lend-steigende Sprechmelodie mit Fallbewegung nur am Satzab- schluss, wo diese allgemein logisch bedingt ist. В XVII. 3 Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 11 b) T a f t . Zeile 1 : We come now im allgemeinen fallend-steigender Zirkum- flex. to the question of steigend-fallende Zirkumflexbewegung. labor. One im- vorwiegend steigende Anordnung mit leichtem Abstieg am Ende. Gewöhnliche Anfangsbewegung im Satz. important phase starker fallend-steigender Zirkumflex. of the policy wieder fallend-steigende Bewegung. of the present kleine Fallanordnung in den ersten beiden Silben, dann starker Anstieg. -sent ad- kleiner fallend-steigender Zirkumflex. administration fallend-steigend mit hohem Endton. has been steigende Anfangsbewegung, vgl. oben 'one im-'. been an anxiety to se- sehr typisch fallend-steigende Zirkumflex- melodie. to secure wieder fallend-steigender Zirkumflex. -re for the wage- stark fallend-steigend. Zeile 2: -ge-earner ebenfalls eine absteigende und ansteigende Bewegung. an equali- ansteigend, neuer emphatischer Anfang nach Pause. -lity of oppor- fallend-steigend. -portunity fallend-steigend. and such Anfangssteigung. such positive oben schwebend, vielleicht ganz kleiner fallend-steigender Zirkumflex in 'positive\ -tive sta- deutlich fallend-steigend. statutory protection im ganzen fallend-steigend. as to place Anfangssteigung. 12 W. E. PETERS ß XVIL з place him on a level fallend-steigend. level kleine besonders fallend-steigende Bewe- gung, bedingt durch das stimmhafte V . in dealing with es lässt sich eine fallend-steigende Bewe- gung verfolgen. with his employ- auch hier ist ein schwacher fallend-stei- gender Zirkumflex in der Gesamtmelodie enthalten. employer. fallende Abschlussbewegung. Resultat der Analyse: Stark vorwiegende und sehr deutlich ausgeprägte fallend-steigende Zirkumflexbewegung mit einzelnen logisch bedingten Anfangssteigungen und fallenden Schlussbe- wegungen. c) R o o s e v e l t . Zeile 1 : The Fallbewegung, durch das stark und lang artikulierte folgende 'w' verursacht. web- markante steigend-fallende Bewegung, von ungewöhnlichem Umfang. -Ifü re vom Ende des 'V gerechnet eine kleinere steigend-fallende Anordnung. of our people im allgemeinen steigend-fallend mit schwe- bendem Ausgang in höherer Lage. Letzte- rer kann'logisch-syntaktisch, bedingt sein durch Absicht der Hinweisung auf den folgenden Satzteil. IS einzeln, rhetorisch pausierend, herausge- stossen; steigend-fallend mit Vorwiegen des fallenden Teils. vitally dieselbe Anordnung in sehr grossem Um- fange; vgl. oben 'wel-'. and intimately con- durchlaufende steigend-fallende Anord- nung. -cerned steigend, wohl logisch-syntaktische Ab- sicht, wie oben bei 'people'. В XVII. 3 13 with the wel- me ist steigend, aber '-el- hauptsächlich fallend. fare Es scheint, dass diese Silbe, rhetorisch herausgestossen (vgl. oben 'welfare' und auch Zeile 2), eine allgemeine stei- gend-fallende Anordnung 'with—farmer' durchbricht oder vielmehr in zwei Stücke zerlegt. -fare of the farmer im allgemeinen steigend-fallend, nur 'of the' bringt eine neue Unterteilung in klei- nere Steig-Fallbewegungen hinein. farmer, die bekannte fallende Abschlussbewegung. « The country life sehr markante steigend-fallende Bewe- gung. Zeile 1—2 : commis- fallend-steigend, wieder zu logisch-syn- sion taktischen Zwecken, wie oben 'people', '-cerned'. Dieser Eindruck wird vermin- dert durch die folgende steigend-fallende Anordnung. Zeile 2 : -mission die Abgrenzung der Bewegung muss an should be re- dieser Stelle stattfinden, schon weil das folgende V so ausserordentlich lang aus- gedehnt ist, dass es als Pause wirkt. Auch der Sprung 'revi- unterbricht die Melodie- folge. vived with greatly sehr deutliche, weitausgedehnte steigend- increased powers. fallende Zirkumflexbewegung. Its a- die steigend-fallende Anordnung in ganz kleinem Umfange. -bandon- mit nordamerikanischer Verschleif ung des 'd'. Wieder ein ähnlich starker stei- gend-fallender Zirkumflex wie in 'wel- (vgl. oben Anfang Zeile 1). -ment was a se- flache steigend-fallende Anordnung, mit vorwiegend fallendem Teil. Sie scheint in eine von '-bandon- ausgehende fallende Abwärtsbewegung hineingestossen zu sein. 14 W. E. PETERS В XVII. з -vere (blow) an sich fallend-steigend, aber durch den Kontrast mit dem folgenden stark fallen- den 'blow' wirkt '-vere' mehr steigend. Wieder scheint eine Art sekundäre stei- gend-fallende Bewegung in die allgemeine fallende Richtung von 'was' abwärts hin- eingestossen zu sein. (Vgl. oben 'welfare' Ende Zeile 1; tiefenpsychologisch be- trachtet eine impulsive Sprechweise.) to the interests sehr zerhackt, aber im allgemeinen doch steigend-fallend. Der steigende Endton von 'interests' ist wieder logisch-syntak- tisch bedingt. of our nation, das letzte V ist so schwach, vielleicht ganz stimmlos, an das 's' assimiliert, dass es keine messbaren Schwingungen liefert. Das Ohr fasst aber einen fallenden Schluss- ton auf, so dass wieder steigend-fallende Bewegung vorliegen würde. for the hinabgehend zu dem stark artikulierten 'w* (vgl. oben Zeile 1 'wel-'). wel- Das Kurvenbild ist fast identisch mit dem von 'wel- (Zeile 1). Sehr markanter stei- gend-fallender Zirkumflex. fare of Zirkumflex mit sehr stark fallendem End- teil. the farmer logisch-syntaktische Steigung. Zeile 3: is a basic ] (grosse steigend-fallende Zirkumflexmelo- need of our nation, j (die, zerbrochen durch 'need'. need steigend, um eine steigend-fallende Unter- bewegung zu schaffen (vgl. oben 'severe* und 'welfare' Ζ. 1). Ergebnis der Analyse: Eine durch markante steigend-fal- lende Zirkumflexe charakterisierte Sprechmelodie mit impulsiven Unterbrechungen durch dieselbe Art der Tonbewegung. Logisch- syntaktische Gründe bedingen an einigen Stellen steigende An- fangs· und fallende Schlussbewegung. В XVII. 3 Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 15 d) W i l s o n . Zeile 1 : We stand irìy f steigend-fallende Zirkumflexbewegung mit the presence of an a-J (Vorwiegen des fallenden Teils. -wakened nation, dieselbe Bewegung, nur mit weit stärke- rem Hervortreten des Abstiegs. Dieser fällt umsomehr auf, als aus logisch-syn- taktischen Gründen eigentlich eine stei- gende Bewegung, zum Hinweis auf den folgenden Satzteil, zu erwarten wäre, impatient of partisan im allgemeinen dieselbe, vorwiegend fal- make-believe lende, Bewegung wie oben. Die Fallten- denz ist noch hervorgehoben durch -tient of 3 in absteigender Anordnung aufeinander partisan folgende fallende Gruppen. make-believe. The na- logisch-syntaktischer Anstieg am Satz- anfang. -tion has awakened j to a j 3 im ganzen fallende Reihen. sense of ne- glected ideals ideals diese starke Fallbewegung berührt wieder eigentümlich, wo man a.us logisch-syntakti- schen Gründen steigende Verbindung er- warten könnte. Zeile 2: and neglect- neuer SatzTanstieg. -glected duties; starke Fallbewegung, ein Echo der vor- hergehenden von '-glected ideals'. to a consciousness that the rank and im allgemeinen fallende Anordnung. file of her people find life to a consciousness logisch-syntaktisch bedingter Anstieg, hin- weisend auf den folgenden Nebensatz, -ness that the fallende Reihe. Der fallende Eindruck wird verstärkt durch die folgenden Grup- pen : 16 W. E. PETERS В XVII. з rank and ] 2 fallende Gruppen. file of her j people steigend, logisch-syntaktisch hinweisend auf das folgende. . find life wieder grossenteils fallend, aber mit schwebendem, weiter weisendem Endton. very hard to sustain; steigend-fallender Zirkumflex mit starker Fallbewegung, wie oben Zeile 1 'We stand — of an a- und '-wakened nation'. that her young steigender Anfang des Nebensatzes. young men find leicht fallende Reihe. Zeile 3: opportunity em- im allgemeinen fallend. oppor- fallende Einzelgruppe. -tu- steigt wieder als Anfang einer neuen fal- lenden Reihe, aber ohne fallend-steigende Zirkumflexwirkung. embarrassed, fallend-steigender Zirkumflex der Art, wie sie bei Taft (vgl. oben) charakterisie- rend und bei Harding (vgl. oben) gele- gentlich vorkommen. Der Grund für die Endsteigung ist die beabsichtigte syn- taktische Bindung an den folgenden Ne- bensatz. and that her old- eine kleine Nachwirkung des vorherge- henden fallend-steigenden Zirkumflexes scheint in dieser im allgemeinen steigen- den Reihe vorhanden zu sein. her older men steigende Anfangsreihe, wie oben Zeile 2 : 'to a consciousness'. men find sehr merkbarer Fallschritt. find business steigende Reihe. difficult to re- fallende Reihe. -view steigender Ton, Anfang einer steigend- fallenden Zirkumflexbewegung. В XVII. 3 Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 17 -view and maintain, der fallende Teil wiegt vor, und das Ende fällt stark, trotzdem der Satz nicht ab- geschlossen ist. because of steigend-fallend, mit stärkerer Ausbildung des fallenden Teiles. circumstances of im allgemeinen fallend mit fallenden Un- tergliederungen. circum- Ì fallende Gruppen in durchgehend abstei- -stances j gender Reihe. privilege and sehr markante Fallbewegung. private adv a n- ebenso ausgeprägt fallend. Die Brüche, welche die hohen Anfangstöne in der Ge- samtanordnung darstellen, bewirken keine Eindrücke fallend-steigender Bewegung, schon wegen der Pausen vor'pn-'und 'pri-. -vantage logisch-syntaktische Steigung. b e cause—advan- die ganze Zeile weist steigende Allgemein- tendenz auf. Zeile 4: which have inter - steigende Anfangsbewegung. -laced zeigt deutlich fallende Tendenz. •terlaced their subtle- vorwiegend fallende Reihe. threads throughout kaum merkbare Unterbrechung der allge- meinen fallenden Richtung durch Beginn neuer Fallbewegung. almost every steigende Anordnung in zwei steigenden Absätzen. part- sehr stark betonter fallender Ton. Dieser wirkt unorganisch, wie oben schon Zeile 1 'паЛгоп', Zeile 1—2 'ideals', 'duties', Zeile 2 'sustain', Zeile 3 'maintain'. of the frame- leicht steigende Anfangsbewegung in einer logischen Gruppe. framework der einzige deutlich fallend-steigende Zir- kumflex in dem vorliegenden Sprechstück, allerdings sehr klein und flach. 2 18 W. E. PETERS Ë XVII. s of our pre- fallende Reihe. sent steigt wieder, scheint aber nur zur Ver- stärkung des fallenden Abschlusstones so hoch gestellt zu sein. -sent law. fallende Schlussbewegung, allerdings nur in mittlerer Lage. Die Rede geht aber fort und der Gedanke soll anscheinend weiter ausgeführt werden. Ergebnis der Analyse : Kein so typisches Bild, wie bei den vorhergehenden drei Sprechern. Eine anfangs merkbare Neigung zur Fallbewegung wird später durch steigende Tendenz modi- fiziert. Der fallend-steigende Zirkumflex tritt nur vereinzelt, nicht systematisch auf. Tiefenpsychologisch betrachtet wird das Bild der Sprechmelodie auf ein unharmonisches Seelenleben schliessen lassen, wobei die fallende Tendenz das Resultat eines inneren Zwanges darstellen könnte. C. Die Bewertung1 der Ergebnisse. Es geht aus den Kurvenanalysen des phonetischen Teils die- ser Arbeit deutlich hervor, dass die untersuchten vier repräsentati- ven Persönlichkeiten mindestens drei, vielleicht sogar vier verschie- denen Sprechmelodietypen angehören. Die Zugehörigkeit Wilsons zum fallenden Melodietyp scheint allerdings nur eine teilweise zu sein. Wahrscheinlich ist in ihm das fallende Sprechelement, wie oben angedeutet wurde, ein unorganischer Bestandteil, und wenn ein- mal die tiefenpsychologische Anwendung der Stimmanalyse als berechtigt anerkannt sein wird, so darf hier möglicherweise von einer irgendwie entstandenen Vergewaltigung seines Seelenlebens gesprochen werden. Diese Frage muss hier aber unerörtert blei- ben. Die Tatsache des fremdartigen Charakters, den die fallende Sprechmelodie bei Wilson hat, und ihres Fehlens bei den anderen drei Sprechern, abgesehen von den Satzschlüssen, lässt aber ver- muten, dass sie überhaupt in der nordamerikanischen Sprechweise weniger stark vertreten ist. Wenn man hier in Betracht zieht, dass die fallende Sprechtonbewegung in den bisher veröffentlich- ten Kurven hauptsächlich im Osten Europas gefunden wurde, В XVII. з Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 19 so ergibt sich eine Erklärung für ihre Fremdartigkeit bei diesem Nordamerikaner. Die europäischen Menschheitstypen, Reiche Nordamerika zuerst bevölkert haben und heute seine Aristokratie bilden, entstammen fast ausschliesslich dem Nordwesten Europas, Grossbritannien, Holland, Nordfrankreich, Deutschland und Skan- dinavien. In diesen Ländern aber herrschen nach meinen Unter- suchungen die steigende, steigend-fallende und fallend-steigende Sprechmelodie vor. Es scheint also nach den Ergebnissen meiner vorliegenden Untersuchung und in Verbindung mit den zu Anfang dieser Schrift angedeuteten Gedankengängen, dass die Vereinigten Staa- ten von Nordamerika noch keinen so einheitlichen Sprechmelodie- typus besitzen wie die europäischen Länder. Kein Zweifel ist 1 heutzutage, nach den Arbeiten von E. D г а с h ) und M i ch a e l und C r a w f o r d - ) , mehr möglich, dass die Sprechmelodie als sicheres Anzeichen des seelischen und geistigen Lebens zu gelten hat. Somit ist der Schluss gerechtfertigt, dass sich in Nord- amerika ein einheitliches Seelen- und Geistesleben noch nicht ent- wickelt hat. So gänzlich verschiedene Sprechweisen bei führen- den Männern, wie z. B. die von Roosevelt und Taft, wären in Europa in demselben Lande nicht vorstellbar. Schon die Sprech- weise der Schweizer, die etwas fallend-steigende Tonbewegung besitzt, berührt den Reichsdeutschen als fremdartig „singend". So monoton steigend wie Harding sprechen viele Franzosen und andere Romanen, aber nie ein Nordeuropäer. In den bisher ver- öffentlichten Kurven hat Harding sein Gegenstück in Mussolini. Roosevelts steigend-fallende Zirkumflexe müssen mit denen Zep- pelins zusammengestellt werden, und Taft hat einen fallend- steigenden Tonfall, der oft direkt an Brantings typisch schwedi- sche Sprechmelodie erinnert. Natürlich werden für den Nicht- amerikaner diese stimmlichen Unterschiede stark verdeckt durch den gemeinsamen Sprachklang, die sogenannte „Aussprache" (vgl. oben S. 8) und das gemeinsame in Sprechtempo und -rhythmus. Aber selbst die beste Annäherung an diese sprach- lichen Eigenschaften würde einem Europäer nie zur Einheit mit dem Seelenleben eines fremden europäischen Volkes verhelfen, wenn er die eigentliche Sprechmelodie nicht beherrschte. Aus 1) Pädagogisches Zentralblatt, 1928, Heft 5. 2) Journal of Educational Psychology, 1927. 20 W. E. PETERS В XVII. з diesem Grunde lernen z. B. so wenige Ausländer richtig Englisch sprechen. Und aus demselben Grunde, weil eben die Freiheit der Sprechmelodie herrscht, passt sich der Einwanderer nach Nord- amerika so schnell und so vollständig der Sprechweise seiner neuen Umgebung an. Um nun zum Schluss die Frage kurz zu erörtern, ob dieser Mangel einer festgelegten Sprechmelodie als ein Vorzug oder ein Nachteil des amerikanischen Volkslebens und seiner Kultur zu gelten habe, muss ein Gedankenkreis lierangezogen werden, mit dem ich mich seit längerer Zeit beschäftige, nämlich das Problem der Bedeutung der verschiedenen Sprechtonbewegungen. Solange man, wie es noch in W 11 n d t s Völkerpsychologie1) geschieht, in den Bewegungen des Sprechtones nur Ausdrücke des Gefühls- lebens sah, war es natürlich unmöglich, ihnen eine be- grifflich zu fassende Bedeutung und einen kulturellen Wert zuzuschreiben. Von dieser Auffassung der Sprechmelodie als reinem Gefühlsausdruck stammt auch die Ansicht her, dass in den Sprechtonbewegungen nichts Überindividuelles, vor allem keine Grundeigenschaften gewisser Menschheitstypen zu erkennen seien. Regellos, der augenblicklichen, nie näher zu definierenden und genau zu beschreibenden Stimmung unter- worfen, sollen die verschiedenen Sprechtonbewegungen auftreten, jedem Sprecher in jedem Augenblick zum Ausdruck jedes beliebi- gen Gefühls zur Verfügung stehend. Dass Leute, die solchen An- schauungen huldigen, gewöhnlich selbst die monotonsten, me-t chanischsten, ungelenkigsten und modulationsunfähigsten Sprech- melodien haben — wenn man hier noch von Melodie reden kann — wissen sie in den seltensten Fällen. Wenige Menschen sind der Selbstbeobachtung in solchem Grade fähig, dass sie merken, wie wenig sie ihre Gefühls- oder anderen Ausdrucksweisen beherr- schen und gestalten können. Wirkliche Schauspieler sind höchst selten, und der kostbarste Besitz des Bühnenkünstlers ist eine gut und reich modulierbare Stimme. Seltsamerweise bilden sich die erwähnten Kritiker der stimmanalytischen Methode meist sehr viel auf die Festigkeit ihres Charakters und die Stetigkeit ihres Seelenlebens ein, und erkennen gar nicht, dass man nicht beides haben kann, seelische Starrheit und Wandelbarkeit des Ausdrucks. Doch genug der Polemik. Die Sprechmelodie ist !) Vgl. oben S. 5. В XVII. .·{ Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 21 nicht reiner Gefühlsausdruck, schon weil es gar kein „reines" Gefühl im Seelenleben gibt. Eine der grössten und bestgesicher- ten Errungenschaften der Leipziger Psychologenschule ist die Lehre von der ursprünglichen Einheitlichkeit des Seelenlebens und seiner fortschreitenden Differenzierung durch Entwicklung und Kultur. Erst auf diesem Wege bilden sich Gedanken, Ge- fühle, Willensvorgänge etc. heraus, die dann alle ihre besonderen Ausdruckstendenzen in der Sprechmelodie haben. Es muss also bei der Frage nach der Bedeutung von Sprechtonbewegungen entwicklungspsychologisch verfahren und jede im Seelenleben vermutete Richtung im Sprechausdruck der verschiedenen Men- schentypen untersucht werden. Ohne Zweifel haben sich die europäischen Sprechmelodien im Laufe der Geschichte und wohl mehr noch der Vorgeschichte Europas entwickelt. Ich selber halte die europäische Menschheit für ein Gemisch oder eine Kreuzung, wie man nun will, aus afri- kanischen und asiatischen Menschenarten. Ob diese wenige, viel- leicht nur je eine, oder mehrere waren, ob sie verschiedene bio- logische Gattungen darstellen oder nicht, sei hier völlig beiseite gelassen. Was wir heute vor uns haben, ist ein Resultat sehr langer Zeitperioden, von Mischung, Auslese jeder Art, klimati- scher, soziale!', teilweise auch bewusster, Anpassung und natür- lichem Auf- und Abstieg. Die Tatsache besteht nun, dass in jedem fest gewordenen Volke sich ein bestimmtes Ausdrucksleben und damit ein Typus der Sprechmelodie entwickelt hat. Dieser ist auch dem wenig geschulten Ohr, das allerdings nicht philo- logisch verbildet sein darf, erkennbar. Und wie dieser Sprech- melodietypus mit dem seelischen und geistigen Wesen der betref- fenden Völker im Zusammenhang steht, versuche ich in meiner Forschungstätigkeit nachzuweisen. Wenn diese Gedanken nun auf Nordamerika angewendet wer- den, so ergibt sich, dass dort von einer Entwicklung eines ein- heitlichen Typs des Seelenlebens, der Ausdruckstätigkeit und der Sprechmelodie nur soweit die Rede sein kann, als diese Entwick- lung in ihren Anfängen steht. 300 Jahre sind eine sehr kurze Zeit im Völkerleben, und dazu hat Nordamerika seit dieser Zeit noch sehr viele Veränderungen seiner Bevölkerung erfahren. Erst spät im 19. Jahrhundert hat die Einwanderung osteuropäischer Menschen eingesetzt. Vielleicht ist die fallende Sprechmelodie bei Wilson nur ein Vorbote kommender Änderungen im amerikanischen 22 В XVII. з Volks- und Seelenleben. Allerdings wirkt diesem Östlichen Element entgegen der starke Einfluss der Millionen Neger, wohl nicht so sehr auf körperlichem, wie auf kulturellem und seelischem Ge- biet. Die steigende Sprechmelodie Hardings, mit ihrer stark typischen Entwicklung, wird also auf diese westliche Entwick- lungsrichtung hinweisen. Derartigen Einflüssen ist der Nord- amerikaner ohnehin stark unterworfen, weil das westeuropäische Menschentum die steigende Sprechmelodie als typisches Merkmal besitzt. Als die vermittelnden Sprechmelodietypen wären dann aber die beiden Zirkumflexarten, die steigend-fallende von Roose- velt und die fallend-steigende von Taft, anzusehen. Wenn man annehmen darf, dass in den Vereinigten Staaten das osteuropäi- sche und das negroide Element sich in der eben beschriebenen Weise ausgleichen werden, so kann man die Entwicklung der nordamerikanischen Sprache nach einer der beiden Zirkumflexen Tonbewegungen voraussehen. Mir persönlich scheint die fallend- steigende schon heute das Übergewicht zu haben. In dieser Hin- sicht ist es interessant zu wissen, dass auch in England, dem ersten Kolonialland Westeuropas, sich eine starke Neigung zum fallend- steigenden Tonfall bemerkbar macht. Aus den bekannten Eigenschaften der Völker, welche die oben beschriebenen Sprechmelodien besitzen — nichts Seelisches ist in gleichem Masse bekannt wie das National-Seelische — lassen sich der gegenwärtige seelische Zustand der führenden Menschen und die wahrscheinliche Entwicklungsrichtung der nationalen Psyche in den Vereinigten Staaten unschwer ableiten. Die stei- gende Sprechmelodie deutet, wie in der Schrift über Mussolini und Tolstoi ausgeführt wurde, auf einen hohen Grad des reinen Willensleben, in der landläufigen Auffassung, hin. So wäre Hard- ing ein Mensch mit stärkerer innerer Spannkraft gewesen als die drei anderen hier untersuchten Präsidenten. Sicherlich gehören zu seinem Typus breite Schichten des amerikanischen Volkes. Vergleichen könnte man ihn schon dem Äusseren nach mit Musso- lini, der auch bei anscheinender äusserer Ruhe vulkanische Gluten im Innern verbirgt. Die Wesensähnlichkeit von Roosevelt und Zeppelin, dem Sprecher der steigend-fallenden Art, ist unschwer erkennbar. Beide sind impulsive, unternehmungslustige, bahn- brechende Führerpersönlichkeiten und Kämpfernaturen, bei denen das Willensleben stark emotional gefärbt ist. Roosevelt galt seinerzeit als der typische Amerikaner. Heute ist sein Ein- В XVII. з Wilson, Roosevelt, Taft und Harding 23 fluss wohl nicht mehr so massgebend. Wiederum Taft und Bran- ting stimmen überein in einer gewissen Gravität des Wesens, ge- mischt mit unbeugsamer Energie und einem stark entwickelten Sinn für Recht und Gerechtigkeit. Ihr politisches Wollen und Streben unterscheidet sich in seiner Form — um diese handelt es sich hier — ebenso von der kontrastreichen Härte des Willens und äusseren Kälte des Wesens bei Mussolini und Harding, wie von der stürmischen Explosivität und Einseitigkeit des Eigen- lebens bei Roosevelt und Zeppelin. Taft und Branting sind mehr Politiker im Sinne der westeuropäischen Demokratien (politi- cians), als irgendeiner der anderen Männer, die hier verglichen werden, und darin Ideale der jetzigen Nachkriegszeit und Ruhe- periode. Was schliesslich die Beziehungen Wilson's zu Tolstoi betrifft, so können diese, wie oben klargelegt wurde, nur ganz weite und wohl nicht zu starke sein. Dennoch besteht eine Ähn- lichkeit der melancholischen Grundstimmung zwischen ihnen. K r e t s c h m e r 1 ) würde wohl beide zum schizoiden Typus rech- nen, dem übrigens sicher auch Harding und Mussolini angehören, aber mit anderer positiver Lebenseinstellung. Und zeigt sich nicht in Wilson's grossem Wollen und seiner wirklichen Berufung zur Errettung der Welt aus Kriegsnot und Völkerhass und seinem fast völligen Versagen in Versailles die gleiche absteigende Kurve wie in Tolstoi's Leben und Schaffen? Der denkende National- und Individualpsychologe darf an solchen Formen des Wesens und Verhaltens nicht achtlos vorübergehen. Für die Vereinigten Staaten ist vielleicht die Zügelung und Mässigung der nationalen Energie durch Wilson's Nichtaktivität in der europäischen und Weltpolitik der heilsamste Einfluss in neuerer Zeit gewesen. Ich sprach es schon in meiner Schrift über Mussolini und Tolstoi aus, dass ich in der amerikanischen Willens- energie eine Gefahr für die Welt zu erkennen glaube und als Heil- mittel gegen sie die willensabspannende Wirkung des östlichen Seelenlebens, wie es sich in Tolstoi repräsentiert, ansehe. Nordame- rika braucht als Gegenwirkung gegen die drohende Afrikanisierung sehr notwendig eine starke Dosis östlichen Geistes — woher es diesen auch immer nehmen mag. Nur unter dieser Voraus- setzung kann sich sein Seelenleben zu dem politischen Weltmen- schentum entwickeln, das in Taft seine Verkörperung gefunden г ) Körperbau und Charakter. Berlin 1926. 24 hat, unci das dem Amerikaner, bei aller seiner angeblichen Ver- achtung des Engländers, doch an der englischen Kultur imponiert, zu Bewunderung, Neid und Nacheiferung anregend. Aus dem Zusammenströmen aller europäischen und polar entgegengesetz- ter aussereuropäischer Menschheitstypen diejenige Menschenart neu zu entwickeln und höher zu gestalten, die bisher die höchste Kultur auf Erden geschaffen hat, und die heute leider dem Unter- gange geweiht zu sein scheint, das dürfte die Bestimmung des nordamerikanischen Menschheitstypus sein. Acta et Commentationes Universitatis Tartuensis (Dorpatensis) Tafel I. В XVII. з. W i m. ρ p: s 2 n t n ρ n t i ζ. mm e: kbii )l a rit:. è ν: s m h ï Z i w f : kandina s f г. n и n i ij 1« kt i d a i rt. V э f 200 " Λ S Ч ^ ν 100 Ч * — ' N y \ V We s t a n (Wie Dre s enceo f anawa kened n a t i on. i m d a ti en tof d a r t i s ä n m a kebelieVe. Then ationhasavakenedtoa s enseof nealect rd i d e a l Brand ni η l ) It t id diu: t i 7 ti» к л n š j su i s Û î t i j j ì i jk i f tdf à i ti»K ι: ρ L: ρ 1 f a i ti dL a i f v è j i Ii n. jd t u s > s t h n. ί a tiu: j j л i] mc п. Г n i ri 200 ' ' то. .Γ > ^ " V ~ 4 / — л - - v \ \ \. l l sandneal e c t ed du t ies; toa consciousnessltHtlher a nkandf i teofher oeoo le f i n d l ί fe v e r ν h a r d t o s u s t a m · . t h a t h e r v o u n a m e n f i n b p Л trV ni t L U l l l ï JJ st jndfo th a: j л: Irla лиг n f a ind b i 7п i s d i f i к alt u j i vj u: jtn man t r n. bi k zav s a- kam st an s i zav p j i va l i di mil pjai vatadva. n.t Ы5 200 /- . <«r*— se* ^ " x ^ \ __ / r\, \ r* 100 d»Dor t uni t vem b arrassd andftath e r o Iderme n f i n dbusinessdiff i c u l t t o r e v i ewandmain t a i n . b e c a u s e o f c i r c u m s t a n c e s o f d г i vil eaeand dt i vateadvant aae witšfurv i n t u ì t: s t J «: j s À t I j> j r dz aut y. 1 mn:xt r vj i p lutivi)} f j ): musik jvamjpj V 7ntlY. 7 0 0 ~ " " " V 4 \ 1 ι " " W * \ — чЛ — • ^ V wtertigve i nter 1 a cedthei r subtle threadst troujtat a Imo st every par t ofthe fr a rneuorк ofour pr esent law. Wi l s o n . Acta et Commentationes Universitatis Tartuensis Tafel II. (Dorpatensis) В XVII. з. Jj a . w e i l f e: г av au» pip\ i i l val t j I i *nd int imi f 1 i Inn s j: г ndwi J> ί э w \ 1 f t: з »vi» Lf ·am aк Л ntji la i f к *iìi tao Г «N - л r ^ \ _ л " " ' \ w - л ' ^ - Л *· T h p W й 1 f a r e o f o u r reoole i s v i t a l Lv a n d i n t i m a t e l v с o n e e r n e d w i t h t h e w e l f a r e o fI h e f a r me r I h e c o u n t r v l ι Г e com« s j il š udb i: ji v à i v dwi >| (jj<:t> l i in Kj itt:s s?t pba uis# nim two za s i v\: э Ho u tuŽi ì. ri t j ist s >« au nf Vοšδnа \ Л 1 f f . ì ì v i i f à : m a 5 0 0 /Ί ^ ^ X f f V - ^ у ^ no s . Л г v / l Ύ ~ / s s i o n s t e A f c e r e v i v e d w i t h a r e a t l v I n c r e a s e d rawer. U s a b a n d o n m e n t w a s a s e v e r e b l o w t o t h e i n t e r e s t s o f o u r n a t k m f o r i k e w e l f a reof the f a r m e r izj b rs ik ni: d jv ÔiJ ne: š a rt) — ч я Л * « 0 А Roosevelt Acta et Commentationes Universitatis Tartuensis (Dorpatensis) В XVII. 3. Tafel III. τ 4 wbr fcVnm a 0* trôkwerstiMuv te foi voivimpVtftmtf e: lz*£pj.li»s i ant xdml ni itici, S mi hx2biainxijzViritirtHrS2 k, jW «« vJtv. i 20Q. лл. I ' • - ν / - m Ve coiT ien 0 v tottauestionof labdc One im D ortantoh a seoflheDolic ν oFtteoresent admi η i stra t hioans beenanan* ietvtosec u re fortteva N У&аам.! ί abk,w>llrt Itjv'd· pjytjuMiWt W *nd SA-tSpVil t l v it χ tjVfro iiupjMrtVkš ϊ»α xi ti ple: jhi m э· aj lVv>*l I nd l̂lrjviAlzMipljijM 200 V V " ν - ' 1 — • - , ^ - V r 100 ae earner an eaual i t vof opportuni t ν andsudi Dosi ti vestatu t orv Drot e ction as to olacehim ona I eve l i ndealinavitohiserrolwer, T a f t . H v ma i k a atj imwi S t jji 0. 2 э n,m i: Î j j x î : alizé: ì^navii* a }\:2jul k ajj*kt»j a vifi sa kV L ža-лn ч . aj i ρ л̂Ь I i Ith je z b i 11a t w sy. j b i f э: j m -4f4 -ν N V лг " Л ' ' Л 1QQ M y countrvmenl There r̂owson m e thwe a Li s a tion ofthe unu sualch a racteroffti sac a sioa OufRep и blicha s beenat w а г be f ore- N Itlu 2 a stolido s t »dia 5 up .A m s \ k ji f̂ a l s ί lavi ts V» n zand э: t a· ζ andf eij plnamvj: j i k jskxz b i 11 df^st i f ai d 200 ν - ^ , -\ ^ V N n 100 / г ^ ^ " ^ ifes ? skpdandrpc ßi vprfBiPsup re mesa crii i cesofìtsso n sanddaxjMer s. andFgithiiAmer i с aha sbeen I usti fT*rt. H a r d i n g . PARLAMENTARISM JA FAŠISM N. MAIM S U M M A R Y : PARLIAMENTARISM AND FASCISM TARTU 1929 K. Mattiesen, Tartu. · Parlamentarism on alati palju ja teravat arvustust esile kutsunud; viimastel aegadel on aga üksikutes riikides parla- mentarismi ärakaotamise poole pöördutud, püüdega paremat valit- semisviisi asemele tuua. Nii on kaasaegses politilises elus p a r l a - m e n t a r i s m i ja f a š i s m i teineteisele vastuseadmist märgata: esimeses on näha kõigekülgselt väljakujunenud valitsemissüsteemi, kuna teine on eeskätt viimase eitamine, kui katse riigile politilist г korraldust anda, mis põhjeneks ümberpöördud alustel ) kui parla- mentaarne süsteem. l Mõlemate valitsemisviiside eeltingimuseks meie-aegses riigis on tegelik võimatus riikide suuruse tõttu võimuteostamist rahva poolt otsekoheselt sisse seada, nii et üldiseks politiliseks vormiks kaasaegses Euroopas on saanud e s i n d u s l i k r i i g i k o r d , s. o. niisugune, kus rahvaesindajad rahva asemel võimu teostavad. Maksev riigiõigus annab rahvaesindajale kätte täielise õigus- liku rippumatuse valijatest, nähes rahvaesindajas terve rahva tahteavaldajat, kes siin toimib ja otsustab ilma juhtnöörita, oma arusaamise järele2). Üksik kodanik on nende rippumatute rahva- saadikute lihtne valija : ta teostab ainult funktsiooni, kui ta oma hääle sellele või teisele kandidaadile annab, ilma et ta kunagi otsekoheselt võiks määrata valitud rahvaesindaja tegevust ja otsustamist. 1) See tuleb muu seas nähtavale vaates, mis on fašismile omane sotsi- aalsete klasside kohta. Kuna parlamentarismi seisukohalt klassid on erakond- likkude gruppide sotsiaalne alus, sellepärast midagi paratamata ühiselus, eitab fašism nii klasse kui erakondi, nähes politilises võitluses ainult andekate isikute vastastikust võistlust (v. Rossoni, E. : Le mouvement syndical fasciste — L'Europe Nouvelle, 6 octobre 1923.) 2) Seesugune vaade rahvaesindaja vaba otsustamise õiguse peale leiab väljenduse ka põhiseadustesj nagu näiteks Eesti Vabariigi põhiseaduse §45-s. 4 N. MAIM В XVII. * Valimisõigus on saanud praegu iga täisealise kodaniku isiklikuks õiguseks, nii et suurtes riikides, kus läbistikku umbes 100 000 valija peale üks rahvaesindaja tuleb, valija ja valitava vahel iga isiklik side on kadunud, valimine ise aga võimatuks osutuks, kui mitte erakondlikud korraldused poleks vahe- talitajaiks. Sel viisil on individuaalsel valimisel põhjenev kaasaegne esinduslik kord kujunenud tegelikult riikides e r a k o n d a d e 1 ) v a l i t s e m i s k o r r a k s . Tähele panna on sealjuures ikka, et võimu valdamist püüa- vad enda kätte kaks või rohkem erakonda, kusjuures see arv tõuseb mõnikord üle iga piiri: näiteks, Saksamaal esinesid 1924. a- riigipäeva valimistel 25 gruppi oma nimekirjadega, saadikukoht! said siiski l i 2 ) ; veel kirjumad lood on olemas aga Lätis, kus valimistel Asutavasse Kogusse esinesid 25 gruppi 57 kandidaatide- nimekirjaga, esimesse saeimasse — 31 gruppi 88 nimekirjaga, j a teise, 1925. a. —43 gruppi 141 nimekirjaga; kohti said saeimas viimasel korral 25 gruppi3). Erakondade rohkust, kuigi ehk vähemal määral, on leida ka teistes riikides. Esinduslik kord algas paari sajandi eest Inglismaal kahe erakonna valitsemise kujul, ja on nüüd, meie päevil, jõudnud siis Euroopa mõnedes maades kuni kahekümne erakonna valitse- miseni. Vaidlemata on kaasaegse Euroopa elu mitmekesisemr kui ta võis olla 18. sajandil, ja loomulikult loob huvide, püüeter arvamiste rohkus vastavalt ka suurema arvu erakondi; ometi seda arvu absoluutselt võttes peab teda arvama ühiskonnale päris hädaohtlikuks: kui 18. sajandist keegi politiline kirjanik, näiteks Montesquieu, võiks kuulda meie aja erakondade arvu väikeses riigis, nagu seda on Läti, ta järeldaks küll, et sel tingimusel on riiklik elu võimatu, et seal on maad võtnud lausa anarhia. Ja siiski, erakondade rohkus on loogiline tagajärg valimiskorra individualistlikust põhimõttest, mille järele iga kodanik on valija 1) Erakonnad on ühiselus politilised kujunemised; muidugi seisavad nende taga sotsiaalsed tegurid, majanduslikud kihid ja jõud, ja sellepärast on erakonnad kindlate huvide väljendajad, nii et sisuliselt pakub riiklus enesest teatud huvide ühtimist kui massieluga kaasas käivat tarvidust. 2) Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 3927, S. 498—499. 3) Latvijas Republikas Saeimas Velešanas, 1925 (Bureau de Statistique de l'Etat. — Elections à la Saeima de la République Lettonne en 1925), Riga, 1926r p. 9—11. # · В XVII. 4 Parlamentarism ja fašism 5 j a igaüks võib omal soovil kandideerida ; muidugi peab iga kandi- daat siis enesele erakonna soetama, et õnnelikult valituks saada. Ometi ei ole erakondade rohkus suutnud just veel kõigis riikides, kus esinduslik kord olemas, lausa anarhiat vallandada, sest meie ajal on võimu korraldamise ja teostamise tehnika nii- võrt arenenud, et hulga erakondade toimimisel siiski võimalik •on ühist riigivõimu kujundada. 2 Erakondade suhted võimu teostamisel võivad olla kahte moodu: kas mitme erakonna koostegevus või aga ühe erakonna ainuvõim. E r a k o n d a d e k o o s t e g e v u s ongi p a r l a m e n t a r i s m l a i e m a s m õ t t e s . See, mis on oluline erakondadele kui politilistele teguritele : võimupüüd, avaldub ka parlamentarismi puhul, kuid iga erakond loobub siin lõpp-eesmärgist, tervet võimu enese kätte koguda, leppides ainult võimust osavõttega ühel või teisel määral. Erakondade võimupüüded seatakse sel korral õiguslikesse raamesse, milles nad kõik ühe väärilistena esinevad : iga isik on takistamata vaba oma politilist meelsust määrama, seda aval- dama sõnas ja kirjas, ja enesele poolehoidjaid otsima. Seega luuakse n. n. p o l i t i l i s e v a b a d u s e õhkkond, mis tähendab politilist sallivust, füüsilise vägivalla kõrvaldamist politikast, rahu- likku sisemist politilist võitlust. Kuigi erakonnad otsivad enestele jõudu ja mõju sellest toe- tusest, mis neil on rahva seas, koondub siiski lähem võitlus nende vahel parlamenti, kus selgub iga erakonna otsekohene osavõte võimu teostamisest ; võimu teostajaks aga on parlamendist rippuv valitsus, milles seisab parlamentaarne valitsemisviis ehk p a r l a - m e n t a r i s m k i t s a m a s m õ t t e s . Parlamendi asjaajamise ja taktika abil sünnib võimu käsitlemine ja ülekandmine erakondade ühtedest kombinatsioonidest teistesse, ilma et seal tarvitseks osa etendada vastastikune vägivald, parlamendis või väljaspool. Inglismaal, kus esialgselt parlamentarism on tekkinud, on välja 6 N. MAIM В XVII. « kujunenud kahe erakonna vaheldumine tegelikus valitsemises, kuid teistes maades, kus erakondi rohkem, on parlamentarism saanud erakondade kokkuleppe valitsemiseks, mis põhimõtteliselt võiks kõik erakonnad ühendada, ehk küll seda tõeliselt ette tuleb ainult erakordadel. Kuidas see üksikasjalikult sünnib, ei käi sellesse vaatlusesse,, kuid parlamentarismi puhul on kõigile erakondadele jäetud lootus valitsusest ja võimust osavõtmiseks, olgugi et antud silmapilgul seda osavõtet veel ei ole. Ükski erakond pole lootuseta seisu- korda seatud selle osavõtte mõttes, ja sellepärast ei näi põhjen- datud olevat võimu vägivaldne kättekiskumine : misjaoks vägi- vald oma riisikoga, kui samale eesmärgile jõutakse rahuliste abi- nõudega, seda kindlamalt ! Ei tohi raske olla ka võimust loobuda, kui perspektiivis ikka seisab tagasipöördumine võimu juurde. Inimeste mõttekujutusele on aga alati vangistava mõjuga olnud väljavaade, ümber kujundada politilist võitlust, mis ruttu 011 valmis tooreid vorme omama, parlamentarismi abil kultuurile vastavaks, teha teda pehmemaks ja in telli gen dim ak s, kus juhti- vaks mõtteks on see, et antud silmapilgul võimu parima valitsuse kätte usaldada, kunagi aga labane võimu kättekiskumine ja, veel pahem, sellest igal tingimusel kinnihoidmine. Nii ratsionaliseerub kaasaegne riiklus, milleks kaasa mõjub asjaolu, et meie aja ava- likus elus päratu tähtsus on sõnal ja kirjal, millega ikka suude- takse laias publikumis esile kutsuda tarvilik meelsus ja veendu- mus. Parlamentarism ise aga muutub kõnemeeste ja ajakirja- nikkude valitsemise viisiks, ja võimu teostamine on siin harit- laste kätte üle läinud. Nii võib aru saada ideede ilma, mis määrab erakondade vahekordi parlamentarismi maksvusel. Muidugi tekivad siin uued harjumused ja vahekorrad politiliste vastaste vahel, mis õpetavad : ühelt poolt teisitimõtlejas nägema mitte vihavaenlast, kes väärib ainult ärahävitamist, vaid pigemini asjaosalist, kellega tuleb võimu jagada või kellele tuleb võim üle anda ; teiselt poolt aga ka mõistma seda politilist algtõde, et kui riigielus üldse midagi saavutada, siis tuleb arvestada teisi. Näib, nagu oleks parlamentarismiga leitud vormel rahu- likuks arenemiseks mitmesuguste politiliste tegurite vahel sise- mises riigielus. See arusaamine paistab välja ka tuntud prant- suse politikamehe ja paarikordse peaministri Jules Ferry ülen- davas kiituses parlamentaarsele režiimile, et ta on demokraatia В XVII. 4 Parlamentarism ja fašism 7 ideaal, sest ta on valitsus, mis on kõige suursugusem, kõige kõrgemeelseni ja kõige kohasem vabadusele *). 3 Nii kultuuriline kui parlamentarismi idee ka on, siiski on selle režiimi teostamiseks tarvilik, et erakonnad küllalt jõulised oleksid riigivõimu käsitlema. Parlamentaarne režiim on mitme- suguste huvide, püüete, politiliste voolude ühtimise režiim2), sellepärast on siin võimukorralduses esiplaanil kollegiaalsus. Kollegiaalsus loob sobivaid tingimusi asjade põhjalikuks läbikaalu- miseks, vähem aga otsustavale tegevusele. Leidub mingi riiklik ülesanne, mis erakondadele teostamiseks end elementaarselt peale paneb, siis võib tähele panna parlamentarismi kõlblikkust suure jõupingutuse jaoks, nagu seda praegugi näha on Prantsusmaal rahandusprobleemi lahendamisel või meilgi omariikluse lühikese kestuse jooksul mõnedel silmapilkudel on olnud. On aga ka momente, kus politilises elus lahkhelid mõjule pääsevad, era- konnad tagasi põrkavad vastutusest ja otsustamisest, kus kollegi- aalsed asutised suudavad ehk hiilgada sõnarohkusega, kuid ühtegi tegu üles ei näita : siis tekivad režiimi enese vastu etteheited ja süüdistused tegujõuetuses, saamatuses, kavakindlusetuses. Ometi on need süüdistused võimalikud igaühe teisegi režiimi vastu. Nagu on monarhe vägevaid ja nõrku, nii on ka parlamentarism aktiivne või passiivne, kas tõusu- või languseperioodides. Me teame, et nõrk monarhia võib lõppeda monarhi troonilt- heitmisega, revolutsiooniga. Parlamentarismi languse ajal tähen- dab rahulolematus režiimiga muidugi midagi teist. Parlamentarism on erakondade koostegevus ; niikaua kui on viimast, võib rääkida parlamentarismist. Kui aga koostegevus erakondade vahel võimatuks osutub, siis ei jää muud üle kui erakondade võitlus, kui erakonnad on seltskonnas ainsad aktiivsed politilised tegurid. Selle võitluse lõpp-eesmärk on mingi ühe 1) „Le gouvernement parlementaire est le plus noble, le plus généreux et le plus favorable à la liberté . . ." (discours prononcé au Cercle national le 9 mars 1883), — v. Leyret, H.: Le gouvernement et le parlement, 1919, p. 15. 2) V. minu Парламентаризм и суверенное государство, 1927. 8 N. MAIM В XVIL 4 erakonna võit teiste üle, mis enesega kaasa toob selle e r a - k o n n a a i n u v õ i m u ehk d i k t a t u u r i . Ikka ei ole parlamentarismi kriisid diktatuuriga lõppenud; tuleb ka ette, et parlamentarism uuendatud jõuga jalule seatakse, nagu seda juhtus näiteks Prantsuse parlamentaarses vabariigis läinud sajandi 80-te aastate lõpul. Sel ajal tegi siin kindral Boulanger katset parlamentaarset režiimi kaotada ja oma dik- tatuuri sisse seada. Siiski suutsid erakonnad, kes parlamentarismi pooldasid, niivõrt ühte hoiduda, et diktatuuripüüded likvideeriti. Sest saadik on Prantsuse parlamentarism suurt elujõudu üles näidanud, mida praegugi võimalik tähele panna. Pealesõjaaegses Euroopas on nüüd mitmes riigis üksikute erakondade diktatuurid mõjule pääsenud, võimust aktiivselt osa võtmast teisi erakondi enam või vähem kõrvaldades. Seda nähtust nimetatakse meie päevil f a š i s m i k s , sest et fasistide erakond on siin saanud teenäitajaks. Fasistide võimulepääsemine Itaalias ja samasugused nähtu- sed mujal on sündinud peale seda, kui parlamentarism siin ja seal on näidanud jõuetust, kriitilistest seisukordadest jagu saada. Näiteks Itaalias enne fašismi mõjulejõudmist ei avaldanud parla- mentaarne valitsus mingit aktiivsust, kui töölistekogud omal algatusel õnnetut katset tegid vabrikuid üle võtta, ja fasistide poolt kukutatud Facta ministeerium oli täitsa võimetu ennast ja režiimi kaitsma. Ka mujal, kus fašistlikku liikumist olemas, on parlamentaarse režiimi langus nimetatud liikumise võidukäigu eeltingimuseks *). 1) Igal pool on parlamentarismi kriisist kuulda, siiski pole fašism mõjule pääsenud kaugeltki enamas jaos Euroopa riikidest. Parlamentarism on demo- kraatiale omane režiim ; seepärast [peab küll seal, kus parlamentarism võike püsida, tõeline kaasaegne demokraatia leiduma. Mitte huvituseta pole see- pärast lugeda ühelt Itaalia fašismi mõõdukamalt kirjeldajalt, et Itaalias kunagi pole seda demokraatiat olnud, mis moodustab anglo-saksi maade kuulsuse, nii et siin pole fašism sugugi demokraatiat võitnudki (Prezzolini, Giuseppe: Le Fascisme, Paris, 1925 p. 73). Selles mõttes, et ta Itaalia tõelise politilise ilme avalikuks tegi, on ka iseloomulikud Nitti sõnad, et „fašistlik liikumine on ilmutamine, mitte revolutsioon" („une révélation, pas une révolution" — Bolche- visme, Fascisme et Démocratie, Paris, 1926, p. 87). Kujukat keelt kõneleb aga ka hariduslik järg, niipalju kui see välja paistab kirjaoskamatute arvust, nendes maades, kus fašistlik liikumine on õnnestunud. Olgu siin järgmised tabelid nende viimaste riikide kohta ette toodud : В XVII. 4 Parlamentarism ja fašism 9 4 Fašismi kohta leidub laialdane arvamine, et see on küli politiline aktsioon, kuid ei esita ühtegi tõsist politilist doktriini. Ometi on kirjandust olemas, mis püüab sellele aktsioonile anda I. Kirjaoskamatute % elanikkude seas, kelle vanadus iile 7 aasta*): mehi naisi Itaalia (1911) 42 50 Hispaania (1920) 34 47 Rumeenia (1912) 44 76 Leedu (1923) 30 33 II. Kirjaoskamatute % mitmesugustes vanadusastmetee : **) 7-15 15--25 25- üle 60 Maa -60 1 m. n. m. n. m. n. 1 m. n. Poolamaa (1921) (5 a. peale)4 2 42 21 25 30 40 51 57 Hispaania (1920) 46 50 30 41 33 52 43 67 Leedu (1923) 46 46 20 20 29 36 1 53 62 Olgu võrdluseks siin samalaadilised andmed ka mõne riigi kohta, kus kas ei ole fašistlikku liikumist või kus ta pole tegelikku tagajärge andnud : III. Kirjaoskamatute % elanikkude seas, kelle vanadus üle 7 aasta ***). mehi naisi Belgia (1910) 13 15 Läti (1920) 21 24 Eesti (1922) 9 15 Tšehhoslovakkia (1921) 6 8 Need viimased on rahvahariduse poolest silmanähtavalt esimestest ees. Kuigi mõned andmed on ennesõjaaegsed, siiski ei võinud sõja-aastad suuremaid muudatusi haridusoludes kuskil kaasa tuua, nii et küll tõeline seisukord esi- mestel aastatel peale sõda, mil fašistlik liikumine hakkas hoogu võtma, ligikaudselt samasugune oli kui enne sõda. Samast Woytinsky allpool nimetatud teosest loeme ka, et „Saksamaal, Suurbritannias, Prantsusmaal, Hollandis, Skandinaavia maades ja valgete elanik- kude seas Ühendriikides Ameerikas, Kaanadas, Austraalias ja Uus-Meremaal moodustavad kirjaoskamatud harvu erandeid" (S. 253). Need on aga maad, kus kaasaegne demokraatia kõrgesti on arenenud ja parlamentarism kindlasti püsib. *) Andmed võetud Woytinsky, Wl.t Die Welt in Zahlen, VII. В., Staat- liches und kulturelles Leben, 1928, S. 252. **) ibid., S. 253. ***) ibid., S. 252. 10 N. MAIM В XVII. 4 sügavama teoreetilise sisu. Mõned publitsistid tahavad küll selles liikumises näha puhtrahvuslikku liikumist Itaalias ja eitavad võimalust teda siduda liikumistega, mis esinevad teistes maades sama etiketi all1). Siiski püüab itaalia fašism ise oma ideedele rahvusvahelist propagandat levitada; autori kätte on jõudnud prospekt fašismi uurimuse kohta, millest on näha, et siin tehakse teoreetilist mõttetööd üsna laialise rahvusvahelise korralduse kaudu2) ja et fašistliku liikumise olemasolu on võimalik kons- tateerida terves reas Euroopa maades, muu seas ka meie naaber- maal Lätis. Seepärast võib fašistlikule ideoloogiale anda laiema tähtsuse, mis väärib igas parlamentaarses riigis arvessevõtmist kui ideede ilm, mis tekib parlamentaarse režiimi eitamisest prae- gusel ajal. Fašistlik liikumine Itaalias ei ole mitte mingi politilise doktriini teostamiseks tekkinud; nagu üks fašismi kirjeldaja ütleb, olla fašistide erakond küll üksik erakondlik kujunemine maailmas, kellel alles oma olemise kolmandal aastal meelde on tulnud programmi ülesseadmisega end vaimliselt legitimeerida3). •Olgugi et fašismil on programm, hinnatakse teda kui energia- avaldust, mis puuduvat teistel Itaalia erakondadel ; seepärast siis on tahetud fašistliku erakonna edaspidise tegevusega siduda politilist reformi, mis seista parlamentarismi kõrvaldamises ; fašis- mis peavad peituma jõud, mis võiksid antiparlamentaarsetele ideedele võidu tuua. Kuigi need ideed on ammu enne fašismi tekkinud, seatakse nad ühendusse viimasega ja luuakse seda- viisi ideoloogia, millele antakse fašismi nimi, et ka teistes riikides vallandada energiat, mis on omane Itaalia fašismile. Selle poolest väärib eriti tähelepanemist Prantsuse publit- sistide osa n. n. fašistliku ideoloogia väljaarendamises, kes siia kõige enam toovad selgust ja üldeuroopalist ulatust, mis on ikka omane olnud Prantsuse politilisele mõttele. Prantsuse kirjandu- sest on leida sedagi, et fašistlikku liikumist seotakse 1789. a. Prantsuse suure revolutsioonilise liikumisega, mille viimase jätk 1) Prezzolini, о. c., p. 147. 2) Centre international d'études sur le fascisme (Cinef), asutatud 1927. a. Lausanne'is (9, avenue de l'Églantine) ; sellel organisatsioonil on liikmeid (sociétaires) Euroopas 14 riigis. 3) Michels, Robert : Sozialismus und Fascismus in Italien, Karlsruhe, 1925, II. В., S. 277. В XVII. 4 Parlamentarism ja fašism 11 ta olla *). Nimetatud üldises ulatuses pole huvita meiegi oludes tutvuda fašistliku ideedeilmaga. 5 Fašismis nähakse üldeuroopalist liikumist, mis taotleb moodsa riikluse loomist. Seepärast on fašism ühelt poolt eitava sisuga, niivõrt kui ta praegust politilist korda tahab kaotada, teiselt poolt aga positiivse loomise tungiga, niipalju kui ta uut korda asemele tahab seada. I. Esimeses mõttes eitab fašism parlamentarismi ja demo- kraatiat: parlamentarism, arvamiste esindus, rahva jagunemine erakondadesse on äraiganud nähtus ; parlamentaarne riik on sama väärtusega meie ajal kui härjavanker automobiili kõrval. Ladina rassi maad on parlamentarismi läbi kiduraks tehtud, majandusliku languse ajajärku sattunud. Praegu ei olegi tõsist esinduslikku riigikorda ; on olemas aga suveräänse esinduse režiim, mis on seestpidi täis kontraste, sest ei saa olla korraga suverään ja rahva- saadik; esinduskogud on selle tagajärjel jõuetud: rahvasaadikud, kui suveräänid, püüavad riiki kõrgemale tõsta, kuid kui saadikud peavad nad riigile selleks ainelised abinõud keelama — oma valijate pärast. Tuleb kõnemeeste kunstist, mis parlamendis mõjul, üle minna ülesehituse juurde igasugustes vormides. Senini on tahtnud natsionalism ja sotsialism kaasaegse riikluse probleemi lahendada, kuid nad pole saanud sellega hak- kama, sest esimene ei ole hoolinud sotsiaalseist püüdeist, teine aga rahvusriiklikest, seepärast on nad olnud vastastikku vaenu- lised ja on terve tsivilisatsiooni kaalule pannud. Fašism arvab enese kutsutud olevat seda vastuolu kaotama. Prantsuse doktriin on eitava seisukohaga praeguse majan- dusliku korra vastu, mis on ebaproduktiivne, tingitud kodanluse langusest. Sellest ep siis liberalismi hukkamõistmine, niipalju kui see määrab praegust majanduslikku elu2). 1) Valois, Georges: Le Fascisme, Paris, 1927, pp. 39, 41. 2) Itaalia fašistid on vabaduse kui ühiselu printsiibi vastu järsult vae- nulikud (Russo, Domenico: Mussolini et le Fascisme, Paris, 1923, p. 127: „le fascisme . .. repassera encore tranquillement sur le corps plus ou moins décomposé de la déesse Liberté..Prantsuse publitsistid on siin tagasihoid- likumad. 12 N. MAIM В XVII. 4 II. Oma ülesehitavas osas tahab fašism olla liikumiseks, mis kaugemale mööda läheb demokraatiast ja sotsialismist, seda tõeks tehes, mis neis mõlemais on kasulikku. Seepärast tõrjub ta tagasi nimetused parem- ja pahempoolne, millel pole tema kohta mingit mõtet : parem ja pahem pool on olemas parlamentides, kus ühed taotlevad autoriteeti, teised vabadust. Fašism tahab luua politilis-majanduslikku riiki, mis on sündi- kalistlik ja korporatiivne ja mille käudu Euroopa kogu tsivili- satsioon katsub kõrgemale astmele tõusta. Suur majanduslik j a ühiseluline revolutsioon on käimas, mis teeb lõpu liberalismi valitsusele ; terves maailmas on kujunemas uus majandus, mis on sündikalistlik ^ ja korporatiivne. Fašism rõhutab selles revolutsioonis töötavate klasside suurt tähtsust, kes peavad langevat kodanlust mitte hävitama, vaid temas uut ener- giat ja loovat jõudu äratama, et ta väärilisi juhte annaks majan- dusliku elu ümberehitamise jaoks ; uue majanduse põhimõtteks aga peab saama: kõrged palgad ja suured kasud. See juhtmõte viiks kõrgema majandusliku loomise juurde jõudusid, mis praegu toidavad kommunismi. Põhiseadus tunnistab praegu ainult kodanikke, üksikuid indiviide ; fašism aga näeb rahva rakukest perekonnas kui vaim- lise elu allikas ; seepärast tuleb perekonnapeale riigis anda vääri- line koht, mitte aga ainult indiviidile. Perekondlik vaim on tõeline riikluse looja, seda vaimu aga ei esita parlamentaarses riigis ükski asutis. Praeguse esindusliku korra asemele tuleb sisse seada teine, mis oleks saaduste valmistajate, perekondade ja regioonide esin- duseks. Riik peab olema kõikide riik, mitte ühe klassi riik; seepärast siis tuleb välja minna rahvast, natsioonist, kelle tööriis- taks on riik. Riigis on aga tarvilik hierarhia ja autoriteet2). Selleks on riigil juht, kes kehastab autoriteeti, ja esinduskogud, kus ei esine erakonnad, vaid majanduslikud grupid; need kogud ongi organiseeritud vabadus fašistlikus riigis. 1) „Sündikalistlik" (syndical) tähendab kutseühinguline selles mõttes, nagu need ühingud romaani maades välja on kujunenud. 2) Endine Itaalia peaminister Bonomi (Du socialisme au fascisme, trad, de l'italien, Paris, 1924, pp. 116 suiv.) kirjutab, et sõjaline kord ja kaevikute elu olevat Itaalia fašistidele kätte õpetanud hierarhia ja distsipliini, mis on mõista kui viisid, kuidas riik tegevusse astub mitte ainult sõja ajal, vaid ka rahu- aegadel. В XVII. 4 Parlamentarism ja fašism 13 ΠΙ. Sellesisuline on positiivne osa fašistlikust doktriinist, selle- kujuline, nagu teda prantsuse kirjanduses üldeuroopaliseks õpe- tuseks püütakse teha. Ettetoodust paistab aga küllaldaselt välja, et selles doktriinis on tõeliselt tegemist üldiste seisukohtadega, mis rahulolematust parlamentaarse süsteemiga vastu peegeldavad, positiivses mõttes aga just palju uudist ei paku. Kavatsustena on üles seatud küll majanduslikud ja politilised perspektiivid, mis aga mujal ja varemalt on vormuleeritud, kui fašism päevakorrale kerkis. Nii on majanduslik nõudmine: kõr- ged palgad, suured kasud — Põhja-Ameerika Ühendriikides majandusliku arenemise printsiibiks olnud juba mõni aastakümme enne fašismi1). Selle ajaloolise perspektiivi aga, et tööliskond ärgu hävitagu kodanlust, vaid äratagu temas uut energiat ja loovat jõudu, on prantsuse sündikalist ning filosoof Sorel üles seadnud2). Ka esinduskogude moodustamine uutel alustel, üleminek individualistlikust põhimõttest huvigruppide juurde, on publit- sistlikus kirjanduses juba aastakümneid arutusel, kuid, nagu seda ka on tähendatud, pole veel kohaseid tingimusi seesuguse reformi jaoks olemas3). Kõige reaalsem on hüüd autoriteetliku võimu järele, ja kus fašism on mõjule pääsenud, seal on tõepoolest ka tähele panna erakonna juhi isikliku režiimi maksmapanekut. 6 Peatume veel huvitava nähtuse juures, kuidas meie ajal üks võimule pääsenud erakond tahab oma võimu püsivalt kindlus- tada. Fašismi tegevus on siin õpetlikuks eeskujuks. Esmalt, kuidas kujuneb võitja erakonna vahekord teiste, võidetud erakondadega? Et koostöö teiste erakondadega enam 1) v. Valois, о. е., p. 79. 2) Sorel, Georges: Réflexions sur la violence, Paris, 1908, p. 57. 3) Nimetada võiks siin prantsuse kirjanduses järgmisi teoseid : Grasserie, Raoul de la: De la transformation du suffrage universel amorphe en suffrage universel organique, Paris, 1896 ; François, Ch. : Représentations des intérêts dans les corps elus, Lyon, 1899 ; Benoist, Ch. : La Réforme parlementaire, Paris, 1902; Sclafer, James: Du mode de recrutement du Sénat français sous la troisième République, Paris, 1903, j . t. 14 N. MAIM В XVII. 4 mõeldav ei ole, siis ei tule võitjal võistlevaid erakondi mitte ainult võimust eemal hoida, mis muutunud olukorras võiks lõpuks nende tagasipöördumist võimu juurde tähendada, vaid nende kui erakondade olemasolek tuleb kui üleliigne lõpetada1). Võitja erakond on ainus riigivõimu käsitleja; järjekindlalt kuulutab ta ennast ka ainsaks riikluse väljendajaks; teised erakonnad, kes temaga võistlevad, on siis kõik riigivaenulised, kelle vastu iga- sugused abinõud, ka vägivald, on lubatud ja ka läbi viiakse : kes võitjaga ei ühine, peab avalikult politiliselt näitelavalt kaduma. Edasi, järelejäänud võitja erakond kui rahva üksik politiline korraldus kehastab eneses rahva politilist olemist ehk riiki-rah- vast, natsiooni ; väljaspool seda erakonda ei ole seepärast siis rah- vast politilise olevusena olemas, kellele võitja erakond alistuks ühevääriliselt teiste erakondadega. Ümberpöördult, rahvas kui mass alistugu erakonnale kui tema politilise ja riikliku olemise väljendajale; nii ei või olla rahva seas teisitimõtlejaid, kui seda heaks arvab võitja erakond. Kui rahvamassil avalikust elust mingi osavõte on või luba mingil viisil oma arvamist või soovi võimudele teatada, siis oleks see n. n. jus murmurandi, vaikse nurisemise õigus2). Võitja erakond peab ka sisemiselt ennast kindlasti korral- dama, et oma ainuvõimule püsivust kindlustada, sest võimu kao- tus tähendab nüüd sellele erakonnale hävimist ja tema tegelastele, paljudele, füüsilist kadumist. Enese alleshoidmiseks peab erakond omaks võtma raudse distsipliini ja täielise alistumise juhtidele ; erakondlik korraldus aga muutub mingiks alaliseks, peaaegu ava- likõiguslikuks sisseseadeks, mis ulatub üle terve riigi. Siis veel, et erakond sai ainuvõimsaks politiliseks organisatsiooniks riigis, kõrvaldades kõik teised erakonnad, võis see sündida ikka mingi füüsilise vägivalla toimingu läbi; nii on erakonna liikmete seas seesuguseid, kes enesele eriliseks teeneks loevad, et nad oma füüsilist olemist kaalule pannes on erakonna võidule kaasa aida- nud. Nad moodustavadki loomuliku alalise erakonna sõjalise jõu, miilitsa3), andes sellega erakonnale, meie aja arusaamise järele puhtkodaniisele sisseseadele rabvä politilises elus, militaristliku 1) Nii on see Itaalias nüüd sündinud. 2) Ainult selle õiguse avalikust elust osavõtmiseks tahab fašism rahvale jätta. 3) Itaalias on fašistlik miilits olemas. В XVII. 4 Parlamentarism ja fašism 15 ilme, kehastades otsekui vahetpidamata kodusõda, olgugi kestva vaherahu kujul, kui tingimused veriseid kokkupõrkeid tarvili- seks ei tee. Arvatagi ei või sarnane võitja erakond lubada politilisi vaba- dusi, mis on kasuks kõigile erakondadele ja viimasel otsal siiski võitjale hädaohuks; nii et need vabadused, kui õieti ülearused, kaovad, sest ühe erakonna režiimi maksvusel ei ole nendega midagi peale hakata. Võitja erakonna politilised avaldused sün- nivad niikuinii takistamata, aga see kõik ei tarvitse toimuda vabaduse nimel, vaid lihtsalt võimu omamise tagajärjel. Erakond kehastab rahva politilist olemist ; järjekindel on siis, et riigi sisemine elu ja riikliku võimu käsitlemine nii keskkohas kui ka koha peal võetakse erakondliku järelevalve alla. Osutub seepärast, et üle terve maa ulatuv erakondlik korraldus ei piirdu mitte lihtsa politilise propagandaga, mis on igale erakonnale loo- mulik eluavaldus, vaid püüab valitsuseasutiste tegevust alaliselt erakonna sihis mõjustada1). Nii tekib ühe erakonna režumi aegu vastutava valitsuse kõrval veel vastutamata kulissidetagune võim, millel ei saa teiste erakondade poolt mingit vastukaalu olla, sest et need ise on lõppenud2). Niikaua kui erakonna juht on ühes valitsuse juhiks, võib säärane vahekord riigile ehk veel mitte päris hädaohtlikuks kujuneda ; ometi tähendab ta riiki rippumusse seada erakonnast, nii et riigivõim paratamata peab erakondlikuks muutuma. Kirjeldatud üldvormid on omased ühe erakonna võimulole- misele meie ajal. Seda režiimi võib nimetada e r a k o n d l u s e a b s o l u t i s m i k s , sest kuigi siin ka oma juhtiv isik on, ei toimi see viimane mitte omade isiklikkude või perekondlikkude eesmärkide nimel, vaid ta kehastab võitjat erakonda ja tema ülesanne ei ole mitte eeskätt püsivust oma võimule kindlustada, küll aga võidule viia ja ellu kanda ideelist ilma, mis ilmavaatena on võitjale erakonnale omane. Seepärast on ühe erakonna dikta- tuur mingil määral ikka ka fanatismi ilmutus: majandusliku, rahvusliku, tõulise . . . 1) Itaalias on kohalikud ametiasutised tegelikus rippumuses fašistlikku- dest organisatsioonidest. / 2) Nii näiteks on ajalehtede teatel Itaalias fasistide erakonna suurele nõukogule päris ametlik osa antud valitsuse liikmete määramisel ; mõnel pool nähakse selles Itaalia kuninga õiguste kitsendust, ministreid määrata. 16 N. MAIM В XVII. 4 Iseloomulik on diktatuuri režiimile politilise vabaduse kao- tamine, s. o. erakondade koostegevuse printsiibi kõrvaleheitmine : selle eitamine, mis meie ajal suure vaeva ja pikaldase võitluse järele on uue politilise süsteemi ülesehitamisele viinud. Poli- tilise vabaduse maksmapanek on politilise arengu teatav posi- tiivne saavutis; tema kaotamine on selle arengu tähele panemata jätmine, ilma et sellega mõni teine uus printsiip politilise süs- teemi loomiseks oleks üles võetud. Fašism tahabki näha uut printsiipi oma süsteemil autoriteedis, kuid see on juba minevikus politiliste süsteemide printsiibiks olnud; temast on lahti öeldud vabaduse nimel, viimasele aga toodud ohvreid ei ole veel ükski ühiskond, ükski rahvas liiga kalliks pidanud. Kaasaegse inimese luusse ja lihasse on vabadus niivõrt sügavasti tunginud, et see režiim, mis meie ajal tahab vabadust maha matta, näikse nagu tahtvat kaasaegset inimest ennast maha matta. Fašism nimetab vabadust küll kõdunenud jumalannaks, kuid imestada pole mi- dagi, kui fašism näeb kord vabadust nagu fööniksit uuesti tu- hast tõusvat. 7. Ühe erakonna diktatuuri kujul kestvat politilist süsteemi üles ehitada näib aga küll võimata olevat, sest et see on politi- lises elus ebaloomuline. Politikas ei ole üksmeelt, normaalne on siin erakondade rohkus, mille poole politiline elu alati tendeerub; kui aga üks erakond võimul on, siis on maksvusel ikka erakordsed tingimused, mis on selle diktatuuri tekitannd, nii et erakondlik absolutism on politilises elus ebanormaalne nähtus. Ei saa aga riigikorra jaoks süsteemi luua, mis põhjeneks ebanormaalsel alusel. Erakonna diktatuur võib püsida lühemat või pikemat aega, senikaua, kuni politilise elu normaalsed avaldused välise sunni abil kammitsas hoitakse. Kui mitme erakonna koostöö ehk par- lamentarism kuskil maal on halvatud, siis on erakonna diktatuur väljapääsuks seisukorrast, mille lahendamiseks oli harilik viis võimetu. Kuigi siin on parlamentarismi effektiivsusele antud raske hoop, pole see aga veel sugugi tõenduseks, et erakonna diktatuuri režiim on igal tingimusel parem või isegi kõrgem aste, võrreldes parlamentarismiga, nii et nimetatud diktatuuri edu mõ- Ê X V Ï Î . 4 Parlamentarism ja fašism If nedes Euroopa maades võiks juba tähendada, et parlamentarism, kui erakondade koostöö, on saanud mõttetuks, võimatuks, vil- jatuks. Varane oleks selles küsimuses jaatavalt vastata, sest praegu võib tähele panna igatahes paralleelset nähtust. Kui Itaalias püütakse rahanduslikkude ja majanduslikkude raskustega valmis saada fašismi abil, siis on Prantsusmaal senini samadest raskustest üle saadud parlamentarismi kaudu ; kui Balti riikidest on Leedumaal fašistlikud tendentsid mõjule pääsenud, siis on Lätis ja Eestis ikka parlamentarismist kinni peetud ; kui Poola- maal ja Rumeenias pole just viimasest režiimist hoolitud, siis on Saksamaal ja Tšehhoslovakkias, ümberpöördult, oldud piinlikult parlamentarismi alusel, jne. jne. Seesuguste nähtuste põhjal tuleb fašismi veel ikka ühendusse seada aja ja kohaga, ja enneaegne oleks otsida tast terve Euroopa jaoks uut politilist süsteemi. Senini pole ka just fašism suutnud kuskil püsivat süsteemi era- kondliku absolutismi vaimus sisse seada. Seal, kus la mõjule on pääsenud, püsib ta ikka veel võiduka erakonna juhi isikliku režiimi näol, mis võib ainult ajutine olla, omakord tõendades, et siin tõepoolest tegemist on hädapärase politilise aktsiooniga, mitte aga pikema aja peale mõeldud süsteemiga. Fašism tahab olla parlamentarismile järeltulijaks, muidugi eeldusega, et parlamentarism ei ole arenemisvõimeline. Ometi avaldab parlamentarism, kui teatav vorm politiliste tegurite koos- töötamiseks, kohanemist aja nõuetele. Senikaua kui parlamenta- rism võitles monarhismi vastu, olid puhtpolitilised küsimused sagedasti päevakorral, määrates parlamentaarse asjaajamisviisi iseloomu. Seesugust-1 aegadel ongi parlamentaarne valitsus kõne- meeste ja ajakirjanikkude valitsus, mis rahva meeleolu kaudu tahab võimu luua ja alal hoida, selleks oma kõnekunsti ja kihu- tusvõimet ära kasutades. Ka on siis igapäevane nähtus, et parla- mendi kõnetooli tarvitatakse selleks, et kõnesid „aknast välja" pidada. Seesuguse parlamentarismi kohta käib fašistidegi nõue, et on tarvis kõnekunstist üle minna ülesehitavale tööle igal alal. Kuigi parlamendis on kõnekunsti] ikka oma tähtis koht, on meie päevil, kus on riigivalitsemise keskkohaks vastuvaidlematult parla- ment, tema tegevuse esiplaanile nihkumas praktiliste küsimuste otsustamine, mis on iseäranis teravaks kujunenud peale sõda. Need küsimused nõuavad ühelt poolt tehnilist teadmist, teiselt poolt nende suure arvu tõttu aja kokkuhoidmist; see seab uued ülesanded parlamendi asjaajamiskorrale, milledele parlament peab * 18 N. MAIM Б XVII. 4 kohanema. Nii näemegi Prantsuse parlamendis, et siin piiratakse kõnelejate aega, antakse üksikute küsimuste puhul sõna peaasja- likult rühmade esindajaile, määratakse arupärimised ainult teata- val nädalapäeval arutusele, nihutatakse parlamendi komisjonide tegevus õige tähtsale kohale jne. jne. Veel tõsisem on tarvidus tehniliste teadmiste järele, et prak- tilisi küsimusi rahuloldavalt otsustada. Selleks peavad parlamendi liikmed kas ise kodus olema tehnilistes küsimustes või pöörduma väljaspool olevate tehniliste jõudude poole. On tähele panna nii üht kui teist ; siiski, niipalju kui kutsutud tehnilised jõud — kel- lele küsimuse hea või halb otsustamine ei või olla ükskõikne — osa ei võta asja otsustamisest, ehk küll just nemad küsimuse sisu kindlaksmäärajad on, tekib praeguse parlamentarismi puhul valeseisukord, mis järgmises vormelis kokkuvõetav oleks: k a s p e a b a s j a l õ p u o t s u s t a m i n e s e l l e k ä e s t , k e s t e d a s i s u l i s e l t o t s u s t a b , ä r a m i n e m a s e l l e k ä t t e , k e s t e d a s i s u l i s e l t ei s u u d a o t s u s t a d a ? Silmanähtavalt on see organisatsiooni küsimus, mida ei lahenda praegune parla- mentarism, mis on alguse leidnud teissugustes oludes. Seega kerkib üles politilise elu põhiprobleem: kuidas moodustada meie ajale väärilist parlamenti? Fašism ei põrka tagasi ka selle küsi- muse asetamisest j a temale vastuse otsimisest. Kuid kui lahenda- mist otsida siin erakondliku diktatuuri süsteemist, nagu seda teeb fašism — miks mitte minna siis veel kaugemale ? Ei suuda erakondade koostöö süsteem siin midagi rahuldavat pakkuda, ei tule loota paremat ka ühe erakonna ainuvõimust: kas ei tuleks politüises elus piirama hakata erakondade ainuvalitsust ja politi- lisele elule ning tegevusele kutsuda ka teisi ühiselu jõudusid? Murda tuleb mitte erakondade rohkust, vaid võimukorda, mis põhjeneb erakondlusell). Kui erakondlus on ühiselu paratamatus, 1) Üteldakse, et tööjaotuse tarvidus kaasaegses ühiskonnas on tekita- nud elukutselised erakondlikud politikud. Võib-olla on suurtes maailmariiki- des see põhjendus mõnikord nähtava alusega, ometi'on ka siin tähele'panna järjest kasvavat antipartistlikku, erakondadevaenulist, liikumist. Ei või aga era- kondlikule süsteemile väikeses riigis kuidagi tõsiselt põhjendusena tuua töö- jaotuse nõuet, sest vahekorrad on siin lihtsad ja ülevaatlikud; otsustav on siin küll suurte riikide eeskuju ja järeleandmine ajavaimule. Mõned arvavad, et elukutseline politik omab politiliste jõudude vahekorra ja arenemisvõima- luste kohta üldist pilku, mida ei saa omada teises elukutses olija. Siiski on see õige ainult harva erandina elukutseliste politikute kohta; nende viimaste suur В XVII. 4 Parlamentarism ja fašism 19 siis pole mitte valitsemissüsteem, mis on erakondade alusel üles ehitatud, ainuke võimalik riigis: ajalugu on tundnud pikki aja- järke, kus see on olnud teisiti. Siin on aga juba puudutatud probleemi, mis ei kuulu enam selle kirjatüki raamidesse. mass ei sünnita muud kui intrigeerivaid politikaane, mittekompetentseid minist- reid ja erakonna karjeriste. Politiline pilk on politilise ande asi, mida võib leida ka mitte elukutselisel politikul. Erakondlik valitsemissüsteem näib ikka olevat lihtsalt äärmuseni viidud individualistliku esinduse põhimõtte tagajärg; muu- tused selles põhimõttes kaotavad^ka riikluses eneses erakondluse domineeriva osa. 20 N. MAIM В XVII. 4 Kirjandus : 1) A y m a r d , Camille: Bolchevisme ou Fascisme? Paris, 1925. 2) Β o n о m i , Ivanoe (ancien président du conseil italien) : Du socialisme au fascisme, trad., Paris, 1924. 3) С a m b ο , F. : Autour du fascisme italien, Paris, 1925. 4) G о r g о 1 i n i , Pietro : Le Fascisme, trad·, Paris, 1923. 5) „ „ L a révolution fasciste, trad., Paris, 1924. 6) v a n L e i s e n : Explication du Fascisme, Paris, 1926. 7) M i c h e l s , Robert : Sozialismus und Fascismus in Italien, Karlsruhe (München), 1925. 8) N i 11 i , Francesco (ancien premier ministre d'Italie) : Bolchevisme, Pascerne et Démocratie, Paris, 1926. 9) P r e z z o l i n i , Giuseppe : Le Fascisme, trad., Paris, 1925. 10) R u s s o , Domenico : Mussolini et le Fascisme, Paris, 1923. 1 1 ) S c h o t t h ö f e r , Fri tz: I l Fascio, Sinn und Wirklichkeit des ita- lienischen Fascismus, Frankfurt am Main, 1924. 12) S t u r ζ ο, Don Luigi : L'Italie et le Fascisme, trad., Paris, 1927. 13) T i 11 ο n i , T. : International economic problems and aspects of fascism, London, 1926. 14) V a l o i s , Georges: Le Fascisme, Paris, τ*27. S u m m a r y : Parliamentarism and Fascism. Parliamentarism is a fully developed system of government embodying clearly definable principles, while fascism is the negation of this system, representing an attempt to create a form of political life based on views directly opposed to those on which parliamentarism rests. 1 The rise of these contrasting systems of government is due to a common cause, viz. the impossibility of direct govern- ment by the people themselves, rendering it necessary to entrust the power of governing to popular representatives. Under the present system of universal suffrage general elections can only be carried through by the aid of party organisations ; hence representative government has become practically identical with party government. 2 The relations among the parties in the actual exercise of power may be of two kinds : there is either co-operation between a number of parties, or the domination of one party. The co-operation of parties, is what is meant by p a r l i a - m e n t a r i s m i n a w i d e r s e n s e . Each party renounces the attainment of its ultimate aim, the complete concentration of political power in its own hands, being satisfied with a certain measure of participation in the exercise of power. Parliamentary government lends a characteristic atmosphere of p o l i t i c a l l i b e r t y to the life of the state. The organ of executive power in this case is a government dependent on parliament, a condition which may be described as p a r l i a m e n t a r i s m i n a n a r r o w e r s e n s e . Parliamen- tarism in either sense is a very complicated political system, but it seems that the idea of parliamentarism has yielded the for- mula for a peaceful development of the interaction of the vari- ous factors in political life. 22 N. MAIM В XVII. 4 3 However much in accordance with the best principles of civilization the idea of parliamentarism may be, the practical realization of this régime presupposes parties sufficiently powerful for handling affairs of government. The parliamentary régime is in its essence a harmonization of political powers ; hence the princi- pal method applied in the distribution of power is that of collegiality. In the periods of parliamentary decline the institu- tions created by this method become inefficient; co-operation between the parties ceases and party struggles begin. The victorious party then establishes its d i c t a t o r s h i p ; in our days such party dictatorship is called f a s c i s m . 4 There is in existence a body of fascistic-doctrine. Especially worthy of attention in this respect is French political literature. 5 Fascism is regarded as a general European movement which is striving for the creation of the modern state. I. Fascism negates the ideas of parliamentarism and democracy: parliamentary government is said to possess the same value, in our times, as a team of oxen in competition with a motor-car. The representative bodies are powerless; the necessity arises of abandoning the orator's art, which sways parliaments, in favour of solid constructive work in all departments of life. Both nationalism and socialism have failed to solve the problems of modern politics; fascism considers itself charged with the task and capable of finding solutions here. II. Fascism desires to create the politico-economic state, by the instrumentality of which the whole of European civili- zation is endeavouring to reach a higher level of development. This would be the end of liberalism. The new national eco- nomy which is in process of formation will be syndicalistic and corporate. The existing constitution recognizes only isolated individuals; fascism, on the other hand, sees the unit of the« people in the family, the source of spiritual life. Hence the heads of families must be given proper recognition in the state, instead of the mere isolated individuals. In place of the present representative system a different one is to be created, viz. one of the representatives of the producers, the families, and the geographical divisions of the country. The state, however, requires authority and a hierarchical order: this function is fulfilled by the head of the state. BXVÏÎ.4 % Parliamentarism and fascism 28 III. The fascist programme does not, indeed, offer much that is new. Its most tangible proposal is the demand for personal authority, and wherever fascism has risen to power, a personal régime of the party leader has been established. 6 How does fascism propose to give permanence to its rule? Its attitude to other parties excludes every possibility of co- operation. The very existence of other parties, as of superfluous entities, must be terminated. Whoever does not agree with fascism must disappear from the political arena. The fascist payty identifies itself with the state, the people and the nation ; there can be no other opinions prevalent in the nation than those approved of by the fascists. The only form of participation in public life permitted to the people is the jus murmurandi. For the purpose of consolidating and preserving its power the party requires an iron discipline. The party has its own militia, which, gives it a militarist character, thus completely transforming that purely civic character which in common opi- n i o n is attributed to all parties in national life. Political liberties cease to exist, there being no longer any scope for them under the dictatorial one-party régime. The administration of national life and governmental power, in the central institutions as well as locally, is subject to per- manent control by the ruling party. In consequence two govern- ments may be said to be in existence, in addition to the res- ponsible government an irresponsible one behind the scenes, whose influence cannot be counterbalanced by that of other parties, these having ceased to exist. Thus government in- evitably becomes the absolute rule of a single party. This system may be designated as p a r t y a b s o l u t i s m , for though there is a personal leader, he does not act on behalf of his personal or family interests, his duty being the realization of the body of ideas held by the victorious party. A characteristic feature of the dictatorship is the loss of political liberty. Liberty is a certain positive achievement which in our time has led, after great efforts and a prolonged struggle, to the construction of a new political system. The minds of modern European humanity have become so deeply permeated with the idea of liberty and assimilated it so thoroughly that a political régime which strives to abolish and bury 24 tt. MAIM ËXVÎÎ .4 liberty would seem to be wanting to abolish and bury modern European humanity itself. 7 To erect a permanent political system in the shape of the dictatorship of a single party appears to be impossible, because this would be a complete anomaly in political life. In politics unanimity is non-existent ; the normal condition of affairs is that of a plurality of parties, to which condition political life is always tending. Wherever a single party is in power, there we find abnormal circumstances prevailing which are respon- sible for the rise of the dictatorship. Thus party absolutism is seen to be an abnormal phenomenon. No system of politics can, howerer, be created for national life which would rest on an abnormal basis. At the present time fascism is observed running parallel to parliamentarism. Yet it would be premature to conclude from this fact that fascism will be the successor of parliamenta- rism, for this reason that the latter system is clearly adaptable to modern needs. In our days parliamentary procedure is in a process of transition from mere speech-making to the solution of political complications in a practical manner. This change is having an effect also on the methods of parliamentary govern- ment. Practical questions demand technical knowledge, in which professional politicians are often very deficient. Hence experts in technical matters have to be increasingly consulted. Now, inasmuch as the technical experts are consulted by untrain- ed and ignorant politicians, although it is the latter who decide all matters of public life, there arises in regard to present- day parliamentarism an incongruity which may be summed up in the following question : Is it right t h a t i n p o l i t i c a l p r o b l e m s t h e u l t i m a t e d e c i s i o n s h o u l d b e d e n i e d t o t h e p e r s o n s w h o s u b s t a n t i a l l y s o l v e t h e m , a n d a c c o r d e d t o t h o s e w h o a r e i n c a p a b l e of s u b s t a n - t i a l l y s o l v i n g t h e m ? This is a question of organisation which is not being solved by present-day parliamentarism, the latter having arisen under different political conditions. Under these circumstances the central problem of political life arises : How to form a parliament in accordance with modern needs? Fascism wants to solve this problem by the dictatorship of a single party, but if the system of party co-operation fails to offer any satisfactory solution in this case, В X V I I . 4 25 how can a party dictatorship be expected to succeed? It is on the contrary an urgent necessity to proceed to the limitation of absolute party government and to bring political life and governmental activity under the influence of other social forces and institutions. The task consists in breaking up not the plura- lity of parties, but a political order based exclusively on party organisations. Though the formation of parties is an inevitable concomitant of social life, yet a system of government based on parties is npt the only one imaginable in politics: history can point to many long periods where things have been otherwise Eelmiste köidete sisu. — Contenu des volumes précédents. A I (19*21). 1. A. P a l d r o c k . Ein Beitrag zur Statistik der Geschlechtskrankheiten» in Dorpat während der Jahre 1909—1918. — 2. K. V ä i s ä l ä . Verallgemeinerung des Begriffes der Dirich- letschen Reihen. — 3. C. S c h l o s s m a n n . Hapete mõju kolloiidide peale ja selle tähtsus patoloogias. (L'action des acides sur les colloïdes et son rôle dans la pathologie.) —· 4. K. R e g e 1. Statistische und phy- siognomische Studien an Wiesen. Ein Beitrag zur Methodik der Wie- senuntersuchung. — 5. H. R e i c h e n b a c h . Notes sur les microorga- nismes trouvés dans les pêches planctoniques des environs de Covda (gouv. d'Archangel) en été 1917. — Mise. F. B u c h o l t z . Der gegen- wärtige Zustand des Botanischen Gartens zu Dorpat und Richtlinien für die Zukunft. A I I (1921). 1. H. В e k k e г. The Kuckers stage of the ordo- vician rocks of NE Estonia. — 2. C. S c h l o s s m a n n . Über die Darm- spirochäten beim Menschen. — 3. J. L e t z m a n n . Die Höhe der Schneedecke im Ostbaltischen Gebiet. — 4. H. K a h о. Neutraalsoo- lade mõjust ultramaksimum - temperatuuri peale Tradescantia zebrina juures. (Über den Einfluss der Neutralsalze auf die Temperatur des Ultramaximums bei Tradescantia zebrina.) A I I I (1922). 1. J. N a r b u t t . Von den Kurven für die freie und die innere Energie bei Schmelz- und Umwandlungsvorgängen. — 2. А. Т о м с о н ъ (Α. T h o m s o n ) . Значеше аммошйныхъ солей для питашя высшихъ культурныхъ растеши. (Der Wert der Ammonsalze für die Ernährung der höheren Kulturpflanzen.) — 3. Ε. В l e s s i g . Ophthalmologische Bibliographie Russlands 1870—1920. I. Hälfte (S. I—VII und 1—96). — 4. A. L ü ü s. Ein Beitrag zum Studium der Wirkung künstlicher Wildunger Helenenquellensalze auf die Diurese nierenkranker Kinder. — 5. E. Ö p i k . A statistical method of counting shooting stars and its application to the Perseid shower of 1920. — 6. P. N. K o g e r - m a n . The chemical composition of the Esthonian M.-Ordovician oil- bearing mineral „Kukersite". — 7. M. W i t t l i c h und S. W e s h n j a - k o w . Beitrag zur Kenntnis des estländischen Ölschiefers, genannt Kukkersit. — Misc. J. L e t z m a n n . Die Trombe von Odenpäh am 10. Mai 1920. A I V (1922). 1. E. B l e s s i g . Ophthalmologische Bibliogra- phie Russlands 1870—1920. II. Hälfte (S. 97—188). — 2. A. V ä i - d e s . Glükogeeni hulka vähendavate tegurite mõju üle südame spe- tsiifilise lihassüsteemi glükogeeni peale. (Über den Einfluss der die Glykogenmenge vermindernden Faktoren auf das Glykogen des spezifi- schen Muskelsystems des Herzens.) — 3. E. Ö p i k . Notes on stellar statistics and stellar evolution. — 4. H. K a h о. Raskemetallsoolade kihvtisusest taimeplasma kohta. (Über die Schwermetallgiftwirkung in bezug auf das Pflanzenplasma.) — 5. J. P i i p e r und M. H ä r n r s . Der Kiefernkreuzschnabel der Insel Ösel Loxia pityopsittacus estiae subsp. nov. — 6. L. P o s k a - T e i s s . Zur Frage über die vielkernigen Zellen des einschichtigen Plattenepithels. A V (1924). I . Ë. Öpik. Photographie observations of the brightness of Neptune. Method and preliminary results. — 2. A. L ü ü s . Ergebnisse der Krüppelkinder-Statistik in Eesti. — 3. С. S c h l o s s m a n n . Culture in vitro des protozoaires de l'intestin humain. — 4. H. K a h o. Über die physiolögische Wirkung der Neutralsalze auf das Pflanzenplasma. — 5. Y. K a u k o . Beiträge zur Kenntnis der Torfzersetzung und Vertorfung. — 6. A. T a r n · 5 m e k a n n. Eesti diktüoneema-kihi uurimine tema tekkimise, vana- duse ja levimise kohta. (Untersuchung des Dictyonema-Schiefers in Estland nach Entstehung, Alter und Verbreitung.) — 7. Y. K a u k o . Zur Bestimmung des Vertorfungsgrades. — 8. N. W e i d e r p a s s . Eesti piparmiindi-õli (Oleum menthae esthicum). (Das estnische Pfefferminzöl.) A V I (1924). 1. Η. В e k k e г. Mõned uued andmed Kukruse lademe stratigraafiast j a faunast. (Stratigraphical and paleontological sup- plements on the Kukruse stage of the ordovician rocks of Eesti (Esto- nia).) — 2. J. W i 1 i p. Experimentelle Studien über die Bestimmung von Isothermen und kritischen Konstanten. — 3. J. L e t ζ m a η η. Das Be- wegungsfeld im Fuss einer fortschreitenden Wind- oder Wasserhose. —: 4. H. S с u p i η. Die Grundlagen paläogeographischer Karten. — 5. E. Ö p i k . Photometrie measures on the moon and the earth-shine. — 6. Y. K a u k o . Über die Vertorfungswärme. — 7. Y. K a u k o . Eigen- tümlichkeiten der H20- und (702-Gehalte bei der unvollständigen Ver- brennung. — 8. M. T i l z en und Y. K a u k o . Die wirtschaftlichen Mög- lichkeiten der Anwendung von Spiritus als Brennstoff. — 9. M. W i t t - l i c h . Beitrag zur Untersuchung des Öles aus estländischem Ölschiefer. — 10. J. W i 1 i p. Emergenzwinkel, Unstetigkeitsflächen, Laufzeit. — 11. H. S с u p i η. Zur Petroleumfrage in den baltischen Ländern. — 12, H. R i c h t e r . Zwei Grundgesetze (Punktion- und Strukturprinzip) der lebendigen Masse. A V I I (1925). 1. J. V i l m s . Kõhreglükogeeni püsivusest mõne- suguste glükogeeni vähendavate tegurite puhul. (Über die Stabilität des Knorpelglykogens unter verschiedenen das Glykogen zum Ver- schwinden bringenden Umständen.) — 2. E. В1 e s s i g. Ophthal- mologische Bibliographie Russlands 1870—1920. Nachtrag. — 3. О. K u r i k s . Trachoma Eestis (eriti Tartus) möödunud ajal ja praegu. (Das Trachom in Estland (insbesondere in Dorpat) einst und jetzt.) •— 4. A. B r a n d t . Sexualität. Eine biologische Studie. — 5. M. H a l t e n - b e r g e r. Gehört das Baltikum zu Ost-, Nord- oder zu Mitteleuropa ? — 6. M. H a l t e n b e r g e r . Recent geographical work in Estonia. A V I I I (1925). 1. H. J a a k s ο n. Sur certains types de sy- stèmes d'équations linéaires à une infinité d'inconnues. Sur l'interpolation. — 2. K. F r i s c h . Die Temperaturabweichungen in Tartu (Dorpat) und ihre Bedeutung für die Witterungsprognose. — 3. 0 . K u r i k s . Muutused leeprahaigete silmas Eesti leprosooriumide haigete läbivaata- mise põhjal. (Die Lepra des Auges.) — 4. A. P a 1 d r o с к. Die Sen- kungsreaktion und ihr praktischer Wert. — 5. A. Ö p i k . Beiträge zur Kenntnis der Kukruse- (C2-) Stufe in Eesti. I. — 6. M. W i t t - l i e h . Einiges über den Schwefel im estländischen Ölschiefer (Kukersit) und dessen Verschwelungsprodukten. — 7. H. K a h o . Orientierende Versuche über die stimulierende Wirkung einiger Salze auf das Wachs- tum der Getreidepflanzen. I. A I X (1926). 1. E. K r a h n. Über Minimaleigenschaften der Kugel in drei und mehr Dimensionen. — 2. A. M i e l e r . Ein Beitrag zur Frage des Vorrückens des Peipus an der Embachmündung und auf der Peipusinsel Pirisaar in dem Zeitraum von 1682 bis 1900. — 3. M. H a l t e n b e r g e r . Der wirtschaftsgeographische Charakter der Städte der Republik Eesti. — 4. J. R u m m a. Die Heimatforschung in Eesti. — 5. M. H a l t e n b e r g e r. Der Stand des Aufnahme- und Kartenwesens in Eesti. — è . M. H a l t e n b e r g e r . Landeskunde von Eesti. Ι. — 7. Α. T a m m e k a n n . Die Oberflächengestaltung des nord- ostestländischen Küstentafellandes. — 8. K. F r i s c h . Ein Versuch das Embachhochwasser im Frühling für Tartu (Dorpat) vorherzubestimmen. А X (1926). 1. M. H a 11 e η b e r g e r. Landeskunde von Eesti. II—III. — 2. H. S cu p in. Alter und Herkunft der ostbaltischen Solquellen und ihre Bedeutung für die Frage nach dem Vorkommen von Steinsalz im baltischen Obersilur. — 3. T h. L i p p m a a . Floristi- sche Notizen aus dem Nord-Altai nebst Beschreibung einer neuen Gardamine- Art aus der Sektion Dentaria. — 4. Th. L i p p m a a . Pigmenttypen bei Pteridophyta und Anthophyta. I. Allgemeiner Teil. — 5. Ε. P i ρ e η - b e r g . Eine städtemorphographische Skizze der estländischen Hafen- stadt Pärnu (Pernau). — 6. E. S ρ o h r. Über das Vorkommen von Sium erectum Huds. und Lemna дгЪЪа L. in Estland und über deren nordöstliche Verbreitungsgrenzen in Europa. — 7. J. W i l i p . On new precision-seismographs. A X I (1927). 1. Th. L i p p m a a . Pigmenttypen bei Pteri- dophyta und Anthophyta. II. Spezieller Teil. — 2. M. H a l t e n - b e r g e r . LandeskundevonEest i .IV—V. — 3. H. S c u p i n . Epiroge- nese und Orogenese im Ostbaltikum. — 4. K . S c h l o s s m a n n . Mikro- organismide kui bioloogiliste reaktiivide tähtsusest keemias. (Le rôle des ferments microbiens dans la chimie.) — 5 . . J S a r v . Ahmese geomeetri- lised joonised. (Die geometrischen Figuren des Ahmes.) — 6. K. J a a n - s o o n - O r v i k u . ' Beiträge zur Kenntnis der Aseri- und der Tallinna- Stufe in Eesti. I. A X I I (1927). 1. E. R e i n w a l d t . Beiträge zur Muriden-Fauna Estlands mit Berücksichtigung der Nachbargebiete. — 2. A. Ö p i k . Die Inseln Odensholm und Rogö. Ein Beitrag zur Geologie von NW- Estland. — 3. A. Ö p i k . Beiträge zur Kenntnis der Kukruse-(C2-)Stufe in Eesti. II. — 4. Th. L i p p m a a . Beobachtungen über durch Pilzin- fektion verursachte Anthocyaninbildung. — 5. A. L a u r . Die Titra- tion des Ammoniumhydrosulfides mit Ferricyankalium. — 6. Ν. К i n g. Über die rhythmischen Niederschläge von PbJ2, Ag2Cr04 und AgCl im kapillaren Räume. — 7. P. N. K o g e r m a n and J. Kr a n i g . Physi- cal constants of some alkyl carbonates. — 8. E. S p o h r . Über brunsterzeugende Stoffe im Pflanzenreich. Vorläufige Mitteilung. A X I I I (1928). 1. J. S a r w . Zum Beweis des Vierfarbensatzes. — 2. H. S с u p i η. Die stratigraphische Stellung der Devonschichten im Südosten Estlands. — 3. Η. Ρ e r 1 i t z. On the parallelism between the rate of change in electric resistance at fusion and the degree of closeness of packing of metallic atoms in crystals. — 4. K. F r i s c h . Zur Frage der Luftdruckperioden. — 5. J. P o r t . Untersuchungen über die Plasmakoagulation von Paramaecium caudatum. — 6. J. S a r w. Direkte Herleitung der Lichtgeschwindigkeitsformeln. — 7. K. F r i s c h . Zur Frage des Temperaturansteigens im Winter. — 8. E. S p o h r . Über die Verbreitung einiger bemerkenswerter und schutzbedürftiger Pflanzen im Ostbaltischen Gebiet. — 9. N. R ä g o . Beiträge zur Kenntnis des estländischen Dictyonemaschiefers. — 10. C. S c h l o s s - m a n n . Etudes sur le rôle de la barrière hémato-encéphalique dans la genèse et le traitement des maladies infectieuses. — 11. A. Ö p i k. Beiträge zur Kenntnis der Kukruse- (C2-C3-) Stufe in Eesti. III. A X I V (1929). 1. J. R i v e s . Über die histopathologischen Veränderungen im Zentralnervensystem bei experimenteller Nebennieren- insuffizienz. — 2. Wr. W a d i. Kopsutuberkuloosi areng ja kliinilised vormid. (Der Entwicklungsgang und die klinischen Formen der Lun- gentuberkulose.) — 3. E. M a r k u s . Die Grenzverschiebung des Wal- des und des Moores in Alatskivi. — 4. К. F r i s с h. Zur Frage über die Beziehung zwischen der Getreideernte und einigen meteorologischen Faktoren in Eesti. A ХУ (1929). 1. Α. . N õ m m i k . The influence of ground limestone on acid soils and on the availability of nitrogen from several mineral nitrogenous fertilizers. — 2. A. Ö ρ i k. Studien über das estni- sche Unterkambrium (Estonium). 1—IV. — 3. J. N u u t . Über die An- zahl der Lösungen der Vierfarbenaufgabe. — 4. J. N u u t. Über die Vierfarbenformel. — 5. J. N u u t. Topologische Grundlagen des Zahl- begriffs. — 6. T h. L i p p m a a . Pflanzenökologische Untersuchun- gen aus Norwegisch- und Finnisch-Lappland unter besonderer Berück- sichtigung der Lichtfrage. A X Y I (1930). 1. A. P a r i s . Über die Hydratation der Terpene des Terpentinöls zu Terpinhydrat durch Einwirkung von Mineralsäuren. — 2. A. L a u r . Die Anwendung der Umschlagselektroden bei der potentiometrischen Massanalyse. Die potentiometrische Bestimmung des Kaliums. — 3. A. P a r i s . Zur Theorie der Strömungsdoppelbrechung. — 4. О. К u r i k s. Pisarate toimest silma mikrofloorasse. (Über die Wirkung der Tränen auf die Mikroflora des Auges.) — 5. K. 0 r v i к u. Keskdevoni põhikihid Eestis. (Die untersten Schichten des Mitteldevons in Eesti.) — 6. J. Κ ο p w i 11 e m. Über die thermale Zersetzung von estländischem Ölschiefer Kukersit. A X V I I (1930). 1. Α. Ö p i k . Brachiopoda Protremata der estländischen ordovizischen Kukruse-Stufe. — 2. P. W. T h o m s o n . Die regionale Entwickelungsgeschichte der Wälder Estlands. A X V I I I (1930). 1. G. V i i b e r g . Erneuerung der Loodvege- tation durch Keimlinge in Ost-Harrien (Estland). — 2. A. P a r t s. Über die Neutralsalzwirkung auf die Geschwindigkeit der Ionenreak- tionen. — 3. Ch. R. S c h l o s s m a n n . On two strains of yeast-like organisms cultured from diseased human throats. — 4. H. R i c h t e r . Die Relation zwischen Form und Funktion und das teleologische Prinzip in den Naturphänomenen. — 5. H. А r r o. Die Metalloxyde als photo- chemische Sensibilatoren beim Bleichen von Methylenblaulösung. — 6. A. L u h a . Über Ergebnisse stratigraphischer Untersuchungen im Gebiete der Saaremaa-(Ösel-)Schichten in Eesti (Unterösel und Eury- pterusschichten). — 7. K. F r i s c h . Zur Frage der Zyklonenvertiefung. — 8. E. M a r k u s . Naturkomplexe von Alatskivi. В I (1921). 1. M. Va sm e r. Studien zur albanesischen Wort- forschung. I. — 2. A. v. B u l m e r i n c q . Einleitung in das Buch des Propheten Maleachi. 1. — 3. M. V a s m er . Osteuropäische Ortsnamen. — 4. W. A n d e r s o n. Der Schwank von Kaiser und Abt bei den Minsker Juden. — 5. J. B e r g m a n . Quaestiunculae Horatianae. В I I (1922). 1. J. B e r g m a n . Aurelius Prudentius Clemens, der grösste christliche Dichter des Altertums. I. — 2. L. K e t t u n e n . Lõunavepsa häälik-ajalugu. I. Konsonandid. (Siidwepsische Lautgeschichte. I. Konsonantismus.) — 3. W. W i g e t. Altgermanische Lautunter- suchungen. В I I I (1922). 1. A. v. B u l m e r i n c q . Einleitung in das Buch des Propheten Maleachi. 2. — 2. M. А. К у р ч и н с к 1 й (M. A. Kur- t s с h i n s k y). Сощальный законъ, случай и свобода. (Das soziale Gesetz, Zufall und Freiheit.) — 3. A. R. C e d e r b e r g . Die Erstlinge der estländischen Zeitungsliteratur. — 4. L. K e t t u n e n . Lõunavepsa häälik-ajalugu. II. Vokaalid. (Siidwepsische Lautgeschichte. II. Voka- lismus.) — 5. E. K i e с k e r s. Sprachwissenschaftliche Miscellen. [1.1 — 6. Α. Μ. T a l l g r e n . Zur Archäologie Eestis. I. В IV (1923). 1. E. К i e с k e r s. Sprachwissenschaftliche Mis- cellen. II. — 2. Α. ν. В u 1 m e r i n с q. Einleitung in das Buch des Propheten Maleachi. 3. — 3. W. A n d e r s o n . Nordasiatische Flutsagen. — 4. A. M. T a l l g r e n . L'ethnographie préhistorique de la Russie du nord et des États Baltiques du nord. — 5. R. G u t m a n n. Eine unklare Stelle in der Oxforder Handschrift des Rolandsliedes. В V (1924). 1. H. M u t s c h m a n n . Milton's eyesight and the chronology of his works. — 2. A. P r i d i k . Mut-em-wija, die Mutter Amenhotep's (Amenophis') III. — 3. A. P r i d i k . Der Mitregent des Königs Ptolemaios II Philadelphos. ·— 4. G. S u e s s. De Graecorum fa- bulis satyricis. — 5. A. B e r e n d t s und К. G r a s s . Flavius Josephus: Vom jüdischen Kriege, Buch I—IV, nach der slavischen Übersetzung deutsch herausgegeben und mit dem griechischen Text verglichen. I. Teil (S. 1—160) . — 6. H. M u t s c h m a n n . Studies concerning the origin of „Paradise Lost". Β T I (1925). 1. Α. S a a r e s t e . Leksikaalseist vahekordadest eesti murretes. I. Analüüs. (Du sectionnement lexicologique dans les patois estoniens. I. Analyse.) — 2. A. В j e r r e. Zur Psychologie des Mordes. В VII (1926). 1. A. v. B u l m e r i n c q . Einleitung in das Buch des Propheten Maleachi. 4. — 2. W. A n d e r s o n . Der Cha- lifenmiinzfund von Kochtel. (Mit Beiträgen von R. V a s m e г.) — 3. J. M ä g i s t e . Rosona (Eesti Ingerì) murde pääjooned. (Die Haupt- zîige der Mundart von Rosona). — 4. M. А. К у р чин с к 1и (Μ. Α. K u r t s c h i n s k y ) / Европейстй хаосъ. Экономичесшя послЪдствгя великой войны. (Das europäische Chaos.) В VIII (1926). 1. Α. Μ. T a l l g r e n . Zur Archäologie Eestis. II. — 2. H. M u t s c h m a n n . The secret of John Milton. — 8. L. K e t t u n e n . Untersuchung über die livische Sprache. I. Pho- netische Einführung. Sprachproben. В IX (1926). 1. N. Maim. Parlamentarismist Prantsuse restau- ratsiooniajal (1814—1830). (Du parlementarisme en France pendant la Restauration.) — 2. S. v. C s e k e y . Die Quellen des estnischen Ver- waltungsrechts. I. Teil (S. 1—102). — 3. A. B e r e n d t s und К. G r a s s. Flavius Josephus : Vom jüdischen Kriege, Buch I—IV, nach der slavischen Übersetzung deutsch herausgegeben und mit dem grie- chischen Text verglichen. II. Teil (S. 161—288). — 4. G. S u e s s. De eo quem dicunt inesse Trimai chi onis cenae sermone vulgari. — 5. E. К i e с k e r s. Sprachwissenschaftliche Miscellen. HI. — 6. C. V i 1 h e 1 m s o n. De ostraco quod Revaliae in museo provinciali servatur. В Χ (1927). 1. Η. Β. R a h a m ä g i . Eesti Evangeeliumi Luteri usu vaba rahvakirik vabas Eestis. (Die evangelisch-lutherische freie Volks- kirche im freien Eesti. Anhang: Das Gesetz betreffend die religiösen Gemeinschaften und ihre Verbände.) — 2. E. K i e c k e r s . Sprachwissen- schaftliche Miscellen. IV. — 3. Α. В e r e n d t s und К. G r a s s . Fla- vius Josephus : Vom jüdischen Kriege, Buch I—IV, nach der slavischen Übersetzung deutsch herausgegeben und mit dem griechischen Text ver- glichen. III. Teil (S. 289—416). — 4. W. S с h m i e d - К о w a r z i k. Die Objektivation des Geistigen. (Der objektive Geist und seine Formen.) — 5. W. A n d e r s o n . Novelline popolari sammarinesi. I. В XI (1927). 1. 0. Loo r i t s . Liivi rahva usund. (Der Volks- glaube der Liven.) I. — 2. Α. B e r e n d t s und K. G r a s s . Flavius Josephus : Vom jüdischen Kriege, Buch 1—IV, nach der slavischen Übersetzung deutsch herausgegeben und mit dem griechischen Text ver- glichen. IV. Teil (S. 417—512).. — 3. E. K i e c k e r s . Sprachwissen- schaftliche Miscellen. , V. В XI I (1928). 1. 0. L o o r i t s . Liivi rahva usund. (Der Volksglaube der Liven.) II. — 2. J. M ä g i s t e. oi-, ег-deminutiivid lääne- meresoome keelis. (Die oi-, ei-Deminutiva der ostseefinnischen Sprachen). В XI I I (1928). 1. G. S u e s s. Petronii imitatio sermonis plebei qua necessitate coniungatur cum grammatica illius aetatis doctrina. — 2. С. Ш τ e й h (S. v. S t e i n). Пушкин и Гофман. (Puschkin und E. T. A. Hoffmann.) — 3. Α. V. Κ õ r ν. Värsimõõt Veske „Eesti rahva- lauludes". (Le mètre des „Chansons populaires estoniennes" de Veske.) В XIV (1929). 1. H. Майм (Ν. M a i m ) . Парламентаризм и суверенное государство. (Der Parlamentarismus und der souveräne Staat.) — 2. S. v. C s e k e y . Die Quellen des estnischen Verwaltungs- rechts. II. Teil (S. 103—134). — 3. E. V i r â n y i . Thalès Bernard, littérateur français, et ses relations avec la poésie populaire estonienne et finnoise. β XV (1Ö29). 1. Α. ν. B u l m e r i n c q . Kommentar 2um Buche des Propheten Maleachi. 1 ( 1 , 2 — 1 1 ) . — 2. W. E. P e t e r s . Benito Mussolini und Leo Tolstoi. Eine Studie über europäische Menschheits- typen. — 3. W. Ε. Ρ e t e r s. Die stimmanalytische Methode. — 4. W. P r e y m a n n . Piatons Suchen nach einer Grundlegung aller Philosophie. В XYI (1929). 1. 0. Lo or i t s . Liivi rahva usund. (Der Volksglaube der Liven.) III. — 2. W. S ü s s . Karl Morgenstern (1770—1852). I. Teil (S. 1—160). С I — I I I (1929). I 1. Ettelugemiste kava 1921. aasta I pool- aastal. — 1 2 . Ettelugemiste kava 1921 aasta II poolaastal. — 1 3 . Dante pidu 14. IX. 1921. (Dantefeier 14. IX. 1921.) R. G u t m a n n . Dante Alighieri. W. S c h m i e d - K o w a r z i k . Dantes Weltanschauung. — I I I . Ettelugemiste kava 1922. aasta I poolaastal. — I I 2. Etteluge- miste kava 1922. aasta II poolaastal. — I I I 1. Ettelugemiste kava 1923. aasta I poolaastal. — I I I 2. Ettelugemiste kava 1923. aasta II poolaastal. С IV — V I (1929). IV 1. Ettelugemiste kava 1924. aasta I pool- aastal. — I V 2. Ettelugemiste kava 1924. aasta II poolaastal. — V I . Ettelugemiste kava 1925. aasta I poolaastal. — V 2. Ettelugemiste kava 1925. aasta II. poolaastal. — V I 1. Ettelugemiste kava 1926. aasta I poolaastal. — VI 2. Ettelugemiste kava 1926. aasta II poolaastal. С VI I — I X (1929). V I I 1. Ettelugemiste kava 1927. aasta I pool- aastal. — V I I 2. Ettelugemiste kava 1927. aasta II poolaastal. — V I I I 1. Ettelugemiste kava 1928. aasta I poolaastal. — V I I I 2. Ettelugemiste kava 1928. aasta II poolaastal. — I X 1. Ettelugemiste kava 1929. aasta I poolaastal. — I X 2. Ettelugemiste kava 1929. aasta II poolaastal. — I X 3. Eesti Vabariigi Tartu Ülikooli isiklik koosseis 1. detsembril 1929. С X (1929). Eesti Vabariigi Tartu Ülikool 1919—1929. T A R T U Ü L I K O O L I TOIMETUSED ilmuvad kolmes seerias: A : Mathemat ica" , p h y s i c a , m e d i c a . (Mate- maatika-loodusteaduskonna, arstiteaduskonna, loomaarsti- teaduskonna ja põllumajandusteaduskonna tööd.) B : H u m a n i o r a . (Usuteaduskonna, filosoofiatea- duskonna ja õigusteaduskonna tööd.) C: A n n a l e s . (Aastaaruanded.) Ladu: Ülikooli Raamatukogus, Tartus. L E S P U B L I C A T I O N S DE L ' U N I V E R S I T É DE T A R T U (DORPAT) se font en trois séries: A : M a t h e m a t i c a , p h y s i c a , m e d i c a . (Mathé- matiques, sciences naturelles, médecine, sciences vétéri- naires, agronomie.) Β : H um ani or a. (Théologie, philosophie, philo- logie, histoire, jurisprudence.) C : A n n a l e s . Dépôt: La Bibliothèque de l'Université de Tartu, Estonie.