Juristische Facultät der Universität Dorpat2011-06-062011-06-061878Est.A-223 Jg.6, [H.1-3] [1878]http://hdl.handle.net/10062/17584Die Unterbrechung der Verjährung durch Mahnung nach Provincialrecht. Von Prof. Dr. C. Erdmann Ueber Revocation der Eidesdelation nach gemeinem und Rigischem Stadtrecht. Von Advocat J. Bienemann Welche provincialrechtlichen Bestimmungen über die Verfassung der Stadt Dorpat werden durch Einführung der allgemeinen Städteordnung vom 16. Juni 1870 außer Kraft gesetzt? Von Bürgermeister V.Kupfer . Zur Regel: Hand muß Hand wahren. Von Prof. Dr. C.Erdmann. Zur Entwickelung und Behandlung des Erbgüterrechts in den ältesten Reduktionen des Rigischen Stadtrechts. Von Dr. Th.Irmer. Eine Bemerkung zu der vorhergehenden Abhandlung. Von Prof.Dr.O. Schmidt. Zur Quellenkritik der Fabri’schen Proceßordnung. Von H. v. Bruiningk Zur Anwendung der gemeinrechtlichen Lehre vom Anerkennungs-vertrage nach liv-, est- und kurländischem Privatrecht. Von Eduard Hollander. Die neuen westeuropäischen Gesetzgebungen über Administrativ-, justiz und die Rechtsverwaltung der russischen Gouvernements und Kreise. VonD.L. Die Blancocession und die Cession auf jeden Inhaber nach Art. 3473 des Provincialrechts. Von Prof. Dr. Erdmann Eine deutsche Uebersetzung der Landschaftsordnung vom 1. Januar1864 und ihrer neuesten Codification. Von D. L. Die baltischen Bauerverordnungen und ihre Supplemente.Von D.Ldeõigusteadus19. saj. 2. poolTartuajakirjadEstonica koguZeitschrift für Rechtswissenschaft / hrsg. von der juristischen Facultät der Universität Dorpat, Jg.6, [1878]Book