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Die Schule, keine Zwangsanstalt : als Einladungsschrift zu den öffentlichen Prüfungen, welche am 18ten Junius in der Kreisschule, Vormittags von 8 Uhr an, mit den Kreisschülern, und, Nachmittags von 3 Uhr an, mit den Elementarschülern, und am 19ten Junius in der Töchterschule, Vormittags von 9 Uhr an, statt finden werden