Der Römischen Kaiserlichen Maiestat Erklerung, wie es der Religion halben im heiligen Reich, bis zu austrag des gemeinen Concili, gehalten werden soll, auff dem Reichstag zu Augspurg, den XV. Maij, im MDXLVIII. Jar publicirt und eröffnet, vnd von gemeinen Stenden angenommen. Mit Kaiserlicher Maiestat freiheit, nicht nachzudrücken, verboten
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