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Das Gesetz über die Erhebung der Bieraccise nach dem Malzgewicht (allerhöchst bestätigtes Reichsrathsgutachten vom 10. Juni 1900) : nebst Instruction zur Anwendung dieses Gesetzes (bestätigt vom Finanzminister am 6. September 1901) und einer Anweisung zur Benutzung der Tabellen zur Bestimmung der Extraktausbeute aus dem Malz (bestätigt vom Finanzminister am 26. Juni 1901)